Verschärfung des NetzDG: Bundesregierung versus Bevölkerung

Die Regierung gibt vor mit der geplanten Verschärfung des Netzwerkdurchsetzungsgesetz die Meinungsfreiheit zu schützen. Tatsächlich zwingt sie Portalbetreiber zur Anzeigenerstattung auf Verdacht. Die Herausgabe von Passwörtern soll im Prinzip schon bei Bagatellen erlaubt sein.

imago images / Christian Spicker

Was ist das eigentlich für ein Moment in der Geschichte der Bundesrepublik, wenn ein sogar über die Grenzen der politischen Lager hinweg scharf kritisiertes Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von 2017 jetzt noch mal verschärft wird? Was sagt das über diese Bundesregierung, was sagt das überhaupt über die Kommunikation im 21. Jahrhundert? Und wohin soll das noch führen, wenn dem Ausspionieren keine Grenzen mehr gesetzt sind, wenn beispielsweise Passwörter schon bei einer Ordnungswidrigkeit heimlich weitergegeben bzw. verschlüsselte von Staats wegen gehackt werden dürfen?

Die Morde von Hanau erschüttern die Republik. Aber hätten sie verhindert werden können mit einem Gesetz gegen Hasskriminalität? Das würde bedeuten, dass der Täter ein Aufgehetzter ist. Aber von wem und zu was aufgehetzt? Und wie steht das im Kontext zu seiner vermuteten schweren psychotischen Erkrankung?

Die Beratungsseite Anwalt.org für Anwälte und Mandanten schreibt tagesaktuell: „Das Gesetz gegen Hasskriminalität erweitert im Wesentlichen das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches seit 2017 gilt.“

In der Kabinettsitzung besprochen liegt dieses von der Ministerrunde beschlossene neue Gesetz jetzt dem Deutschen Bundestag vor, wo es vermutlich abgenickt wird. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung ist 57 Seiten lang und trägt den Titel: „Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität.“

Warum nur Rechtsextremismus? Eine Journalistin des Spiegel hatte es bei Maischberger schon in etwa so klargestellt: Der böse Blick zu den linksradikalen Übergriffen in Leipzig Connewitz sei doch in der Form zu unterlassen, wenn jetzt rechtsextreme Terrorgruppen die Republik angriffen.

Die Einführung der Zensur

Eine Bitte
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Die Begründung für das Gesetz lautet, dass es eine „zunehmende Verrohung der Kommunikation“ gäbe, insbesondere gegenüber „politisch engagierten Personen“. Und zwar in einer Weise, die gegen das Deutsche Strafrecht verstoßen würde. Parallel allerdings entscheiden Gerichte, dass Renate Künast (Grüne) und Alice Weidel (AfD) übelst beschimpft werden dürfen im Sinne einer erlaubten Meinungsäußerung oder dass machtvolle politische Repräsentanten wie Claudia Roth Journalisten verleumden dürfen – einfach so. Damit hat die Gesetzgebung eine neue Qualität. Bislang schützte Artikel 5 Grundgesetz Presse und Meinungsfreiheit vor dem Staat. Mit den neuen Gesetzen schützen sich Repräsentanten des Staats vor kritischer Begleitung. Denn klar ist: Hass und Hetze kann alles sein – schon heute wird jede abweichende Meinung schon allein deshalb, weil sie abweicht, gerne als Hass und Hetze denunziert. Der Begriff Zensur wird undifferenziert eingesetzt. Eigentlich geht es bei Zensur um Eingriffe des Staates in private Äußerungen. Bislang gab es keine Zensur. Jetzt schon.

Beledigungen sind das eine. Aber auch Gewalt- und Morddrohungen sollen schärfer geahndet werden. Gut? Und hätte so etwas Hanau verhindert?

Besagter Gesetzentwurf argumentiert mit so etwas wie einer „Wehret den Anfängen“-Idee. Es heißt da, allgemein sinke im Netz die Hemmschwelle für weitere gleichgerichtete Äußerungen. Die Argumentation überrascht wahrscheinlich die überwiegende Zahl der sich damit befassenden Juristen, wenn es in diesem Gesetzentwurf weiter heißt: „Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückziehen.“ Damit sei der freie Meinungsaustausch im Internet und „letztendlich die Meinungsfreiheit gefährdet.“

Ist das noch Juristendeutsch oder nur Ideologie?

