Pakt und Panik – Der UN-Migrationspakt

Wer den Pakt unterzeichnet, unterwirft sich seinen Zielen durch seine Selbstverpflichtung. Er öffnet der kaum noch zu steuernden Einwanderung selbst dann Tür und Tor, wenn dies nicht seine ursprüngliche Absicht gewesen sein sollte. Sebastian Kurz hat insofern alles richtig gemacht.

Wiener Hofburg

Ewig lange schien es, als würde eines der weitreichendsten Papiere der Gegenwart – der Global Compact für Migration – sang- und klanglos von der Bundesregierung durchgewinkt werden können. Mit der formaljuristisch zutreffenden Behauptung, dieser Pakt habe keine Bindungswirkung (wenn dem so sei, stellt sich ohnehin die Frage, weshalb man ihn dann unterzeichnet), wurden bei der  Entscheidung darüber, ob die Bundesrepublik ihm beitritt, der Bundestag ausgeblendet und der Bürger mehr als nur im Unklaren gelassen.

Als ich bei TE im August das Thema als einer der ersten in der deutschen Medienlandschaft aufgriff, war die Resonanz mehr als verhalten. Mainstream und sogenannte Leitmedien machten nach wie vor einen großen Bogen um das Thema. Wenn überhaupt, dann wurden jene Länder, die ihre Unterschrift verweigern werden, des „Rechtspopulismus“ geziehen. Nach zwei Jahren Trump-Bashing und noch mehr Jahren Orban-Crashing und Polen-Dashing schien es ein Leichtes, Gegner dieses Vertragswerkes in die rechte Ecke zu stellen. Doch wurde dieses immer schwieriger – und als Österreichs türkisblaue Regierung nun ankündigte, das Vertragswerk nicht zu zeichnen, gerieten jene, die wie Jean-Claude Juncker und Angela Merkel davon träumten, dass sich die EU fast geschlossen an die Spitze der Bewegung setzen würde, in Panik. Luxemburgs Chef-Europäer nannte es „ein Unding“, dass die EU nun nicht mit einer Stimme sprechen werde – was sie ohnehin nicht tat, da neben Österreich auch Polen, die Tschechische Republik, Kroatien und Dänemark ihre Nichtzeichnung angekündigt haben. Sie werden nicht die einzigen bleiben, die sich Junckers Unding zu eigen machen.

Es ist absehbar: Je mehr der tatsächliche Gehalt dieses „Paktes“, welche gemäß Franz Josef Strauß zu erfüllen sind, an die Öffentlichkeit kommt, desto größer wird die Angst, dass sich selbst im sonst so linientreuen Deutschland zu viel Widerstand gegen dieses Werk auch der Feder der Internationalen Migrationsorganisation formieren könnte.

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Also wird flugs einmal mehr die Nazi-Keule herausgeholt und allen Kritikern unterstellt, sie würden „populistische“ FakeNews verbreiten, wenn sie auf Gefahren und Konsequenzen dieses Vertragswerkes hinweisen. Michael Kretschmer, als CDU-Ministerpräsident von Sachsen vor der Landtagswahl um die Führungsrolle seiner Partei bangend, behauptet „Populisten sorgen mit Falschinformationen für eine Protestwelle.“ Er hat sogar den Schuldigen parat: „weil keine öffentliche Debatte über diese internationale Vereinbarung geführt wird.“ Mit anderen Worten: Angela Merkel und Deutschlands ministerieller Weltreisender Heiko Maas sind schuld. Wobei der Sachse verkennt, dass doch genau dieses Ausbleiben einer öffentlichen Debatte von der Bundesregierung als unverzichtbar erachtet wurde. Weshalb Maas nun verbreiten lässt, dass der Vorwurf der AfD, die Bundesregierung nehme „eine Beschleunigung und Vervielfachung der Zuwanderung in Kauf“, wenn sie den Pakt zeichne, „vollkommen unseriös“ sei und auch „nicht der Zielrichtung des Paktes“ entspreche.

