Tichys Einblick
Sprache als Machtinstrument

Sprache prägt das Bewusstsein – vom systemverändernden Kampf um die Köpfe

Sprache dient als Instrument, um die eigene Agenda durchzusetzen. Wie uns eine unfreiheitliche Politik über den Umweg der Sprache aufgezwungen werden soll.

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Sprache ist Kampfinstrument. Das hatte nicht zuletzt Victor Klemperer erkannt, der in seinem richtungsweisenden Werk „LTI“ – Lingua Tertii Imperii – über die Sprachvergewaltigung durch die nationalen Sozialisten aufzeigte, wie eine kleine, dominante Politikelite durch das Prägen von Begriffen in die Köpfe der Menschen eindrang und so die Voraussetzungen dafür schuf, dass das Volk bereitwillig den Massenmord an den jüdischen Mitbürgern ebenso akzeptierte wie den kollektiven Marsch in die Selbstvernichtung ab 1939.

Hätten sie noch eines Lehrmeisters bedurft, dann war es die internationalistische Konkurrenz der Nationalen, die die Möglichkeiten der Sprachverunstaltung früh erkannte und beharrlich perfektioniere. Gemäß der Marx’schen Erkenntnis, wonach das Sein das Bewusstsein präge, wird kontinuierlich daran gearbeitet, das Bewusstsein nach den Regeln der LTI von einem freiheitlich-bürgerlich-liberalen in ein unfreiheitlich-sozialistisch-illiberales zu wandeln. Dabei sind die Sprachverunstalter anfangs recht behutsam vorgegangen – ihnen ist bewusst, dass der brachiale Vorstoß in das Sprachbewusstsein der Menschen ein unmittelbarer Vorstoß in die Köpfe der Menschen ist, der dann, wenn er wahrgenommen werden sollte, Widerstände erzeugen kann, die das ideologische Ziel der Systemveränderung über Sprachveränderung gefährden könnten. Deshalb beginnt die Sprachveränderung mit scheinbaren Selbstverständlichkeiten, von denen einige aufzuzeigen durchaus lohnend ist. Dabei wird für die Sprachverunstaltung weiterhin LTI als Synonym stehen, auch wenn LQI vermutlich zutreffender wäre.

Die Tautologie der Frau Bundeskanzlerin

Beginnen wir mit etwas, das sich längst in die Köpfe der Massen eingeschlichen hat. Etwas, dass scheinbar auch nichts mit Systemveränderung zu tun hat – und dennoch den Weg genau dahin ebnen soll.
Beginnen wir mit dem längst üblichen „Frau Bundeskanzlerin“, wahlweise „Frau Bundesministerin“.
Was daran soll falsch sein, mag mancher fragen? Nun, die Antwort ist simpel: Bei dieser Floskel handelt es sich um eine Tautologie. Die Begriffe „Bundeskanzler“ und „Minister“ basieren auf dem generischen Maskulinum. Dieses verwendet die deutsche Sprache dann, wenn keine konkrete Person (NB: generisches Femininum) beschrieben wird, sondern eine Funktion, die durch ein beliebiges Individuum zu besetzen ist. Aus genau diesem Grunde kennt das Grundgesetz keine weibliche Form des Bundeskanzlers, des Ministers oder auch des Präsidenten – denn dem Grundgesetz ist es gänzlich egal, ob diese Funktion von einem Mann, einer Frau oder einer beliebig „diversen“ Person besetzt wird.

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In der Logik der Sprache und des Grundgesetzes ist insofern eine „Bundeskanzlerin“ etwas, das es nicht gibt. Korrekt lautet die Bezeichnung dann, wenn die trotz männlichem oder weiblichem Attribut des Amtsinhabers (generisches Maskulinum) geschlechtlich nicht spezifizierte Funktion mit einer konkreten Person in Verbindung gebracht wird, entweder „Herr Bundeskanzler“, soweit die das Amt belegende Person dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden soll, oder „Frau Bundeskanzler“, wenn die Person als weiblich erkannt wird. Diese Zuweisung erfolgt auch dann, wenn das Amt des Bundeskanzlers durch einen oder eine Transgender oder Menschen (generisches Maskulinum) mit homosexueller Ausrichtung wahrgenommen werden sollte. Homosexuelle wandeln ihr biologisches Geschlecht nicht, werden folglich entsprechend als männlich oder weiblich erkannt. Bei Transgendern, jener Minderheit, bei der die Natur bei der Geschlechtszuweisung einen Fehler verursacht hat, gilt das transgenderte Geschlecht. Für jene allerdings, die einer aktuellen Mode folgend sich für „nicht-binär“ erklären, also behaupten, entgegen ihrer biologischen Manifestation weder dem einen noch dem anderen Geschlecht anzugehören, kennt die deutsche Sprache keine entsprechende Anrede.
Die Tautologie als Instrument des Geschlechterkampfes

