Die Privilegien der Beamten

Die Schutzpatrone der Beamten sitzen in den Parlamenten. Denn die Abgeordneten machen die Beamtengesetze, von denen sie selbst am stärksten profitieren.

Axel Schmidt/Getty Images

Für mich ist es das politische Rätsel schlechthin. Während der Volkszorn sich seit Jahren auf die politischen, gesellschaftlichen und materiellen Kosten der Migration konzentriert, ist der privilegierte Beamtenstatus weitgehend aus dem Blick geraten.

Dabei kennen die Personalausgaben für die rund 1,8 Millionen aktiven Beamten bei Bund und Ländern, vor allem die Versorgungsausgaben für die bereits in den Ruhestand getretenen Beamten (1,13 Millionen) nur eine Richtung: Sie steigen schier unaufhaltsam. Ein Blick in die Versorgungsberichte einzelner Bundesländer, die sie inzwischen einmal pro Legislaturperiode vorlegen, macht die Dramatik deutlich. Denn vor allem die Bundesländer haben große und teure Beamtengruppen in ihrem Personalbestand: Schuldienst, Polizei, Justiz. In Baden-Württemberg hat sich das Verhältnis der Versorgungsausgaben für Pensionäre zu den Gesamtausgaben des Landeshaushalts innerhalb von 30 Jahren nahezu verdoppelt.

1985 lag der Pensionsausgabenanteil bei 6 Prozent, heute bereits bei 11,3 Prozent. Weil in den nächsten Jahren die stärksten Beamtenjahrgänge (1954 – 1956) in Pension gehen, muss der Landeshaushalt statt für 88.700 Beamte (Stand: 2013) schon im Jahr 2026 (!) für knapp 120.000 Pensionäre aufkommen. Im Jahr 2040 werden es in der Spitze dann 153.600 Pensionäre sein. Schon heute entfällt fast ein Drittel aller Personalausgaben im Stuttgarter Landeshaushalt auf Pensionszahlungen.

Einmal dabei, immer dabei!

Wer keine Angst vor Kündigungen haben will und eine lebenslange Dauerbeschäftigung ebenso schätzt wie eine ordentliche Versorgung im Ruhestand, der fühlt sich im grundgesetzlich verbrieften Beamtenstatus (Art. 33, Abs. 5) mit seinen „hergebrachte(n) Grundsätzen des Berufsbeamtentums“ wohl. Und dass die Sehnsucht nach unkündbarer Lebensanstellung recht verbreitet ist, stellt man fest, wenn man sich den veränderten Anspruch vieler junger Ärzte oder Juristen anschaut, die lieber geregelt beim Staat arbeiten, als sich in die freiberufliche Wildbahn mit ihren unternehmerischen Risiken zu begeben. Ja wenn die Privatwirtschaft und das Unternehmertum vergleichbare Arbeitsplatzgarantien wie der Staat böten, dann wäre für viele wohl alles gut. Auf diesem Anspruchs-Trip bewegt sich auch die aktuelle Politik, die im Arbeitsrecht so tut, als ob staatliche Beschäftigungsgarantien durch detaillierte bürokratische Vorgaben auch auf die private Wirtschaft übertragen werden könnten. Doch ohne unternehmerische Freiheit gibt es keine wirtschaftliche Prosperität. Das zeigen alle gesellschaftspolitischen Experimente der Wirtschaftsgeschichte. Reine Staatswirtschaft mündet oft genug im Staatsbankrott. Dass sich auch in Deutschland der öffentliche Dienst aus der Wertschöpfung der Privatwirtschaft speist, wird von Politik und Beamtenlobby gern unterschlagen.

