Berlin kann aufatmen! Nie wieder 1.Mai-Krawalle!

Nicht länger will sich der Volksfrontsenat aus Linkssozialisten, Altkommunisten und Ökomarxisten von irgendwelchen militanten Gruppen auf der Nase herumtanzen lassen. Schließlich hatten sich doch die schwarzen und schwarzroten Senate in der Vergangenheit immer wieder als gänzlich hilflos erwiesen.

© Carsten Koall/Getty Images

Berlins Innensenator hat gesprochen! Der am 1. März 1966 im damals kommunistisch verwalteten Teil Berlins geborene Andreas Geisel, seit 2016 Senator für Inneres und Sport und zuvor bereits vier Jahre Senator für Stadtentwicklung und Umwelt, hat endlich verstanden, wie man Demonstrationen verhindern kann, von denen er bereits im Vorfeld weiß, dass der von den Veranstaltern angekündigte Demonstrationszweck ausschließlich ein Vorwand ist, um unter dem Deckmantel des Rechts auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung kriminelle Handlungen zu begehen.

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Mit klaren Worten stellte der Facharbeiter für Nachrichtentechnik, früher erst bei der Deutschen Post der DDR als Nachrichtentechniker, später bei der Telekom für Liegenschaften zuständig, mit Blick auf nun angemeldete Demonstrationen fest: „Die Anmelder der Versammlungen haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“

Doch mit Naseherumführungen und Regelbruch ist es nun endgültig vorbei.
„Versammlungsfreiheit bedeutet nicht, sich über geltendes Recht hinwegsetzen zu können!“, befindet der Senatskämpfer für Recht und Gesetz. Welcher anständige Bürger, welcher um sein Eigentum besorgte Kreuzberger Gewerbetreibende, würde bei solchen Sätzen nicht jubeln? Endlich ein Mann mit Rückgrat, der mit dem Dauerversagen früherer Berliner Senate im Umgang mit Molotow-Cocktail- und Steine-werfenden Kriminellen Schluss machen will!

Geisel greift durch

Der Staat – in diesem Falle das Land Berlin – hat es also satt. Nicht länger will sich der Volksfrontsenat aus Linkssozialisten, Altkommunisten und Ökomarxisten von irgendwelchen militanten Gruppen auf der Nase herumtanzen lassen. Das gefällt. Schließlich hatten sich doch die schwarzen und schwarzroten Senate in der Vergangenheit immer wieder als gänzlich hilflos jenen gegenüber erwiesen, die mindestens einmal im Jahr unter dem Deckmantel einer angemeldeten Demonstration losmarschierten, um ganze Stadtteile in Schutt und Asche zu legen.

Demokratieposse
Entweder darf jeder demonstrieren oder niemand
Chancen- und mutlos waren sie, die zahnlosen Bürgersenate, die statt eines rechtzeitigen Randalier- pardon: Demonstrationsverbots – Hundertschaften der Polizei aus zahlreichen anderen Bundesländern einfliegen lassen mussten, damit diese von den Rechtbrechern an Leib und Leben geschädigt werden durften.
Denn selbstverständlich hat der Berliner Senat aufgrund seiner jahrzehntelangen Erfahrung mit Krawall-Demos mehr als genug Belege dafür, dass die bei den Anarchos beliebten 1. Mai-Attacken grundsätzlich und regelmäßig in hemmungslose Gewalt ausarten. Weil – so die entsprechenden Erkenntnisse – eben diese vorgeblichen Demonstrationen von vornherein nur dem Zweck dienten, die zweitweise sogar in anderen EU-Ländern von entsprechenden Anarchos und Hooligans als Großstadtevent beliebten Krawalle als Demonstrationen genehmigen lassen zu müssen.

Geisel, der im zarten Alter von 18 Jahren karrierebewusst der damaligen Herrschaftsclique der SED beitrat, um, nicht minder karrierebewusst, nach der sogenannten Wiedervereinigung 1990 schnell bei der SPD unterzuschlüpfen – sozusagen von Staatssozialisten zu Staatssozialisten -, will nun endlich als der starke Mann auf sich aufmerksam machen, als der er sich als für Recht und Ordnung zuständiger Landesminister selbst begreift.

