Freier Markt für freie Medien!

Auch ein Stiftungsmodell, das die Privatisierungserlöse von ARD und ZDF und weiteres Stiftungskapital, für diese Zwecke einsetzt, wäre europarechtskonform. Aber nicht nur das - es wäre auch das Ende des Zwangsbeitrages.

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Mit einem bemerkenswerten Vorschlag zur Neuordnung der Rundfunkordnung in Deutschland hat am Wochenende Pro Sieben-Sat 1 auf sich aufmerksam gemacht. Ihr Vorstand Conrad Albert hat in einem Interview mit der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung doch tatsächlich einen Anteil am Beitragskuchen der Öffentlich-Rechtlichen für die Privaten eingefordert. Dazu legte der Münchner Medienkonzern am Montag mit einem umfangreichen Gutachten für eine „Medienordnung 4.0“ der beiden Medienrechtler Mark Cole und Jan Oster nach. Wettbewerber RTL widersprach dem Vorschlag umgehend: „Wir setzen nicht auf Subventionen für einzelne Inhalte, sondern auf einen fairen Wettbewerb, der zugleich die publizistische Unabhängigkeit bewahrt“, ließ RTL verlautbaren.

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So einfach darf man es sich jedoch nicht machen. Denn die Rahmenbedingungen im Rundfunkwesen sind massiv verzerrt. Deutschland hat den teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Rund 8 Milliarden Euro Beitragseinnahmen können ARD, ZDF und DeutschlandRadio verbuchen. Über 23 Fernsehkanäle und 63 Radioprogramme werden darüber finanziert. Hohe Personalkosten, üppige Pensionen und ein undurchsichtiges Beteiligungsgeflecht müssten eigentlich die Rechnungshöfe des Bundes und der Länder auf den Plan rufen. Doch deren Zugriffsmöglichkeiten auf die Daten der ARD-Anstalten und des ZDF sind unzureichend, was von den Rechnungshöfen selbst kritisiert wird. Auch die Beitragszahler können keinen Einfluss auf das Ausgabengebaren der Öffentlichen nehmen. Sie haben kein Mitspracherecht, dürfen aber fröhlich bezahlen.

Dabei gibt es keinen Mangel an Information. In Deutschland sind allein über 400 TV-Programme frei empfangbar. Streaming-Dienste und Youtube-Kanäle ersetzen zunehmend das herkömmliche Fernsehen. Zeitungen und andere Medien informieren umfangreich und in großer Vielfalt. Deshalb nehmen die Proteste und Widerstände gegen das derzeitige Finanzierungssystem zu: Rund 10 Prozent der Beitragszahler sind im Mahnstatus des so genannten „Beitragsservice“. Davon wurden im letzten Jahr fast 1,5 Millionen Vollstreckungsbescheide erwirkt.

Das Sat 1-Gutachten lenkt den Blick wieder auf diesen Sachverhalt, schon daher ist es zu begrüßen. Es folgt im Übrigen dem gleichen Ansatz wie die Studie des Düsseldorfer Wettbewerbsökonomen Justus Haucap, die er bereits im Mai 2015 für das Berliner Prometheus-Institut erstellt hat. Beide Gutachten wollen einen vorher definierten Programminhalt, der im öffentlichen Interesse ist, über ein Ausschreibeverfahren vergeben. An diesen Ausschreibungen sollen sich private und öffentliche Sender beteiligen können.

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Der wesentliche und entscheidende Unterschied beider Vorschläge ist aber deren Finanzierung. Und hier trennt sich die Spreu vom Weizen. Während Haucap eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Anstalten vorschlägt und deren Privatisierungserlöse in eine Stiftung einbringen will, deren Erträge dann die künftig gewünschten Programminhalte finanzieren sollen, wollen Cole und Oster am System des Zwangsbeitrages nichts ändern. Sie schlagen sogar „eine Beteiligung privater Rundfunkveranstalter bei erhöhtem Rundfunkbeitrag“ vor. Und damit schießt sich das Gutachten und leider auch Pro Sieben-Sat 1 aus der Bahn, denn eine wachsende Abhängigkeit vom sich dynamisierenden Beitragskuchen ist sehr wahrscheinlich und auch gefährlich. Es ist wohl vorauseilender Gehorsam, wenn die Gutachter die Bestands- und Entwicklungsgarantie von ARD und ZDF dogmatisch zementieren wollen. Ob das Bundesverfassungsgericht heute noch den jetzigen Umfang (8 Milliarden Euro Einnahmen, 23 Fernseh- und 63 Radioprogramme) als notwendig erachten würde, darf sicherlich bezweifelt werden.