Nach der Konsequenz daraus muss hier gefragt werden: Zwangsweise Vorführung in Stuhlkreisen mit Anwesenheits- und verbaler Beitragpflicht? Ist das der Grund, warum sich die Koalitionsvereinbarung von Union und SPD auch dem Kampf gegen Einsamkeit gewidmet hat? Sind hier etwa Einsame gemeint, die sich dem politischen Diskurs entziehen, die nur noch Netflix schauen und dann als „Nazis“ wiedergeboren werden oder mindestens als Stalker von „politisch engagierten Personen“?

Viele Fragen, die Antworten verlangen. Und spätestens hier ist es an der Zeit, auf der emotionalen Ebene auch mal den Opa zu fragen, wie das damals war, also in der DDR, als eine Diktatur die nächste nahtlos ablöste. Währenddessen weigern sich „politisch engagierte Personen“ wie Bodo Ramelow weiter, die DDR ein Unrechtsregime zu nennen. Aber zurück zum dem Bundestag vorgelegten Gesetzesentwurf.

Zentrale Aufgabe des Gesetzes soll es sein, so das Papier, eine effektive Strafverfolgung zu erreichen „insbesondere von Hasskriminalität mit rechtsextremistischem Hintergrund.“

Fast mit so etwas wie Stolz erinnert der Entwurf an das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von 2017: Nämlich, dass es „ein wichtiger Baustein wäre“, indem es die sozialen Netzwerke mehr zur Verantwortung ziehen würde. Aber über die Löschung hinaus sei es nun notwendig geworden, „strafbare Inhalte auch der Strafverfolgung“ zuzuführen. Also Meldung zu machen.

Ja, so ungenau arbeitet heute ein deutsches Bundesjustizministerium, wenn hier also Inhalte schon „strafbar“ sind, bevor sie gerichtlich geprüft werden, aber so muss man vorgehen, wenn Privatunternehmen der sozialen Medien und ihre Helferportale entscheiden, was gelöscht, gestempelt oder verbannt und jetzt also der Justiz zuzuführen ist im Sinne einer erzwungenen Anzeigenerstattung.

Wer nicht anzeigt in den Unternehmen der sozialen Medien, macht sich strafbar. Wer nicht denunziert (denn auch strafrechtliches Knowhow, solche Fälle zu beurteilen, fehlt ja gänzlich), der wird bestraft, wenn er der „Meldepflicht“ nicht nachkommt. Da bekommt doch der zuvor schon zitierte Satz eine ganz neue Bedeutung: „Dies kann sogar dazu führen, dass sich Menschen vollständig aus dem öffentlichen politischen Diskurs zurückziehen.“

Roth vs. Tichy/Broder
Zu früh gefreut, hat schon manchen gereut
In der Tagesordnung der Kabinettssitzung zum Gesetzesentwurf die TE vorliegt, heißt es lapidar: „3) Gesetzesentwurf zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität. Vortrag: BMJV“ Eingebettet liegt der Entwurf hier in der Tagesordnung der Kabinettssitzung zur Aussprache vom 18. Februar 2020 zwischen Punkt „2) Auslandseinsätze der Bundeswehr“ und Punkt „4) Gesetzentwurf zur Einführung der Grundrente“.

Auch die vermuteten Kosten so eines massiven Eingriffs in die Meinungsfreiheit verbunden mit der Ermächtigung nicht qualifizierter, legitimer oder autorisierter Wächter in den Unternehmen der sozialen Medien ist – allerdings wohl deutlich zu gering – im Justizministerium durchgerechnet worden. Auf Seite vier wird der so entstehende Schaden („Kosten“) für den Steuerzahler zusammengerechnet:

Jährlicher Unmsetzungsaufwand BKA: 27,5 Millionen Euro
Jährlicher Mehraufwand an Sachkosten: 47,6 Millionen Euro
Jährlicher Mehraufwand Personalkosten nur beim BKA: 19 Millionen Euro plus Sacheinzelkosten von 5,7 Millionen Euro
Jährliche Mehrkosten der Länder im justiziablen Kernbereich 24 Millionen Euro

Dass das alles vorne und hinten nicht reicht, ist sicher keine allzu gewagte Voraussage.