Also Schluss mit angeblichen Demonstrationen, die nach seinen Erkenntnissen ausschließlich dem Ziel dienen, den angemeldeten Demonstrationszweck ausschließlich als Vorwand für radikales Vorgehen gegen Staat und Gesellschaft zu missbrauchen. „Guter Mann!“, hätte der frühere linke Rechtsausleger der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Kahrs, umgehend getwittert, hätte er sich nicht zwischenzeitlich aus der Politik zurückziehen müssen.

Steht gemeinsam Seit an Seit, Demokraten unserer Zeit

„Ich erwarte eine klare Abgrenzung aller Demokratinnen und Demokraten gegenüber denjenigen, die unter dem Deckmantel der Versammlungs- und Meinungsfreiheit unser System verächtlich machen!“, fordert Geisel.

Recht so! Wer die Freiheitlich Demokratische Grundordnung infrage stellt, wer vielleicht sogar die Prinzipien und Gebote des Grundgesetzes der Lächerlichkeit Preis gibt, gegen den müssen wahre Demokraten geschlossen auftreten!

Also Schluss mit lustig, Ihr Berlin-Chaoten! Eure permanenten Attacken gegen den besten Staat aller Zeiten wird Euch der Innensenator nicht mehr durchgehen lassen. Da könnt Ihr Euch noch so sehr auf Meinungsfreiheit und Versammlungsrecht berufen – wenn der Innensenator erkennt, dass ihr unser System verächtlich machen wollt, könnt Ihr Euch Eure Grundrechte an den Hut stecken! Schließlich gelten Grundrechte nur so lange, wie deren Wahrnehmung nicht in Kritik am Staat dessen Systemvertretern ausartet.

Schluss mit den als Hausbesetzungen getarnten Campinglagern

Insofern, Ihr Chaoten, seht zu, dass ihr um das neue Berlin des Rechts und der uneingeschränkten Ordnung künftig einen großen Bogen macht. Sucht Euch vorsorglich schon einmal eine neue Bleibe außerhalb der Bundeshauptstadt. Denn Geisel, der Ritter für Recht und Ordnung, wird ohne jeden Zweifel umgehend auch damit beginnen, die von Euch besetzten Häuser wie das „Köpi“ zu räumen.

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Schließlich werden diese doch vorrangig für Übernachtungszwecke genutzt, ohne dass dafür eine entsprechende Nutzungsgenehmigung vorliegt. Und das wiederum haben laut Mitteilung Geisels Verwaltungsgericht Berlin und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg per Beschluss vom 21. August 2020 als unzulässig erklärt. Zwar ging es bei diesem Beschluss vorerst nur um Zeltlager – doch aus der Berliner Besetzungsgeschichte ist längst bekannt, dass solche wilden Zeltlager lediglich die Vorstufe späterer Hausbesetzungen und besetzte Häuser insofern als befestigte Zeltlager zu verstehen sind.

Auch da gibt es folglich kein Vertun: Geisel, der unerschrockene Kämpfer für Recht und Ordnung und Verteidiger des Grundgesetzes von Amts wegen, hat hierzu eine klare Position: „„Wir dürfen nicht zulassen, dass Berlin zu einem großen Campingplatz für vermeintliche Querdenker und Verschwörungsideologen gemacht wird.“

Recht hat er! Also hört die Signale, Ihr sozialistisch verdrehten Querdenker und Ideologen der Weltverschwörungstheorien von kapitalistischen Raubtieren, Finanzjudentum und menschenverzehrendem Imperialismus! Berlin ist für Euch kein Campingplatz! Auch dann nicht, wenn Ihr Eure Luftmatratze in besetzten Steinzelten aufgepustet habt. Geht nach Cottbus oder in die Dresdener Neustadt, bevor Euch der Geisel mit der Macht seines Amtes vor die Tür setzt! Berlin ist kein Platz mehr für all das Pack (Zitat Gauck), das eine andere politische oder ideologische Auffassung vertritt als der Senator des Inneren.

Das hat er gesagt, das wird er nun auch durchsetzen!

Der Amtsneutralität verpflichtet

Oder vielleicht doch nicht? Habe ich die markigen Sprüche eines Mannes, der sogar einmal rund ein Jahr für eines der erzkapitalistischen, US-imperialistischen Monster mit dem Namen PricewaterhouseCoopers als freier Berater tätig war, etwa missverstanden?

