Das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts gegen das Paritätsgesetz ist historisch

Immerhin steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 wollten SPD, Grüne und die Linke mit dem Paritätsgesetz einen Verfassungsbruch durchsetzen.

imago images / Jacob Schröter

Das Thüringische Landesverfassungsgericht hat mit einem Mehrheitsvotum von  sechs verfassungstreuen Verfassungsrichtern gegen drei dem Quotenunsinn einen Riegel vorgeschoben. Geschlechterquoten sind neben der ständigen Erweiterung der politischen Landschaft durch sogenannte Nichtsregierungsorganisationen (NGO), die ohne demokratische Legitimation mittlerweile bei vielen Entscheidungen der Politik maßgeblich mitreden, ein entscheidendes Instrument der Verabschiedung der repräsentativen Demokratie. Mit ihnen fällt es leichter, statt des Bürgerwillens den Organisationswillen durchzusetzen.

Was ist geschehen? Das thüringische Landesparlament hatte mit den Stimmen der Koalition aus SPD, Grünen und Kommunisten ein Gesetz beschlossen, das die zu den Landtagswahlen antretenden Parteien zwingen sollte, ihre Landeslisten „paritätisch“ abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. „Diverse“ sollten das Recht erhalten, an jeder beliebigen Stelle zu kandidieren.

Während die thüringische CDU unter dem Druck Merkels nicht den Mumm hatte, diesen eklatanten Angriff auf den Artikel 3.3 des Grundgesetzes („Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“) anzugreifen, zog die AfD vor das Landesverfassungsgericht. Das nun verkündete am 15. Juli sein Urteil – es gab der Klage der AfD recht.

Das Urteil ist unmissverständlich: „Das Siebte Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes-Einführung der paritätischen Quotierung vom 30.Juli2019 (GVBl.2019,S.322) ist nichtig.“ Die Kosten, die der AfD durch die Klage entstanden sind, hat das Land Thüringen zu tragen.

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In seiner Urteilsbegründung stellt das Gericht fest: „Das Paritätsgesetz widerspricht der Thüringer Verfassung und dem hineinwirkenden Bundesverfassungsrecht. Durch dieses Gesetz wird in verfassungsrechtlich verbürgte subjektive Rechte eingegriffen, ohne dass diese Beeinträchtigungen auf eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung gestützt werden können. Das Paritätsgesetz beeinträchtigt das Recht auf Freiheit und Gleichheit der Wahl (Art.46 Abs.1 ThürVerf) sowie das Recht der politischen Parteien auf Betätigungsfreiheit, Programmfreiheit und Chancengleichheit (Art.21 Abs.1 GG)“.

Kurz: Die Volksfrontmehrheit im Thüringer Landesparlament hatte ein in jeder Hinsicht verfassungswidriges Gesetz beschlossen.

Die Transformation muss eine Pause einlegen

In seiner Relevanz kann dieses Urteil nicht hoch genug gewertet werden. Das Oberste Gericht des Landes Thüringen hat jenen einen Riegel vorgeschoben, die letztlich versuchen, das bürgerliche Verfassungsmodell der parlamentarischen Repräsentation abzuschaffen und durch räterepublikanische Instrumentarien nach kommunistischem Kaderprinzip zu ersetzen. Nicht Gesetze oder Parteien bestimmen darüber, was der Wähler zu wählen hat, sondern ausschließlich dieser selbst.

Die 62 Seiten umfassende Urteilsbegründung gibt eine Richtung vor, an der künftig andere Verfassungsgerichte, inklusive das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, nicht mehr vorbeigehen können, wollen sie nicht die Richter in Weimar selbst zu Verfassungsfeinden erklären. Die permanenten Versuche, das repräsentative Modell durch Teilgruppenvertretungen zu ersetzen, dürften damit erst einmal eine Pause erfahren.

