100.000 Euro Kosten für einen Jung-Asylbewerber

Mehr als 100.000 Euro hat der Steuerzahler für die Betreuung und Unterbringung von Abdul D., des Mörders von Mia, in anderthalb Jahren gezahlt. Andere (angeblich) minderjährige Flüchtlinge kosten fast 200.000 Euro. Wie hoch ist die Quote der erfolgreichen Integration?

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Bei diesen Summen bleibt manchem vielleicht die Spucke weg. Aber so ist der deutsche Sozialstaat. Er scheut keine Kosten und Mühen, wenn es um die Betreuung und Unterbringung von (angeblich) minderjährigen unbegleiteten Flüchtlingen geht.

Auch der Mörder der 15-jährigen Mia aus Kandel hat davon profitiert. Bevor Abdul D. seine Ex-Freundin mit einem Messer bestialisch abstach, wurde er anderthalb Jahre gut versorgt – das kostete das Land insgesamt mehr als 100.000 Euro, wie der Germersheimer Landrat Fritz Brechtel (CDU) nun auf Anfrage der AfD-Kreistagsfraktion detailliert aufgelistet hat.

Insgesamt 582 Tage wurde Abdul D. als minderjähriger Flüchtling betreut. Insgesamt kostete die Betreuung 75.800 Euro, hinzu kamen 9.600 Euro für die Miete in Wörth und dann 13.200 Euro für die Unterbringung in Neustadt, dann noch einige hundert Euro für Krankenhilfe und 1.700 Euro für einen Sprachkurs für den angeblich Minderjährigen (laut einem Gutachten für den Prozess ist er vermutlich zwischen 18 und 20 Jahre alt).

„Die zunächst vom Kreis bezahlten und später vom Land übernommenen Beträge summieren sich auf exakt 100.677,91 Euro“ Kosten für Abdul D., schreibt die Zeitung Rheinpfalz. Im Monatsschnitt fielen 5.300 Euro an.

Das ist kein ungewöhnlicher Tarif. Für einen unbegleiteten minderjährigen Flüchtling (UMF) schätzen Landräte die monatlichen Kosten auf mindestens 4.000 bis 5.500 Euro – im Jahr also etwa 48.000 bis 65.000 Euro. Besonders teuer ist die quasi Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch Sozialpädagogen oder anderes Sozialpersonal in Jugendheimen. Andere leben alleine in Wohnungen.

Bedenkt man, dass rund 55.000 junge Migranten (Stand Ende 2017) derart versorgt werden, kann man einen Milliarden-Betrag ausrechnen, zu dem zusätzliche Ausgaben für Schulpersonal, Polizei etc. hinzu kommen. Nach einer groben Schätzung belaufen sich die Gesamtkosten auf fast 4 Milliarden Euro im Jahr.

Allerdings sind beileibe nicht alle „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ UMF tatsächlich minderjährig. Die Behörden selbst sagen, dass es sich bei 44 Prozent von ihnen tatsächlich um junge Volljährige handelt, die weiter in jugendhilferechtlicher Betreuung sind. Ein weiterer Teil hat über sein wahres Alter gelogen. Denn als „Minderjähriger“ lebt es sich viel komfortabler denn als erwachsener Asylbewerber. Der kostet den Staat nach Schätzung etwas mehr als 1.000 Euro im Monat.

Bei den UMF summieren sich über die Jahre gewaltige Kosten. Doch ist die intensive Betreuung und die Integrationsarbeit erfolgreich?

Der Münchner Merkur stellte neulich zwölf Fälle aus dem Landkreis Fürstenfeldbruck vor. Ihre Geschichten sind sehr durchmischt, einige haben erfolgreich eine Berufsausbildung geschafft, andere wurden straffällig oder sind untergetaucht.

Da ist beispielsweise „Fall 2: Ein bereits selbstständig lebender Syrer (geboren im Jahr 2000) hat den Staat bislang 178.277,06 Euro gekostet. Er besucht die Abschlussklasse der Berufschule, gilt als höflich, respektvoll und fleißig und hat Flüchtlingsstatus. … Ein erfolgreicher Abschluss der Berufsschule gilt als wahrscheinlich.“

Weniger gut klingt „Fall 3: Ein 1999 geborener Eritreer unter subsidiärem Schutz hat die Berufsschule wegen Konzentrationsproblemen, wie es heißt, abgebrochen. Der junge Mann habe in der vollstationären Unterbringung viele Probleme bereitet, wird geschildert. Gleichwohl galt er als relativ selbstständig … Wie es mit dem jungen Mann weiter geht, ist unklar. … Kosten seit 2015: 124.589,96 Euro.“