Leichte Zweifel könnten aufkommen, nennt Geisel neben seinen zwangsläufig allgemeingültigen Grundfeststellungen aktuell gezielt „Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten“ – also Leute, die vorgeblich die Existenz eines Virus als Lüge bezeichnen, die den finalen Zusammenbruch und Untergang des Deutschen Reichs als ungeschehen betrachten (worin sie sich in gewisser Weise einig sind mit dem Bundesverfassungsgericht, das ebenfalls nicht davon ausgeht, dass das Deutsche Reich 1945 von den Siegermächten aufgelöst wurde, sondern in der Bundesrepublik fortbesteht), oder die in einer nicht näher verifizierten Weise einfach nur extrem „rechts“ sind.

Eine rechtliche Einordnung der Corona-Politik
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Doch diese Eingrenzung auf nur die genannten Gruppen kann ausschließlich der Tatsache geschuldet sein, dass aktuell eben nur eine Demo von Personen ins Haus steht, die der Nachrichtenexperte als Besagte erkannt hat. Anders kann es ja nicht sein. Schließlich ist der Staat zur weltanschaulichen Neutralität verpflichtet und vom Grundgesetz dazu verdammt, alle Bürger gleich zu behandeln. Und genau das tut Geisel, wenn nicht mehr. Schließlich geht es, wie er sagt, um Leben oder Tod aller: „Wir müssen deshalb zwischen dem Grundrecht der Versammlungsfreiheit und dem der Unversehrtheit des Lebens abwägen. Wir haben uns für das Leben entschieden.“

Auch hier kann es keinen Widerspruch geben: Wenn marodierende Horden durch die Stadt marschieren, mit Mollis, Zwillen und sonstwas auf Ordnungskräfte zielen und dabei vorsätzlich nicht nur Sachschäden, sondern auch verletzte Unbeteiligte in Kauf nehmen, dann muss sich der oberste Hüter von Recht und Gesetz zwangsläufig für das Leben entscheiden. Alles andere wäre nicht nur zutiefst unmoralisch – es wäre auch ein eklatanter Verstoß gegen den von Geisel geleisteten Amtseid.

So können die von Geisel – oder vermutlich doch eher von seinem Verfassungsschutz – erkannten marodierenden Horden aus Corona-Leugner, Reichsbürger und Rechtsextremisten eben nur ein aktuell drohendes Szenario beschreiben, was an der Grundsätzlichkeit der innenministeriellen Aussagen selbstverständlich nichts ändert und welches ebenso erkannt wird, wenn demnächst mal wieder andere Staatsfeinde unter voraussehbarem Regelverstoß zur Demo blasen.

Demo verboten - Gegendemo erlaubt
Berlin totalitär
Denn wäre es tatsächlich so, wie manche Medien insinuieren, dass die Verlautbarungen des obersten Berliner Bürgerschützers nur gegen die drei genannten Gruppen gerichtet wären – und dass mit der möglichen Erkenntnis der Teilnahme besagter, notwendig zur Gewaltanwendung neigenden Personenkreise es nun unvermeidlich ist, auch zahllosen unbescholtenen Bürgern ihr Grundrecht auf Demonstrations- und Meinungsfreiheit abzuerkennen, dann hätte ja der Jörg Meuthen von der AfD recht, wenn er den sofortigen Rücktritt eines Ministers fordert, der offenen Verfassungsbruch begeht, indem er im Widerspruch zum verfassungsmäßig garantierten Schutz der weltanschaulichen Positionen des Bürgers einen massiven Eingriff in dessen garantierte Grundrechte politisch begründet.

Das aber kann nicht sein. Weder kann Meuthen recht haben, noch kann ein Innenminister keinerlei Ahnung vom deutschen Grundgesetz haben. Und insofern kann es nur so sein, dass das Gesagte für nun und ewig gilt, sollte nicht ein Gericht dem Aufrechten auf dem Ministersessel einen unverzeihlichen Strich durch die Rechnung machen. Schluss mit Chaos-Demonstrationen in Berlin! Mit allen Chaos-Demonstrationen! Der Innensenator wird es konsequent richten. Das hat er gesagt – das wird er konsequent durchziehen.

Auch dann, wenn der gewalttätige Angriff auf den Staat und dessen System wie im aktuell befürchteten Fall ausschließlich darin zu erkennen ist, dass Demonstranten sich möglicherweise nicht an eine staatlich und als Auflage verordnete Maskenpflicht halten könnten. Schließlich gilt in unserem Staat immer noch gleiches Recht für alle. Da spielt es keine Rolle, ob der Staat mit einem Molotow-Cocktail oder einem nicht getragenen Mund-Nase-Schutz angegriffen wird.

