Daniel Z.: Whistleblower oder Staatsfeind?

Daniel Z. begründete seine illegale Handlung so: Sein Ziel sei es gewesen, "dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben". Nach Selbstanzeige und Erscheinen der Nachricht in der Bild-Zeitung wurde Daniel Z. umgehend vom Dienst suspendiert.

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Der Baden-Württembergische AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Räpple nutzt die Gunst der Stunde und katapultierte sich mit einem spontan per facebook verbreiteten Job-Angebot auf relevante überregionale Nachrichtenseiten, wenn er dem Dresdner Justizvollzugsbeamten Daniel Z., der gerade die Verbreitung des Haftbefehls der mutmaßlichen Mörder von Daniel H. gegenüber der Bild-Zeitung gestanden hat, einen Job in Stuttgart in seinem AfD-Büro anbietet, mit den Worten: „Sie sind ein Held und genau so, wie alle meiner genialen Mitarbeiter Helden auf ihrem Gebiet sind, kann ich Sie und Ihre Expertise sehr gut in meinem Team brauchen.“ 

Eine sicher auch groteske Randnotiz, aber eine interessante insofern, dass sich bisher die überwiegende Zahl der Leitmedien einig darin sind, dass die illegale Veröffentlichung des Haftbefehls nicht in die Rubrik „Whistleblower“ fällt, wenn lediglich von einer Straftat berichtet wird.

Nach Selbstanzeige und Erscheinen der Nachricht in der Bild-Zeitung wurde Daniel Z. umgehend vom Dienst suspendiert, teilte das sächsische Justizministerium mit. Nun ist den Adressaten, denen Daniel Z. sein heimlich gemachtes Foto vom Haftbefehl zugesandt hatte, gemeinsam, einem politischen Spektrum anzugehören, wenn Daniel Z. die Dokumente an Pro Chemnitz, einen Kreisverband der AfD sowie Pegida-Gründer Lutz Bachmann verschickte.

Noch ist nicht bekannt, ob er parallel auch die Medien beschickt hat. Er soll aber auch Verwandte der drei Opfer informiert haben. Und es wäre Daniel Z. sicher ebenfalls möglich gewesen, nicht erst mit dem Geständnis zur Bild zu gehen, sondern bereits im Vorfeld mit den illegal angefertigten Fotos des Haftbefehls. Die Bild hätte sich diese Exklusiv-Meldung sicher nicht entgehen lassen und dem Versender jenen Schutz gewähren können, der ihn vor Verfolgung durch die Ermittlungsbehörden zunächst weitestgehend geschützt und ihn in der Anonymität hätte verharren lassen.

Tagesschau.de schrieb im April dieses Jahres einen Artikel über die neu vorgestellten EU-Richtlinien zum Schutz von Whistleblowern: „Für die einen sind Whistleblower Verräter, für die anderen Helden.“ Den Begriff des Helden hat der oben genannte AfD-Abgeordnete nun in die Debatte um die Tat von Daniel Z. eingeführt.

Laut Süddeutscher Zeitung heißt es im Entwurf des EU-Gesetzesvorschlags
„Whistleblower helfen dabei, Bedrohungen oder Schäden für das öffentliche Interesse aufzudecken.“ Es heißt dort ausdrücklich nicht: Whistleblower ist NICHT, wer dem Staat und seinen Organen Schaden zufügt. Eher noch ist das Gegenteil der Fall: Ein veritabler Whistleblow ist überwiegend auch dadurch gekennzeichnet, dass er genau das macht: Den Staat und seine Organe massiv in Bedrängnis zu bringen.

Die EU-Richtlinen haben die Definition eines Whistleblows sogar ausdrücklich weit gefasst. „So sollen nicht nur Angestellte in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst, sondern auch unbezahlte Praktikanten oder ehrenamtlich Tätige geschützt werden, heißt es in dem Bericht.“, berichtet Tagesschau.de

Nun lastet auf dem Whistleblower selbst die größte Verantwortung, einzuschätzen, ob die Voraussetzungen für einen Whitleblow gegeben sind. Zunächst einmal, dass muss erinnert werden, ist ja jede Veröffentlichung von unter Verschwiegenheit- und Vertraulichkeitsklauseln geschützten Dokumenten, illegal. Der die illegale Tat Begehende muss also im Vorfeld genau abwägen, wie hoch die Chancen sind, dass seine Tat nachgereicht via Whistlebow quasi in die Legalität rücküberführt wird.

