Rundfunk: Nicht zu hart ins Gericht gehen

Politische Entscheidungen sind notwendig, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden.

© Getty Images

Man kann sich über das Bundesverfassungsgericht beklagen, Richterschelte betreiben und in Lethargie verfallen. Immerhin hat das Bundesverfassungsgericht das Rundfunk-Beitragssystem im Grunde nach gebilligt. ARD und ZDF jubeln. Sind sie doch als klarer Sieger hervorgegangen. Sicher könnte man kritisieren, warum eine gemietete Zweitwohnung vom Rundfunkbeitrag bald befreit ist, aber ein gemietetes Zweitfahrzeug nicht. In der Logik des Ersten Senats könnte man ja auch auf die Idee kommen, dass nicht der Mieter für den Rundfunkbeitrag verantwortlich ist, sondern der Vermieter. Genau so hat es das Gericht bei Mietwagen entschieden und bei der Zweitwohnung gerade nicht. Das klagende Unternehmen Sixt muss weiter für seine Fahrzeugmieter den Rundfunkbeitrag für das eingebaute Radio bezahlen. Das ist irgendwie komisch.

Doch ähnlich wie bei anderen Fragen, die sehr hoffnungsvoll nach Karlsruhe getragen werden, ist es auch beim Rundfunkbeitrag wohl eine Überforderung des Verfassungsgerichts, politische Vorgaben von so weitreichender Bedeutung zu revidieren. Das kann man bedauern. Doch dieses Verhalten der Verfassungsrichter ist aus vielerlei Gründen logisch. Nicht nur, weil alle Richter zeitlebens im Öffentlichen Dienst tätig waren und daher eine natürliche Staatsnähe aufweisen. Den Rundfunkbeitrag grundsätzlich in Frage zu stellen, hätte die rund 90 öffentlich-rechtlichen Programme sicherlich in akute Finanzierungsprobleme gestürzt. Generell gilt: das Verfassungsgericht scheut seit langem, Entscheidungen der Politik grundsätzlich zu revidieren. Dies war bereits in der Euro-Schuldenkrise so und das ist jetzt wieder so.

Bundesverfassungsgericht entschied
Rundfunkgebühr: Es darf weiter kassiert werden, nur bei einem Bisschen nicht
Was folgt daraus? Eine Änderung der Rundfunkordnung in Deutschland kommt nicht über Nacht. Sie ist in veränderter Form jahrzehntelange Praxis in Deutschland. Dies zu ändern, bedarf eines langen Atems. Zwar hat sich die analoge Welt aus ARD, ZDF und einem dritten Programm mit Kabelfernsehen, Streamingdiensten und YouTube grundlegend geändert, doch es ist nicht ungewöhnlich, dass dies im öffentlichen Bereich noch nicht angekommen ist. Im Bundestag sind Faxgeräte und Schreibmaschine auch noch allgegenwärtig. Als ich kürzlich den Schlüssel für mein Bundestagsbüro abgeholt habe, schrieb der Büroleiter der Schlüsselabgabestelle die Karteikarte auch noch mit der Schreibmaschine. Immerhin war sie elektronisch. Als ich etwas verwundert dreinblickte, sagte er mir, dass er die Karteikarte heute Abend nochmals abtippen müsse. Sicher ist sicher. Das ist kein Scherz.

Daher sollten wir etwas großzügig mit den Karlsruher Richter umgehen und darauf setzen, dass letztlich politische Entscheidungen notwendig sind, um die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland neu zu ordnen. Dies ist keine verfassungsrechtliche Frage, sondern eine politische. Dort muss angesetzt werden. Und dafür braucht es ein breiteres gesellschaftliches Klima. Es gibt keinen Grund für einen öffentlich finanzierten Rundfunk. Erst recht nicht in diesem Umfang. Die Rundfunkwelt ist so bunt wie die Zeitungswelt. Niemand käme daher auf die Idee, den Rückgang der Auflage beim Handelsblatt oder der Bildzeitung dadurch zu kompensieren, dass die Allgemeinheit für die Finanzierung dieser Zeitungen zuständig sein sollte. Um es mit den Worten des Ersten Senats zu sagen, damit „die Wirklichkeit unverzerrt dargestellt wird“. Auch nicht, wenn alle dann ein Zwangsabonnement bekämen. Ungewöhnlich wäre es auch, wenn dadurch die Qualität besser würde. Warum auch? Wahrscheinlich würden beide Medien sogar noch mehr Rücksicht auf das Regierungshandeln nehmen. Man stelle sich nur vor, die Zeitungsverleger würden tatsächlich auf diese Idee kommen. Was wohl die Karlsruher Richter entscheiden würden? Faxgeräte und Schreibmaschinen im Blick lassen böses erahnen.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 55 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