Tatsache bleibt: Der Pakt sieht keine festgeschriebenen Aufnahmequoten sogenannter Migranten vor. Aber er setzt an, geltendes Völkerrecht zu Lasten der Zielstaaten zu verändern.

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Tatsache bleibt auch, dass der offizielle Titel des Paktes – „Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“ – Fragen zulässt. Offiziell übersetzt als „Globaler Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration“ erweckt er den Eindruck, eine im Sinne des Humanismus zielführende Rahmenvereinbarung treffen zu wollen. Gleichwohl: „Compact“ kann auch als „Vertrag“ übersetzt werden, „safe“ als „zuverlässig“, „orderly“ als geregelt“ oder „methodisch“ und „regular“ als „ständig“, „gleichmäßig“ oder „fortlaufend“. Selbst „migration“ ist nicht eindeutig. Der englische Begriff steht nicht nur für „Wanderung“, sondern auch für „Auswanderung“.

Eine offizielle deutschsprachige Version der Bundesregierung liegt nicht vor – weshalb als Übersetzung auch „Weltweiter Vertrag für zuverlässige, geregelte und fortlaufende Auswanderung“ lauten kann. Das macht insofern durchaus Sinn, als der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages in einer undatierten „Kurzinformation“ die Notwendigkeit des Vertrages auf die UN-Resettlement-Programme zurückführt – wobei „resettlement“ korrekt als „Umsiedlung“ übersetzt wird, denn die entsprechenden Programme der sich als Weltregierung begreifenden Institution sehen die gezielte Umsiedlung von Menschen aus Afrika, Asien und Südamerika in die Industriestaaten der Nordhalbkugel vor.

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Den Vertrag selbst beschreit der Dienst mit folgendem Satz: „Der GCM (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration, zu deutsch: Globaler Vertrag für sichere, geordnete und geregelte Migration) soll die erste globale, zwischen Regierungen unter der Ägide der Vereinten Nationen (VN) ausgehandelte Übereinkunft zur Abdeckung aller Aspekte internationaler Migration werden.“ Das kann viel und alles bedeuten.

Statt nun aber eine offene Diskussion über dieses Papier zuzulassen, welches bereits im Dezember von der schwarzroten Koalition unterzeichnet werden wird, diffamieren Politik und Medien jeden, der sich mit dem Migrationspakt kritisch auseinandersetzt, als Rechtspopulisten. Und so wird vermutlich auch der renommierte Professor für Staats- und Völkerrecht an der Universität Salzburg ein solcher sein. Denn dieser Mann namens Michael Geistlinger hat in einem zehnseitigen Gutachten für die österreichische Regierung die Empfehlung gegeben, den Migrationspakt nicht zu unterzeichnen. Und er begründet dieses überaus dezidiert, streicht positive Aspekte des Vertrages heraus.

Dennoch kommt Geistlinger zu dem Ergebnis, dass dieser Vertrag durch die Österreichische Bundesregierung in der vorliegenden Form nicht zeichnungsfähig ist. Er begründet dieses im Schwerpunkt mit zwei Aspekten:

  • Die Frage, welche Bindungswirkung dieser Pakt hat.
  • Die nicht mehr getroffene Unterscheidung zwischen Flüchtling und Migrant.

Geistlinger unterstreicht, dass es sich beim Flüchtlings- und Migrationspakt um sogenanntes „soft law“ handelt – also gesetzesähnliche Vereinbarungen ohne absoluten Bindungscharakter. Das Salzburger Gutachten formuliert dieses zum ebenfalls beurteilten Flüchtlingspakt wie folgt:

„Der Inhalt des Globalen Flüchtlingspaktes ist in weiten Strecken von der New Yorker Deklaration samt Annex vorgegeben. Schon diese Deklaration geht über die Verpflichtungen aus der Genfer Flüchtlingskonvention samt Protokoll 1967 deutlich hinaus, freilich auf dem Boden von „soft law“. Der Globale Flüchtlingspakt spricht dementsprechend zwar in Ziffer 4 ausdrücklich davon, nicht rechtlich verbindlich zu sein, fährt dann aber dort wörtlich fort: „Aber er“ (gemeint: der Pakt) „ist Ausdruck des politischen Willens und des Ehrgeizes der internationalen Gemeinschaft als Ganzes für eine angestrengtere Kooperation und Solidarität mit Flüchtlingen und den betroffenen Gastländern. Er wird durch freiwillige Beitragsleistungen umgesetzt werden, um kollektive Ergebnisse und einen Fortschritt in Richtung auf seine Zielsetzungen, wie unten in Ziffer 4 dargelegt, zu erreichen. Diese Beitragsleistungen werden von jedem Staat und betreffendem Verantwortungsträger (stakeholder) festgelegt, wobei deren nationalen Realitäten, Möglichkeiten und Stufen der Entwicklung sowie die entsprechenden nationalen Politiken und Prioritäten berücksichtigt werden.“

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Tatsächlich geht Geistlinger davon aus, dass auch der Migrationspakt, der nicht von der UN, sondern der Interessenvertretung der internationalen Migration verfasst worden ist, dem Ziel dient, diese vorgeblich nicht bindenden Selbstverpflichtungen durch Anwendung – vergleichbar anderen internationalen „Rechten“ – quasi zur Grundlage künftiger Rechtsprechung werden zu lassen. Hierzu dient, so der Völkerrechtler, auch die ständige Vermengung von rechtlichem Anspruch und Ziel:

„Den gesamten Globalen Migrationspakt durchzieht eine Symbiose von rechtlich nicht geschuldeten mit rechtlich geschuldeten Inhalten, von denen manche für sich allein annehmbar erscheinen, manche allein annehmbar wären, aber in der konkreten Kombination zumindest zu hinterfragen wären und viele Inhalte aus österreichischer Perspektive nicht unterstützt werden können.“ Dies sei hier an je einem Beispiel für alle drei Kategorien dargestellt. Es gäbe viele solcher Beispiele.

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Ziffer 7 des Globalen Migrationspaktes könnte man unhinterfragt mittragen. Sie unterstreicht die rechtliche Unverbindlichkeit des Paktes, bezeichnet ihn als „kooperativen Rahmen“, spricht nicht von „rechtlichen“, sondern nur von „Verpflichtungen“ der Mitgliedstaaten aus der New Yorker Deklaration und bekennt sich dazu, das Schwergewicht auf die internationale Zusammenarbeit aller relevanten Akteure zu Migration zu legen, wobei anerkannt wird, „dass kein Staat Migration allein bewerkstelligen kann“ und dass der Globale Pakt die Souveränität der Staaten und ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen aufrecht erhält.

Freilich konterkarieren Beispiele der zweiten und der dritten Kategorie diese Grundaussage beträchtlich: Jede der Ziffern 8 – 10 – und dies sind bei weitem nicht die einzigen – steht in diametralem Gegensatz zur österreichischen Position zu Migration. Dies folgt aus der den Globalen Pakt durchziehenden Verwässerung von legaler und illegaler Migration. Wo der Globale Pakt von Migration spricht, unterscheidet er häufig nicht zwischen diesen beiden Formen und bezieht damit auch illegale Migration in seine positive Grundhaltung zu Migration schlechthin ein. Dies führt am Beispiel von Ziffer 11 zu einer positiven Bewertung von unterschiedsloser „internationaler Migration“ schlechthin und erst einen Satz später zu dem Zugeständnis, dass „irreguläre Migration“ negative Auswirkungen hat. Wäre die Ziffer von Anfang an so ausgelegt, dass zwischen legaler und illegaler Migration unterschieden wird, wäre eine Zustimmung vor dem Hintergrund der österreichischen Migrationspolitik vorstellbar, der Mangel an Unterscheidung lässt die gesamte Ziffer als nicht akzeptabel erscheinen.“