Dennoch ist das aktuelle Gutachten wichtig und sinnvoll, weil es mit vielen Mythen und Legenden aufräumt. Eine Legende lautet, dass auch das EU-Recht die Öffentlich-Rechtlichen schütze. Dabei ist es ein geschickter Übersetzungsfehler, da das EU-Recht nicht von Anbietern (ARD, ZDF), sondern von einem bestimmten Angebot ausgeht. Wenn also von „service public de radiodiffusion“ oder von „public service broadcasting“ die Rede ist, darf dies nicht mit „öffentlich-rechtlichen Rundfunk“ übersetzt werden, sondern mit einem öffentlichen Angebot. Und dies Angebote können sehr unterschiedlich finanziert werden. Auch ein Stiftungsmodell, das die Privatisierungserlöse von ARD und ZDF und weiteres Stiftungskapital, für diese Zwecke einsetzt, wäre europarechtskonform. Aber nicht nur das – es wäre auch das Ende des Zwangsbeitrages. Eine Privatisierung der öffentlich-rechtlichen Sender würde dann auch den privaten Sendern und allen anderen Medienangeboten endlich eine faire Chance auf dem Markt geben.

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Kommentare ( 35 )

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35 Comments
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Til
6 Jahre her

Die schon länger hier Lebenden sind in der Mehrheit dem größten Rattenfänger aller Zeiten hinterhergelaufen und haben Opfer für Faschismus und Völkermord erbracht . Und die neue Generation hat offenbar nichts dazugelernt und lässt sich wieder von Regierungspropaganda manipulieren. Es ist stets eine Minderheit, die ihren Verstand nutzt. Die schon länger hier Lebenden sind um keinen Deut schlauer als andere Menschen, haben aber zum Teil einen inhärenten Drang sich als überlegenes Volk zu betrachten.

Ronaldo
6 Jahre her

im Mahnstatus bin ich nicht. Ich überweise brav unter Angabe des Empfängers „Propagandasteuerservice“. Bisher wurde das Geld immer genommen.

Verfassungsmäßig ist das ganze schon lange nicht mehr. Das geht schon los bei der ausufernden Auslegung der „informatorischen Grundversorgung“ und endet beim faktischen Systemwechsel von einer Gebühr zu einer Steuer durch die Kopplung an eine Wohnung/Haus.

Ich befürchte allerdings, dass die Entwicklung in eine völlig andere Richtung gehen wird. „Qualitätsmedien“ wie „Stern“ oder „Spiegel“ kommen immer mehr unter finanziellen Druck. Irgendwann werden diese „gerettet“ werden, indem sie unter das Dach der „informatorischen Grundversorgung“ schlüpfen werdne.

Dieter Rose
6 Jahre her

ich möchte nur bezahlen,
wenn ich schaue.
müsste heutzutage möglich sein!!!

RÜDI
6 Jahre her

„Es gibt kein Mangel an Information“ – ja eben, aber überproportional gelenkte, von Seilschaften des Medialen Politischen Komplexes. Wir brauchen Mitbestimmung, Direkte Demokratie, die auch EINEN Unabhängigen BÜRGERFUNK / TV durchsetzt. – Bei TV – Sendungen sollen zudem auf einem Laufband jeweils die Jahreseinkommen der Protagonisten eingeblendet werden, auch und besonders die der Moderatoren von Politshows. – Dafür und für die Grundversorgung soll eine GEZ von 4 EUR erhoben werden. Alles kann dann nach Preisliste zugebucht werden. Geht nicht, gibts nicht. – Erster Anfang: GEZ – Bremse. Private Renten – Pensionssicherung.- Ich habe noch jede Menge “ Folterinstrumente“ im Kasten:… Mehr

