Unternehmen fordern Abschiebeverbote

Einige baden-württembergische Unternehmen wollen von Innenminister Strobl, abgelehnte Asylbewerber dauerhaft beschäftigen zu dürfen. Das läuft Seehofers Bestrebungen, die Asylpolitik wieder ins Lot zu bringen, diametral entgegen.

© Lennart Preiss/Getty Images

In ihrer Wochenendausgabe vom 21./22 April berichtet die Stuttgarter Zeitung (StZ) unter dem Titel „Flüchtlinge sollen bleiben dürfen“, dass einige baden-württembergische Unternehmen wie zum Beispiel der Outdoor-Ausstatter Vaude oder der Bekleidungshersteller Trigema gegenüber Innenminister Strobl mit der Forderung initiativ geworden sind, die Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern, die sie schon während ihrer Verfahren angestellt haben, nicht zu vollziehen. Bei Asylbewerbern, die schon vor ihrer Ablehnung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Ausbildung begonnen haben, wird in Baden-Württemberg für die Dauer der Ausbildung und zwei Jahre danach mit einer sogenannten 2+3-Regelung schon so verfahren. Bei der geschilderten Initiative geht es zusätzlich um Asylbewerber, die vor ihrem Ablehnungsbescheid eine Anstellung erhalten haben. Dabei handelt es sich überwiegend um einfachere Tätigkeiten, für die auch keine besonderen Deutschkenntnisse erforderlich sind.

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Die fraglichen Unternehmen nutzen das mit der Massenzuwanderung zusätzlich geschaffene Arbeitskräfteangebot zum Ausgleich eines Arbeitskräftemangels, den es in bestimmten Regionen und Branchen Deutschlands keineswegs nur auf dem Fachkräftemarkt gibt. Dort ist er aufgrund mangelnder Sprach- und Fachkenntnisse mit Asylbewerbern allerdings weit schwerer auszugleichen als auf dem Markt für Einfacharbeit. Die Unternehmen praktizieren vor diesem Hintergrund mit den Asylbewerbern das, was sie mit den „Gastarbeitern“ schon früher getan haben. Sie stellen sie für einfache, gering bezahlte Jobs an, für die sie keine einheimischen Bewerber bekommen. Neu ist allerdings, dass es sich bei den neuen Mitarbeitern unter anderem auch um abgelehnte Asylbewerber handelt, die das Land bei Anwendung geltender Gesetze wieder verlassen müssten. Neu ist aber auch, dass die neuen Mitarbeiter nicht mehr aus anderen europäischen Ländern oder der Türkei, sondern aus dem nahen und mittleren Osten sowie aus (Schwarz-)Afrika stammen.

Die Unternehmen bedienen sich so eines Arbeitskräfteangebots, das ihnen die Regierung unverhofft mit ihrer Grenzöffnung im Jahr 2015 und den damit einhergehenden rechtlichen Öffnungen des Arbeitsmarktes für Asylbewerber verschafft hat. Durften zuvor Asylbewerber nicht arbeiten, solange nicht entschieden war, ob sie einen Anspruch auf ein befristetes Bleiberecht haben, wurde dieses Arbeitsverbot mit dem Argument abgeschafft, Asylbewerber müssten, um der Ausweitung bestehender Parallelgesellschaften, zunehmender Kriminalität und religiöser Radikalisierung vorzubeugen, schon während ihres Verfahrens in den Arbeitsmarkt integriert werden. Spätestens damit legalisierte die Bundesregierung den inzwischen endemischen Missbrauch des Asylgesetzes und der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) für die Arbeitsmigration.

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Die fraglichen baden-württembergischen Unternehmen nutzen die so geschaffenen Möglichkeiten einer für sie weitgehend kostenfreien Rekrutierung und (Sprach-)Qualifizierung via Asylrecht und GFK und fordern inzwischen sogar eine noch weitergehende Öffnung des Asyl- und Aufenthaltsrechts für ihre nicht bleibeberechtigten neuen Mitarbeiter. Innenminister Strobl wird ihre Forderung kaum ablehnen können, können sie doch darauf verweisen, dass sie bislang im Einklang mit den geltenden Gesetzen handelten und darüber hinaus einen Beitrag zur Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt geleistet haben, die insgesamt nur höchst schleppend vorankommt. Nicht nur Strobl wird daher einige der ohnehin wenigen Unternehmen, die Asylbewerber beschäftigen, nicht vor den Kopf stoßen, indem er deren neue Mitarbeiter wieder in ihre Heimat zurückschickt. Laut StZ stellte er den Unternehmen daher ein neues Einwanderungsgesetz in Aussicht, das nicht nur die Rekrutierung von Fachkräften, sondern auch für Arbeitskräfte in Helfertätigkeiten erleichtern soll; darüber hinaus will er die genannte 3+2-Regelung auch auf ein- und zweijährige Ausbildungsberufe ausweiten.