Geistlinger kommt folgerichtig zu dem einzigen, nachvollziehbaren Beschluss, der schließlich zur Erklärung des österreichischen Bundeskanzlers führte, den Migrationspakt nicht zu zeichnen:

„Im Einzelnen lassen sich in einer ausführlichen Studie zum Globalen Migrationspakt eine Fülle von Nachweisen erbringen, dass der Globale Pakt folgende Zielsetzungen verfolgt und damit den Boden des geltenden Völkerrechts deutlich verlässt:

a. Rechtsfortbildung im Wege von „soft law“
b. Heranführung der Internationalen Migrationsorganisation an die Vereinten Nationen im Wege von „soft law“
c. Stärkung der Rolle der Internationalen Migrationsorganisation im Wege von „soft law“
d. Eröffnung neuer Handlungsmöglichkeiten für nicht-staatliche Organisationen und Foren im Wege von „soft-law“
e. Verwässerung der Grenze von legaler und illegaler Migration
f. Schaffung der nicht-existenten völkerrechtlichen Kategorie des „Migranten“/der „Migrantin“
g. Informelle Erweiterung des völkerrechtlichen Menschenrechtsschutzes im Wege von „soft law“ durch Verknüpfung allgemeiner menschenrechtlicher Verpflichtungen mit der Kategorie „Migrant/Migrantin“.

Daher empfiehlt es sich, entweder den Pakt abzulehnen (1. Priorität) oder ihn mit weitreichenden einschränkenden Erklärungen anzunehmen (2. Priorität). … Im Grunde müsste Österreich dafür eintreten, den Globalen Migrationspakt entlang der Trennlinie „legale/illegale“ Migration neu zu verhandeln. Die illegale Migration müsste aus dem Pakt ausgenommen werden und dem allgemeinen Menschenrechtsschutz überlassen bleiben. Die legale Migration wäre im Kompromisswege zwischen Herkunftsstaaten, Zielstaaten und eventuell Transitstaaten so zu erfassen, wie es der volle Titel des Globalen Migrationspaktes anspricht. Dieser lautet: „Globaler Pakt für eine Sichere, Ordnungsgemäße und Reguläre Migration“.“

Mit anderen Worten: Die internationale Migrations-NGO will zum einen ihre eigene Bedeutung steigern, zum anderen ihre Vorstellungen zur globalen Menschenwanderung zu internationalem Recht machen.

Tatsächlich jedoch ist dieses eben genau das Ziel, das Bundesregierung und Europäische Union gezielt forcieren, wie aus zahlreichen Beschlüssen von Parlament und Kommission der EU hervorgeht, die eine geregelte Ansiedlung sogenannter „Flüchtlinge“ in den EU-Ländern anstreben. Deshalb auch mischte sich Kommissionspräsident Juncker nun ungefragt ein  – denn wie Geistlinger ebenfalls zutreffend feststellt, hat die EU mit dem Pakt überhaupt nichts zu tun, denn Unterzeichner seien ausschließlich souveräne Staaten, was die EU auch dann nicht ist, wenn Juncker sich das einbilden mag. Seine Unterschrift wird insofern keinesfalls unter dem Vertrag zu finden sein – doch benötigt er den „Pakt“, um damit seine EU-Ansiedlungspläne forcieren zu können.

Die nicht nur sprachliche, sondern auch rechtliche Gleichsetzung von illegaler Einwanderung mit dem grundgesetzlich verankerten Asyl ist es, was Merkel und die den Migrationsvertrag stützenden Parteien und Medien letztlich erreichen wollen. Spätestens seit der illegalen Grenzöffnung im Jahr 2015 arbeitet die Propaganda im Sinne von UN, EU und Bundesregierung kontinuierlich daran, Kriegsflucht, politische Verfolgung und Wirtschaftswanderung als einheitliches, nicht zu differenzierendes Phänomen zu fassen.