Mehr Netto vom Brutto, mehr für Kinder, günstige private Krankenversicherung

Beamte vergleichen ihre Bruttogehälter gern mit den Bruttogehältern von Beschäftigten in der Privatwirtschaft. Sie unterschlagen dabei, dass ihre Bezüge bei gleicher Höhe zu einem deutlich höheren Nettoeinkommen führen, weil sie weder mit Renten- noch mit Arbeitslosenbeiträgen belastet sind. Allein dieser kleine Unterschied macht derzeit 10,8 Prozent Mehrwert monatlich aus. Beamte profitieren im Gegensatz zu den Tarifbeschäftigten in der Privatwirtschaft auch von Familienzuschlägen. Je nach Besoldungsgruppe sind das derzeit beim Bund zwischen 140 und 260 Euro monatlich allein für den Ehestand. Für das erste und zweite Kind gibt es zusätzlich knapp 120 Euro, ab dem dritten Kind rund 370 Euro monatlich. Das normale Kindergeld kommt selbstverständlich zusätzlich obendrauf.

Alle Beamten sind privat krankenversichert, weil sich der Dienstherr über die Beihilfe an den Kosten beteiligt. Je nach Familienstand und Kinderzahl trägt der jeweilige Dienstherr zwischen 50 und 80 Prozent der Rechnungen. Das Restkostenrisiko versichert der Beamte dann jeweils individuell über einen Beihilfetarif bei seiner privaten Krankenversicherung. Schließlich summieren sich auch kleine Sondervergünstigungen für Beamte bei der KfZ-Versicherung und in zahlreichen Sachversicherungen ganz schnell zu einem Vorteil von einigen Hundert Euro im Jahr.

Beförderung als „Aktion Abendsonne“

Rund 33 Millionen sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer bezahlen über ihre komplette Erwerbsbiografie monatlich Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung. Zeiten von unterschiedlichen Einkommen bilden sich exakt in den sogenannten Entgeltpunkten des gesamten Arbeitslebens ab, die das jeweilige individuelle Jahreseinkommen ins Verhältnis zum durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelt aller Versicherten setzt. Nur bei Beamten gibt es eine besonders begünstigende Regelung: Das ruhegehaltsfähige Einkommen der letzten beiden Dienstjahre ist Basis für die Berechnung der Pensionshöhe. In den beiden letzten Dienstjahren ist das Einkommen in der Regel am höchsten. Auch eine Beförderung kurz vor den beiden letzten Dienstjahren wirkt wie eine „Aktion Abendsonne“, weil dieser Gehaltssprung dann mit bis zu 71,75 Prozent pensionssteigernd wirkt. Die maximale Pensionshöhe erhalten übrigens Beamte bereits nach 40 Dienstjahren, während in der gesetzlichen Rentenversicherung die Höchstrente erst nach 45 Versicherungsjahren erreicht wird. Im Gegensatz zu allen anderen rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern werden bei Beamten nach wie vor bis zu zweieinhalb Jahre der Hochschulausbildung als Dienstzeit angerechnet. Auch der Nachhaltigkeitsfaktor, der in der gesetzlichen Rentenformel eingebaut ist und das Rentenniveau wegen des demografischen Wandels bremst, ist bisher in der Beamtenversorgung mitnichten „wirkungsgleich“ umgesetzt, obwohl das die Beamtenlobby gern verkündet.

Abgeordnetenversorgung de luxe

Eingangs habe ich die Abgeordneten als Schutzpatrone des Beamtenstatus apostrophiert. Sie genießen auch weiter ein Privileg, von dem andere Berufsgruppen nur träumen können. Wer mehr als 8 Jahre dem Deutschen Bundestag angehört, kann mit jedem weiteren Jahr seiner Abgeordnetentätigkeit ein Jahr früher als dem regulären Renteneintrittsalter in Ruhestand gehen. Bis zu zehn Jahre kann sich so ein Berufspolitiker früher die Pension gönnen, wenn er dem Bundestag mindestens 18 Jahre angehört hat. Diese vorgezogene Altersgrenze ist abschlagsfrei und erlaubt einen unbegrenzten Hinzuverdienst bereits ab dem 55. Lebensjahr. Damit ich nicht missverstanden werde: Ich will gute Leute in der Berufspolitik. Die sollen auch anständig bezahlt werden. Doch eine anständige Bezahlung soll auch dazu dienen, dass sie eigene Versorgungsanwartschaften mit Beiträgen aufbauen. Für mich hat der beamtenähnliche Status von Abgeordneten genauso ausgedient wie der Beamtenstatus. Die althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums sind weder zeitgemäß, noch bezahlbar. Ich halte dieses System für eine moderne Form des Hofschranzentums, das mit dem Absolutismus eigentlich ausgestorben sein sollte.

