Der unverbindliche Migrationspakt – plötzlich doch verbindlich!

Ob Bundeskanzleramt oder Bundesministerium des Äußeren – ob Bundestag oder Medien: Die Zustimmung zum Migrationspakt sei gänzlich unverbindlich, ließen sie uns Bürger wissen. Allen voran derjenige, der heute bereits oberster Richter am Bundesverfassungsgericht ist.

NICHOLAS ROBERTS/AFP/Getty Images
Welch‘ eine geschlossene Front tat sich auf, als im Herbst des Jahres 2018 TE und andere unabhängige Medien darauf hinwiesen, dass der in Marokko zur Annahme anstehende UN-Pakt zur Globalen Migration der ungehinderten Einwanderung Tür und Tor öffnete. Welch‘ ein hassverzerrtes Gesicht präsentierte der Hamburger SPD-Abgeordnete Johannes Kahrs, als aus den Reihen der Bundestagsopposition auf genau diese Problematik hingewiesen wurde. Wie pseudojuristisch verdreht hörten sich die Rechtsverdrehungen an, mit denen der zu diesem Zeitpunkt bereits als designierter Chef des Bundesverfassungsgerichts ausgekungelte Stephan Harbarth von der CDU die regierungsamtliche Lesart eines „Paktes, der zu nichts verpflichtet“, im Bundestag zum Besten gab.

Die Kritiker – Verbreiter von FakeNews?

Lagen die Kritiker falsch? Verbreiteten sie aus Dummheit und Unkenntnis, vielleicht sogar aus bösartigen, „rechtspopulistischen“ Motiven FakeNews – wie ihnen flächendeckend unterstellt wurde?

Nein. Nun haben wir es amtlich. Nicht TE und Co. waren es, die FakeNews verbreiteten – es ist die Bundesregierung mit ihren amtlichen und halbamtlichen Unterstützern in Parlamenten, Medien und NGO, die ein phänomenales Lügengebäude aus Nebelkerzen aufgebaut hat.

Das EU-Papier zur Rechtswirksamkeit des Paktes

TE liegt ein Papier vor, das das Datum 1. Februar 2019 trägt. Die Empfänger dieses Papieres sind

  • Stefano Manservisi, Rechtswissenschaftler und seit 2016 Generaldirektor der EU- Generaldirektion Entwicklung und Zusammenarbeit (DG DEVCO),
  • Parskevi Michou, Juristin und seit März 2018 Generalsekretärin der EU-Generaldirektion Migration und Inneres (DG HOME).
  • Lotte Knudsen, Abteilungsleiterin im Europäischen Auswärtigen Dienst der EU,
  • Joao Vale de Almeida, Vertreter im Botschaftsrang der EU-Delegation bei den Vereinten Nationen.

Getitelt ist das Papier an die vier hochrangigen EU-Beamten mit „The legal effects of he adoption of he Global Compact for Safe, Oderly and Regular Migration (CGM) by the UN General Assembly.“

Das Papier beginnt mit der Darstellung der Verabschiedung – durch formlose Zustimmung in Marrakesh am 10. und 11. Dezember 2018 und dem darauf basierenden, formalen Beschluss der UN-Hauptversammlung am 19. Dezember des Jahres.

Es wird verdeutlicht, dass in Marrakesh 164 Staaten für den Pakt und von den EU-Mitgliedsstaaten die Länder Österreich, Italien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Polen, Slovakei und Bulgarien gegen diesen  gestimmt hatten. Sodann wird dargelegt, dass am 19. Dezember nur noch 152 Staaten einschließlich 19 EU-Ländern zugestimmt hatten, während Tschechien, Ungarn, Bulgarien, Israel und die Vereinigten Staaten mit Nein votierten. Die ursprünglich ablehnenden EU-Staaten Österreich, Bulgarien, Italien, Lettland und nun auch Rumänien enthielten sich bei der Schlussabstimmung, die Slovakei nahm daran nicht teil.

Migrationspakt ist längst EU-Recht

Nach diesen Formalien konzentriert sich das EU-Papier mit dem Aktenzeichen „sj.i(2019)691461 LG/sa“ auf die EU-Verträge und macht deutlich, dass der Global Compact im Sinne der von allen EU-Staaten unterzeichneten EU-Verträge nunmehr von allen EU-Staaten befördert werden muss (to be promoted). Sodann bezieht sich das Dokument auf ein gemeinsames Statement aller EU-Institutionen vom 30. Juni 2017, veröffentlicht als „The New European Consensus on Development: Our World, Our Dignity, Our Future“ (deutsch: Der neue europäische Konsens über die Entwicklungspolitik „Unsere Welt, Unsere Würde, Unsere Zukunft“.).