Unter Punkt „Zielsetzung und Notwendigkeit“ der Neureglung wird Bilanz gezogen hinsichtlich des bereits bestehenden NetzDG, welches Anbieter sozialer Netzwerke verpflichtet hatte, „nutzerfreundliche Meldewege zur Übermittlung von Beschwerden über strafbare Inhalte“ einzurichten. Also über von Laien als vermeintlich strafbar empfundene Inhalte. Aber das so festzustellen, würde ja die ganze Idee dieser Gesetzesentwürfe ad absurdum führen.

Die Bilanz in Zahlen geht dann so: Mindestens zwei Millionen registrierte Nutzer in Deutschland, was viel zu wenig klingt. Demgegenüber im Zeitraum vom ersten Halbjahr 2018 bis zum zweiten Halbjahr 2019 insgesamt knapp drei Millionen entsprechende Meldungen (mutmaßlicher) Straftaten, von denen die Unternehmen der sozialen Medien laut Entwurf gleich etwa 28 Prozent gelöscht haben sollen.

Jenseits solcher Löschungen sei es nun aber Aufgabe des Staates, „dass Verfasser strafbarer Inhalte auch einer effektiven Strafverfolgung zugeführt werden.“

Volkserzieher statt Volksvertreter
Wie Politiker zu Vormunden wurden
Ein Gesetzesentwurf absatzweise im Sound einer ideologisch kontaminierten Giftküchenpsychologie: „In der derzeitigen Kommunikations- und Diskussionskultur im Netz ist nicht selten ein vergifteter und hasserfüllter Ton festzustellen, der wiederum andere Nutzer davon abhält, ihre Meinung frei und offen zu äußern aus Angst, Opfer von Anfeindungen oder Bedrohungen zu werden.“

Wer diese „andere“ sein sollen, grenzt bereits die Überschrift des Entwurfes ein, wenn es nur gegen Rechtsextremismus geht, wenn also diese „andere(n) Nutzer“ alles links von ganz Böse bedeutet.

Die Frage scheint hier weiter berechtigt, wer eigentlich quantitativ öfter für sich reklamieren würde, seine Meinung nicht mehr frei äußern zu dürfen. Doch, der Gesamtentwurf muss als Anfeindung, als Bedrohung und Maulkorb verstanden werden. Ein Frontalangriff der Regierung gegen ihre Bürger, der Anfang eines Imports chinesischer Verhältnisse und das noch mit Ankündigung.

Vom Betreiber gemeldet werden soll an eine vom BKA noch zu nennende Stelle u.a. die IP-Adresse des vermeintlich straffällig Gewordenen. Es soll eine Meldepflicht eingeführt werden: Nutzer melden, der Betreiber schaut und gibt seine Einschätzung ab, um den als straffällig eingeschätzten Kommentar dem BKA zu melden.

Wer aktuell die Internetseite des Justizministeriums (BMJV) besucht, findet dort eine Kampagne mit dem Slogen: „Wir sind Rechtsstaat“. Also die freie Nutzung der Bild-Schlagzeile „Wir sind Papst.“ So soll das Vertrauen in den Rechtsstaat gestärkt werden, wie das Ministerium schmissig hinschreibt, während sich das genaue Gegenteil davon auf fast sechzig Seiten des neuen Gesetzesentwurfs zum Ausbau einer mit dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz bereits installierten Schnüffelkette zur Einschränkung der Meinungsfreiheit befindet.

Natürlich gibt es Hass im Netz. Aber die Sense der Macht macht sich das zu Nutze und mäht jetzt alles nieder, was ihr politisch nicht korrekt ist. Der vorauseilende Akt der Löschungen von Meinungsfreiheit wurde zur Pflichtaufgabe erhoben. Zweifel führen bereits zur Anklage.

Der Furor der ideologisierten Gesetzesmacher geht sogar so weit, dass eine Passwortherausgabe für die dann ultimative Komplettdurchleuchtung möglich sein wird. Hätte das die Morde von Hanau verhindert? Der Täter hatte seinen ganzen Wahnsinn schon im November dem Staatsschutz zugesandt, ohne dass der darauf reagiert hätte – es lag also der Irrsinn schon offen da! Freiwillig gemeldet.