Persönlicher Nachtrag eines „Pensionisten“

In meiner aktiven politischen Zeit im Deutschen Bundestag (1994 – 2002) wie auch im Stuttgarter Landtag (2006 – 2008) habe ich den Beamtenstatus und die Privilegien in den Abgeordnetengesetzen offen kritisiert – sowohl in Parlamentsreden als auch in Interviews und TV-Runden. Nie habe ich mehr Hass erfahren als bei diesem Thema – auch von manchen Kollegen, erst recht von der organisierten Beamtenlobby. Der Vorwurf „Nestbeschmutzer“ war noch die harmloseste Variante.

Seit Januar 2018 erhalte ich mit Vollendung des 63. Lebensjahres Versorgungsbezüge als Abgeordneter mit zehn „Dienstjahren“. Weil ich als Versorgungsempfänger auch einen Beihilfeanspruch von 70 Prozent habe, hat sich meine private Krankenversicherung zum gleichen Zeitpunkt um fast 500 Euro monatlich verringert. Mit Neid hat dieser Text also nichts zu tun. Denn ich bin persönlich Profiteur.

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Kommentare ( 172 )

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Annika Sch.
6 Jahre her

„Allein dieser kleine Unterschied macht derzeit 10,8 Prozent Mehrwert monatlich aus.“
Das ist nicht korrekt. Beim monatlichen Vergleich moeglich, aber Angestellte erhalten 13 Gehaelter und arbeiten ca. 80 Std./ 2 Wochen im Jahr weniger!
Ausserdem gibt es von Bundesland zu Bundesland grosse Unterschiede.
Bayerischer Landesbeamter top –
Baden- Wuertemb. Landesbeamter flop-
Bundesbeamter immer gerne 🙂

Steffen Strupp
6 Jahre her

Oh ja, von den 70% Beihilfe der Pensionaere koennen die neuen BW-„Kleinbeamten“ nur noch traeumen… In BW lohnt sich der Beamtenstatus eher in den hoeheren Kasten. Ein Dipl.-Ing. FH Machinenbauing. im gh D. bringt mit A10 ca. 3300 Euro netto nach Hause. Abzueglich der PKV fuer die nicht arbeitende Frau und die 2 kleinen Kids bleiben ca. 2.600 Euro im Monat fuer Miete, Auto und Lebensmittel. (Mit ALG 2 waere die Unterkunft bezahlt und fuer Lebensmittel gaebe es 1000 Euro.- Das mal zum Vergleich!) Da lasse ich es als Landesbeamter mal so richtig krachen! Sommerschuhe fuer die Maedchen werden gerne… Mehr

gen. Theloe
6 Jahre her

Was soll das , Herr Metzger ? Sie führen erwiesenermassen die sattsam bekannte Beamten- Pensions- Scheindebatte. Dass dies auf TE jetzt geschieht, ist für mich enttäuschend , besonders ärgerlich schon Ihre ersten Zeilen , wo Sie vom „Volkszorn“ wegen der Migrationskosten reden . In der Empörungsgesellschaft (Sloterdjik) gibt es verschiedene Parameter: vergleiche Unzusammenhängendes mit Offensichtlichem und schon wird Aufmerksamkeit geriert !

Tramino
6 Jahre her

Metzgers Darstellung des Sachverhaltes kann ich nur bestätigen(selbst betroffen). Es ist das alte Lied: Die Abgeordneten geben das Geld aus, welches sie nicht verdienen müssen und die Profiteure des Systems verteidigen ihre Privilegien mit allen Mitteln. Und es zeigt sich, je mehr Staat, desto teurer für den Steuerzahler. Wenn sich nichts ändert, fährt das System früher oder später an die Wand.

