Quo Vadis – Ehe (für Alle)?

Der (zivile)Trauschein als Staatszertifikat der Partnerschaft zweier Erwachsener reduziert sich auf ein (vom Wert fragliches) Versorgungsversprechen untereinander, das vom Staat mit dem Steuerprivileg des Splittingtarifs subventioniert wird, solange sie besteht.

Am Freitag dem 30.06.2017 fand im Deutschen Bundestag eine kleine Konfettiparty statt. Ein ziemlich ungewöhnlicher Vorgang, vermutlich eine Premiere. Mit Stimmen der Parteien SPD, Grünen, Der Linke und einigen Stimmen von Mitgliedern der CDU wurde das Gesetz Bundestagsdrucksache 18/6665 angenommen. Die Beschlußempfehlung 18/12989 des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vom 28.06.2017 hatte dies auch so empfohlen.

Diesem Vorgang waren seit einigen Jahren diverse  Bundesratsinitiativen der SPD, Grünen und der Linken vorangegangen, welche bislang jedoch stets “versandeten“. Durch Öffnung der Ehe  für gleichgeschlechtliche Paare erledigt sich die bisherige Lebenspartnerschaft, Neueintragungen werden nicht mehr erfolgen. Bereits eingetragene Lebenspartnerschaften können in eine Ehe umgewandelt werden.

Blick zurück, nicht im Zorn

Unter „Ehe“ verstand bisher die weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, wahrscheinlich weltweit, das staatlich legitimierte verheiratet sein von Mann und Frau. Dieses Verständnis entspricht im wesentlichen unserem Art. 6 Grundgesetz (GG). Prägend für eine Ehe ist der wechselseitige Beistand und die Versorgung der Ehepartner untereinander. Natürlich sind auch kinderlose Ehen wirksam, ebenso wie eine Ehe unter nichtgläubigen Paaren. Wir reden also über die rein staatliche Institution Ehe, die sogenannte Zivilehe. Wer einer Konfession angehört und zusätzlich nach dem Ritus seiner Kirche heiraten möchte, kann dies tun, sobald die Zivilehe vor dem Standesbeamten beurkundet wurde.

Für die Katholische Kirche meint Ehe die Verbindung von Mann und Frau als Sakrament und als heiligen Bund vor Gott, der grundsätzlich fürs Leben geschlossen wird.

Bei uns scheint die monogame Beziehung zwischen Mann und Frau recht alt zu sein, weil bereits Tacitus die Germanen als Völker bezeichnet haben soll, welche die Vielweiberei nicht betrieben.

Die gleichzeitige Heirat mehrerer Ehepartner (Polygamie) ist bei uns nach wie vor unzulässig, im muslimischen Rechts- und Kulturkreis ist sie möglich.

Gleichgeschlechtliche Beziehungen sind als „Lustbarkeit“ auch sehr alt und werden mit den homoerotischen Knabenliebschaften der antiken Griechen schnell verbunden. Im Bereich von Herrschaftsdynastien sind auch Geschwisterehen bekannt.

Das Zusammenkommen und ggf. auch -bleiben von Mann und Frau nebst deren Sexualität und Reproduktion ist viel älter als alle uns bekannten Kulturen, sonst gäbe es uns einfach nicht. Da sich gleichgeschlechtliche Freunde/Paare/Liebende ohne Hilfe der modernen Medizin nicht fortpflanzen können, bzw. konnten, existieren auch keine Nachkommen aus solchen Beziehungen. Auch heute und mit Hilfe der modernen Medizin, benötigen Frauenpaare dennoch den Samen eines Mannes, wenn sie Kinder wollen. Bei Männern “unter sich“ ist es natürlich noch viel komplizierter, weil die gesamte biologische Ausstattung der weiblichen Reproduktionsorgane nicht vorhanden ist. In dieser Kombination wird realistisch nur die Adoption verbleiben, wenn nicht bereits in vorherigen Heterobeziehungen Kinder gezeugt wurden und diese in die neue Ehe mitgebracht werden.

Blick auf Heute, auch nicht im Zorn

Die Zivilehe der Neuzeit betrifft also nur den staatlichen Trauschein als Zertifikat der legalen und wirksamen Verbindung eines Paares. Die Ehe ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft der Selbstverpflichtung, ähnlich einem Vertragsschluß. Schopenhauer wird zum Thema Ehe das Bonmot „Rechte halbieren, Pflichten verdoppeln“ nachgesagt, er war ein kluger Mann.