Ausgerechnet der AfD wird Verfassungstreue bescheinigt

Was jedoch an diesem Urteil im tagespolitischen Geschäft fast noch bedeutsamer ist: Mit seinem Urteil hat das Landesverfassungsgericht letztlich bescheinigt, dass die AfD im Thüringischen Landtag die einzige dort vertretene Fraktion ist, die in dieser Frage auf dem Boden der Verfassung steht. Ausgerechnet Thüringen, deren Landtagsfraktion von jenem Mann geführt wird, den der Verfassungsschutzpräsident wegen behaupteter, verfassungsfeindlicher Tendenzen unter Beobachtung gestellt hat.

Das kann und wird vielen überhaupt nicht gefallen. Neue Versuche zur Veränderung der repräsentativen Ordnung sind zu erwarten. Denkbar wäre etwa der Versuch, einmal mehr die Verfassung selbst zum Organ der Verfassungsüberwindung zu machen. Sollte dabei wieder einmal nur die AfD gegenhalten wollen und die CDU, die in ihrer internen Struktur letztlich ebenfalls dem Verfassungsbruch das Wort redet, indem sie innerparteiliche Freiheit abschaffen und radikale Quoten verbindlich machen will, dabei weiterhin an der Seite der linken Parteien stehen, wird die Transformation der Republik über den legalisierten Bruch der Verfassung trotz des Weimarer Richterspruchs nicht aufzuhalten sein. Immerhin jedoch steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 waren SPD, Grüne und Kommunisten Parteien, die den Verfassungsbruch durchsetzen wollten. Für spätere Generationen mag das vielleicht irgendwann einmal Bedeutung haben.

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Kommentare ( 99 )

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Oliver Koenig
3 Jahre her

Doch schon sind wir bei Berufsverboten angelangt: Herr Radek (SPD), Vizechef der Gewerkschaft der Polizei sagt heute in der WELT: Es ist richtig, dass es mehrere Mandats- und Funktionsträger der AfD gibt, die Polizisten sind. Seit Teile der AfD unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, ist für mich ganz klar: Polizisten müssen sich entscheiden. Folgen sie ihrem Amtseid, dann müssen sie ihr Mandat niederlegen, oder sie müssen die Polizei verlassen. Diesen Extremismus dürfen wir in der Polizei nicht dulden. Wir brauchen eine klare Haltung als Verfassungspatrioten. PS. Eine Linksextremistin als Richterin bei einem Landesverfassungsgericht scheint jedoch kein Problem zu sein, ebenso… Mehr

Oliver Koenig
3 Jahre her
Antworten an  Oliver Koenig

Und auch Spitzel, umd AfD- wählende Polizisten zu identifizieren, dind schon in Vorbereitung.

„Das Augenmerk muss auch stärker auf Sympathisanten innerhalb der Polizei gerichtet werden, damit Beamte nicht zu AfD-Wählern oder gar Mandatsträgern werden“

Manfred_Hbg
3 Jahre her
Antworten an  Oliver Koenig

Die linke und polit. Bespitzelung reicht doch schon längst bis in die Gewerkschaften rein nachdem zB durch #Ver.di Mitarbeiter aufgefordert wurden, dass sie doch Kollegen melden sollen die AfD Wähler sind odr mit der AfD sympatisieren(s. bspw Link u.). Wenn solch gewerkschaftliches Denunziantentum dann doch an die Öffentlichkeit gerät, ja dann – na klar doch, „war ja alles gar nicht so gemeint“ und „natürlich doch lehnt man solch Bespitzelungen ab“. Doch ich meine, auch hier zeigt sich doch das wahre Denken bei -zumindest einige- der führenden Gewerkschaftshöheren/-köpfen. UND dass das dann auch bis in die Polizei-Behörden reinreicht, dass wundert und… Mehr

Britsch
3 Jahre her
Antworten an  Oliver Koenig

Die AFD ist eine zugelassene Demokratische partei. Bis jetzt haben es die Gegner der AFD noch nicht geschafft, sie so zu verunglimpfen, daß sie verboten wurde.
Wer hat vor Gericht recht bekommen die AFD die von ihren Gegnern als Verfassungsfeinde Propagiert werden, oder Ihre gegner, die wider laut urteilssprich klar gegen die Verfassuing gehandelt haben. Wer sind demnach die Verfassungsfeinde?
„Wenn der Faschismus zurückkommt bezeichnen sich die Faschisten als Antifaschisten und bekämpfen die Demokraten sie seien Faschisten“
Dies ist schon lange Realität

Klaus Kabel
3 Jahre her

Als ehemaliger SPD Wähler dann Nichtwähler werde ich zukünftig wieder die Wahlkabine betreten und der einzig verfassungstreuen Partei in Deutschland meine Stimme geben. Und das ist nicht die Sozialistische CDUSPDFDPGRÜNLINKE Partei.