Wehret den Anfängen! Wer seine Staatsverachtung mit abgenommenem Mundschutz unter Beweis stellt, ist keinen Deut besser als jener, der einen Molotow-Cocktail auf Polizisten wirft!

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Kommentare ( 53 )

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Andreas aus E.
3 Jahre her

Aus Furcht vor dem harten durchgreifen Geisels verlegen die Genossen ihre friedlichen Spontandemos nun auch nach Leipzig: https://www.tag24.de/leipzig/entwicklung-connewitz-ueber-die-nacht-1635915

Peter Pascht
3 Jahre her

Wenn bei einer Demonstration schwere Straftaten stattfinden, Landfriedensbruch, massive Zerstörung von Eigentum, Gefahr für Leib und Leben von Beteiligten (das sind Demonstranten und Ordnungspolizei), dann haben Ordnungsbehörden nicht nur das Recht sondern die Pflicht, diese Versammlung aufzulösen.
Ordnungswidrigkeiten, oder leichte Straftaten, bei denen weder materieller Schaden entsteht noch Gefahr für Leib und Leben besteht, rechtfertigen eine Auflösung nicht.

Zum Glück war bei der letzten friedlichen Demonstration in Berlin für die „freiheitliche Grundordnung“ eine Auflösung nicht erforderlich.

Margarita
3 Jahre her

Wer von einem Kommunisten Demokratieverständnis uns Äquidistanz erwartet, der glaubt auch, dass die Sonne sich um die Erde dreht.

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  Margarita

Prost !!!

Peter Pascht
3 Jahre her

Wenn es da einen Missbrauch der Gesetze vorliegt, so liegt dieser bestenfalls auf Seiten von Herrn Geisel. (StGB „Schikane“) Die Anmeldung einer Demonstration dient einzig und allein dem Zweck, den Ordnungsbehörden Gelegenheit zu geben, ihre Funktion zur Wahrung der öffentlichen Ordnung wahrzunehmen. Die Wahrnehmung eines Grundrecht muss nicht angemeldet werden, denn sonst ist es kein Grundrecht mehr. Wenn ein Grundrecht einer Genehmigung bedürfte, so macht es keinen Sinn dieses im Grundgesetz zu garantieren. Wenn aber nun schon 24 Stunden vorher massive Polizeikräfte aus dem gesamten Bundesgebiet heran gefahren werden, in einer Stärke die zur Wahrung der öffentlichen Ordnung nicht erforderlich… Mehr

Johann Thiel
3 Jahre her

Das ist ja alles sehr schön und schlüssig vom Autor beschrieben, aber mit logischen Zusammenhängen oder etwa Grundlagen dessen was man unter Recht versteht, kommt man in Deutschland kaum einem Politiker oder jemandem aus der sog. Zivilgesellschaft noch bei. Das Messen mit zweierlei Maß ist längst zu „demokratischem Handeln“ in unserem zur Pseudo-Demokratie verkommenen Staatsgebilde verkommen.

Peter Pascht
3 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

„aber mit logischen Zusammenhängen oder etwa Grundlagen dessen was man unter Recht versteht, kommt man in Deutschland kaum einem Politiker oder jemandem aus der sog. Zivilgesellschaft noch bei.“ Nicht mit schönen Worten! Recht bleibt nur gewahrt wenn es auch notfalls vor Gericht eingefordert wird. Das kann aber eventuell ein schwerer und langwieriger Kampf für das Recht sein, vor allem aber verursacht es Kosten. Das sind dann auch schon die Hindernisse um dem Recht Geltung zu verschaffen, die „Ungleichheit der Waffen“. Daran gilt es was zu ändern, da ist dann hauptsächlich ein Umdenken in der Justiz erforderlich, viel mehr mit Einstweiligen… Mehr

Johann Thiel
3 Jahre her
Antworten an  Peter Pascht

Der Bürger selbst verursacht das Problem, indem er verantwortungslos handelt und immer wieder gegen ihn selbst gerichtete Politiker wählt, denen das Recht völlig gleichgültig ist.

Peter Pascht
3 Jahre her

Das Recht auf Demonstrationen ist nicht an eine Genehmigung gebunden.

