Das Steuerprivileg der Abgeordneten

Ohne Nachweis erhalten MdBs eine steuerfreie Pauschale von 52.776 Euro im Jahr, während das gemeine Volk seine Ausgaben detailliert belegen muss.

© Carsten Koall/Getty Images

Worüber sich der gemeine Steuerpflichtige immer dann ärgert, wenn er seine Einkommensteuererklärung erstellt, das können sich unsere 709 Bundestagsabgeordneten sparen: Ausgabenbelege überprüfen, um als Freiberufler oder Selbständige ihre berufsbedingten Ausgaben detailliert gegenüber dem Finanzamt zu belegen. Schon zu meiner aktiven Bundestagszeit, im Jahr 2000, wertete der inzwischen emeritierte Staatsrechtler Prof. Dieter Birk von der Universität Münster dieses Steuerprivileg der Abgeordneten in einem Gutachten als Bruch eines elementaren Grundsatzes des deutschen Steuerrechts. Weil „beruflich bedingter Aufwand dokumentiert werden muss“, handele es sich bei dieser Pauschale um nichts anderes als eine verdeckte steuerfreie Einkommenszahlung.

Dass diese steuerfreie Pauschale in Höhe von fast 58.000 Euro im Jahr üppig bemessen ist, zeigt nicht nur der Vergleich zum aktuellen steuerpflichtigen Durchschnittseinkommen aller gesetzlich Versicherten. Das liegt in diesem Jahr voraussichtlich bei knapp 38.000 €. Manche Kollegen im Bundestag klagen zwar, die Pauschale reiche nicht für die Zwecke aus, für die sie offiziell gewährt wird. Ich hege da aber große Zweifel, weil Miete und Nebenkosten für eine Zweitwohnung in Berlin sowie für ein Wahlkreisbüro und die Betreuung des Wahlkreises bei weitem keine 4.400 Euro im Monat kosten. Außerdem wird schlicht ausgeblendet, dass ein eingerichteter PC-Arbeitsplatz im Wahlkreisbüro samt Schreibtisch und Kommunikationsgeräten ebenfalls vom Bundestag kostenfrei gestellt wird. Weil in Berlin von den Abgeordneten kostenfrei Dienstlimousinen genutzt werden können, eine DB-Freikarte 1. Klasse zur Amtsausstattung gehört und selbst mandatsbedingte Inlandsflüge bezahlt werden, klingt das Lamento über eine zu niedrige Pauschale für mich heuchlerisch. Denn zusätzlich, allerdings auf Nachweis, können die Abgeordneten bis zu 12.000 Euro im Jahr für Büromittel (vom Smartphone bis zur IT-Ausstattung und dem üblichen Büromaterial) zu Lasten des Steuerzahlers in Anspruch nehmen.

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Rein rechtlich gesehen, muss sich eine im Steuerrecht gewährte Pauschale am tatsächlichen Aufwand orientieren. Selbst der wissenschaftliche Dienst des Bundestags vertrat vor einigen Jahren diese Ansicht. Doch um diesen Aufwand zu ermitteln, wären empirische Erhebungen nötig. Doch die scheut so mancher Abgeordnete, weil dann das steuerfreie Zusatzeinkommen offenbar würde. Weil die Parteien und ihre Gliederungen von ihren MdBs auch hohe Spendenbeiträge erwarten, die durchaus zwischen 500 und 1.000 Euro monatlich liegen, ist die steuerfreie Pauschale für viele MdBs ein willkommenes Instrument, um diese Zusatzbelastung aufzufangen. Obwohl die politischen Parteien und ihre Stiftungen vom Steuerzahler üppig genug alimentiert werden, steckt also auch in der individuellen steuerfreien Aufwandspauschale der MdBs ein kleiner Nebenarm der indirekten Parteienfinanzierung.