Warum aber dennoch die Penetration einer Tautologie? Warum „Frau Bundeskanzlerin“ als weißer Schimmel?
Vorgeblich soll damit im Bewusstsein verankert werden, dass besagtes Amt sowohl von Männern wie von Frauen wahrgenommen werden kann. Das aber ist unnötig, denn – siehe oben – dem generischen Maskulinum ist es egal, welches Geschlecht die Person hat, die dieses Amt einnimmt. Übrigens: „Person“ ist ein generisches Femininum, welches im Sinne des Feminismus als männer-diskriminierend zu betrachten wäre, denn „der Person“ ist ausschließlich als Genitiv von „die Person“, weiblich, zulässig, obgleich auch ein Mann eine Person sein kann.

Was scheinbar ein Tribut an den Feminismus ist, bewirkt im Bewusstsein der Menschen jedoch etwas anderes. Denn durch die Verwendung der Tautologie einer „Frau Ministerin“ entsteht gezielt der Eindruck, dass nicht das Amt selbst das eigentlich bedeutende, sondern vielmehr das Geschlecht als höherrangig zu bewerten ist. Im Bewusstsein soll damit der Eindruck erzeugt werden, dass es nicht auf das Amt selbst ankommt, sondern darauf, dass dieses Amt weiblich besetzt ist.
Nun mag es tatsächlich einen Unterschied machen, ob Entscheidungsträger männlichen oder weiblichen Geschlechts sind, doch will genau diese Fixierung auf scheinbare oder tatsächliche Unterschiede hinsichtlich des Geschlechts das Grundgesetz nicht. Im Widerspruch zum Willen des Grundgesetzes steht jedoch das Wollen politisch interessierter Kreise, die unter Umgehung des Gleichberechtigungsgrundsatzes die Bevorzugung von Personen weiblichen (korrekter: nicht-männlichen) Geschlechts zulasten des männlichen durchsetzen wollen.

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Ursprünglich stand hinter dieser Absicht das Ziel, im Berufsalltag bei der Besetzung von Funktionen (generisches Femininum im Plural) bei gleicher Qualifikation (generisches Femininum) weibliche Bewerber (generisches Maskulinum) nicht deswegen nicht zu berücksichtigen, weil sie Frauen sind. Da jedoch die Biologie insofern Frauen etwas anders ausgestattet hat als Männer, dass ihre biogische Funktion mit Monatsblutungen und Schwangerschaft einhergehen kann – was beides für den Arbeitgeber eine auch finanzielle Belastung darstellen mag, weshalb er sich im Zweifel für den Mann entschied – sollte diese biologisch begründete „Ungerechtigkeit“ dadurch überwunden werden, dass bei gleicher Qualifikation die Frau durch die biologisch bedingte Situation keinen Nachteil erfährt.
Einen solchen gesellschaftlichen Konsens – denn mehr ist es nicht – kann sich eine Gemeinschaft tatsächlich auch auf gesetzlichem Wege selbst verordnen, wenn sie meint, damit das politische Ziel der Gleichberechtigung erreichen zu können. Unzulässig allerdings, weil biologisch unmöglich, wäre die Behauptung, dadurch eine „Geschlechtergleichheit“ organisieren zu können. Eine solche gäbe es nur in einer Gesellschaft ohne biologische Geschlechter, und eine solche Gesellschaft würde die aktuell aktive Generation nicht überdauern, weil sie niemanden hätte, der durch Tod ausscheidende Mitglieder würde ersetzen können.