55 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
K. Sander
5 Jahre her

Ich habe mich mal wieder an eine Meldung von 2017 erinnert. Jetzt habe ich den Link gefunden. Der Grafnger Landwirt muss für seine Kühe auch GEZ-Gebühren zahlen. Die armen Kühe haben keinen Fernseher, kein Radio und nicht mal einen PC oder Handy, um über das Internet ARD- und ZDF zu gucken. Aber sie müssen bezahlen, weil der Kuhstall an einer Straße liegt und eine Hausnummer hat. https://www.merkur.de/lokales/ebersberg/grafing-ort28746/grafinger-landwirt-bezahlt-fuer-seine-kuehe-gez-oeffentlich-knechtlich-8134388.html Da warten wir mal ab, wenn ein Hund für seine kleine Hundehütte künftig auch GEZ-Gebühren zahlen muss. Aber Vorsicht. Früher waren auch Spatzensteuern zu bezahlen. Vielleicht kommt jemand auf die Idee, dass jeder… Mehr

Silverager
5 Jahre her

Vielleicht sollte der gute Herr Schäffler mal darüber nachdenken, dass diese „Rundfunkgebühr für alle“ auf ein Gutachten zurückgeht, die ein gewisser Professor Paul Kirchhof aus Heidelberg, ehemaliger Verfassungsrichter, im Auftrag von ARD und ZDF erstellt hat.
Und wie es denn der Zufall so will, wurde dieses Fehlurteil ausgerechnet vom seinem lieben Bruder, Professor Ferdinand Kirchhof, verkündet.
Befangenheit? Keine Spur!
Und Rechtsstaat? Ebenfalls keine Spur!

Birgit Hutter
5 Jahre her

Die Unabhängigkeit der Justiz gibt es nicht mehr und zudem muss jeder Richter der oberen Etage einer der großen Parteien angehören. Vor allem, welche klare Begründung wurden genannt, die Beiträge noch weiter verlangen zu können Öffentlich-rechtliche Beiträge sind nicht korrekt; denn sind Zwangsbeiträge, dass es ARD, ZDF, Deutschlandfunk noch weiter gibt? Dann sollen sie richtige und nicht manipulierte, falsche Nachrichten bringen. Zudem geht es darum, eine Leistung zu nutzen und dafür sollen die bezahlen, die es tun und nicht alle. Die ÖR haben zudem heute Werbeeinnahmen wie die Privatsender und wenn es kein Unternehmen wäre, müsste die AZD kostendeckend, nicht… Mehr

Birgit Hutter
5 Jahre her

es war verfassungsgemäß i. O, aber nicht juristisch korrekt. Wo wurde diese Korrektheit argumentiert? Für welche Leistung oder vertragliche Vereinbarung soll man hier einen Beitrag bezahlen? Es besteht beides nicht. Wo ist dieses Unternehmen öffentlich rechtlich, wo agiet es nur auf Kostendeckung, zahlt hohe Gehälter und Pensionen und kommen mit ihrem Budgetund den Werbeeinnahmn nicht aus. Das sollen jetzt die Bürger auch die es nicht nutzen, diesem Unternehmen AZD bezahlen? Warum lässt die Justiz dies immer noch dass ein solches Unternehmen mit ihen Beiträgen als öffentlich-rechtliche Forderunen gelten. Das zeigt unsere alte, leicht beeinflussbare Justiz von den „Großen“ bzw. Mächtigen