Beispielsweise Prof. Niko Härting (Autor eines Standardwerks zum Internetrecht) von Härting Rechtsanwälte zeigt sich entsetzt, wenn er twittert: „Die #NetzDG-Verschärfung der #GroKo lassen jedes Augenmaß vermissen. Passwortherausgabe längst nicht nur bei „Hate Speech“ und längst nicht immer mit Richtervorbehalt.“

Härting fasst es in einem Blog zusammen: Postings müssen nebst IP-Adressen dem BKA übersandt werden, wenn Inhalte bestimmte Strafgesetze verletzen. Und die Herausgabe von Passwörtern soll im Prinzip schon bei Bagatellen erlaubt sein: „Verdacht auf Ordnungswidrigkeit: Reichen dürfte sogar der Verdacht einer bloßen Ordnungswidrigkeit“, schreibt Härting und geht noch weiter: „Selbst beim Falschparken fehlt somit ein klarer gesetzlicher Riegel, der Passwörter gegen wissbegierige Ermittler klipp und klar schützt.“

„Nach § 100j Abs. 2 StPO-E soll eine Passwortabfrage schon dann zulässig sein, wenn sie dazu dient, eine IP-Adresse einer Person zuzuordnen. Dies würde es den Ermittlungsbehörden erlauben, bei jedem Verdacht einer Straftat anhand von IP-Adressen Passwörter zu verlangen in der Hoffnung, dass sich auf diesem Weg die Identität von Straftätern aufklären lässt.“

Härting fragt: „Welche Provider sollen Passwörter herausgeben müssen?“ Seine Antwort: „Hier kommt die nächste Überraschung: (…) keineswegs nur für die Betreiber großer sozialer Netzwerke. Dies ist kein Lex Facebook & Twitter. Die Herausgabepflicht würde uneingeschränkt für jeden Betreiber eines Telemediendienstes gelten – für Partnerbörsen ebenso wie für Nachrichtenportale, für Onlineshops ebenso wie für Mitgliederforen eines gemeinnützigen Vereins, für Jameda ebenso wie für eBay.“


Nachtrag 25.02.2020, 9:50 Uhr:

Wohin NetzDG sowie immer weitere Verschärfungen führen, zeigt auch wieder die gestern erfolgte Sperrung des Accounts von Thomas Ney (Piraten Partei):

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Kommentare ( 103 )

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103 Comments
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Peter Pascht
4 Jahre her

Hier mal ein paar Grundsätze die als Grundrechte in unserer Verfassung, §1-$18 GG (die „ewigen“ unabänderlichen Paragraphen unseres Grundgesetzes) verewigt sind. Gemäß Datenschutzgesetz darf niemand meine IP-Adresse ohne richterliche Anordnung weiter geben, auch an Behörden nicht. Niemand darf ohne richterliche Anordnung mein Haus oder meine Post durchsuchen. Niemand darf daher weder meine Haus noch meine Post für so eine nicht angeordnete Durchsuchung zur Verfügung stellen. Wer es tut begeht eine Straftat, wie in diesem Falle der Netzbetreiber. Für das Suchen und Durchsuchen nach Beweisen im Privatbereich des Bürgers, zu einem konkreten Tatverdacht bedarf es eines richterlichen Durchsuchungsbefehls, in dem nach… Mehr

Genco Steins
4 Jahre her

Die alleinige Schuld an all diesen Maßnahmen trägt das Volk doch selbst! Es hätte nie erwachen dürfen…

Kampfkater1969
4 Jahre her

Da ist immer von Passwörtern die Rede. Was soll die Herausgabe von Passwörtern bewirken? Will sich die Regierung des Accounts bemächtigen und Unfug damit treiben? Laut Datenschutzgrundverordnung dürfen Passwörter nur verschlüsselt gespeichert werden, in einer Art, die eine Wieder-Herstellung nicht zulassen. Wenn das Passwort eingegeben wird, wird es verschlüsselt mit einem Schlüssel und mit der abgelegten Verschlüsselung verglichen. Ist sie gleich, ist es das gültige Passwort. Mit der Verschlüsselung jedoch kann man nicht rückwärts das Passwort errechnen. Aber abgesehen davon reicht es völlig aus mittels der IP-Adresse und der MAC den Computer zu lokalisieren, von welchem Gerät die entsprechenden Einträge… Mehr

Petra - Bremen
4 Jahre her

Das Leben in diesem Land entwickelt sich von Woche zu Woche mehr zu einem Albtraum!