Somit ist offenkundig: Es geht weder um Gleichberechtigung und schon gar nicht um Gleichheit, sondern um Besserstellung. Diese allerdings ist auf der Grundlage des geltenden Grundgesetzes unzulässig, weshalb sie unterschwellig durchgesetzt werden soll.
Das wiederum ist den Befürwortern (generisches Maskulinum) durchaus bewusst. In einer Diskussion mit Birgit Stöver, für die CDU in der Hamburgischen Bürgerschaft, über diese Problematik, argumentierte sie mit dem gern herangezogenen Hilfsargument, dieser Verfassungsverstoß solle lediglich als eine Art „Anschub“ dienen, also dafür Sorge tragen, dass die Gleichberechtigung der Geschlechter gezielt befördert werden solle, bis die unterstellte Ungleichbehandlung überwunden ist. Auf die Frage, wer dann – und wann – feststelle, dass dieses politische Ziel erreicht ist, blieb sie die Antwort leider schuldig.

Gender befördert Diskriminierung

Nun könnte ein solcher, vorübergehender Verfassungsverstoß im Sinne einer politischen Zielsetzung vielleicht noch akzeptiert werden. Doch das Problem greift weiter. Denn durch die Partitionierung der Gesellschaft in männliche und weibliche Funktionsträger wird nicht nur der unmittelbaren Diskriminierung der männlichen Mitglieder Vorschub geleistet – sie manifestiert auch die mittelbare Diskriminierung der Frau. Denn die vorgeblich zu überwindende, unterstellte Schlechterstellung der Frau impliziert über die nun erfolgende Bevorzugung zwangsläufig, dass Frauen gleichsam von Natur aus schlechter als Männer befähigt sind, die quotierungsnotwendigen Funktionen auszufüllen. Anders formuliert: Da Frauen aufgrund ihrer Qualifikationen Männern nicht gleichrangig sein können, bedürfen sie des staatlichen Eingriffs, um Positionen zu erlangen, die aufgrund der dortigen Anforderungen bei sachgerechter Beurteilung Männern vorbehalten bleiben müssten.

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Selbstverständlich ist dem nicht so. Frauen können mit entsprechender Ausbildung Männern hinsichtlich ihrer Qualifikation in jeder Hinsicht gleichrangig, gern auch überlegen sein. Doch der Diskriminierungsvorbehalt soll im gesellschaftlichen Bewusstsein die Fiktion einer grundsätzlichen Schlechterstellung schaffen – eine solche Bewusstseinsänderung kann jedoch nur einem Ziel dienen: Nicht die grundgesetzlich festgeschriebene Gleichberechtigung zu garantieren, sondern die tatsächliche oder gefühlte Dominanz männlicher Personen durch eine Dominanz weiblicher Personen zu ersetzen. Konkret: Frauen werden auch dann bevorzugt, wenn ihre Qualifikation nicht dem Niveau ihrer männlichen Konkurrenten entspricht. Die zwangsläufige Folge wäre es dann, dass das Niveau der gesellschaftlichen Wissens- und Qualifikationsstandards kontinuierlich sinkt. Eine Gesellschaft, die derart verfährt, bewegt sich notwendig nicht progressiv im Sinne des Fortschritts, sondern verschreibt sich dem degressiven Rückschritt.
Emanzipierten Frauen ist dieses doppelte Handicap durchaus bewusst: Vor allem jüngere Vertreter (generisches Maskulinum) des weiblichen Geschlechts legen zunehmend Wert darauf, als Person (generisches Femininum) und nicht als Geschlecht wahrgenommen zu werden.
Die geisteswissenschaftliche Überwindung der Natur

Dennoch steht die politische Agenda der Umkehr einer vorgeblichen, gesellschaftlichen Ungerechtigkeit hoch im Kurs. Ausgehend von den Universitäten, an denen mit Genderlehrstühlen eine geisteswissenschaftliche Überwindung der biologischen Geschlechterfunktion durchgesetzt werden soll, dient hier nun die Verunstaltung der Sprache im Sinne der LTI als Instrument der Umkehr der vorgeblichen Dominanz. So wurden aus „Bürgern“ (generisches Maskulinum) in ihrer gesellschaftlichen Funktion (generisches Femininum) in einem ersten Schritt „Bürgerinnen und Bürger“ – es erfolgte also in Ablösung der geschlechtsneutralen Funktion die geschlechtsspezifische Personalisierung des Bürgers bei zumeist ebenfalls fragwürdiger Voranstellung des weiblichen Geschlechts. Letztere begründete sich ursprünglich mit der Höflichkeit des Kavaliers, Frauen den Vortritt zu lassen. Im Sinne eines Geschlechterkampfes wird jedoch auch die Reihung politisch: Das Bewusstsein soll dazu erzogen werden, die Frau dem Manne unbewusst vorzuziehen.

