27.000 Euro monatlich für Richter?

Besser wäre es, wenn der EuGH sowohl am Gerichtshof als auch am Gericht, lediglich Richter einsetzt, die von den nationalen Verfassungsgerichten und den obersten Gerichten der Mitgliedsstaaten für eine bestimmte Zeit entsandt werden.

Die Schwäche der Europäischen Union liegt auch in ihren Institutionen begründet. Sie sind im Zuge der Erweiterung der EU vielfach zu schnell gewachsen. Aber nicht nur. Es sind auch prinzipielle Konstruktionsfehler, die ein „Checks and Balances“ zwischen Kommission, Rat und Parlament der EU und den Organen der Mitgliedstaaten verhindern. In wesentlichen Fragen stehen Parlament und Kommission gemeinsam gegen die Mitgliedstaaten. Es geht ihnen um mehr Macht, um gegenüber den Mitgliedstaaten, deren Parlamenten und Regierungen mehr Rechte und Einfluss zu gewinnen. Dies geschieht nicht durch die Änderung der EU-Verträge, sondern meist durch eine großzügige Auslegung der Verträge. Das ist eigentlich nicht verwunderlich. In einer Demokratie gibt es immer ein Spannungsfeld zwischen Regierung und Parlament um Einfluss und Macht. Auch zwischen den staatlichen Ebenen in Deutschland findet diese Auseinandersetzung statt. Die Bundesebene strebt aktuell nach mehr Einfluss in der Bildungspolitik. Über Umwege hat der Bund in der Vergangenheit die baulichen Investitionen an Schulen gefördert, obwohl dafür eigentlich die Länder zuständig sind. Jetzt will der Bund das Grundgesetz ändern, um noch stärker in die Bildungsfinanzierung einsteigen zu können. Eine Machtverschiebung zugunsten des Bundes geht damit einher.

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Auf EU-Ebene kommt jedoch noch eine weitere Institution in den Blick, die die Zentralisierungstendenz entscheidend fördert. Gemeint ist der Gerichtshof der EU in Luxemburg. In Fragen der gemeinsamen Währung, des Euro, wird es immer wieder deutlich, dass das Gericht alles durchwinkt, was die Europäische Zentralbank an unorthodoxer Geldpolitik beschließt und durchführt. So hat der EuGH den OMT-Beschluss zum unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen bestimmter Mitgliedsstaaten gebilligt und auch beim jüngsten Anleihenkaufprogramm der EZB über 2,5 Billionen Euro zeichnet sich eine Billigung des EuGH ab, nachdem Generalanwalt Melchior Wathelet in einem Gutachten das Ankaufprogramm gutgeheißen hat. Viele andere Beispiele für diese Tendenz sind seit Jahren bekannt. Der ehemalige Bundesverfassungsrichter und spätere Bundespräsident Roman Herzog beklagte vor Jahren, dass der EuGH mit immer erstaunlicheren Begründungen den Mitgliedstaaten ureigene Kompetenzen entziehe und massiv in ihre Rechtsordnungen eingreife.

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Der Grund für diese Zentralisierungstendenzen und die Unterstützung des EuGHs liegt auch in der Zusammensetzung und der Auswahl des EuGH. Die Organe des EuGH bestehen derzeit aus dem Gerichtshof und dem Gericht. Jeder Mitgliedsstaat kann derzeit einen Richter an den Gerichtshof und ab 1.10.2019 sogar zwei Mitglieder an das Gericht entsenden. Für die Richter ist das durchaus auch wirtschaftlich attraktiv. Ein verheirateter Richter mit zwei Kindern erhält am Gerichtshof ein Grundgehalt von 21.322,52 Euro, eine Haushaltszulage von 598,53 Euro, eine Kinderzulage von 751,18 Euro, einer Erziehungszulage von 509,66 Euro, eine Residenzzulage von 3.199,88 Euro und eine Aufwandsentschädigung von 607,71 Euro. Summa summarum macht dies eine Vergütung von 26.999,48 Euro. Bei den Richtern am Gericht liegt die vergleichbare Vergütung nur unwesentlich niedriger bei 25.060,15 Euro. Die besondere steuerliche Behandlung bei Beschäftigten von EU-Institutionen macht das Ganze zusätzlich attraktiv. Ein Richteramt in Luxemburg ist nicht nur für Juristen aus den Schwellenländern Malta, Zypern, Griechenland oder Rumänien attraktiv. Aber Richter aus diesen Ländern können in Luxemburg ein Vielfaches dessen verdienen, was sie sonst am Verfassungsgericht ihres Landes bekämen.