Abgetaucht ist „Fall 5: Bereits 149.688,03 Euro hat der Staat für einen 1999 geborenen Afghanen aufgewendet. Er hatte Schwierigkeiten in der Schule und gilt als Analphabet, war aber praktisch veranlagt und galt als freundlich sowie hilfsbereit. … Er besuchte eine Sprachintensivierungsklasse. Kurz vor Abschluss der Jugendhilfe tauchte der junge Mann aber ab. Offenbar befindet er sich in Frankreich.“

Von Alkoholproblemen berichtet „Fall 9: Ein 1998 geborener Afghane (Abschiebeverbot) besucht ein Projekt der Stadtwerke München. Wegen diverser problematischer Vorkommnisse in zunehmender Anzahl sei die Jugendhilfe beendet worden, heißt es in den Unterlagen. Er habe nicht mitgewirkt, heißt es. Er habe starke Alkoholprobleme. Gefahr: Selbstverletzendes oder fremdgefährdenes Verhalten sowie respektive Sachbeschädigungen. … Die ihn vormals betreuende Einrichtung hat ein Hausverbot gegen ihn ausgesprochen. Kosten bislang: 179.145,21 Euro.“

Eine gute Perspektive hat dagegen „Fall 11: Ein im Jahr 2000 geborener Syrer war mit unter 18 Jahren schon so selbstständig, dass nichts anderes in Frage gekommen sei, als ihn früh in die Selbstständigkeit zu entlassen. Er mache eine Ausbildung als Tierarzthelfer. Zitat aus den Unterlagen der Ausländerbehörde: ‚Er wird höchstwahrscheinlich die Ausbildung mit Bravour meistern.‘ Kosten seit 2015: 135.620,15 Euro.“

Schlecht sieht es aber aus im „Fall 12: Ein 1999 geborener Afghane hat den ihm anempfohlenen Entzug nicht angetreten. Daher wurde die Jugendhilfe beendet. Zu diesem Zeitpunkt sei in Fürstenfeldbruck keine geeignete Anschluss-Unterbringung vorhanden gewesen. Er wurde nach Bad Tölz umverlegt. Kosten bislang: 152.384,61 Euro.“

Landrat Thomas Karmasin betonte laut Münchner Merkur, dass er Einzelfälle analysieren habe lassen, damit jeder sich eine Meinung bilden könne. „Es gibt Erfolge, vereinzelt“, bilanzierte er. Die Frage, ob dies alles für die Gesellschaft die richtige Investition sei, müsse man sich stellen.

Fußnote: Der Löwenanteil des Geldes landet nicht beim unbegleiteten Minderjährigen persönlich; wie andere Jugendliche in der Jugendhilfe bekommen auch unbegleitete minderjährige Migranten ein Taschengeld. Die Höhe richtet sich nach dem Alter – ein 17-Jähriger bekommt zum Beispiel 45 Euro im Monat.

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Kommentare ( 127 )

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ErwinLoewe
5 Jahre her

Aufgrund welcher gesetzlicher Regelungen erfolgt die Kostenübernahme für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF, besser hieße es kindliche Immigranten, in Deutschland?

Wie kommt es, dass etwa 1/4 der UMF aus Afghanistan stammt und wie schaffen es diese Kinder bis hierher?

Wie kommt es, dass weitere 40% aus Ländern wie Guinea, Somalia und Eritrea stammen und warum suchen diese Kinder nicht Schutz in Ländern Afrikas, die halbwegs stabil und nicht so weit weg sind, wie das in der Mitte Europas gelegene Deutschland?

Wer schafft diese Kinder aus Afghanistan und östlichen und westlichen Küstenländern Afrikas hierher nach Europa, über Strecken von vielen tausend Kilometern?

Andreas Koch
5 Jahre her

Die im allg. Sprachgebrauch als „Flüchtlinge“ bezeichneten, sind zunächst einmal Migranten. Was aus Migranten bei uns wird, wissen wir spätestens seit den 60ziger Jahren. Da liegt ausreichend Datenmaterial und Erfahrungen vor. Echte Flüchtlinge kann man erst einmal aus der Betrachtung ausschließen, da wir mit dem Asylrecht eine Verpflichtung eingegangen sind. Hier wäre jedoch zu fragen, ob unser Asylrecht sinngemäß angewendet, oder als Instrument zur Masseneinwanderung missbraucht wird (mit freundlicher Unterstütznung von Rot-Grün und Merkel)? Die Investition von rund 50 Mrd Euro p.a. in die anderen Migranten, die bei derzeit rund 44,7 Mill. Steuerzahlern rund 1.120 Euro p.a. und Steuerzahler Kosten… Mehr