Laut destatis.de leben in Deutschland ca. 20 Millionen Paare, von denen knapp 86 % verheiratet sind. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften stellen 0,5 % der Paare dar, also ungefähr 100.000.

Die Monogamie ist das Leitbild der Ehe oder Lebensgemeinschaft ohne Trauschein. Die Ehe als formelle Bindung des Paares ist grundsätzlich für immer gedacht, hält aber oft, wie bei der wilden Ehe nur noch für gewisse Lebensabschnitte, bis es zur Scheidung kommt.

2014 und 2015 haben in Deutschland jeweils ungefähr 400.000 Heteropaare geheiratet und ca. 7.000 Homopaare. Das Verhältnis von gut 98% zu knapp 2% zeigt unschwer auf, dass gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ein zahlenmäßig sehr kleines Minderheitenphänomen darstellen.

Allgemein sind die Zahlen der (Hetero)Eheschließungen stark rückläufig. Die erste Zahl die dastatis liefert, ist aus 1950 mit über 750.000 Eheschließungen (BRD). Über die Jahrzehnte haben die Zahlen kontinuierlich abgenommen und sind heute annährend halbiert, trotz deutlichem Bevölkerungszuwachs durch die deutsche Vereinigung.

Ähnlich sieht es bei der Beendigung der Ehe aus.Von 1950 bis 1974 lagen die Scheidungen immer unter 100.000 pro Jahr. 1981 wurde diese Zahl dauerhaft überschritten und ab 2002 mit über 200.000 Scheidungen pro Jahr mehr als verdoppelt. Von 2006 bis heute gehen die Scheidungen leicht zurück, 2015 lagen sie bei ca. 163.000.

Bei den Lebenspartnerschaften zeigt sich eine leichte Zunahme der Heirat von ca. 7.100 im Jahr 2014 auf 7.400 im darauffolgenden 2015. Aufgehoben, also geschieden wurden 2014 1.120 und 2015 1.136 Lebenspartnerschaften.

Die Scheidungsquoten haben sich über die Jahre auf hohem Niveau bei ca. 40%, derzeit ca. 33% eingependelt. Im gleichgeschlechtlichen Bereich liegt die Scheidungsquote bei ca. 20%, also derzeit deutlich niedriger als im Heterobereich.

Woran der stetige und deutliche Rückgang der Institution Ehe liegt, mag die Soziologie oder Politik ergründen. Jedenfalls ist die Institution “Ehe“ für ein Zusammenleben von Paaren (egal welchem Geschlechts) bei uns überflüssig geworden.

In Deutschland und Europa der Gegenwart gibt es keinen Bedarf für eine formelle Ehe, als Voraussetzung, z.B. als Paar eine Wohnung gemeinsam mieten und beziehen zu dürfen.

Paare können ihre Sexualität frei ausleben, solange alles einvernehmlich bleibt und gewisse Alterschranken nach unten nicht durchbrochen werden. Auch zur Zeugung von Kindern braucht es keiner “Erlaubnis“ durch eine Ehe mehr. Uneheliche Kinder sind in der weit überwiegenden Breite unserer Gesellschaft kein Skandal wie früher und den ehelichen Kindern rechtlich gleichgestellt.

Dass innerhalb von Minderheiten/Parallelgesellschaften doch noch frei gelebte Sexualität und Zeugung von Kindern ohne Ehe als Skandal oder als verwerflich aufgefasst werden, mag sein und wäre eine denkbare künftige Konfliktlinie für weitere Antidiskriminisierungsanstrengungen.

Damit reduziert sich die Zivilehe faktisch auf ein formalisiertes Versorgungsversprechen – gerade für die Zeit nach ihrem Scheitern. Dann zeigt sich der Wert der gesetzlich geregelten Versorgungsversprechen auch recht schnell. In vielen Fällen erweisen sich der Schwur “ in guten wie in schlechten Zeiten, bis dass der Tod uns scheidet“ als doppelt falsch, weil Scheidungen jederzeit zu Lebzeiten passieren können und Unterhalt oft mühsam erstritten werden muss, wenn überhaupt irgendwas zu holen ist.