Grundrechte brauchen keine Anmeldung um wahrgenommen zu werden.
Auch kennt das Grundgesetz keine Privatabsprachen zwischen Herr Geisel und seiner Polizei mit Demonstranten. Schon gar nicht sind solche Privatabsprachen eine Behinderungsgrund des Demonstrationsrechts.

Wenn Demonstrationen „angemeldet “ werden so geschieht die nur um den Ordnungsbehörden Gelegenheit zu geben, die öffentliche Ordnung bei diesem Ereignis wahrzunehmen.

Eine Nichtanmeldung ist also keine rechtlich zulässiger Grund die Demonstration mit Staatsgewalt zu unterbinden.
Für den Tatbestand der Nichtanmeldung, eine Ordnungswidrigkeit, können die Veranstalter hinter rechtlich zur Verantwortung gezogen werden, mit einem Ordnungsgeld.

Peter Pascht
3 Jahre her

Sorry, aber selten so einen Bullshit gehört und gelesen. „Die Anmelder der Versammlungen haben ganz bewusst die Regeln gebrochen, die sie vorher in Gesprächen mit der Polizei akzeptiert hatten. Ein solches Verhalten ist nicht akzeptabel. Der Staat lässt sich nicht an der Nase herumführen.“ Für wenn hält dieser unwissende Mensch sich? Was er da erwähnt sind irelevante Privatabsprachen an die sich niemand ahlten muss, den Meinungsfreiheit ist nur dann eine verfassungsrechtliche Freiheit wenn sie ankeine Bedingungen gebunden. Eine bedinget Freiheit gibt es nicht. Das Grundrecht der Versammlung- und Meinungsfreiheit einer Demonstration kann lt. Grundgesetz nicht abgeschafft werden. Das Demonstrationsrecht ist:… Mehr

Freedomofspeech
3 Jahre her

Keine Randale mehr am 1. Mai in Berlin? Schön wäre es ja! Aber: Herr Geisel wechselt seine Meinungen je nach politischem Anlass. Prinzipien hat er wohl nicht. Beweis? Hier ein Zitat aus der Berliner Morgenpost vom 18. Oktober 2018): „Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sieht kein Problem darin, an Straßendemonstrationen teilzunehmen, bei denen auch Extremisten mitlaufen. Das sagte er im Rahmen der Fragestunde der Plenardebatte im Abgeordnetenhaus mit Blick auf die „Unteilbar“-Demo vom vergangenen Sonnabend. „Wenn ich als Demokrat gefordert bin, gehe ich auf die Straße“, sagte Geisel. „Und ich lasse mich nicht davon hindern, dass auch Ex­tremisten die Möglichkeit… Mehr

Nibelung
3 Jahre her

Die Zerschlagung der Hauptdemonstration in Berlin war Staatszersetzung vom Feinsten. Da wehren sich die Veranstalter gegen das ausgesprochene Demonstrationsverbot des Innensenators, einem nachgewiesenen SED-Mitglied vor Gericht und bekommen in zweiter Instanz ihr Demonstrationsrecht erteilt und die roten Gesellen übergehen zwei ordentliche Gerichtsentscheidungen in der Form, daß sie diese völlig ignorieren. Wer so demokratische Entscheidungen und zugleich richterlich Urteile mißbraucht, indem er die Demonstranten widerrechtlich zur Beendigung nötigt, der hat entgültig bewiesen, daß er sich nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes befindet und andere Gründe herbeizuführen ist geradezu abartig, weil auch der Mundschutz nicht verpflichtend war und dieses ganze Affentheater… Mehr

Anti-Merkel
3 Jahre her

Das ist doch etwas ganz anderes… Die guten Menschen am 1. Mai zünden nur Autos an, prügeln Gegendemonstranten, plündern Geschäfte usw… Das sind ja nur „Mini-Vergehen“. Aber bei den Covid-Demonstrationen werden keine Masken getragen und der Mindestabstand wird nicht eingehalten! Damit werden wir alle umgebracht! Eine Million Demonstranten (die natürlich alle infiziert sind, jemand, dessen Gehirn nicht mit Covid-19 befallen ist, demonstriert ja nicht), jeder davon steckt 20 Menschen an, und wie wir alle wissen verlaufen 400% aller Covid-19-Infektionen tödlich! Diese gefährliche Demonstration von Neonazis, Reichsbürgern und Verschwörungstheoretikern reicht also aus, um das ganze Land zu ermorden! (Wieso hat Lauterbach… Mehr