Jeder zweite „minderjährige Flüchtling“ (UMF) ist älter als 18 Jahre

Mindestens 43 Prozent der „Minderjährigen“ sind volljährig, viele weitere haben über ihr Alter gelogen. Die Betreuung jedes einzelnen kostet die Steuerzahler 40.000 bis 60.000 Euro. Ein Milliardengeldregen für die Sozial- und Asylindustrie.

© Christopher Furlong/Getty Images

Es war schon länger ein eigentlich offenes Geheimnis: Ein hoher Anteil der „minderjährigen“ unbegleiteten Flüchtlinge bzw. Immigranten (UMF) sind gar nicht minderjährig, sondern sie haben die Behörden über ihr Alter mutmaßlich getäuscht. Sozialreferate, etwa in München oder Hamburg, schätzten den Anteil der Falschangaben auf 30 bis 45 Prozent. Aber meist wurde über diesen Umstand, der eigentlich ein Skandal ist, nur sehr dezent, quasi hinter vorgehaltener Hand gesprochen. Allerdings ächzen die Kommunen und Landkreise über die sehr hohen Kosten für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge (UMF hieß es im Amtsdeutsch), die in die Obhut der Jugendämter genommen werden. Jeder einzelne kostet zwischen 40.000 und 60.000 Euro im Jahr – insgesamt ein Milliardenbetrag.

Nun kommen neue, schockieren Zahlen ans Licht: Rund 43 Prozent der Migranten, die als „Minderjährige“ betreut werden, sind in Wahrheit älter als 18 Jahre. Dies berichtete die Zeitung „Die Welt“ am Donnerstag unter Berufung auf Angaben des Bundesfamilienministeriums. Von den 55.890 Migranten, die Mitte November „in jugendrechtlicher Zuständigkeit“ betreut wurden, waren 24.116 schon volljährig. Diese Asylbewerber blieben in der Jugendhilfe über ihren 18. Geburtstag (meist laut Eigenangaben) hinaus, „wenn ihre Betreuer und die Jugendhilfe einen besonderen Bedarf feststellen“. In manchen Bundesländern seien sogar die Mehrheit der „minderjährigen“ Asylbewerber in Wahrheit über 18 Jahre alt, hieß es in dem Bericht. In Hessen etwa waren laut Sozialministerium von 5.500 Personen rund 2.900 „junge Volljährige“.

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Und zusätzlich dürften auch von denen, die auf dem Papier noch „minderjährig“ sind, ein hoher Anteil bereits volljährig sein, hieß es. Wie gesagt, gingen schon vor anderthalb Jahren Sozialbehörden von einer Quote von 30 bis 45 Prozent bei den UMF aus, die geschummelt haben bei ihrer Altersangabe. Warum tun sie das? Es hat sich herumgesprochen, dass man als „Minderjähriger“ viel komfortabler lebt im deutschen Asylsystem denn als Volljähriger. Dann kommt man nicht in die Sammellager, sondern wird in Kleingruppen in Heimen oder gar in Privatwohnungen untergebracht – und man bekommt eine Betreuung rund um die Uhr, besseres Essen und ein Taschengeld von mehreren hundert Euro. 

Die Alterstäuschung ist möglich, weil der größte Teil der Ankommenden in der großen Migrantenwelle seit Sommer 2015 keine Dokumente vorlegt. Die meisten der Syrer, Afghanen, Iraker oder Nordafrikaner haben ihre Ausweise oder Pässe „verloren“ bzw. vernichtet. Und die Asylbehörden (Bamf) und die Jugendämter prüfen nicht wirklich, sondern glauben das angegebene Alter nach Inaugenscheinnahme. Nur selten wird eine ärztliche Untersuchung – etwa durch Röntgen der Handwurzelknochen – durchgeführt. Der Rechtsmediziner Andreas Schmeling von der Universitätsklinik Münster sagte der „Welt“, dass „mit wissenschaftlich gesicherten Methoden Volljährigkeit zweifelsfrei nachzuweisen“ ist. Aber es wird eben nur sporadisch gemacht.

In einigen extremen Fällen fiel dann eine erschreckende Täuschung auf. Etwa im Fall von Hussein K. in Freiburg, dem derzeit wegen des Mordes und der Vergewaltigung der Studentin Maria L. angeklagten angeblich minderjährigen Afghanen. Hussein K. behauptete, als er im Herbst 2015 in Deutschland einreiste, dass er erst 17 Jahre alt sei. Er wurde von Freiburger Jugendamt in Obhut genommen und dann an eine Pflegefamilie, ein Ärztehepaar afghanischer Abstammung, zur Betreuung vermittelt. Mit ihnen lebte er in einer großzügigen Stadtvilla in Freiburg.

Nun stellte sich vor kurzem heraus, dass Hussein K. wohl schon weit über 20 Jahre alt war, als er nach Deutschland einreiste. Das ergab eine wissenschaftliche Untersuchung eines seiner Zähne. K. ist vermutlich heute nicht 19 Jahre, wie es seine Behauptung entspräche, sondern 26 Jahre alt. Der Fall K. zeigt aber auch, wie nachsichtig die Jugendämter sind. Das Arztehepaar, bei dem er wohnte, erhielt für seine Betreuung laut FAZ monatlich 2.800 Euro. Und hat sich dann kaum gekümmert. Der junge Afghane, der vielleicht auch aus dem pakistanischen Grenzgebiet stammt, trieb sich tagelang heraum, ohne dass seine Pflegeeltern wussten, wo er war. Sie erhielten die 2.800 Euro praktisch nur für ein Zimmer und Mahlzeiten. Hussein K. bekam monatlich 400 Euro Taschengeld von ihnen ausgezahlt.