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Wer es einmal geschafft hat, dort Richter zu werden, will es auch bleiben. Anders als beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, wo die Amtszeit 12 Jahre beträgt und Richter nicht wiedergewählt werden können, ist die Wiederernennung der Richter am Gericht und am Gerichtshof nach sechs Jahren Amtszeit möglich. Dies führt dazu, dass beispielsweise der Luxemburger Marc Jaeger seit 1996 dem Gericht angehört und der Finne Allan Rosas seit 2002 dem Gerichtshof.

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Wer die EU-freundlichen Urteile des EuGH ändern will, muss daher an der Auswahl und der Institution an sich ansetzen. Besser wäre es, wenn der EuGH sowohl am Gerichtshof als auch am Gericht, lediglich Richter einsetzt, die von den nationalen Verfassungsgerichten und den obersten Gerichten der Mitgliedsstaaten für eine bestimmte Zeit entsandt werden. Sie sollten also am nationalen Gericht angesiedelt sein, dort auch vergütet werden und gegebenenfalls über eine Zulage den erhöhten Aufwand in Luxemburg erstattet bekommen. Gleichzeitig sollte eine Wiederernennung der Entsendung ausgeschlossen werden, um die Unabhängigkeit der Richter und des Gerichts zu stärken. Wer die Zentralisierungstendenz in der EU bremsen will, muss auch hier ansetzen.

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Kommentare ( 13 )

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Berndi
5 Jahre her

Demokratie in der EU, so weit kommt es noch.

schwarzseher
5 Jahre her

Diese indirekte Bestechung für Gefälligkeitsurteile und gekaufte Zustimmung hat sich nicht nur im EuGH, sondern in der ganzen EU Bürokratie breit gemacht. Und eigentlich ist dies ein Problem, das sich in der ganzen Welt wie Krebsmetastasen ausgebreitet hat. Allein in Deutschland wimmelt es von unzähligen Instituten, Stiftungen, Lehrstühlen, Sozialwissenschaftlern, Politikwissenschaftlern etc., die in ihren “ Forschungsergebnissen “ seltsamerweise immer zu Ergebnissen im Sinne ihrer Geldgeber kommen und deren Meinung vertreten. Das dürfte in allen Ländern der Welt nicht viel anders sein. Das geht hinauf bis zu weltweit agierenden Einrichtungen wie zum Beispiel die UNO, die sich nach meiner Wahrnehmung zu… Mehr

BK
5 Jahre her

Stimmt, 27.000 Euro im Monat ist Bestechung, mit der man alle gewünschten Urteile erhält. Das gilt nicht nur für den deutschen und französischen Richter, sondern noch viel mehr für Richter aus sSüd- und Osteuropa. 27.000 Euro manatlich ist auch für einen Manager einer Firma zu hoch, dem nichts gehört, ausser dass er irgendwo einen Stdienabschluss gemacht hat, oder ist zu hoch für einen Bundeskanzler, der eigentlich nuss Misst macht.