Damit bleibt allerdings weiterhin offen, wie mit all den abgelehnten Asylbewerbern verfahren werden soll, die von ihren Unternehmen inzwischen keinen Ausbildungsplatz, sondern einen einfachen Hilfsjob erhalten haben. Bei ihnen soll auf Wunsch der betroffenen Unternehmen seitens der zuständigen Behörden auf den Vollzug der verfügten Ausreise selbst dann dauerhaft verzichtet werden, wenn ihre Identität nicht sichergestellt ist. Dies käme der Erteilung einer unbefristeten Niederlassungserlaubnis aus arbeitsmarktpolitischen Gründen gleich, die laut § 25 des deutschen Aufenthaltsgesetzes nur asylberechtigten Ausländern aus humanitären Gründen erteilt werden darf. Der unheilvollen Vermischung von Arbeitsmarkt- und Asylpolitik sowie dem Missbrauch des Asylgesetzes zum Zwecke der Einwanderung wären damit noch mehr Tür und Tor geöffnet, als es ohnehin schon der Fall ist. Nicht nur Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive, sondern auch solche mit geringer oder gar keiner Bleibeperspektive könnten nun darauf setzen, für immer in Deutschland bleiben zu können, sobald sie (gegebenenfalls ohne Ausweispapiere) einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben und einen Antrag auf Asyl stellen konnten.

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Den fraglichen Unternehmen in Baden-Württemberg mag ein solcher Missbrauch egal sein, solange er das ihnen zur Verfügung stehende Arbeitskräftepotential ausweitet und sie für die Kosten dieser Ausweitung nicht selbst aufkommen müssen, sondern auf die Bürger abwälzen können. Diese müssen diese Art von Arbeitsmarktpolitik allerdings nicht nur mit ihren Steuern finanzieren, sondern darüber hinaus mit all den sozialen und kulturellen Problemen zurecht kommen, die mit einem übermäßigen Zustrom von kulturfremden Personen in jede (Einwanderungs-)Gesellschaft einhergehen. Entsprechend ausgeprägt ist die Gegenwehr gegen diese Politik an den Wahlurnen und anderswo inzwischen nicht nur bei vielen baden-württembergischen Bürgern. Innenminister Strobl wäre daher gut beraten, sich genau zu überlegen, ob er sich die Forderung einiger weniger baden-württembergischer Unternehmen nach einer weiteren Aufweichung des geltenden Asyl- und Bleiberechts für abgelehnte Asylbewerber zu eigen machen will. Sie steht schon lange auch auf der Agenda zahlreicher (inter-)nationaler Lobby-Organisationen für ungebremste Massenzuwanderung via Asyl. Den Bestrebungen seiner Kollegen Seehofer in Berlin und Herrmann in München, die Asylpraxis in Deutschland ordnungspolitisch wieder einigermaßen ins Lot zu bringen, würde er damit jedenfalls diametral zuwider handeln.


Roland Springer arbeitete als Führungskraft in der Autoindustrie. Er gründete im Jahr 2000 das von ihm geleitete Institut für Innovation und Management. Sein Buch Spurwechsel – Wie Flüchtlingspolitik wirklich gelingt erhalten Sie in unserem Shop www.tichyseinblick.shop

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Kommentare ( 73 )

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Wirtschaftsboss
5 Jahre her

So ist es. Leider aber auch hier in diesem Artikel der immer wieder bemühte Narrativ des Arbeitskräftemangels. Zitat: “…zum Ausgleich eines Arbeitskräftemangels, den es in bestimmten Regionen und Branchen Deutschlands keineswegs nur auf dem Fachkräftemarkt gibt.” Auch hier wird wieder das entscheidende Kriterium – welches den Mangel entstehen lässt unter den Tisch fallen gelassen. Eigentlich selbsterklärend, dass das den Arbeitgebern vorschwebende Vergütungsniveau nur durch Einstellung von Asylbewerbern verwirklicht werden kann. Somit gibt es diesen “Arbeitskräftemangel” eigentlich nicht. Den sozialen Zündstoff den diese Praxis – auch angesichts der Umwälzungen im Zuge der Digitalisierung – mit sich bringt, interessiert die Arbeitgeber herzlich… Mehr

Kein Handlanger dieses Staates
5 Jahre her

Es ist doch ganz einfach: Angebot und Nachfrage. Wer wirklich gesuchte Fachkraft ist, dem sollte es nicht schwer fallen, ein Einkommen und damit eine Einkommenssteuer in den oberen 25% zu erzielen. Nur solchen Ausländern bei Vorlage des Arbeitsvertrags eine Arbeitserlaubnis geben. Dann kann man sicher sein, dass nur Fachkräfte kommen. Aber bevor der Wähler in Deutschland das Prinzip von Märkten versteht, friert wohl die Hölle zu.