Doch sind nun zweifellos mit der Veröffentlichung des Haftbefehls eine Reihe von Voraussetzungen für einen Whistleblow erfüllt? Die drückende Ungewissheit über Täter und Tathergang, über Motive und Herkunft der dringend Tatverdächtigen könnte dazu beitragen, die aufgeheizte Stimmung in Chemnitz dahingehend abkühlen zu lassen, dass der schnelle Erfolg der Verfolgungsbehörden zufrieden stellt.

Daniel Z. ist hier ein Risiko eingegangen: Er hat schnell, sogar sehr schnell, möglicherweise zu schnell, veröffentlicht. Er hat den Polizeibehörden die Möglichkeit genommen, selbst an die Öffentlichkeit mit Informationen zu den festgenommenen Verdächtigen zu gehen.

Daniel Z. begründete seine illegale Handlung so: Sein Ziel sei es gewesen, „dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben“.
Weiter lies der 39-jährige Daniel Z. mitteilen: „Ich habe den Haftbefehl weitergegeben, weil ich wollte, dass die Wahrheit und nur die Wahrheit ans Licht der Öffentlichkeit kommt.“

Sebastian Gemkow, Justizminister des Landes Sachsen, ist empört: „Die Weitergabe von vertraulichen Dokumenten eines Strafverfahrens ist verantwortungslos und stellt einen schwerwiegenden Vorwurf dar.“ Entsprechend aktiv wurden seine Ermittlungsbehörden, es soll zu diversen „Prüfvorgängen“ gekommen sein, der Verfolgungsdruck auf Daniel Z. sei dementsprechend hoch gewesen und hätte letztlich zum Geständnis geführt. Betroffen von den Prüfvorgängen seien u.a. Pegida-Mitgründer Lutz Bachmann, ein bayerischer Bundestagsabgeordneter der AfD sowie „Pro-Chemnitz“-Chef Martin Kohlmann gewesen. Auch sei es zu Hausdurchsuchungen gekommen.

Nun ist eine Frage in diesem Fall einer illegalen Veröffentlichung vertraulicher Dokumente medial, noch nicht besprochen worden: Nämlich die, in wie weit zukünftig die Verfahren gegen die Angeklagten selbst beeinflusst werden könnten, wenn die Anwälte der dringend Tatverdächtigen diesen Umstand der Veröffentlichung als nachteilig für ihre Mandanten bewerten und so den Gerichten vortragen.

Unbenommen davon ist der Schluss, dass es sich hier um einen Whistleblow handeln könnte, keineswegs abwegig. Die wichtigsten Kriterien dafür scheinen hinreichend erfüllt. Eines allerdings will sich bisher noch nicht einstellen, was aber doch das wichtigste Kriterium für einen Whistleblow sein könnte: Die öffentliche Meinung. Die Reaktion der Leitmedien. Und die scheinen sich einig: Hier handelt es sich um eine Straftat. Um mehr nicht. So betrachtet, ist Daniel Z. bisher allenfalls ein tragischer Held. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.

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Kommentare ( 72 )

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72 Comments
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Jasmin
5 Jahre her

Ich sehe die Veröffentlichung von Haftbefehlen kritisch, zumal dann, wenn die Entscheidung von einem Beamten/ Angestellten ö.D. nach eigenem Gutdünken getroffen wird. Ich kann die Intention des JVA- Mitarbeiters zwar gut verstehen, aber die Eröffnung eines Strafverfahrens ist ja generell erstmal der Beginn eines Strafermittlungsverfahrens, der Haftbefehl dient erstmal nur dazu, dass der vermeintliche Täter sich diesen Ermittlungen entziehen kann. Auch wenn das Ermittlungsverfahren vermutlich den Tötungsvorwurf bestätigen wird, so gab es auch in Deutschland Fälle, in denen sich ein Tatvorwurf im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nicht bestätigten. Erinnert sei hier nur exemplarisch an Herrn Wulf oder Herrn Kachelmann. Anders würde… Mehr

Protestwaehler
5 Jahre her

………..
Der Täter soll angeblich MEHRFACH zu Geldstrafen verurteilt worden sein, von der er nie auch nur einer nachgekommen ist, und dies stets ohne Konsequenzen blieb.
Wenn dem so ist, zeigt es umso mehr, wie wichtig diese Veröffentlichung war.