Gernot Radtke
5 Jahre her

Für den öffentlichen Rundfunk heutigen Inhalts und Umfangs gibt es in der Tat keine Rechtfertigung. Ein einziger Kanal sollte genügen – für offizielle Bekanntmachungen und Durchsagen republikanisch belangvoller Art, wie den Zusammenbruch des Euro-Systems; die Staatspleiten im EU-Raum; die Stunde Null des neuen Brotkartensystems; die militärische Besetzung Ungarns durch von der Brüsseler Kommission befehligte EU-Truppen; den Zuwachs und Stand der illegalen Migration; den dafür aktuell aufgelaufenen Kosten- und Verschuldungsstand der Nationalstaaten; die besser vorläufig nicht zu betretenden Orientoasen bestimmter Groß- wie Kleinstädte; wieviel Geld die Staatsregierung beim letzten Jordanien- oder Libanonbesuch wieder verschenkt hat usw. Auch, ob Juncker wieder mal… Mehr

Markus Gerle
5 Jahre her

Kann mal einer diese 90 Programme mal nennen? Ab und zu konsumiere ich noch ARD und ZDF, wobei das eigentlich auch nur noch zum Runterkommen nach einer langen Autofahrt taugt, um besser schlafen zu können. O. k., ich habe in den letzten Wochen ein paar Fußballspiele geschaut. Ansonsten geht bei mir die Glotze nur noch für Fotos, selbstgemachte Videos und selbst gekaufte DVDs an. Im Vergleich zum Staatsfernsehen ist ja sogar mein Kino-Konsum mit Popcorn super günstig. Oder meinen Sie die irren Radio-Sender? Im Auto höre ich fast nur noch Hörbücher, weil das Radioprogramm so grottenschlecht ist. Außerdem könnte man… Mehr

Markus Gerle
5 Jahre her

Sorry, hier muss ich widersprechen. Es stimmt, Richter (auch die des BVerfG) sind zunächst einmal Beamte und haben daher nicht nur eine große Staatsnähe. Ihnen fehlt auch die Erfahrung in der Welt da draußen. Dennoch erwarte ich auch von Richtern ein gewisses Maß an logischem Denken und zumindest teilweise vorhandenen gesunden Menschenverstand. Gerade weil die Richterschaft in Deutschland inzwischen links-grün durchsetzt ist, erwarte ich, dass die Menschen gleich behandelt werden. Warum also werden Menschen bei der Rundfunkbesteuerung ungleich behandelt und wie ist das mit Art. 3 GG zu vereinbaren? Hat ein Freiberufler ein Büro oder ein Auto, welches er für… Mehr

Herold Hansen
5 Jahre her

Richtig, Herr Schäffler, das ist nur politisch lösbar. Aber man sollte nicht verschweigen, dass es derzeit nur mit der AfD geht.

Dieter Doerr
5 Jahre her

Verständnis? Für ein solches Urteil? Für derartige Marionetten dieses Staates, dieser Regierung?
Das Mindeste, was hier angesagt ist, wäre ziviler Ungehorsam, werter Herr Schaeffler! Mit den üblichen „demokratischen“ Mitteln werden wir dieses Joch, für das der Zwangsrundfunkbeitrag zugunsten der Staatspropagandasender hier nur stellvertretend stehen mag, jedenfalls nicht mehr los!

Holsteiner Jung
5 Jahre her

Donnerwetter, ich bin ja voll digital. Meinen Warenbestand verwalte ich schon seit
Jahrzehnten nicht mehr per Karteikarte, meine Preise muß ich auch nicht regelmäßig manuell anpassen, wenn mein Lieferant mal wieder Preise ändert. Vllt. sollte mal jemand in Berlin Bescheid geben, das es da elektronische Helferlein gibt. Und ja, meine TA Gabriele habe ich auch noch im Schrank, aber nur aus nostalgischen Gründen, wenn der Strom ausfällt, hilft die auch nicht weiter.