Traisen
5 Jahre her

Glauben die Unternehmer wirklich, dass die Konjunktur so weitergeht wie bisher? Dass man deswegen neuerlich zig tausend „Zugeraste“ – auch mit negativem Asylbescheid – beschäftigen wird können und man dabei gegenüber deutschen Mitarbeitern viel Geld sparen kann? Auch wir in Österreich kennen den schwäbischen Geizhals-Spruch: „Schaffe, schaffe Häusle baue, Hund verkaufen, selber bellen“. Aber das könnte böse ins Auge gehen. Was ist dann bei einem wirtschaftlichen Einbruch, bei einem Rückgang der Umsätze und Gewinne, wenn man viele Mitarbeiter auf die Straße setzen wird? Was sollen dann die Migranten machen, die über keine gute Bildung verfügen und die möglicherweise auf die… Mehr

Freund
5 Jahre her

Wie kann es eigentlich sein, dass ein Bundesland par ordre de mufti Bundesgesetze aushebelt?

kvogeler
5 Jahre her

Ganz kurz:
Es stehen 2,5 Mio zur Verfügung. Jeder kann bleiben, für den für min 30 Jahre eine Bürgschaft übernommen wird.
Ich denke, dann werden sich viele „Forderungen“ relativieren.

Schwabenwilli
5 Jahre her

Das erinnert ganz stark an die Gastarbeiterwelle, anstatt technische Inovationen voranzutreiben hat man billige Handlanger geholt, an den Folgeproblemen und Kosten leiden wir bis heute und zwar zunehmend.

Besonders enttäuscht hat mich hier Trigema, ich kaufe öfter Kleidung aus Solidarität zum letzten deutschen Hersteller, das hat sich jetzt aber auch erledigt.

Someone
5 Jahre her
Antworten an  Schwabenwilli

Nicht geholt! – Der „Big Brother“ über dem großen Deich hatte damals, entgegen dem Willen der Bundesregierung und der Wirtschaft „angeregt“ die türkischen Gastarbeiter „zu holen“ um die am Boden liegende türkische Wirtschaft mit Devisen zu stützen und deren Markt um die Ärmsten der Armen zu entlasten, weil man die Türken im Kalten Krieg gebraucht hat, so schaut’s aus…!

Kein Handlanger dieses Staates
5 Jahre her
Antworten an  Someone

Bitte nicht unsere Eliten entlasten. Der Ami kann nur Vorschläge machen, letztendlich sind unsere Vertreter aber zur Rechenschaft zu ziehen und damit wir, da wir sie gewählt haben.

Duke
5 Jahre her
Antworten an  Someone

Und jetzt müssen sich die Deutsche von ihren eigenen Politikern erzählen lassen, dass die Gastarbeiter Deutschland nach dem Krieg wieder aufgebaut hätten und dass es das deutsche Wirtschaftswunder ohne sie nicht gegeben hätte. Das schlimme daran ist, dass 1. die Türken das nur zu gerne selbst glauben (und daraus gewisse muslimische Interessenverbände dreiste Forderungen für ihr Klientel ableiten) und 2. die junge Generation es nicht besser weiß und damit für Multikulti indoktriniert wird. Denen wird ja nun eingeredet die Asylmigranten wären die dringend benötigten Gastarbeiter für das nächste Wirtschaftswunder 2.0, von dem sie dann wohlstandsmäßig profitieren werden wie einst ihre… Mehr

Mabell
5 Jahre her
Antworten an  Someone

Und wenn ich dann immer wieder die bl…den Behauptungen höre, die Türken hätten unser Land wieder aufgebaut, könnte ich ko…n! Wir zahlen noch heute die Renten für diese Leute und vor allem auch Krankenkassenbeiträge für in der Türkei lebende Familienmitglieder und auch seinerzeit Kindergeld für Kinder, die nie einen Fuß auf deutschen Boden gesetzt haben. Wie kann man sowas nennen, versteckte Reparationen?

Ostfale
5 Jahre her
Antworten an  Mabell

Nicht Reparation – Destruktion Deutschlands als Nationalstaat und vor allem als (noch) potenter Wirtschaftskonkurrent. Was die Deutschen an Nachfrage auf den Weltmärkten nicht mehr befriedigen können, eröffnet Anderen (USA, GB, F, I usw.) Absatzmärkte für die Industrien ihrer Staaten.
Wie alle Kriege, ist auch das, was derzeit mit unserem Lande geschieht, ökonomisch begründet, nichts weiter. Und Rettung aus dem Schlamassel wird nicht von außen zu erhoffen sein. Jedenfalls nicht aus der westlichen Hemisphäre.