Ruhrler
5 Jahre her
Antworten an  Protestwaehler

Da war schon einiges mehr, schwere Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, schwerer Betrug und diverse Drogendelikte inklusive Handel und Schmuggel: •Am 27. Juli 2017 wegen Gefährlicher Kö Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Sie wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt •Am 1. Juni?2016 wurde er wegen Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu einer Geldstrafe verurteilt. •Am 20. September 2016 wurde er wegen schwerer Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe von sage und schreibe 160 Euro verurteilt. •Am 30. September?2016 wird Yousif A. wegen Drogenbesitzes / Beschaffungskriminalität zu 40 Tagessätzen à zehn Euro Strafe verurteilt. Die Begleichung dieser Zahlung steht noch aus. •Im… Mehr

Kassandra
5 Jahre her
Antworten an  Ruhrler

Schon beträchtlich, welch zusätzliche Kosten über all inclusive hinaus dieser Flüchtling dem deutschen Steuerzahler aufbürdet.

Und wie er auch Gerichte und Anwälte permanent in Beschäftigung bringt.
Sind weitere Verfahren anhängig, die aufgrund mangelnder Kapazität vor Gericht bisher noch nicht abgehandelt werden konnten?

Sonny
5 Jahre her

Nachdem der ÖR und andere Staatskommunisten, trotz der mittlerweile bekannten Fakten, voll auf der selbstkonstruierten Welle gegen die Rächten Naaazis reiten, stelle man sich bitte vor, wie es ohne diese Veröffentlichung durch Daniel gewesen wäre. Die Menschenverdummung wäre unwidersprochen irgendwann z.d.A. gelegt worden (nach angemessener Betroffenheitsfrist).
Von daher ist für mich Daniel Z. auf jeden Fall ein Held! Wie muss es in ihm gebrodelt haben ob dieser ganzen Staatslügen.

Schwabenwilli
5 Jahre her

In wie weit Herr Daniel Z. den aufgeführten Zeugen geschadet hat ist noch zu klären. Ansonsten hat er mMn. mutig und richtig gehandelt. Und das Herr Räpple eine solch spektakuläre Aktion startet ist einfach klasse.

chino15
5 Jahre her

Man sollte zu diesem Thema auch unbedingt Paetows Blackbox lesen. Für die Wenigen, die es noch nicht getan haben: Der „Whistleblower“ Daniel Z. hat für die Veröffentlichung des Haftbefehls eine ähnliche Strafe (max. 5 Jahre Haft) zu erwarten wie der Mörder (offiziell natürlich Totschläger) von Chemnitz (mind. 5 Jahre). Rechtsstaat a la Merkel eben.

Ruhrler
5 Jahre her

Daniel Z. wird wohl mit erheblichen Konsequenzen rechnen müssen, die Justiz driftet jetzt endgültig in ein 2-Klassensystem ab. Man vergleiche folgende Urteile, in beiden ging es um Anschläge auf Gotteshäuser:
https://www.mdr.de/sachsen/dresden/dresden-radebeul/urteil-haftstrafe-moschee-anschlag-dresden100.html
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/wuppertal/ag_wuppertal/j2015/84_Ls_50_Js_156_14_22_14_Urteil_20150205.html
Der feine Unterschied: Im ersten Fall war es ein „Rechter“ (fast 10 Jahre Haft), im anderen Fall ein „Palästinenser“ (1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung !). Das ist die neue deutsche Gerechtigkeit.

Horst
5 Jahre her

Ich verstehe nicht, welche Informationen das Durchstechen ans Licht bringen sollte: Die Namen/Herkunft der Tatverdächtigen? Den Hinweis auf die Vorstrafen? Auf den Aufenthaltsstatus?
All diese Informationen haben wir doch bei allen vorherigen Morden/Vergewaltigungen etc. auch schon bekommen, wir schlucken doch alles gleichmütig herunter.
Also nochmal die Frage: Was hat das Pfeifeblasen denn jetzt gebracht? Nüscht, wa?