Auchentoshan
4 Jahre her

Ich weiß noch, wie die Grün*innen aufgeheult haben, als vor ein paar Jahren, Autokennzeichen an Autobahnen automatisch kontrolliert werden sollten. Seinerzeit sollten (echte) Verbrecher, z.B. Autodiebe, aus dem Verkehr gezogen werden.
Heute geht es gegen ALLE – ein Generalverdacht gegen 80 Mio. Deutsche.
George Orwell lâsst grüßen.

Maria KH
4 Jahre her

Und was, wenn noch mehr Repression zu noch mehr Gewaltausbrüchen führt? Klar kann man dann in den Teufelskreis gehen und die Daumenschrauben immer enger ziehen, aber irgendwann explodiert der Kessel möglicherweise richtig und dann sind alle beschädigt, auch die Zensoren. Mit Verweis auf die heutigen Beiträge von Herrn Duin und Herrn Springer: man kann nicht langfristig einer relevanten Minderheit ihre demokratischen Teilhabe verweigern und so lange eine Politik fortgeführt wird, die diese als hochdestruktiv für ihr Land erleben, wird dieser Teil der Staatsbürger seine Artikulationsformen zum Protest finden. Mit Schweigeerzwingung schafft man keinen gesellschaftlichen Frieden, sondern möglicherweise das Gegenteil. Will… Mehr

Karsten Paulsen
4 Jahre her

Ich könnte die Passwörter meiner Kunden garnicht herausgeben, da mein Provider auch mir als Admin der Webressourcen keine Möglichkeit bietet Passwörter, die die Kunden sich selbst vergeben haben auzulesen.

Jochen K.
4 Jahre her
Antworten an  Karsten Paulsen

Sie nicht 😉 Die Schlapphüte schon. Die verfügen – dessen können Sie sich gewiss sein – über die Methoden, Ihren Provider (in Ehren) zur Herausgabe der verschlüsselten Passwörter zu „überreden“ und über die Ressourcen (Rechenkapazitäten), diese Passwörter zu entschlüsseln. Alle Passwörter, die kürzer sind als 32 Zeichen stellen bei entsprechendem Interess kaum noch eine echte Hürde dar. Und eine sogenante Brute Force Attacke (Brutaler Angriff) gegen eine Liste mit verschlüsselten Passwörtern, die in der Hand des Angreifers ist, hat auch etwas von einem Lottospiel. Der erste Treffer kann das „Schiff versenken“. Ich glaube mittlerweile nicht mehr daran, dass es eine… Mehr

Endstadium0815
4 Jahre her

Nicht nur DD2.o, sondern hier vereinen sich zwei Diktaturen aus dem letzten Jahrhundert. Von jedem das „Beste“ wird benutzt.

drnikon
4 Jahre her

Hand aufs Herz: wen interessiert das? Eine Mehrheit? Never. Diese Mehrheit sagt sich: betrifft mich nicht, ich habe nichts zu verbergen. Aber mein Nachbar, der hat schon wieder ein neues Auto, einen noch größeren SUV. Nun, ich erwarte null Gegenreaktion der deutschen, autochthonen Mehrheit. Es interessiert die meisten nur am Rande. Denn diese Mehrheit fühlt sich sehr gut durch die MSM informiert und sieht die weitgehende einheitliche Berichterstattung als Beleg dafür, dass die Informationen korrekt sein müssen. Diese Mehrheit lässt sich von morgens bis abends freiwillig und stündlich, 24/7 über Rundfunk und Presse-online das Gehirn waschen und fühlt sich danach… Mehr

Rick Sanchez
4 Jahre her
Antworten an  drnikon

@drnikon, klasse Kommentar! Deshalb gehe ich Grundsätzlich nur noch auf Seiten die eine freie Kommentarmöglichkeit bieten, leider gibt es davon nicht mehr so viele, TE ist hier ganz weit vorne. Die WELT tut ja auch nur noch so als wenn sie eine Kommentar Funktion haben, bei ZEIT fliegt man quasi sofort raus, sobald man sich zu oft positiv zur AfD und kritisch zur Regierung äußert. Auch das bestätigt ja eigentlich nur was Sie geschrieben haben, wir/die Deutschen können keine freiheitliche Demokratie, den Westen wurden er übergestülpt und im Osten sind auch nicht längst alle wegen der „Freiheit“ auf die Strasse… Mehr

Endstadium0815
4 Jahre her

Das ist ein nächster Schritt **