Tatsächlich ist dieses Dokument in vielen Bereichen deckungsgleich mit dem GCM, folgt wie die UN der Legende, Migration würde nur Vorzüge bringen. Erkenntnisse wie jene auf der 23. Fachtagung der Gesellschaft für angewandte Wirtschaftspsychologie vorgetragene der Hochschule Wernigerode, die anhand von 500 freiwillig teilnehmenden Migranten feststellte,  dass der Intelligenzquotient von Zuwanderern aus Schwarzafrika sich zumeist noch deutlich unter dem deutscher Hauptschüler bewege, wurden und werden vorsätzlich ausgeklammert. Stattdessen wird das Hohelied der Einwanderung gesungen, regelmäßig begleitet von den Erzählungen von einer Population europäischer Nationen, die aufgrund ihrer Überalterung vor dem Aussterben steht.

Abweichende Voten ohne Relevanz

Unter Bezug auf diesen „Konsensus“ und weitere Positionen von Kommission und EU-Rat zur Einwanderung nach dem EU-Resettlement-Konzept kommen die Verfasser zu dem Ergebnis, dass das von der EU-Mehrheitsmeinung abweichende Votum der genannten Abweichler für das weitere Vorgehen der EU und all ihrer Staaten – ohne Relevanz sei. Schließlich, so die Quintessenz, sei all das, was im UN-Migrationsrecht als Völkerrecht beschlossen wurde, längst geltendes EU-Recht.

Um diese Position zu untermauern, wird aus verschiedenen Beschlüssen des  EuGH zitiert, die alle auf eines hinauslaufen: Der Widerspruch einiger EU-Länder gegen den Globalen Migrationspakt habe keinerlei Konsequenz – auch nicht für jene EU-Länder, die den Pakt ablehnen. So wird in den Punkten 36 folgende dann auch statuiert: „In Hinblick auf das zuvor Erläuterte ist festzustellen, dass der GCM in diese (Anmerkung: der EU) Politik fällt.  Die Annahme des GCM hat rechtliche Auswirkungen auf die EU-Entwicklungspolitik.“ Sein Einfluss auf die bestehende und künftige Gesetzgebung der EU sei daher und im Sinne der EU-Beschlusslage zwangsläufig.

Zusammenfassend wird festgehalten: „Das bedeutet, dass der Migrationspakt integraler Bestandteil der EU-Positionen zur Entwicklungszusammenarbeit ist, wie dieser sich am gesetzlichen EU-Rahmen beteiligt.“ Insofern sei in Übereinstimmung mit den Prinzipien der EU-Staaten nun dafür zu sorgen, dass der Migrationspakt in allen EU-Ländern erfüllt werden.

Ein großangelegtes Lügengebilde

Wir erinnern uns? Ob Bundeskanzleramt oder Bundesministerium des Äußeren – ob Bundestag oder Medien: Die Zustimmung zum Migrationspakt sei gänzlich unverbindlich, ließen sie uns Bürger wissen. Allen voran derjenige, der heute bereits oberster Richter am Bundesverfassungsgericht ist. Darf man da von der Verbreitung von FakeNews sprechen? Davon, dass dem Bürger gezielt und vorsätzlich Lügen aufgetischt wurden?

Oder erfüllte ein solcher Vorwurf den Tatbestand der Beleidigung eines Bundesverfassungsrichters, dem offensichtlich keine Falschbehauptung zu schade ist, geht es darum, ein politisches Ziel gegen jeden und vor allem berechtigten Widerstand durchzusetzen?


Nachtrag

Am 22. März 2019 verbreitete das angeblich unabhängige Prüfportal „Correctiv“ zu dem Artikel über ein internes EU-Papier folgende Behauptung:

»Bewertung: teilweise falsch

Migrationspakt: Interne Dokumente zur rechtlichen Bindung geben nicht die Meinung der EU-Kommission wieder

von Tania Röttger, 22. March 2019

Im Moment kursieren Berichte über geheime Dokumente, laut denen der Migrationspakt doch rechtlich bindend sei. Die Dokumente existieren, geben aber die Meinung eines einzelnen Mitarbeiters des Juristischen Dienstes der Europäischen Kommission wieder, nicht die offizielle Einschätzung.