Deshalb findet in der öffentlichen Beschäftigung mit der Thematik eine Unterscheidung nicht mehr statt: Ob arbeitsuchender Wirtschaftsmigrant, die Sozialsysteme ausnutzender Wohlstandsmigrant im Sinne Heinsohns oder asylberechtigter Verfolgter: Sie alle werden penetrant und pauschal als „Flüchtlinge“ summiert – dabei nicht nur die Unvermeidbarkeit der Migration durch den einzelnen Migranten implizierend, sondern die bereits vom früheren UN-Migrationsbeauftragten Peter Sutherland propagierte Überwindung der europäischen, nationalen Kulturen anstrebend. Denn wer zur Flucht gezwungen ist, gebietet Mitleid. Wer hingegen aus egoistischen Gründen der individuellen Wohlstandsmehrung migriert, der fällt heute noch selbst nach internationalem Recht eben nicht unter den spezifischen Schutz der Flüchtlingskonvention. Deshalb darf es nur noch „Flüchtlinge” geben – und der Migrationspakt soll diesen Wandel des Rechts global befördern.

Ziel: Jenem Bevölkerungsüberschuss aus den Ländern Afrikas und Asiens, deren sinnvolle Bekämpfung die UN aufgegeben hat, künftig mit den gleichen rechtlichen Ansprüchen zu versehen, wie die Flüchtlingskonvention sie für echte Flüchtlinge gegenüber den von ihnen aufgesuchten Ländern geltend machen können.

Faktisch also ist es eben so, wie Geistlinger es für die österreichische Regierung dargelegt hat: Der angeblich unverbindliche Migrationspakt soll nicht nur neue Rechtstatbestände schaffen, die weit über bestehendes, internationales Recht hinausgehen. Es ist auch so, dass den Unterzeichnerländern künftig kaum noch Möglichkeiten gegeben sind, die Einwanderung von nicht gewünschten Personen zu unterbinden.

Wer diesen Pakt unterzeichnet, unterwirft sich diesen Zielen durch seine dokumentierte Selbstverpflichtung. Er öffnet so letztlich der kaum noch zu steuernden Einwanderung selbst dann Tür und Tor, wenn dieses nicht seine ursprüngliche Absicht gewesen sein sollte. Sebastian Kurz hat insofern alles richtig gemacht.

Am 2.November veröffentlichte die CDU einen elf Positionen umfassenden Frage-Antwort-Katalog zum Migrationspakt. Sie legte in diesem Frage-Antwort-Spiel die Unionssicht zum im Dezember zu unterzeichnenden Vertrag dar.

Die CDU räumt ein, dass der Vertrag „sichere, geordnete und reguläre Migration stärken soll.“ Er folgt damit dem UN-Ziel, die Massenmigration zu befördern. Weiterhin erklärt die CDU, dass Migranten „ungeachtet ihres Migrationsstatus Zugang zu Grundleistungen“ der Sozialversorgung erhalten werden. Die Trennung zwischen Asylberechtigten, Arbeitsmigranten und illegalem Einwanderer fällt damit fort. Die Partei beruft sich hierbei auf eine vorgebliche „Verpflichtung des Grundgesetzes“ und verweist auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 18.Juli 2012, wonach das Grundgesetz, dessen einzige Aufgabe es ist, das Verhältnis zwischen deutschem Bundesbürger und Deutschem Staat zu regeln, eine „Garantie der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip“ festgelegt habe.

Die CDU behauptet weiterhin, dass die Zustimmung zum Vertrag nicht ohne Wissen des Deutschen Bundestages erfolge. Diese Aussage ist zutreffend. Was die CDU jedoch verschweigt: Es wird keine Abstimmung über die Zustimmung geben. Der Bundestag wurde informiert – das Recht, über die Zeichnung zu entscheiden, hat er nach Auffassung von Bundesregierung und CDU nicht.