Ostfale
5 Jahre her
Antworten an  Schwabenwilli

Mit der Solidarität mit Trigema habe ich per sofort abgeschlossen.

Der-Michel
5 Jahre her

Der ganze Zauber mit diesen Forderungen hätte sofort ein Ende, wenn endlich die Zahlen dazu durchgerechnet würden. Einfach die durch diese „Flüchtlinge“ erarbeiteten Rentenanwartschaften ausrechen, die Beiträge zu Kranken- und Pflegekassen darstellen und gleichzeitig die Ausgaben dagegen stellen. Die Ausgaben der Kranken- und Pflegekassen kann man ganz einfach mit „Kennzahlen der Krankenkassen“ im Netz finden. Für die Ausgaben der Pflegekassen muss man lediglich das Wort: „Krankenkassen“ durch: „Pflegekassen“ ersetzen. Mit einem im Netz frei verfügbaren Brutto- / Nettorechner kann man auch problemlos eine fiktive Entgeltabrechnung machen. Nur soviel, eine Beschäftigung zum Mindestlohn ergibt etwa 0,5 Rentenpunkte. Das muss im Alter… Mehr

Lore
5 Jahre her

Ich kann mir vorstellen, dass das den Konzernen passt; sparen sie sich doch den teuren Umzug der Betriebe in Billiglohnländer. Die billigen Arbeitskräfte kommen von allein, werden noch durch staatliche Zuschüsse gefördert, und das Label „Made in Germany“ ist ja dadurch nicht falsch und sorgt für gute Umsätze. Also eine win-win-win Situation

leonaphta
5 Jahre her

Sehr geehrter Duke, Ihr Vorschlag ist nicht schlecht, die Unternehmen für diese Arbeitskräfte eine Bürgschaft übernehmen zu lassen. Dies wäre eine gute Idee gewesen, als noch der Rechtsstaat in Kraft war. Inzwischen haben wir einen „Doppelstaat“ im Entstehen, wie ihn Ernst Fraenkel in seiner Funktion beschrieben hat, siehe hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Doppelstaat Wir haben noch überwiegend den Rechtsstaat, den Normenstaat, und eben teilweise den Maßnahmestaat. „Flüchtlingsbürgen in Niedersachsen müssen ihre Schulden gegenüber deutschen Behörden vorerst nicht begleichen. Die Forderungen an die rund 5.200 Bürgen, die Asylsuchenden den Weg nach Deutschland geebnet haben, sind vorläufig ausgesetzt worden, teilte das niedersächsische Innenministerium auf eine… Mehr

Duke
5 Jahre her

Ich wäre dafür dass diese Unternehmen für diese Arbeitskräfte eine Bürgschaft übernehmen müssen. Alle Kosten, die diese Personen in Deutschland verursachen sind von den Unternehmen zu tragen, die wollten, dass diese Leute gesetzwidrig im Land bleiben. Also wenn sie dann plötzlich arbeitslos werden muss das Unternehmen Sozialhilfe an sie zahlen solange sie sich im Land aufhalten. Kein Familiennachzug (belastet staatliche Infrastruktur viel zu sehr), keine staatlichen Aufstockerleistungen, keine Vergünstigungen, und erst recht kein Kindergeld für die vielen, im Ausland lebenden Kinder, nichts. Einbürgerung nach vielen Jahren nur wenn sie die Kriterien, die einem Einwanderungsgesetz nach Kanadischem- oder Australischen Vorbild entsprechenden,… Mehr

Edddi
5 Jahre her
Antworten an  Duke

Volle Zustimmung! Wer sich gegen Rückführung sperrt muss eine Voll-Bürgschaft übernehmen. Und, wie unten auch schon erwähnt, EIN Grund der Invasion scheint tatsächlich die angestrebte Unterwanderung der Berufswelt durch billige Arbeitskräfte zu sein. Zu hundert Prozent subventioniert von den derzeit Beschäftigten, um diese später abzulösen, welche dann selbst zum Bittsteller werden. Zuvor kann aber Druck ausgeübt werden hinsichtlich der Bezahlung, d.h. Reduzierung auf ein Niveau das zum Leben zu wenig und zum Sterben zu viel sein wird, es stehen ja Millionen „Fachkräfte“ zur Verfügung und somit in Konkurrenz. Mit dieser politischen Gurkentruppe wird es auch keine weiteren Arbeitsplatzsicherungen, keinen Kündigungsschutz… Mehr