Ali
3 Jahre her

Zitat: „Immerhin steht nun für die Geschichtsbücher unverbrüchlich fest: Im Sommer 2020 wollten SPD, Grüne und die Linke mit dem Paritätsgesetz einen Verfassungsbruch durchsetzen.“

Und ob es das ist. Ansonsten wäre es das „sichtbare“ Ende dessen gewesen, was man uns immer noch als Demokratie verkaufen möchte.

Johann Thiel
3 Jahre her

Historisch ist hier gar nix, hier kann jederzeit alles rückgängig gemacht werden.

Margarita
3 Jahre her

„Nicht Gesetze oder Parteien bestimmen darüber, was der Wähler zu wählen hat, sondern ausschließlich dieser selbst.“
Leider ist dies auch nicht ganz der Fall.
Dem Wähler werden vorgefertigte Listen vorgelegt. Er kann nicht mal eine der in der Liste stehenden Personen vorziehen, indem er ein Kreuz vor den Namen der Person setzt, wie in anderen Ländern. Dadurch wählt man mit der Zweitstimme eher eine Partei als seinen Vertreter.

Der Ketzer
3 Jahre her
Antworten an  Margarita

Der/die Wähler/in hat aber die Möglichkeit, in einer Partei die Aufstellung der Liste zu beeinflussen. Zur Parteiarbeit gehört dann natürlich auch, andere Parteimitglieder zu überzeugen und entsprechende Mehrheiten zu organisieren. Wer sich solchen Mühen nicht aussetzen will, kann halt nur aus dem (aus-)wählen, was ihm/ihr von den Parteien angeboten wird. Außerdem geht es um programmatische Ziele und Inhalte, die angeboten werden. Dabei stellt sich dann lediglich die Frage, ob die zur Wahl stehenden hinter den programmatischen Zielen stehen bzw. diese repräsentieren. Hilfreich ist dabei der Vergleich zwischen zuvor gemachten „Wahlversprechen“ und dem tatsächlichen Abstimmungsverhalten im Parlament. Wenn dies dann nicht… Mehr

Lara Berger
3 Jahre her

Es ist wirklich eine geistige Verwahrlosung! Wir sollten sie mit ernsthafter Konfrontation mit der Realität angehen. Nach den ersten hysterischen Zuckungen können wir mit einem langfristigem Zusammenbruch der Wahnvortellungen rechnen. Widerstand ist niemals zwecklos. Diese Klage zeigt dies.

Lara Berger
3 Jahre her

Man kann dem Autor gar nicht genug zustimmen, wenn er konstatiert, daß dieses Urteil von enormer Bedeutung sei! Zwar will der Mainstream es peinlich berührt unter seinen schon weithin stinkenden Teppich kehren, aber das gelingt nicht mehr. Im Internetzeitalter kann keine Info mehr beiseite geschoben werden. Hier wird alles laut und deutlich gemacht und so ausführlich diskutiert, wie es der Sache angemessen ist. Dieses Urteil zeigt nicht nur, dass die Regierungsparteien sich nicht um die Verfassung scheren, es zeigt auch deren Motivation und echte Einstellung: weg von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hin zu einen tyrannischen „wir wissen am besten, was gut… Mehr