Weiterhin behauptet die CDU, der Vertrag nehme eine klare Trennung zwischen legaler und illegaler Migration vor. Auch schaffe der Vertrag keine neuen Rechtssituationen. Hierzu ist folglich festzustellen, dass entweder die CDU oder Geistlinger FakeNews verbreiten.

Abschließend wird es besonders kurios, wenn die CDU das nachfolgende Frage-Antwort-Paket präsentiert:

Frage
Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt den Staaten die Pflicht auferlegt, Kritik an Einwanderung und an den UN-Migrationspakt zu unterbinden?

Antwort
Selbstverständlich nicht. Ganz im Gegenteil. Die Unterzeichnerstaaten sollen im Einklang mit dem Völkerrecht das Recht der freien Meinungsäußerung schützen. Sie sollen allerdings einen offenen und auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurs fördern. Eine Strafverfolgung als mögliche Maßnahme wird nur für Gewalt- und Hassstraftaten genannt. Dies entspricht der bereits bestehenden deutschen Rechtslage gegen Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik.“

Soll heißen: „Freie Meinungsäußerung“ ist nicht, was per Gesetz als „Hetze, Gewalt, Beleidigungen oder Schmähkritik“ aufgefasst werden könnte. Die CDU beruft sich dabei auf eine dubiose Rechtslage, die gezielt unter dem Aspekt, Kritik an Zuwanderung zu unterbinden, längst Wirklichkeit ist. Das Zensurgesetz mit der Kurzbezeichnung NetzDG ebenso wie die neu erfundenen Straftatbestände der „Hasskriminalität“, mit der sich alles Missliebige unter Berufung auf eine menschliche Emotion kriminalisieren lässt, basieren auf Forderungen der UN, die gezielt Widerstand gegen die Massenmigration ausschalten sollen.

Mit anderen Worten: Die CDU ist uneingeschränkt für die grundgesetzlich festgeschriebene Meinungsfreiheit – solange sie nicht zu Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung, an dem UN-Ziel der Massenmigration und, wie ebenfalls von der UN gefordert, an sogenannten Religionen wird.

Islam-Propagandist Ajman Mazyek kämpft seit geraumer Zeit darum, selbst die wissenschaftlich fundierte Beschäftigung mit dem frühmittelalterlichen Imperialismuskonzept namens Islam als „Hasskriminalität“ zu bannen. Er kann sich dabei nun nicht mehr nur auf die UN berufen – jetzt steht auch die CDU, die aus unerfindlichen Gründen immer noch das „christlich“ in ihrem Parteinamen führt, hinter ihm. Denn es gilt, was ich im Vierteiler „Das Migrationskonzept der UN“ dargelegt habe. Einschließlich der dort beschriebenen, von der UN geforderten und sehr konkreten Zensurmaßnahmen gegen jene, die an der Vorstellung des Nationalstaates festhalten oder in der Zuwanderung kulturfremder Migranten eine Gefahr für die eigene Zivilisation erblicken.


Mehr zum Thema:
Roland Tichy (Herausgeber), Der UN-Migrationspakt und seine Auswirkungen. Tichys Einblick, 112 Seiten, 12,00 €.
Soeben erschienen und EXKLUSIV im Tichys Einblick Shop >>>

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Kommentare ( 76 )

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KorneliaJuliaKoehler
5 Jahre her

Werter Herr Spahn, Ihnen ist mit Ihrer Migrationspakt-Serie mal wieder ein ganz großer Wurf gelungen! Vielen herzlich Dank! Ein Beweis mehr, dass Merkel und Konsorten das deutsche Volk vorsätzlich in den Ruin treiben will! So dumm und naiv kann niemand sein und glauben, das alles sei nur unverbindlich und freiwillig und soll Migration nur in geordnete Bahnen lenken! Dieses „nicht bindend“ wurde offensichtlich nur konstruiert, damit der Pakt nicht durch den Bundestag abgesegnet werden muss! Ähnlich war es doch (wenn ich mich recht erinnere) auch mit dem Pariser Klimaschutzabkommen. Alle Ziele sollten „freiwillig“ und „nicht bindend“ sein! Und heute werden… Mehr