Kassandra
5 Jahre her
Antworten an  Horst

https://vera-lengsfeld.de/2018/08/31/warum-daniel-zabel-den-haftbefehl-veroeffentlicht-hat/ „Ich möchte, dass die Öffentlichkeit weiß, was geschehen ist. Ich möchte, dass die Spekulationen über einen möglichen Tatablauf ein Ende haben und ich möchte, dass die Medien nicht mehr die Hoheit haben, den tatsächlichen Tatablauf in Frage zu stellen, zu manipulieren oder auf eine ihnen jeweils genehme Art und Weise zu verdrehen. Ich möchte, dass die gesamte Öffentlichkeit ausschließlich die zum heutigen Zeitpunkt bekannten harten Fakten kennt. Ich bin als Justizvollzugsbeamter tagtäglich im Brennpunkt eines Geschehens, das es in unserem Land vor einigen Jahren in dieser Intensität und Weise nicht gegeben hat. Trotzdem beobachte ich jeden Tag, dass die… Mehr

Wolfgang Wegener
5 Jahre her
Antworten an  Horst

Ein Haftbefehl muss natürlich u. a. die Straftat enthalten. Was ist denn da überhaupt geschehen? Was sind die Umstände der Tat? Schweigen im Walde! Ich habe noch nie einenen Haftbefehl gesehen, aber vielleicht steht da ja Näheres dazu drin?

Hans Wurst
5 Jahre her

Ich sehe diese Whistleblowerei eher kritisch. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, daß diejenigen, die in einem Rechtsstaat ( und das sind wir ja noch, oder) im öffentlichen Dienst tätig sind, beim Aufdecken von Unregelmäßgkeiten bis hin zu rechts- und Gesetzesbrüchen zuerst den Dienstweg, notfalls unter Auslassung infizierter Etagen, einzuschlagen haben. Führt dies nicht zum Erfolg oder ist die gesamte Befehlskette beteiligt, ist der Weg an die Öffentlichkeit legitim, wenn auch vielleicht nicht legal. Im vorliegenden Falle jedoch sehe ich keinen zu behebenden Mißstand. Ziel des Herrn Z war einzig und allein, persönliche Daten der Verdächtigen ganz- oder teilweise zu veröffentlichen.… Mehr

Gerro Medicus
5 Jahre her

Wenn man sich auf die Aufrichtigkeit und Gesetzestreue der staatlichen Organe, insbesondere bei Vorfällen unter Beteiligung des politischen Goldenen Kalbs, genannt „Flüchtlinge“ verlassen könnte, dann wäre die oben dargestellte Position nachvollziehbar. Wie wir jedoch aus vielen Vorfällen wissen, die ähnlich oder gleich gelagert waren, handeln die staatlichen Organe fast ausschließlich nur noch nach den Vorgaben jener Politiker, die ein hohes Interesse an der Vertuschung und Leugnung der Kollateralschäden ihrer Politik haben und die entsprechenden Richtlinien vorgeben. Dies insbesondere, da die Justiz in den Händen der SPD ist, die sich besonders um die Täuschung der Bürger über die wahren Zustände hervortut,… Mehr

chino15
5 Jahre her
Antworten an  Gerro Medicus

Interessantes Beispiel auch der „Sünder-Fall des Berliner Senats“ (achgut). Hier hatte eine Regierungssprecherin des Senats (SPD) ihren Lebenslauf stark geschönt bis frei erfunden. Diese (öffentlich zugänglichen) Informationen waren u.a. zu einem FDP-Mitglied gelangt, der sie in nicht so ganz freundlicher Form zusammenfasste und als Flugblatt und Mail veröffentlichte. Frau Claudia Sünder stellte Anzeige wegen Beleidigung. Folgen: Die Wohnung des FDP-Mannes wurde durchsucht, all seine elektronischen Geräte beschlagnahmt und sein private und berufliche Existenz massiv beeinträchtigt (er konnte nicht einmal mehr seine Bankgeschäfte erledigen) – obwohl er offen zu seiner Aktion stand und zu keinem Zeitpunkt eine Verschleierungsgefahr vorlag. Folgen für… Mehr

Andrea Dickerson
5 Jahre her

In den Staaten muß ein Haftbefehl öffentlich sein, was auch heißt, daß die Staatsanwaltschaft genügend Material hat, um eine Person anzuklagen. Offensichtlich ist das in Deutschland anders. Was in einem Land eine Routinemaßnahme ist, mutiert in einem anderen zum whistleblower. Ich persönlich bevorzuge die amerikanische Art, denn dann liegt das Auge der Öffentlichkeit länger auf dem Vorfall und auch auf der Staatsanwaltschaft.