Nibelung
3 Jahre her

Es war doch höchste Zeit, daß nun wieder der gesunde Menschenverstand einsetzt. Wir haben die Gleichberechtigung und somit wäre jede Bevorzugung ein Angriff auf die Gegenseite und wer was werden will muß darum kämpfen und das entsprechende Rüstzeug mitbringen, wer es nicht hat muß eben das bleiben was er ist und schon vor 50 Jahren kannte ich Geschäftsfrauen die härter in der Sache waren als mancher Mann, ist das alles vergessen worden oder ist das nur die sozialistische Gleichmacherei, ohne großen Wert aber dafür mit viel Getöse. Niemand hat etwas dagegen, wenn Ungerechtigkeiten getilgt werden, aber den Hut des Gleichklangs… Mehr

Back to the roots
3 Jahre her
Antworten an  Nibelung

Sie hängen noch dem alten Begriff der Gleichberechtigung nach? Offensichtlich zumindest auch zwei Drittel der Richter im Thüringer Verfassungsgericht. Aber wäre doch gelacht wenn unsere Volksvertreter nicht einen Weg finden würden, die so trendige wie verfassungswidrige GleichSTELLUNG irgendwie in die Gesetze einzuflechten, damit das Pendel doch endlich vollends umschlägt in die Bevorzugung von Minderheiten, Minderleistern und sonstigen möglichst lauten Marktschreiern. Die Gleichberechtigung ist schon lange erreicht. Ein Großteil derer, denen man sie zugedacht hat, hat aber offensichtlich andere Lebenspläne (z.B. Familie) oder hat schlicht vergessen, daß für das Erreichen eines Ziels eine gewisse Portion Eigenleistung zu bringen ist. Dennoch, „Wir“… Mehr

Nibelung
3 Jahre her
Antworten an  Back to the roots

Sie haben recht, denn Gleichberechtigung ist wirklich ein uralter Begriff, ändert aber nichts an der Tatsache, daß die Frauen schon immer eingegriffen oder zugegriffen haben, wenn es sein mußte und so waren die Rollen schon immer verteilt, von der Steinzeit angefangen bis in die sogenannte Moderne und wer in letzter Konsequenz Geschichte und Tatsachen geschrieben bzw. gesetzt hat ist eine andere Frage. Die Frauen kamen nicht immer zu kurz, denn der zugewiesene Platz für Männlein und Weiblein über Jahrtausende hatte auch seine Möglichkeiten sich durchzusetzen, das ging schon in der Familie los und endet bei der Gesellschaftsspitze und immer wieder… Mehr

IJ
3 Jahre her

Die „Gleichheit vor dem Gesetz“ hat gegen die „statistische Gleichmacherei“ obsiegt. Gut so – ein wichtiger Etappensieg gegen die neue barbarische Kastengesellschaft. Aber wie lange wird das noch halten? Die Linken und Grünen arbeiten weiter mit Hochdruck an der neuen Kastengesellschaft mit Linken, Grünen, Muslimen und Migranten als bevorrechtete und staatlich alimentierte Führungskaste und konservativ-freiheitlich orientierten indigenen Deutschen als neue Paria, die man als arbeitende und steuernzahlende Klasse gar mit einem Ausreiseverbot belegen kann. Noch zeigt die neue Paria-Klasse keinen echten Widerstand gegen diesen Weg in die Knechtschaft. Der Widerstand der deutschen Verfassungsgerichte wird durch die Personalpolitik von Rot-Grün im… Mehr

StefanH
3 Jahre her

Bin schon gespannt, ob das Urteil rückgängig gemacht werden muss …

zaungast
3 Jahre her
Antworten an  StefanH

Ich warte auch schon auf das Veto der Kanzlerin. Wo kommen wir denn hin, wenn Gerichte einfach nach Gesetz entscheiden ?

Lara Berger
3 Jahre her
Antworten an  StefanH

Wir können die Bestrebungen, verfassungsfeindliche Linksextremisten in die Verfassungsgerichte zu lancieren, duchaus so werten.
Das ist wirklich gefährlich.

Zwar darf jeder denken, was er will, aber niemand hat als einzelner das Recht die Verfassungs abzuschaffen, zu beschädigen oder sonstwie zu hintertreiben. Aber das Merkel-Regime unternimmt gerade den Versuch, den Bock zum Gärtner zu machen.