Henni
5 Jahre her

Weitere 160.000 Afrikaner dieses Jahr. Tendenz steigend. Tendenz nicht mehr abnehmender Fluchtdruck aus Afrika. Die Spanier, Griechen, Italiener lassen alles ungehindert nach Norden weiterreisen. Es füllt sich langsam, unser mini Deutschland. Schön verteilt, wie es sich für uns ordnungsliebenden Deppen gehöhrt, findet man sie in jeder Ecke des Landes. Da alles junge Männer, gibt es auch langsam eine Jagt auf die uns verbliebenen Töchter und Frauen. Raus bekommen wir sie nicht mehr. Und mit stärker werdenden Grünen, die auch Zulauf von neuen eingebürgerten Deutschen erhalten, wird gesichert das wir bald so aussehen wie Johanesburg. Ich muss gestehen, das diese Endwicklung… Mehr

gmccar
5 Jahre her

Die Fußnote verschweigt leider , das sich hier „Hilfsorganisationen “ wie verschiedene Soros -NGOs wie Pro Asyl ; diese unsäglichen Flüchtlingsräte und die Traditionellen wie Caritas,Rotes Kreuz, AWO und Diakonie die Taschen füllen, indem sie endlich ihre überflüssigen SPD-Sozioberufe in Lohn und Brot bringen können und dabei noch kräftig kassieren, Weil dies so ist, mauern die Altparteien in den Kreis-und Landtagen, was das Zeug hält. Sie sind ja in der Regel auch persönliche Nutznießer dieser Politik. Man weiß ja nicht, was nach der nächsten Wahl ansteht; so kann man sich mit derartigen Gefälligkeiten die Option auf ein Zubrot schaffen. Das… Mehr

AlNamrood
5 Jahre her

Hier gilt man mit 17 als Minderjähriger. In den Ursprungskulturen ist man mit 15 ein Mann und oftmals schon verheiratet.

twent80
5 Jahre her

Schaut man sich die Gesetzeslage an, so kommt man zu dem Schluss, dass die obengenannten Angaben nicht korrekt sind.

EURO fighter
5 Jahre her
Antworten an  twent80

twent80, das hätten Sie schon ein bisschen konkreter ausführen können. Ich jedenfalls weiss nicht, was Sie uns sagen wollten.

Indigoartshop
5 Jahre her

Heute das erste Mal im Sommerbad Pankow in Berlin. War früher mal zu olympiagoldenen Zeiten der DDR eine Sportkampfarena. Weites, parkähnliches Gelände. Links neben dem Haupteingang ein mit Bauzaun verriegeltes Casino. Die Fensterscheiben eingeworfen, ausgebrochene Kacheln am Boden. Das Unkraut wuchert hüfthoch auf der Treppe. Schon morgens um 8 Uhr ist das Bad gut besucht – von denen, die schon länger hier leben. Die stadtbekannte Klientel aus dem angrenzenden Wedding kommt in der Regel erst am späten Vormittag, das weiß auch die Security und stellt den Tisch auf. – Taschenkontrolle. Aus jeder Fuge wuchert das Unkraut. Von Decken und Wänden… Mehr

humerd
5 Jahre her

Grundleistungen nach dem AsylBwLG „(2) Bei einer Unterbringung außerhalb von Aufnahmeeinrichtungen im Sinne des § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes sind vorbehaltlich des Satzes 4 vorrangig Geldleistungen zur Deckung des notwendigen Bedarfs nach Absatz 1 Satz 1 zu gewähren. Der notwendige Bedarf beträgt monatlich für 1. alleinstehende Leistungsberechtigte 216 Euro, 2. zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner einen gemeinsamen Haushalt führen, je 194 Euro, 3. weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen Haushalt 174 Euro, 4. sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 198 Euro, 5. leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis zur Vollendung… Mehr

AlNamrood
5 Jahre her

Ich könnte mit 100000€ sehr lange auskommen ohne mir finanziell Sorgen machen zu müssen. Und bei mir fließt das Geld in die eigene Wirtschaft zurück und endet nicht im Ausland.

Josef K.
5 Jahre her

Damit nicht genug. Auf der Seite des Institut für Islamfragen der Evangelischen Allianz in Deutschland, Österreich, Schweiz, kann man unter dem Titel: Fatwa zu der Frage, wie alt Aischa war, als Muhammad sie heiratet, nachlesen, warum es legitim ist, ein Kind mit 9 oder 11 Jahren zu heiraten. Es heißt dort: „2. Ein Mädchen auf der Arabischen Halbinsel oder in einem anderen südländischen Land bekommt ihre [erste] Menstruation im frühen Alter. Also, auf der Arabischen Halbinsel, in Somalia, Mosambik, etc. könnte ein Mädchen ihre erste Menstruation im Alter von 8-9 Jahren bekommen. Das geschieht auch noch in unserer Zeit. Ich… Mehr

Thorsten
5 Jahre her
Antworten an  Josef K.

Das despektierliche ist doch eher, dass sich eine „Evangelischen Allianz“ erdreistet die Scharia zu propagieren…