Old-Man
5 Jahre her

Wer ist bitteschön so blöd und setzt ein gänzlich unabhängiges Gericht mit wirklich unabhängigen Richtern an Oberste Stelle,um im nach hinein von denen gesagt zu bekommen,das es Unrecht ist was dort Regiert wird?
Ich frage nur wer?
Schaut man sich verschiedene Urteile an,dann sieht man ziemlich schnell : wes Brot Ich fress,des Lied Ich sing!!
Unabhängigkeit hat ein anderes Gesicht,aber nicht die Fratze der Möchtegern Mächtigen in der EU!!
Auflösen und in die Tonne mit diesem Gebilde!!

Heinrich Niklaus
5 Jahre her

Diese durchpolitisierten Gerichtsinstanzen, wie das BVerfG und der EuGH, haben sich ja ganz nebenbei eine Art politisches Initiativrecht geschaffen. Da werden gezielt „Kläger“ zu bestimmten politischen Fragestellungen aufgebaut und rechtlich sowie finanziell unterstützt, damit auf diese Weise in bestimmten politischen Fragen eine politisch motivierte Rechtssetzung erfolgen kann.

Das alles ist demokratisch überhaupt nicht legitimiert und speist sich aus der Hybris derer, die meinen, sie wüssten, was für uns Bürger gut ist. Demokratie und Gewaltenteilung werde regelrecht zersetzt. Ich kann es nicht anders sagen: Es ist ein schleichender Putsch des Establishments. Das können wir nicht länger hinnehmen.

Ali
5 Jahre her

„27.000 Euro monatlich für Richter?“

Da sage noch mal einer die UDSSR wäre nicht das eigentliche Vorbild der EU…

bkkopp
5 Jahre her

Niemand aus der EU-Elite will ernsthaft ein unabhängiges Gericht. Es genügt, wenn man es so nennt und wenn zumindest Uninformierte daran glauben. Sie wollen auch keine demokratische Legitimität und schon gar keine parlamentarische Kontrolle oder Rechenschaftspflicht mit der Möglichkeit von Amtsverlust durch freie Wahlen. Sie wollen Pfründe, die sie besetzen können – Luxusbezahlung und Versorgung inklusive. So geht Institutionelle Diktatur.

Boehm
5 Jahre her

Das Monatsgehalt dieser Richter entspricht meiner Jahrespension, davon zahle ich dann noch 25 % Steuern und Krankenversicherung. Ich rechne mich aber dennoch zu der bevorzugten Klasse, aber ich werde bei der Europawahl meine Stimme einer eurokritischen Partei geben.

Ali
5 Jahre her
Antworten an  Boehm

Kluge Entscheidung!

Ursula Schneider
5 Jahre her

Ich habe schon Genickstarre vor lauter Kopfschütteln. Jeden Tag ein neuer Hammer bei TE … Die Arroganz und Selbstbedienungsmentalität der politischen Klasse ist atemberaubend!
Dass Macht und Pfründe korrumpieren, ist sattsam bekannt. Da helfen nur strenge Kontrollen, Begrenzung der Amtszeiten und Deckelung der materiellen Anreize. Aber wie soll das gehen, wenn die Frösche über die Trockenlegung der Sümpfe entscheiden?

Aegnor
5 Jahre her

Das ist doch völlig logisch und systemimmanent. Warum sollte ein Richter am EuGH Urteile fällen, die eventuell den Ausbau oder gar den Bestand der EU und ihrer Institutionen und damit den eigenen Arbeitsplatz gefährden? Da müssten sie ja selten dämlich sein. Gleiches gilt für die Funktionäre der EZB. Hinzu kommt noch bei sämtlichen (Nicht-Deutschen) EU-Funktionären der Nepotismus zugunsten des jeweiligen Heimatlandes. Draghi ist da ja nur das schlimmste Beispiel. Das ist ja auch der Hauptgrund warum die EU als Zentralstaat nicht funktioniert. Es gibt keine gemeinsame europäische Identität und Solidarität (außer bei ein paar naiven Trotteln in Deutschland). Wenn z.B.… Mehr