S. Salochin
6 Jahre her

Ich kenne eine verwitwete Beamtin, die hat mit Hauptschule, inzwischen Mitte 50, eine (Früh)pension von 2.500 Euro, ein abbezahltes Haus (500.000) und weiß eigentlich nicht wohin mit ihrem Geld. Aber das hätte sie mit kaum 30 Arbeitsjahren natürlich auch überall anders geschafft. Die Arme hat sich aufgerieben auf der Poststelle! Gegen diese Ungerechtigkeit der Beamtenbesoldung sollte man bei einschlägig mit der Materie vertrauten Richtern („Bin R1, bleibe R1, gehe um 1“) klagen, vor allen Dingen denke ich an die total überbelasteten und ausgebeuteten, sich deswegen ständig im Krankenstand befindenden Lehrer. Besonders hart ist nach wie vor, dass Polizeibeamte im Schichtdienst… Mehr

Wilfried Heise
6 Jahre her
Antworten an  S. Salochin

Wie? Nur Polizeibeamte machen Schichtdienst? Schon ‚mal etwas von Pflegekräften gehört? Wer z.B. im Altenheim arbeitet, macht ständig Schichtdienst. Und dass die Aktzeptanz von Polizeibeamten in der Gesellschaft ständig sinkt, ist eine ganz andere Baustelle. Das ist doch eher das Ergebnis unserer Toleranzgesellschaft! In Deutschland ist eben alles erlaubt. Grenzen werden nicht mehr gesetzt, Respekt ist nicht vorhanden. Fahren Sie ‚mal nach Singapur! Da gibt es weder Kriminalität im öffentlichen Raum noch Umweltverschmutzung. Und warum nicht? Weil die Behörden dort rigoros durchgreifen. Wenn Sie schon auf den Boden spucken, werden Sie dafür bestraft. Und wenn Sie Papier öffentlich wegwerfen, zahlen… Mehr

Wilfried Heise
6 Jahre her

Na, hier scheinen sich einige Beamte ja mächtig aufzuregen. Für mich haben all diese Leute keine Ahnung, was außerhalb ihrer geschützten Pensionszonen und eingehegten Dauerbeschäftigungsverhältnisse in der freien Marktwirtschaft passiert. Wer in seinem Berufsleben mehrfach mit Kündigungen, längerer Arbeitslosigkeit, Insolvenz des Arbeitgebers zu tun hatte, gar nicht zu reden von prekären Arbeitsverhältnissen, Leiharbeit und Jahresverträgen, sollte hier einfach einmal die Klappe halten. Und dass Beamte so viel arbeiten müssen, ist doch wohl die Lachnummer schlechthin. Sie gehen pünktlich nach Hause und lassen sich angewiesene Überstunden ausbezahlen. Also. Leute, haltet hier ‚mal den Ball flach … dieses ständige Geplärre geht mir… Mehr

Der Ketzer
6 Jahre her

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgt „in der Regel“ nach Eignung und Befähigung. Beides müssen Abgeordnete nicht nachweisen. Die Einschränkung „in der Regel“ bezieht sich dabei auf die Art und Weise, wie insbesondere Führungspositionen in der Verwaltung (nicht nur in Ministerien) zunehmend besetzt werden und zwar nicht nach Eignung und Befähigung, sondern nach Parteibuch, was prinzipiell verfassungswidrig ist. Dasselbe gilt für eine Besetzung der Stellen nach Quoten, wie z.B. die Migrantenquoten bei der Berliner Polizei. Viele Parlamentarierinnen fordern zudem eine Frauenquote, die ebenso verfassungswidrig wäre/ist. Wenn Führungspositionen in der Verwaltung abseits von Eignung und Befähigung besetzt werden, leidet darunter häufig… Mehr