Da die geschlechtliche Doppelfloskel sprachflusszerstörend und aufwendig ist, dabei dem Dominanzanspruch radikaler Feministen (generisches Maskulinum) nicht gerecht wurde, folgte der Schriftumbau in jene bis heute nicht abschließend geklärten, angeblich beidgeschlechtlichen Versionen: Bürger_innen, BürgerInnen, Bürger*innen etcetera.

Vor einigen Jahren fragte ich den qua Parteizugehörigkeit der Zwangsfeminisierung unterliegenden Politiker (generisches Maskulinum) Cem Özdemir, wie denn diese Varianten der Schriftvergewaltigung auszusprechen seien. Er nahm die Frage nicht wirklich ernst, lachte und meinte sinngemäß, diese Steckenpferde der Emanzen hätten im gesprochenen Wort keine Relevanz. Er sollte sich irren.

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Seit jüngstem wissen wir es. In den Nachrichtensendungen der öffentlich-rechtlichen Staatsmedien wird LTI derzeit gezielt durchgesetzt. Dem Vernehmen des Hörens entsprechend, können wir diese Form der Sprachvergewaltigung mit „BürgerInnen“ am besten beschreiben. Die Tatsache, dass die entsprechend gegenderten Nachrichtenblocks für Menschen mit Sprachgefühl dadurch unanhörbar werden, ficht die Sprachideologen nicht an. Vielmehr wird damit schleichend erreicht, die männliche Version gänzlich aus dem Sprachgebrauch zu verdrängen. Auch hier also geht es im Endeffekt um die Dominanz des Weiblichen. Bleibt dem Normalsprachler nur: Abschalten und darauf hoffen, dass private Sender diesen Unsinn nicht nachmachen.
Muslim ist nicht gleich Muslim

Die LTI der Gegenwart allerdings beschränkt sich nicht auf die gesellschaftliche Partitionierung nach Mann und Frau. So erleben wir seit geraumer Zeit den politisch motivierten Versuch, eine künstliche Trennung zwischen Anhängern des Islam und deren militanten Glaubensgenossen zu schaffen. Hier unterscheidet LTI zwischen „Islam“ und „Islamismus“. Das Ziel: Im Bewusstsein soll verankert werden, dass Muslime nicht gleich Muslime sind. In der Sache ist das insofern zutreffend, weil im Widerspruch zum geschriebenen Wort des Koran auch „der Islam“ Untergruppen geschaffen hat, die das militante Bekehrungs- und Durchsetzungsgebot Mohammeds durch ein Bekenntnis zur Gewaltfreiheit unterlaufen. Korrekt jedoch müsste die Unterscheidung dadurch deutlich gemacht werden, dass von Muslimen dann gesprochen wird, wenn es sich um gewaltfreie Anhänger des Propheten handelt, während bei gewaltbereiten Anhängern von „radikalen Muslimen“ zu sprechen wäre. Radikal insofern, als sie sich auf die Radix, die Wurzel einer Weltanschauung berufen, der die Gewaltanwendung gegen andere Identitäten als der Islamischen inhärent ist.

Der unzulängliche Versuch, die Radikalen im Mehrheitsbewusstsein dennoch von ihrer geschriebenen Wurzel zu lösen, steigert sich dann ins Absurde, wenn für gewaltanwendende Muslime die Tautologie des „radikalen Islamisten“ ins Feld geführt wird. Ich schrieb es bereits andernorts: Wenn der Begriff „Islamismus“ überhaupt einen Sinn machen soll, dann den, dass damit radikale, sich auf ihre geschriebenen Wurzeln berufende Anhänger Mohammeds gemeint sein sollen. „Radikale Islamisten“ sind insofern radikale Radikale – was sprachlicher Unsinn ist. Weiterhin wird dann noch der Versuch unternommen, den sogenannten Islamismus als „politischer Islam“ vom Politischen, welches dem Islam inne ist, zu trennen. Ich habe andernorts ausgeführt, dass auch dieses unzulässig ist. Doch das gehört nicht hierhin, da es hier ausschließlich um die Umgestaltung von Sprache geht – nicht um die theologische oder geisteswissenschaftliche Analyse von Systemen, welche sich als Religion bezeichnen.