Der UN-Migrationspakt ist wieder Thema. Unter anderem auf der Webseite Tichys Einblick, wo am 21. März ein Artikel mit diesem Titel erschien: „Der unverbindliche Migrationspakt – plötzlich doch verbindlich!“

„Geheime Dokumente“ sollen belegen, dass der Juristische Dienst der Europäischen Kommission meint, der Migrationspakt sei doch rechtlich bindend. Obwohl in der Debatte über das Dokument zuvor immer wieder von der Kommission betont wurde, dass dies nicht der Fall sei.

Wegen unterschiedlicher Bedenken waren acht EU-Mitgliedstaaten nicht zur Migrationspakt-Zeremonie nach Marrakesh gefahren (Ungarn, Österreich, Italien, Lettland, Polen, Slowakai, Bulgarien, Tschechien). Bei der späteren Abstimmung  hatten Tschechien, Polen und Ungarn gegen den Pakt gestimmt.

Unsere Recherche ergab: Die Dokumente gibt es – aber der EU zufolge präsentieren sie nicht die offizielle Meinung der Europäischen Kommission, sondern die Meinung einer Einzelperson.

Dokumente an ungarische Medien geleakt

Anscheinend wurden die Dokumente zunächst dem ungarischen Fernsehsender M1 zugespielt, der am 9. März darüber berichtete. Das ungarische Außenministerium unter Außenminister Péter Szijjártó, veröffentlichte am Tag darauf eine Pressemitteilung, in der Außenminister Szijjártó von der „größten Lüge Brüssels“ sprach – der Juristische Dienst der EU arbeite heimlich daran, den Pakt für alle Mitgliedstaaten binden zu machen. Darüber berichtete am 10. März auch die österreichische Webseite Der Standard.

Am 11. März fragte eine Journalistin eines ungarischen Mediums den Pressesprecher der Europäischen Kommission bei einer Pressekonferenz, was es mit den Dokumenten auf sich habe. (Im Video zu sehen ab Minute sechs.) Sprecher Margaritis Schinas antwortete, er könne dazu nichts sagen, im Haus arbeiteten viele Leute, die viel schrieben, allerdings würde das in keiner Weise die offizielle Position der Kommission wiedergeben.

Das ungarische Außenministerium gab sich mit dieser Antwort nicht zufrieden, und legte am 18. März mit einer zweiten Pressemitteilung nach (auf Englisch): „Es gibt Beweise dafür, dass sie den UN Kompakt für Migration rechtlich verpflichtend machen wollen“.

Offizielle Position: Migrationspakt rechtlich nicht bindend

Auf Anfragen von CORRECTIV am 14. und 20. März hatten die Sprecher der EU-Kommission das besagte Dokument nicht herausgegeben. Inzwischen hat aber die österreichische Webseite Unzensuriert die zehn Seiten veröffentlicht. Sie wurden demnach mit einer Telefon-Scanner-App fotografiert.

Natasha Bertaud, Sprecherin der EU Kommission, sagte heute am Telefon gegenüber CORRECTIV: „Das ist die Meinung von einer Person. Es ist nicht die offizielle Position des Juristischen Dienstes.“

Anders als etwa auf der Webseite Tichys Einblick behauptet, sind die am Anfang des Dokuments genannten Personen, zum Beispiel der Botschafter der EU-Delegation in New York, nicht die Autoren, sondern die Empfänger.“«

Hierzu ist festzustellen:

  1. „Correctiv“ bestätigt die Darstellung von TE, wonach es ein entsprechendes, internes EU-Papier gibt.
  2. TE hat zu keinem Zeitpunkt behauptet, dass dieses Papier eine offizielle Position der EU-Kommission wiedergäbe. Tatsächlich jedoch belegt das interne Papier über unterschiedliche Quellverweise (EU-Beschlüsse, EuGH-Gutachten, Völkerrechtsbezug) genau diese von TE korrekt dargestellte Position, wonach der GCM sehr wohl rechtliche Bindungswirkung auf die EU-Mitgliedsstaaten entwickelt. Nichts anderes wurde in dem Artikel behauptet – es kann daher nicht „teilweise falsch“ sein.
  3. „Correctiv“ übernimmt im Stile von Verlautbarungsjournalismus die Aussage einer EU-Sprecherin, wonach das Papier nicht die Auffassung des Juristischen Dienstes Seriöser Journalismus hätte in diesem konkreten Falle nachhaken müssen, warum dieses Papier dann überhaupt über den Juristischen Dienst weitergeleitet wurde und warum es gezielt an führende Beamte des EU-Apparats gegangen ist. Da juristische Mitarbeiter einer Behörde grundsätzlich nicht aus eigener Selbstbestimmung heraus Gutachten erstellen, muss eine entsprechende Anforderung vorliegen – die Weitergabe aus dem Autorenbüro allein ist Beleg genug, dass die dort behauptete Bindungswirkung der Auffassung des Juristischen Dienstes entspricht.
  4. Tatsächlich hat sich beim Erstellen des Berichtes insofern ein Fehler eingeschlichen, indem die hochrangigen Empfänger des Papieres irrtümlich als Autoren genannt wurden. Diesen Fehler bedauern wir – er ist zwischenzeitlich korrigiert. An der inhaltlichen Bewertung der in dem Papier niedergeschriebenen Position ändert sich hierdurch jedoch nichts.
  5. „Correctiv“ vermittelt den Eindruck, dass die Berichterstattung über dieses „Geheimpapier“ deshalb unseriös sei, weil es über Ungarn „geleakt“ wurde. Damit spricht „Correctiv“ jeglichem investigativem Journalismus das Existenzrecht ab und degradiert Journalismus auf die Stufe von Verlautbarungspropaganda und sich selbst zur staatlichen Zensurbehörde.
  6. Wenn das Ungarische Außenministerium in einer Pressemitteilung die Behauptung aufstellt, es gäbe Beweise, wonach die EU den GCM rechtlich verpflichtend machen wolle, so hat dieses ohne jeden Zweifel mehr Gewicht als die unbelegte Behauptung einer subalternen Mitarbeiterin der EUI-Administration in Brüssel.
  7. Tatsächlich decken sich zahlreiche Inhalte des GCM mit Inhalten und Beschlüssen bzw. Zielpapieren von EU-Kommission und EU-Rat. Die Entfaltung rechtlicher Bindungswirkung wurde wiederholt und bereits vor der Unterzeichnung durch Staatsrechtler dargelegt. „Correctiv“ wirft insofern „Nebelkerzen“ und verwebt diese mit unzutreffenden Behauptungen zur Berichterstattung bei TE. In der Sache hat TE an dem veröffentlichten Text nichts zu korrigieren.


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Kommentare ( 145 )

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Josef K.
4 Jahre her

Die Sozialsysteme müssten nun abgeschafft werden. Leistungen komplett gestrichen. Dann kann jeder einwandern. Das ist so in Israel. Die haben eine bunte Gesellschaft, aber wer nicht arbeitet, verhungert. Im Migrationspakt ist von Inklusion die Rede. Das heißt, Vollversorgung und die Steuern steigen. Der Bürger ist das Opfer dieser Politik. Die sozialen Sicherungssysteme sind nun nicht mehr Solidarsysteme, sondern ein Topf, in den jeder hineingreifen darf, der einwandert. Ich kann nur hoffen, dass das System schnell kollabiert. Ich fürchte aber, es wird ein langes Siechtum werden.

rheinmainhexe
5 Jahre her

Genauso ist es, warum werden schwere Betonklötze vor die Weihnachstmärkte gehievt, Steuerzahlergelder, das sagt mir doch schon, was sie rein gelassen haben ins Land.
Wohnungen werden missbraucht die für den öffentlichen Dienst nur waren, was kommt rein, Flüchtlinge……statt Deutsche die auch nicht die Mieten mehr zahlen können.
Und wie sie sich benehmen, laut, frech, denn sie wissen dass sie hier schon eine Lobby haben, das ist nun mal Fakt.

rheinmainhexe
5 Jahre her

Also wir, eine Clique ü 60 waren damals schon der Meinung, dass der Vertrag schon vor Marakesch unterschrieben war. Hat denn noch keiner kapiert dass wir seit Schröder dermaßen bergab gehen in diesem Land? Hab auch nie kapiert dass Merkel immer wieder gewählt wurde, ich denke,diese Frau will in die Geschichte eingehen, wird sie auch, aber als die schlechteste Kanzlerin. Nur frage ich mich doch immer wieder, kann denn keiner mehr in diesem Land eins und eins zusammenzählen. Denn auch so viel grün, erschreckt mich dermaßen, das ist der absolute Untergang von Deutschland. Die jungen Leute die die Kopfwäsche in… Mehr