Weder Treue, noch Zusammenbleiben, noch Sexualität ist einforderbar, nur weil man als Paar verheiratet ist. Nichts davon ist gerichtlich oder durch Gerichtsvollzieher durchsetzbar, also rechtlich erzwingbar. Jedes denkbare oder echte „Fehlverhalten“ kann die Trennung auslösen, muss es aber nicht. Schuldaspekte sind heute bei Trennungen weitestgehend bedeutungslos.

Blick nach vorne, im Zorn oder optimistisch?

„Ehe für alle“ scheint zu kommen und wird wohl auch vom Verfassungsgericht akzeptiert werden. Wurden am Freitag dem 29. Juni 2017 technische Fehler gemacht, was gut möglich ist, folgt mit hoher Wahrscheinlichkeit der übliche Reparaturbetrieb über Novellen, Überarbeitungen etc.

Selbst wenn das BVerfG eine Grundgesetzänderung verlangen und sich ab September 2017 die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag spürbar ändern sollten, wäre eine Mehrheit für eine Verfassungsänderung zu erwarten, würde die CDU wieder “mitmachen“.

Der Erfolg der Kämpfer für die rechtliche Gleichstellung aller geschlechtlichen Formen von Ehe, ändert nach meiner Auffassung nichts an der grundsätzlichen Sinnkrise, in der sich das Institut der Zivilehe insgesamt befindet.

Eine Öffnung der Ehe-Sakramente, also die “kirchliche Ehe für alle“ mag die Kampfzone von morgen oder übermorgen werden. Die evangelische Kirche dürfte damit weniger Schwierigkeiten haben, wie aus ihren Reihen bereits wahrnehmbare Äußerungen vermuten lassen. Die katholische Kirche wird wesentlich zurückhaltender sein und bleiben, weil sie im Gegensatz zur evangelischen Kirche global denkt und denken muss.

Die moderne Zivilehe als formalisierte Monogamie (auf Zeit), scheint durch die recht hohe Quote von derzeit ca. 35% ihres festgestellten Scheiterns zu Lebzeiten keine stabile, erfolgreiche Institution mehr zu sein.

Die EfA als wichtiges Projekt der Grünen und Linken ist rein zahlenmäßig ziemlich bis völlig bedeutungslos. Der mediale Hype um dieses „Projekt“ ist nicht nachvollziehbar, es sei denn, es geht um ganz anderes.

Solange sich die Katholische Kirche diesem Projekt verschließt, wird sie sicherlich ideologischer Gegner der Regenbogen-Kämpfer bleiben, Ausgang offen. Ob der Staat die Kirchen jemals zwingen wird, sich gleichgeschlechtlichen Ehen zu öffnen, darf bezweifelt werden. Wenn die Kirchen sich aufgrund ihrer eigenen kirchenrechtlichen Autonomie für gleichgeschlechtliche Eheleute öffnen, mag die sehr kleine Gruppe der gleichgeschlechtlichen Paare sich darüber freuen.

Da ein Zusammensein und Zusammenleben von Paaren bei uns keiner staatlichen Legitimation mehr bedarf, ebensowenig die Zeugung und Erziehung von Kindern, reduzieren sich verbleibende Aspekte Pro-Ehe auf sehr wenige Details.

Alle Versorgungsfragen zwischen den Ehe-Partnern, auch in Bezug auf Ihre Nachkommen, lassen sich auch in „Wilder Ehe“ per Vertrag verbindlich regeln, wenn man es denn regeln möchte.

Der (zivile)Trauschein als staatliches Zertifikat der Partnerschaft zweier Erwachsener reduziert sich damit auf ein (vom reellen Wert fragliches) Versorgungsversprechen untereinander, welches vom Staat mit dem Steuerprivileg des Splittingtarifs subventioniert wird, solange die Ehe besteht.

Marcel Börger stammt aus Dortmund, Studium und Referendariat in Bayern, seit 1996 Anwalt und seit 1997 in Sachsen niedergelassen.

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Kommentare ( 63 )

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63 Comments
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Johann Thiel
6 Jahre her

Ihre Ausflüge in die Wissenschaft und Menscheitsgeschichte sind ja alle sehr spannend, aber es ist nicht im geringsten erkennbar welche Position Sie zum Thema „Ehe für alle“ in Deutschland haben. Deswegen frage ich jetzt einmal ganz direkt:
Befürworten Sie es, die Ehe, in der bisherigen Form, nur heterosexuellen Paaren vorzubehalten?
Befürworten Sie es, die Ehe auch homsexuellen Paaren zu ermöglichen?
Möchten Sie darüber hinaus die Vielehe in Deutschland ermöglichen?
Möchten Sie die Ehe auch weiteren Konstellationen öffnen?