Dass aus dem Etat des Bundestags außerdem bis zu 20.870 Euro monatlich auf Nachweis für die Gehälter der MdB-Mitarbeiter zur Verfügung stehen (für den Dienstsitz Berlin und die Wahlkreisbetreuung), darf ebenfalls nicht unterschlagen werden. Daneben nehmen sich die steuerpflichtigen monatlichen Diäten des Abgeordneten von 9.780,28 € schon fast bescheiden aus.

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Wiederholt war das Abgeordneten-Steuerprivileg Gegenstand von Klagen. Besonders spektakulär focht der Finanzrichter Michael Balke 2004 und in den Folgejahren gegen die hohe steuerfreie Zusatzhonorierung. Zusammen mit seiner Frau forderte er ebenfalls eine pauschale Steuerbefreiung von einem Drittel seines Einkommens. In allen Instanzen verlor er, auch vor dem Bundesfinanzhof, obwohl die Richter sich durchaus an der Höhe der Pauschale störten. Eine gegen die Ablehnung gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Schlussendlich klagte Balke auch vergeblich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.

Am 28. August wird vor dem Finanzgericht Niedersachsen wieder einmal eine Klage gegen dieses Steuerprivileg der MdBs verhandelt. Kläger ist ein 69-jähriger IT-Berater. Kuriose Personalie auf der Richterbank: Einer der drei hauptamtlichen Richter in diesem Verfahren könnte ein gewisser Michael Balke sein. Wenn das betroffene Finanzamt nicht noch einen Befangenheitsantrag gegen Balke stellt, dann ist er bei dieser Verhandlung dabei. Allerdings geht Balke am 1. September, vier Tage später, in Ruhestand.

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Kommentare ( 42 )

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FZW
5 Jahre her

…und zu allem Überfluss kann man Spenden an eine Partei auch noch zu 50% von der Steuerlast ABZIEHEN (nicht absetzen!). Da zahlt der Steuerzahler dann auch noch die Hälfte an die lieben Abgeordneten zurück.
Aber wenn man einen Sumpf austrocknen will…

ErwinLoewe
5 Jahre her
Antworten an  FZW

Nicht nur das. Als Bonbon für Spenden erhalten die Parteien noch (Parteiengesetz, §18): Die Parteien erhalten jährlich im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung 1. […] 2. […] 3. 0,45 Euro für jeden Euro, den sie als Zuwendung (eingezahlter Mitglieds- oder Mandatsträgerbeitrag oder rechtmäßig erlangte Spende) erhalten haben; dabei werden nur Zuwendungen bis zu 3 300 Euro je natürliche Person berücksichtigt. Das bedeutet wundersame Geldvermehrung: 100 Euro Spendergeld kosten den Spender 50 Euro. Die Partei erhält 100 Euro + 45 Euro = 145 Euro, solange die „natürliche Person“ nicht mehr als 3.300 Euro/a gespendet hat. Ergebnis: Aus 50 Euro Spenderkosten werden 145… Mehr

FZW
5 Jahre her
Antworten an  ErwinLoewe

Danke. Da werde ich auch gleich ‚mal 50 Euro investieren…

Brandenburg
5 Jahre her

Die Steuerprivilegien der Abgeordneten wären gut investiert, wenn diese Abgeordneten ihre Vernunft und Verantwortung gegenüber dem deutschen Volk und dem Europa der Vaterländer wahrnehmen würden. Statt dessen predigen sie für ein totalitäres EU-Europa, für die Invasion kulturfremder, antisemitischer, aggressiver, demokratiefeindlicher und messerschwingender Glücksritter und für die schlimmste Pervertierung des sozialen Kapitalismus, den weltweit operierenden großen Finanzkapitalien. Wie sehr noch heute jede Politik von pragmatisch denkenden Politikern abhängig ist, die Gesinnung und Verantwortung nicht trennen und ein Wolkenkuckucksheim von der Realität zu unterscheiden wissen, zeigt die Regierungspraxis der endgültigen Debellation Deutschlands, die bei fast allen grün-bunt-linken Humanisten des Selbstmordes Zustimmung findet.… Mehr

BK
5 Jahre her

Das sind wirklich traumhafte Rahmenbedingungen die sich die Abgeordneten bieten. Da nimmt man es doch wirklich gern auf sich, ein paar Semester Politikwissenschaft zu studieren, oder bricht sofort ab, wenn das Vaterland ruft. Fachwissen, oder die eigene Lebenserfahrung schränken ohnehin viel zu sehr ein, blockieren nur das eigene Moralerlebnis. Besser, also mit noch weniger Verantwortung, und bei höherer Besoldung geht nur in der EU. Mit ein paar Monatshonoraren kaufen sie sich dann am Balaton ein Haus.