Anna-Maria
5 Jahre her

http://www.miniszterelnok.hu/we-must-act-now/
Heute geht eine 3 tägige Tagung über Migration in Budapest zu Ende. Aus 20 Länder sind 50 Experte, Politiker teilgenommen . Ich habe die Web Adresse von CMM hier aufgeschrieben. Die deutsche Presse schreibt kein Wort darüber und niemand kam von deutschen Politikern.
Eine Zusammenfassung von Orban Rede ist hier in Englisch. Es zeigt darüber, dass niemand ist bereit für ergebnisoffene Diskussion.
http://www.miniszterelnok.hu/we-must-act-now/

Wilhelm Cuno
5 Jahre her

Bitte berichten Sie mehr darüber. Das sollte den einen oder anderen bei seiner Wahlentscheidung im Mai beeinflussen.

UnterdrueckteWahrheitenWerdenGiftig
5 Jahre her

Ist doch wie beim Brexit, da wurden die Menschen auch angelogen und jetzt? wollen alle wieder zurück…

Lurenblaeser
5 Jahre her

Bei der Plenarsitzung am 12.12.2018 sagte die BK auf die Anfrage von Martin Hebner (AfD) zur Gültigkeit des Global Pakts in einem Nachsatz: „Es ist so: Wenn nächste Woche der Pakt in der UNO-Vollversammlung noch einmal zur Debatte steht, dann kann ein Mitgliedstaat Abstimmung verlangen .Diese Abstimmung muss dann so erfolgen, dass zwei Drittel der vertretenen Länder der VN dem zustimmen, und dann ist es für alle gültig . Das ist nun mal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht . Es ist dann gültig.Ich bitte, auf das Wort zu achten.“ (s. Plenarprotokoll vom 12. Dezember 2018 19/070 Seite 8138f. Der… Mehr

flo
5 Jahre her

„The adoption of the GCM has legal effects for the EU development policy“. „Given that the Union ist obliged to comply with the commitments and take account of the objectives of the CGM, …“ Lucio Gussetti, der das Papier unterschrieben hat, firmiert im Netz (ich nehme an, das ist er) als Director and Principal Legal Adviser for Foreign and Security Policy and External Relations European Commission. Er ist wohl nicht die Putzfrau des Ladens. Es ist kaum zu vermuten, dass er das Papier aus eigenem Antrieb erstellt hat, weil er gerade nichts Besseres zu tun hatte, vielleicht auch nicht, dass… Mehr

Friedhelm Wegener
5 Jahre her

sehr geehrter Herr Spahn, bereits im Dezember – kurz nach der „Abstimmung“ im Bundestag hat Merkel die Verbindlichkeit des Migrationspaktes erklärt! Hier der Wortlaut: „Wenn jetzt bei der UNO-Vollversammlung nächste Woche der Pakt dann in der Vollversammlung noch einmal zur Debatte steht und angenommen wird, dann kann ein Mitgliedstaat Abstimmung verlangen. Und diese Abstimmung muss dann so sein, dass zwei Drittel der vertretenen Länder der VN dem zustimmen – und dann ist es für alle gültig, das ist nun einmal so, wenn es um Mehrheitsentscheidungen geht“. Abgesehen von dem Schwurbeldeutsch und dass nach meinem Kenntnisstand die VN nicht die demokratische… Mehr

Tomas Spahn
5 Jahre her
Antworten an  Friedhelm Wegener

Tatsächlich, lieber Herr Wegener, ist dieser klassische Merkel-Schwurbelsatz bemerkenswert. Denn er macht deutlich, welchem Missverständnis Merkel i. S. UNO unterliegt. Die UN ist nichts anderes als ein unverbindlicher Zusammenschluss von unterschiedlichsten Staaten, die, wenn ihnen danach ist, auch beschließen können, dass auf dem Mond Jahrmarkt ist und auf dem Mars violette Tulpen blühen. Bindungswirkung erzeugen UN-Beschlüsse bestenfalls im Falle einer freiwilligen Selbstunterwerfung durch jene, die solchen Beschlüssen zustimmen. Wir können jedoch absolut sicher sein: Beispielsweise die USA, aber auch Russland, China und andere, werden einen Teufel tun, UN-Beschlüsse über eigenes Landesrecht zu stellen. Nur die depperten Deutschen mit einer Frau… Mehr

AnSi
5 Jahre her

Erinnert mich an:
„Niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten!“
Walther Ulbricht, 15.06.61