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6 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

1. Für mich sollte sie Ehe exklusiv für heterosexuelle Paare vorbehalten sein. 2. Es gibt für mich absolut keinen Grund homosexuelle Partnerschaften (auch lebenslängliche) abzulehnen. Hierfür braucht es aber nicht die Bezeichnung „Ehe“. Hier habe ich aber einige Punkte, über die ich mir noch nicht ganz klar bin, da mir noch entsprechendes Hintergrundwissen fehlt, welches bei den ausschliesslich ideologisch geprägten Diskusionen völlig ausgeklammert wurde: a) Ist Homosexualität erblich (genetisch) angelegt oder „angelernt“ bzw. „geprägt“ ? Dieser Punkt wurde nie diskutiert, obwohl er gerade in Hinblick auf Kindererziehung und Adoption von höchster Relevanz wäre. Wenn Homosexualität durch Prägung oder Erziehung entstehen… Mehr

Bets
6 Jahre her

Ich stimme Ihnen in allen Punkten zu, nur stelle ich es mir doch auch rein rechtlich schwer vor, Polygamie durchzusetzen, weil es immense Folgen nach sich zöge und kaum mit dem Wohlfahrtsstaat vereinbar wäre. Die Anzahl der Kinder wäre dann ja praktisch nur über die Anzahl der Ehefrauen begrenzt, fünf Frauen könnten 30 Kinder oder auch mehr bekommen. Wenn der Ehemann dann arbeitslos ist, wirft das immense Kosten auf. Mal abgesehen davon, wer diese vielen Kinder bekäme und wie die Gesellschaft insgesamt sich dadurch verändern würde. Das Ehegattensplitting steht doch eh zur Debatte, oder? Die Unterstützung von Familien könnte dafür… Mehr

CaptainCalvinCat
6 Jahre her

Ja, dachten Sie etwa, ich verändere mich, nur weil hier Leute Panik schieben? ^^

Johann Thiel
6 Jahre her

Sorry für meinen etwas sehr kurz geratenen Kommentar, aber manchmal habe ich einfach nur noch ein Kopfschütteln. Unsinn ist zunächst, daß man in Erklärungsnot bezüglich der traditionellen Ehe kommt. Dann das Heranziehen von Primaten als ernsthaften Beitrag zur Diskussion. Dann die Polygamie in anderen Kulturen als zu diskutierendes Element anzusehen. Dann Ihr völlig absurder Dialog mit Marcel Börger mit dem Sie die geradezu aberwitzigsten Ehekonstellationen durchgenommen haben, und diesen dafür als Freigeist zu erkennen glaubten. Und daß Sie sich dann vor diesem Hintergrund als Befürworter der traditionelle Ehe verstehen, macht überhaupt keinen Sinn, da Sie sich mit solchen absurden Gedankenspielen… Mehr

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6 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

1. „Dann das Heranziehen von Primaten als ernsthaften Beitrag zur Diskussion.“ Ich hoffe, dass Sie nicht auch Darwin und Konrad Lorenz in Frage stellen ? Bitte bedenken Sie, dass die Vererbungsgesetze, die Mendel an Erbsen erforscht hat analog zu uns Menschen gelten. 2. „Dann die Polygamie in anderen Kulturen als zu diskutierendes Element anzusehen.“ Natürlich gab und gibt es Kulturen, bei denen die Polygamie erfolgreich funktioniert. Und falls Sie auf dem gleichen Planeten leben wie ich, werden Sie zugeben müssen, dass wir nicht in einer monogamen Gesellschaft leben. Selbst bei langem Nachdenken fällt mir kaum ein Bekannter ein, der ein… Mehr

Johann Thiel
6 Jahre her

Demnach ist Ihrer Auffassung nach der Unterschied zwischen einem Mann und einer Frau ein geringer. Kann nur hoffen, und das gilt für viele der Mitforisten hier, daß Sie im privaten Bereich noch den Unterschied zwischen Mann und Frau als deutlich empfinden und nicht als gering.