Karl Heinz Muttersohn
5 Jahre her

Bitte kein Neid, Herr Metzger! Unsere Abgeordneten haben eine der härtesten Jobs, die es gibt…Sie verdienen eigentlich wesentlich weniger als ihnen zusteht.

Indigoartshop
5 Jahre her

58.000 Euro auf die Hand. Jedes Jahr. Knapp 10.000 erhalten die Opfer vom Breitscheidplatz (abzüglich der Kosten für die Leichenschnippelei der Gerichtsmedizin, deren Inkassoforderung bereits im Briefkasten lag, als die Verantwortlichen immer noch vom Unfall sprachen.

Mindreloaded
5 Jahre her

A riesen Drecksauerei is des. Mia wird jeda Euro rausquetscht, oba die Quittung kummt in da Landtagswahl!

Karl Napf
5 Jahre her

Ich sehe da ca. 600 x 58.000 Gruende den Bundestagsabgeordneten genau auf die Finger zu schauen und endlich mal Leistung zu fordern – zum Wohle des deutschen Volkes, verdammt nochmal.

EURO fighter
5 Jahre her
Antworten an  Karl Napf

600? Das war mal. Mittlerweile sind es 709, und die Aussichten, dass es mal wieder weniger werden, sind gering.
Schliesslich haben die Abgeordneten des 18. Bundestags in mühseliger Kleinarbeit ein Wahlgesetz kreiert, das den Parteien jede Menge Überhangmandate spendiert.

In der Theorie des GG wirken die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mit, in der Praxis haben sie sich den Staat zur Beute gemacht.

Sonnenschein
5 Jahre her

Meines Erachtens ist eine Diktatur im Anmarsch, aber wahrscheinlich ist das nur gefühlt…………….

Birgit Hutter
5 Jahre her

Was leisten die Bundestagsabgeordnete denn? Außer Reden, Zuhören und fehlen dürfen sie auch. Welche Haftung und damit Verantwortung haben sie für ihr Tun und Entscheidungen? Wo existiert dort Meinungsfreiheit und wo ist zu sehen, dass die Abgeordneten das Volk nach Art 20 GG vertreten? Und warum gibt es dort so viele Juristen, wie Maas, die in der Wirtschaft nichts geleistet haben, wo dazu zu erwähnen ist, dass unser dt. Recht nicht nur alt ist, sondern weder ökonomisch noch realistisch. Oder denken wir an die Studienabbrecher wie Roth oder Göring-Eckhardt. Diese haben nichts geleistet und daher können wir von ihnen auch… Mehr

LaLicorne
5 Jahre her

Aha, die Parlamentarier in der Weimarer Republik sind also am Verhindern der NS-Diktatur deshalb gescheitert, weil sie keine Ausgabenpauschale hatten? Meine Güte, zu einer Diktatur kommt es doch gerade deshalb, weil das bisherige System aus Sicht der maßgeblichen Akteure bereits nicht mehr funktionsfähig ist. D.h. die politische Willensbildung ist auf parlamentarischem Weg schon gescheitert. Ist die Diktatur erst einmal etabliert, kann sie unliebsamen Parlamentariern ohnehin den Strom abstellen. Warum Sie jahrzehntelange Selbstbedienung im Bundestag zu erklären versuchen, ist mir schleierhaft. Die Brüder sind uns Steuerzahlern rechenschaftspflichtig, verdammt noch einmal, da kann es keine mit irgendwelchen Ausnahmeszenarien Privilegien geben.