Der Extremist wird zum Extremen

Das im Sinne der Verkehrung von Inhalten durch Sprachveränderung zudem Interessante an der künstlichen Islam-Islamismus-Unterscheidung ist, dass nun gegenwärtig auch ein gegenläufiger Versuch der Sprachveränderung unternommen wird. Dabei geht es um den erklärten Staatsfeind Nummer Eins – den Rechtsextremismus. Womit wir bei dem Begriff sind, der nun verändert werden soll.
Klassisch laufen die Eskalationsstufen der Betrachtung politischer Weltanschauungen von gemäßigt über radikal bis extrem. Im Sinne des Grundgesetzes ist gemäßigt jederzeit zulässig: Ein „Rechter“ darf derzeit noch ebenso wie ein „Linker“ politisch aktiv sein, Parteien gründen und bei Wahlen antreten. Wird er als radikal eingestuft, ist seine Beteiligung am demokratischen Willensbildungsprozess im Sinne des Grundgesetzes immer noch zulässig, solange er nicht auf die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (FDGO) hinarbeitet. Bewegt er sich jedoch vom Radikalen zum Extremen, so wird damit die Bereitschaft beschrieben, aktiv und auch unter Einsatz von Gewalt im Sinne seiner Weltanschauung eben diese FDGO beseitigen zu wollen.

Sprache als Machtinstrument
Zur Einordnung wird der politisch-ideologische Überbau der Weltanschauung in der deutschen Sprache als ~ismus bezeichnet. Was, um auf die Islam-Debatte zurück zu kommen, auch dort ein interessantes Licht auf selbige wirft, da ein Islamismus notwendig als politisch-ideologischer Überbau eines Islam zu verstehen ist, weshalb in der sachlichen Logik ein Islamismus ohne einen Islam nicht denkbar ist und die derzeit diskutierten Maßnahmen gegen den Islamismus notwendig Maßnahmen gegen den Islam sein müssen.

Bei der Extremismus-Einordnung politischer Bewegungen, denen im Gegensatz zum faschistischen Grundmodell des Islam keine metaphysische Entschuldigung zugebilligt wird, erfolgt nun aktuell der umgekehrte Weg von dem, was bei Islam-Islamismus zu verzeichnen ist. In den ÖR-Staatsmedien mutieren derzeit „Rechtsextremisten“ zu „Rechtsextremen“. Dem wäre dann zu folgen, wenn dem die Auffassung zugrunde läge, dass ~isten identisch mit ~e seien.
Nun ist tatsächlich ein Extremist in seinen Zielen und Anschauungen extrem. Genau deshalb aber und um den politisch-ideologischen Überbau deutlich zu machen, nutzt die Sprache für den Anhänger des politisch Extremen den Begriff des Extremisten. Welchen Sinn macht es bei einem Staatsfeind dann, sprachlich quasi den Rückbau anzutreten und von „dem Extremisten“ zu „dem Extremen“ zu kommen?