Johann Thiel
6 Jahre her

Vielen Dank, auch für die interessante Ergänzung in Ihrer Zusammenfassung. Zur Ehe und deren Stellung sowie Anerkennung in der Gesellschaft gibt es natürlich endlos viele Details zu diskutieren. Mir ging es darum einmal Grundsätzliches darzulegen. Fehlte eigentlich nur noch, daß ich den Unterschied zwischen Mann und Frau erkläre. In Hinblick auf die sexuelle Früherziehung wird das wohl auch bald nötig werden. Das wird dann aber leider unter Erwachsenenbildung an der Volkshochschule laufen :-))))

CaptainCalvinCat
6 Jahre her

Wieso sind sie nicht gleich? Der einzige -sehr minimal zu nennende – Unterschied ist, dass sie anstatt eine Person des gegenteiligen Geschlechtes zu lieben, sich in eine Person des eigenen Geschlechtes verliebt haben. Ansonsten sind sie gleich.

Das Argument. „Wer gleichgestellt sein will, muss auch gleich sein“ ist weitab unter Ihrem sonstigen Niveau. Ist alles in Ordnung?

Johann Thiel
6 Jahre her
Antworten an  CaptainCalvinCat

Ob alles in Ordnung ist? Allgemein würde ich sagen, gar nichts ist in Ordnung. Was mich selbst betrifft, danke der Nachfrage, bin immer noch ganz der alte. Um das noch zu unterstreichen, versichere ich Ihnen, daß mein Argument keineswegs flapsig gemeint war, sondern auf einfacher Logik beruht. Mann und Frau sind nicht das gleiche wie Mann und Mann oder Frau und Frau. Und da sie nicht das Gleiche sind, tun sie auch nicht das Gleiche. Letzteres haben Sie ja selbst als Unterschied angeführt. Das Gleiches gleichgestellt sein sollte ist richtig. Das Ungleiches gleichgestellt sein sollte ist falsch. Ist doch ganz… Mehr

Nachdenkerin X
6 Jahre her

Anders als manche Mitdiskutanten halte ich die Polygamie in der Zukunft keineswegs für ausgeschlossen. Mit der Strafbarkeit ist das so eine Sache. Ist irgend einem der „Flüchtlinge“ verboten worden, mit seinen zwei oder mehr Frauen zusammenzuleben? (Wenn ja, wäre ich froh; ich habe nur nichts davon gelesen.) Und bei der Rührigkeit der Mohammedanerverbände wird eine solche Forderung nicht für alle Zeiten auf sich warten lassen. Sie waren ja auch erstaunlich still bei diesem neuen Gesetz. Vielleicht hat man schon in die Zukunft geschaut? Wie schnell sich die Zeiten ändern können, daran kann ich mich sehr gut erinnern. Eines Tages (war… Mehr

Bets
6 Jahre her

Hallo Herr Börger, schön, dass Sie einen Beitrag verfasst haben! Ich bin nicht ganz durchgekommen mit dem Lesen der Kommentare, habe dabei aber schnell gemerkt, dass ich andere Schlüsse aus dem Artikel gezogen habe. Ihr Hauptpunkt war doch, dass die Ehe generell als Institution im Niedergang begriffen ist, bzw. im Rückgang ist. Sie schreiben: „Jedenfalls ist die Institution “Ehe“ für ein Zusammenleben von Paaren (egal welchem Geschlechts) bei uns überflüssig geworden.“ Ich habe mich da gefragt, wie Sie „überflüssig“ genau meinen. Aber wie auch immer, die Institution Ehe ist geschwächt. „Überflüssig“ ist sie deshalb allerdings noch lange nicht, warum würden… Mehr

Sören Hader
6 Jahre her

„Das ist ohne jeden Zweifel richtig, egal welch mehrjährigen Vorlauf die diversen Bundesratsinitiativen bereits hatten.“ Der Punkt ist, in der Öffentlichkeit wird nur die Aussprache im Bundestag und die Abstimmung wahrgenommen. Alles was vorher war, nimmt man als Normalbürger gar nicht zur Kenntnis. So gesehen, müsste man jeden Gesetzesbeschluss im Bundestag als „Schnellverfahren“ bezeichnen, weil die Aussprache und Abstimmung im Schnitt auch nicht viel länger brauchen. „Gerade weil sich so viele Mitbürger in ihren, auch kirchlich geprägten, Überzeugungen nun damit „konfrontiert“ sehen, ihr Bild von einer Ehe hinterfragen zu müssen.“ Würde sich daran etwas ändern, wenn die Aussprache 2 Stunden… Mehr