Nibelung
5 Jahre her

Wer diesen irren Pakt unterzeichnet, kann sich jetzt schon darauf einstellen, daß er weiter auf der Verliererstraße sein wird, denn dieser Pakt ist formlos geschrieben, hat es aber trotzdem in sich, weil wesentliche Passagen in der Gesetzgebung der EU und in den einzelnen Ländern Eingang finden und dann wird eine Empfehlung plötzlich zum Gesetz umformuliert und die ´Bürger haben das nachsehen und deswegen hat sich auch die kleine Vorsitzende in der Asylfrage nach außen einsichtig gezeigt, weil sie genau wußte was kommt und mit dieser Nummer wollen sie gemeinsam das neue Asylrecht durch die Hintertür einführen und man erreicht dabei… Mehr

Kassandra
5 Jahre her

Vor allen Dingen haben dort Staaten bei Abstimmungen die Mehrheit ,
in denen der Islam als Ideologie über allem steht…

Django07
5 Jahre her

Von der CDU Homepage: Frage Stimmt es, dass der UN-Migrationspakt bedeutet, dass Deutschland bis 2035 jährlich 2 Millionen Menschen aufnehmen soll und damit unsere Identität in Gefahr gerät? Antwort Nein. Der UN-Migrationspakt enthält keine Aufnahmezusagen. Zudem fordert der Pakt, dass die Migranten die Gesetze der Zielländer einhalten und deren Gebräuche respektieren müssen. Das ist mindestens genauso gut, wie aus dem CDU Wahlwerbeprosket in Sachen Euroeinführung. Muss Deutschland für die Schulden anderer Länder aufkommen? Ein ganz klares NEIN! Wir heute wie es ist. Das Millionen sich auf dem Weg machen werden ist klar. Das das Leistungs- und Bildungsniveau von Deutschland und… Mehr

nachgefragt
5 Jahre her

Auch hier handelt es sich wieder, wie ich bereits zu einem anderen Artikel schrieb, um eine „Merkel’sche Zeitschleife“. So, wie im Petitionsausschuss die Veröffentlichung der „Petition gegen den Pakt“ unter Hinweis auf Inhalte des Paktes verhindert wurde (Zeitschleife 2), ist die Politik Merkels selbst und der Pakt Teil einer rechtfertigenden Zeitschleife: Der Pakt würde Merkels Politik seit 2015 rundheraus im Nachhinein legitimieren. Merkel könnte und WIRD sich hinstellen und sagen, dass die Inhalte ja bereits in Teilen seit Jahrzehnten verhandelt wurden und rückblickend ihre Politik ab 2015 mit Fokus auf diese Verhandlungen und deren Ergebnis nicht illegitim sondern vorausschauend war.… Mehr

Odysseus JMB
5 Jahre her

Wenn die prognostizierte Weltbevölkerung in 2100 sich auf 30 Mrd. beläuft, vermute ich, dass dabei keine gezielten großflächigen Anstrengungen zur Geburtenkontrolle unterstellt werden. Aus meiner Sicht kann dies jedoch nicht widerspruchslos hingenommen werden. Eine Kritik an den dafür verantwortlichen Religionen im Grundsatz ausschließen zu wollen, bedeutet einen Offenbarungseid (praktischer) menschlicher Vernunft. Ein solches Tabu ist völlig indiskutabel. Wenn mit „völkerrechtlichen“ Pakts der rechtliche Überbau der Gesellschaft einer angeblich demokratischen Gesellschaftsform umgemodelt wird, dann scheint das vorhandene demokratische Grundverständnis irgendwie paradox gedacht zu werden. Die Teilnahme des Bürgers am Willensprozess wird von Seiten des Staates offensichtlich als entbehrliches Beiwerk angesehen. Die… Mehr