STEFAN 19 HIller
6 Jahre her

Was hier wieder ganz deutlich zu Tage tritt ist die Tatsache, dass eine Personengruppe mit der anderen Personengruppe gegeneinander ausgespielt wird. Zum anderen ist der Unterschied zwischen Beamten und Arbeitnehmer so gar nicht vergleichbar. Man kann nunmal nicht Äpfel und Birnen miteinander vergleichen. Vielleicht zum Verständnis, ein Staat braucht Beamte schon deshalb, weil diese hoheitliche Rechte und Pflichten durchsetzen müssen, da ansonsten ein Staatsgebilde existenzunfähig wäre. Worüber man sicherlich diskutieren kann und auch muss ist die Frage der Höhe von Beamtenalimentationen, denn so nennt man deren Gehalt. Das diese Gehälter in ihren unterschiedlichen Besoldungsstufen zu hoch oder auch zu niedrig… Mehr

Martin Stumpp
6 Jahre her
Antworten an  STEFAN 19 HIller

Sie haben einige wichtige Fragen angesprochen und ich bin geneigt Ihnen in vielem zuzustimmen.
1. Von welchen Beamten reden wir?
2. Für welche Tätigkeiten brauchen wir Beamte?
3. Welche Privilegien sind dafür notwendig?
Diese Fragen sind zu klären und zudem wie wir mit erworbenen Ansprüchen umgehen. Und zwar für alle Berufsgruppen.

Gerd Körner
6 Jahre her
Antworten an  Martin Stumpp

„Diese Fragen sind zu klären und zudem wie wir mit erworbenen Ansprüchen umgehen. Und zwar für alle Berufsgruppen.“ Ich bin noch zu einer Zeit aufgewachsen und in den Beruf eingestiegen, da funktionierte dieser Staat noch reibungslos und gewisse Standards wurden wie selbstverständlich auch eingehalten. Wir konnten Olympia’72 in München, wir konnten Fußball WM’74 und 2006. Eine U-Bahn zu bauen war gar kein Problem und binnen weniger Jahre termin- und kostengerecht fertiggestellt. Züge fuhren fahrplanmäßig und waren auf die Sekunde pünktlich. Steuererklärungen wurden ohne EDV-Unterstützung innerhalb von 14 Tagen bearbeitet. Und heute? Heute ist dieser Staat sowas von am Arsch wie… Mehr

Kristina
6 Jahre her

Seit 3 1/2 Jahren lese ich regelmäßig und mit großem Interesse TE. Dieser Artikel ist der erste, der mich regelrecht wütend macht. Aus der Sicht eines sehr gut versorgten Bundestagsabgeordneten ist es leicht, davon zu sprechen, dass alle Beamte zu gut bezahlt, zu viele Privilegien haben usw. Viele Dinge wurden bereits in anderen Kommentaren angesprochen: Krankenversicherung z.B. In dem einen Jahr Erziehungsurlaub musste ich, obwohl ich kein Gehalt erhielt, jeden Monat über 300 DM damals KV zahlen. Für meine Tochter fielen natürlich auch Beiträge an. Danach habe ich viele Jahre Teilzeit gearbeitet. Das Gehalt war reduziert, aber an Konferenzen, Schulfesten,… Mehr

bernhard-wilhelm
6 Jahre her

Ach Herr Metzger. Würden Sie sich doch erstmal richtig informieren, bevor Sie einen solchen Kommentar ablassen. In mehreren Bundesländern haben Gerichte die Besoldung der Beamten bereits als verfassungswidrig niedrig eingestuft. Dazu. Beamte bkommen niemals die gleichen Lohnerhöhungen wie Angestellte, da automatisch 0,2% einbehalten werden. Zudem in den meisten Fällen nur zeitverzögert. Machen Sie sich mal die Mühe und rechnen das über ein Arbeitsleben von 40 Jahren aus, was da zusammenkommt. Dann rechnen Sie auch die Lebensarbeitszeit dazu. Beamte arbeiten in der Regel nämlich länger. Beamte bekommen Beihilfe? Richtig. Deshalb sind sie auch günstiger als Angestellte. Da der Staat als Arbeitgeber… Mehr