Walter Knoch
6 Jahre her
Antworten an  RÜDI

Rudi, bei all dem, was ich Ihrem Beitrag an Sympathie entgegenbringe, hätte ich dennoch eine nicht so ganz unwesentliche Frage: Wie stellen sich den Unabhängigen Bürgerfunk vor? Wie wollen Sie es vermeiden, dass dieser Bürgerfunkt über Gremien, über Parteikader, über Verbände und NGOs, über Stiftungen und die alten Netzwerke wieder besetzt würde?

Micci
6 Jahre her

Vielleicht für manche ein nützlicher Hinweis:
Eine „summa cum laude“ benotete juristische Dissertation weist die Verfassungswidrigkeit der aktuellen Zwangsabgabe nach.

Zitat aus dem Fazit:
„Der Rundfunkbeitrag erweist sich als versteckte Zwecksteuer und als finanzverfassungsrechtlich unzulässig …“.

Fundstelle:
http://www.db-thueringen.de/servlets/DocumentServlet?id=22199

Rheinschwimmer
6 Jahre her

Hallo Herr Schäffler,
fordet Ihre Partei, die FDP, eine Abschaffung der GEZ-Zwangsgebühren?
Nach meinen Informationen will sie eine „Medienabgabe“ was immer das ist, vom Finanzamt einzuziehen.

Meine Simme gehört der Partei, die die GEZ-Gebühr ersatzlos streichen will.
Das ist nicht (mehr) ihre Partei.

Carl Loewe
6 Jahre her

Das die ÖRanstalten mittlerweile zu Staatspropagandasendern mutiert sind und eben nicht mehr umfassend und neutral informieren-also ihren im Gesetz vorgeschriebenen Aufgaben nicht mehr nachkommen-ist doch mittlerweile eindeutig beweisbar.Ist es nicht möglich,auf Grund dieser katastrophalen Entwicklung-die doch an vielen Sendungen und Nachrichten konkret nachweisbar sind- juristisch dagegen vorzugehen?Leider bin ich kein Jurist und habe auch nicht Geld übrig um das alleine juristisch zu bekämpfen,aber falls ein paar Juristen oder ein Verein in diesem Sinne dagegen vorgeht,würde ich mich dem anschließen.

Tarl Cabot
6 Jahre her

Es geht doch überhaupt nicht um die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Es geht darum das ARD und ZDF d i e meinungsbildenden Medien in D sind und die Parteien unter allen, aber aber auch wirklich unter allen Umständen an diesem Instrument der Meinungsmache festhalten werden. Die Politik in D würde völlig anders aussehen wenn es im TV auch nur eine annähernd ausgewogene Berichterstattung geben würde. Da geht es unmittelbar um die Fleischtöpfe und von denen werden sich die Etablierten sicher nicht vertreiben lassen!

Leitwolf
6 Jahre her
Antworten an  Tarl Cabot

„Die Politik in D würde völlig anders aussehen wenn es im TV auch nur eine annähernd ausgewogene Berichterstattung geben würde.“

Richtig, denn erstaunlich viele Zuschauer scheinen tatsächlich immer noch zu glauben, dass in Tagesschau und heute-journal das Tagesgeschehen sozusagen nochmal „notariell beglaubigt“ wird.

Nihil Nemo
6 Jahre her

Der Zwangsbeitrag wird schon deswegen nicht abgeschafft, weil die ÖR-Sendeanstalten einen großen Teil des Geldes nicht für den laufenden Betrieb, sondern für die Altersversorgung der früheren Propagandamitarbeiter benötigen.

Werner Bellmann
6 Jahre her

Wegen Kleber, Hayali und anderen linken Gestalten schaue ich schon seit Jahren kaum noch Fernsehen. Ich brauche kein Staats- bzw. Parteienfernsehen mit einseitiger Gehirnwäsche, nur schade, daß die Richter nicht erkennen, das die GEZ Zwangsgebühren eigentlich staatliche Rechtsbeugung sind.