Bubi111
5 Jahre her

Wegen der Diskussion über den Migrationspakt erfährt man auch wer die Federführung hatte: Peter Denis Sutherland (* 25. April 1946 in Dublin; † 7. Januar 2018 ). Er war unter anderem Generalstaatsanwalt von Irland, Europäischer Kommissar für Wettbewerb, Chairman von Goldmann Sachs sowie UN-Sonderberichterstatter für Migration! Man lese in Wiki genaueres!! Aussagen: „Die Europäische Union sollte […] ihr Bestes tun“, um „die ethnische Homogenität der EU-Mitgliedsstaaten“ und jedes „Gefühl von unserer Gleichartigkeit und Unterschiedlichkeit gegenüber anderen zu unterminieren.“[4] Die Ablehnung umfassenderer Globalisierung ist „moralisch unhaltbar“[6] Man informiere sich auch bei Swiss propaganda research: https://swprs.org/2018/11/04/migration-und-medien/ – Noch Fragen? Jedenfalls keine Verschwörungstheorien,… Mehr

Tomas Spahn
5 Jahre her
Antworten an  Bubi111

und wer das noch genauer wissen will, der liest Teil 3 meines Vierteilers …

Sabine W.
5 Jahre her

Neben allen anderen Fragezeichen (wenn ich es politisch korrekt und sanft formulieren muss) steht das größte Fragezeichen in meinem eigenen, einfachen Denkapparat, wie man diese ohne Ende nachliefernde Bevölkerungsexplosion aus den afrikanischen, aber auch nahöstlichen/islamischen Staaten in West-/Nordeuropa durchfüttern möchte. Arbeit werden sie nicht finden, nicht nur durch Schrumpfung prekärer Arbeitsplätze, sondern auch durch den Mangel an Bildung. Keiner in der westlichen Welt braucht diese Bevölkerungsüberschüsse – wir selbst haben genügend Menschen, die möglicherweise bei adäquater Förderung in die vermeintlichen Lücken reinrutschen könnten. Hinzu kommen junge Leute aus dem EU-Ausland, die oft gut gebildet sind und eigentlich nicht im engeren… Mehr

Kassandra
5 Jahre her
Antworten an  Sabine W.

Wenn man betrachtet, wer bei der Presse finanziell beteiligt ist und zudem die Aussagen in Maaßens Abschiedsrede ernst nimmt…
Da versuchen welche, den Deutschen einen Sack über zu ziehen…

giesemann
5 Jahre her

Zugvögel heißt auf englisch „migrating bird“. Das sind also die Vogerl, die immer genau dort hin fliegen, wo’s am meisten Futter gibt. Aber auch wieder abhauen, wenn alles abgekahlt ist … . Die Schwarzstörche beispielsweise pendeln so zwischen hier und Süd-Afrika hin und her – eine gigantische Leistung, nur zwengs dem Fressen. Vielleicht wollen die Mehrheitler in der UN-Vollversammlung nach diesem Vorbild die „migrating people“ erschaffen? Den Begriff „Mehrheitler“ kennen wir aus den Tagen der russischen Revolution von 1917, dort nannte man sie „Bolschewiki“. Die Minderheit hieß übrigens „Menschewiki“ – die Menschen sind ursprünglich und etymologisch nichts anderes als „die… Mehr

Ines Dunkel-Branz
5 Jahre her

Man kann ja durchaus über einen UN-Migratiosnpakt reden, wenn sich vorher alle UN-Mitglieder vorbehaltlos und rechtsverbindlich zur „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ (ohne Schariavorbehalt natürlich!!) bekennen und sich ebenso rechtsverbindlich verpflichten, das Wachstum der Weltbevölkerung auf maximal 8 Milliarden zu begrenzen. Bis diese Voraussetzungen erfüllt sind, bleibt jeder Migrationspakt Flickschusterei an Problemen, die zu lösen die UN weder fähig noch willens ist.