Das Forum der potentiellen Zielpersonen erweitern

Denkbar ist folgende Erklärung. Wenn der gewaltbereite „Rechtsextremist“ durch den „Rechtextremen“ ersetzt wird, kann damit der Versuch unternommen werden, im kollektiven Bewusstsein die zwangsläufig notwendige Assoziation des Extremisten mit Gewaltanwendung zu verändern. Wenn der militante Rechtsextremist zum Rechtsextremen wird, verliert sich die Kopplung des Extremisten mit Gewaltanwendung. Folglich kann auf diese Weise im Massenbewusstsein der Weg bereitet werden, politisch-juristische Maßnahmen gegen „Rechts“ nicht mehr auf die Gewaltanwendungsbereitschaft und erklärte Überwindung der FDGO zielende Tätigkeit des Extremisten zu beschränken, sondern „das Extreme“ an sich als zu verfolgendes „Übel“ im Sinne der Abweichung von der gesellschaftlich gewünschten Norm als Gesellschaftsfeindlichkeit zu bekämpfen. Damit aber wäre nicht mehr nur die konkrete Gewaltanwendungs- und Überwindungsbereitschaft als kriminelle Handlung zu verfolgen, sondern bereits jegliche inhaltliche Positionierung, die mehrheits-konsensual als „extrem“ definiert wird. In der Folge läge die Veränderung des Strafrechts dahingehend nahe, die Strafverfolgung von der konkreten Handlung im ursprünglich bezielten Sinne zu lösen und bereits den Gedanken einer als „extrem“ definierten Vorstellung als entsprechenden Straftatbestand festzustellen.
Damit allerdings wäre der politischen Verfolgung missliebiger, als „Rechte“ behauptete Personen Tür und Tor geöffnet – weil allein der angeblich extreme Gedanke reicht, um sich strafbar zu machen.

Wenn LTI den Schnüffelstaat vorbereitet

Schauen wir nun noch auf die EU, wo gegenwärtig daran gearbeitet wird, die Verschlüsselung bei Messenger-Diensten zu untersagen – womit der verschickte Gedanke im Widerspruch zum verfassungsrechtlich garantierten Briefgeheimnis nicht mehr das Privateigentum von Versender und Empfänger wäre -, macht der Versuch des Wandels vom Rechtsextremisten zum Rechtsextremen ebenso Sinn, wie es auf der anderen Seite der Versuch der Trennung des Islamisten vom Islam im Sinne der multikulturell-politischen Migrationsagenda macht.
Die Entgrenzung der Verfolgung von der Gewaltbereitschaft und mit Vorsatz betriebenen FDGO-Überwindung allein schon auf den politischen Gedanken in einer unverschlüsselten Welt des permanenten Meinungsaustausches schafft den optimalen Überwachungsstaat – Erich Mielke hätte seine wahre Freude daran.
Die zwangsläufige und gewollte Konsequenz: Der Kopf wird zum Gedankengefängnis. Wer nicht riskieren will, wegen seiner Gedanken möglicherweise von Strafverfolgungsbehörden einkassiert zu werden, wird seine Gedanken nicht mehr äußern. Die Bandbreite dessen, was im sprachdiktatorisch verordneten Mainstream als „rechts“ und damit in absehbarer Zeit als „extrem“ beurteilt werden wird, ist für den Einzelnen in einer entsachlichten Justiz der offiziellen Meinungshoheit nicht mehr nachvollziehbar und erlebt bereits alltäglich eine vorsätzliche Erweiterung. Der Schritt hin zu einer entsprechenden Kategorisierung beispielsweise der Mülltrennungsverweigerung als „extrem“ ist damit vorgezeichnet.

Das Ergebnis, womit wir wieder bei der LTI der Gegenwart sind: Möglicherweise bei staatlichen Stellen oder deren Gedanken-Überwachungsorganen Ungeliebtes wird nicht mehr gesagt oder geschrieben aus Angst, sich damit zum Opfer der Gedankenkontrolle und Verfolgung zu machen. Da das einzelne Individuum in einer solchen Situation außerstande ist, für sich selbst eine entsprechende Kontrolle vorzunehmen, wird damit die gesellschaftliche Debatte an sich verhindert. Wer gedenkt, eine Äußerung tätigen zu wollen, wird vorher diese darauf abklopfen, ob sie im Sinne der Gedankenpolizei zulässig ist – und im Zweifel der Unsicherheit auf die Äußerung verzichten. Im Ergebnis steht das, was bereits von den nationalen Sozialisten über die LTI angestrebt wurde: Eine zumindest in ihrer öffentlich geäußerten Form gesellschaftliche Einheitsmeinung, die von jenen vorgegeben wird, die die Hebel der Sprachverunstaltung in der Hand halten. Und in der alle, die sich dieser Einheitsmeinung nicht unterwerfen, als extreme Systemfeinde ausgegrenzt und im Bedarfsfalle strafrechtlich verfolgt werden.
Die schöne neue Welt lässt grüßen.

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