Betrug im großen Stil
Die Unterbringung und Betreuung eines tatsächlich oder vermeintlich minderjährigen Migranten kostet die öffentliche Hand zwischen 3.000 und 5.000 Euro im Monat. Sie ist deshalb so teuer, weil die Jung-Migranten in Heimen oder kleinen Wohngruppen untergebracht und praktisch rund um die Uhr von Sozialpädagogen und anderem Fachpersonal betreut werden. (Nur zum Vergleich: Deutsche Kinder in Hartz-IV-Familien erhalten vom Staat nur 311 Euro, das ist der Regelsatz für 14-17-Jährige. Für jeden UMF gibt der Staat gut das Zehnfache.)

Die jährlichen Kosten für einen einzigen „minderjährigen Flüchtling“ belaufen sich auf bis zu 60.000 Euro, schätzte der Präsident des bayerischen Landkreistages, der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter. Andere Behörden und Fachleute gehen eher von 40.000 Euro aus. Bernreiter sprach angesichts der stark gestiegenen Fallzahlen von einem „explosionsartigen Kostenanstieg“. 

Auch der islamistische Axtangreifer Riaz Khan Ahmadzai, der 2016 in einem Zug bei Würzburg mehrere Menschen schwer verletzte, war als „Minderjähriger“ (wohl gelogen) betreut worden. Für ihn hat der Steuerzahler in einem Jahr rund 52.000 Euro gezahlt, ergaben Recherchen des Münchner Merkur.  Elf Monate verbrachte der junge angebliche Afghane in einem Kolpinghaus, das bei einem Tagessatz von 145 Euro insgesamt 47.850 Euro erhielt.

Die CSU hat sich im vergangen Jahr mehrfach dafür eingesetzt, das Jugendhilferecht zu ändern, da jugendliche Asylbewerber, die knapp unter 18 Jahre alt sind, nicht in dem Maße wie etwa ein misshandeltes Kind vom Jugendamt-Sozialarbeitern betreut werden müssen. Bislang aber hat sich noch nichts substantiell geändert. 

Wie hoch sind wohl die Gesamtkosten? Bei einer Zahl von mehr als 55.000 UMF kommt man selbst bei einer sehr vorsichtigen Schätzung auf mehr als 2 Milliarden Euro, die der Steuerzahler aufbringen muss. Es ist klar, dass die Sozial- und Asylindustrie diese Summe gerne einsackt und daher auch noch lange „Bedarf“ für ihre Betreuung sieht. Aber die Steuerzahler sollten auf mehr Kostendisziplin dringen.

Warum wird nicht eine obligatorische medizinische Altersfeststellung bei allen angeblich „minderjährigen“ Migranten durchgeführt? Das Ergebnis würde vermutlich für einen Aufschrei des Entsetzens sorgen.

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Kommentare ( 89 )

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Falsche Rücksicht zerstört Ordnung – Buntingen
6 Jahre her

[…] Jugendliche Flüchtlinge, die sich in den Erstaufnahme-Einrichtungen als Minderjährige deklarieren, werden nicht weiter überprüft. So kommt es, daß rund 43 Prozent der Migranten, die als „Minderjährige“ betreut werden, in Wahrheit älter als 18 Jahre sind („Die Welt“ unter Berufung auf Angaben des Bundesfamilienministeriums). Von 55.890 Migranten, die Mitte November „in jugendrechtlicher Zuständigkeit“ betreut wurden, waren 24.116 schon volljährig. Diese Asylbewerber blieben in der Jugendhilfe über ihren 18. Geburtstag (meist laut Eigenangaben) hinaus, „wenn ihre Betreuer und die Jugendhilfe einen besonderen Bedarf feststellen“. In manchen Bundesländern seien sogar die Mehrheit der „minderjährigen“ Asylbewerber in Wahrheit über 18 Jahre alt, hieß… Mehr

Marvin
6 Jahre her

Ein Aufschrei des Entsetztens würde es wohl auch geben, wenn dann noch herauskäme, wieviele sog. minderjährigen Flüchtlinge, die bereits volljährig sind, sich wegen der Unterhaltung einer Beziehung zu einer Minderjährigen strafbar gemacht hätten. Auch das muss man bedenken und deswegen ist eine Altersfeststelllung auch schon von öffentlichem Interesse. Leistungsbetrug und strafrechtlich relevantes sexuelles Fehlverhalten könnte so gemindert oder besser ganz vermieden werden.

Ingolf Pärcher
6 Jahre her

Daß bei den UMFs gelogen und betrogen wird, was das Zeug hält, ist allgemein und hinlänglich seit Ewigkeiten bekannt. Lediglich der enorme Massenmißbrauch ist seit 2015 nicht mehr zu übersehen, obwohl man sich immer noch in angestrengtem Weggucken übt.
Wer sollte auch was daran ändern wollen? Jeder UMF ist quasi ein Blankoscheck, bitte den Betrag selber einsetzen.
Und ausgerechnet den Gewinnlern die Kontrolle über ihr eigenes Tun abzuverlangen – wer ist denn so naiv?
Achja, bei den Gewinnlern ist das ganze Who-is-who der Kirchen und kirchennahen Organisationen genauso vertreten wie parteinahe Stiftungen. Die tun einander nichts, Filz vom Feinsten!

Duke
6 Jahre her

Wirklich minderjährige Flüchtlinge gehören zu ihren Eltern. Es kann einfach nicht angehen, dass sich das Vorschicken von Minderjährigen (oder behaupteten) mit der Nachreiseerlaubnis der gesamten Sippschaft führt. Dadurch forciert man sehenden Auges, dass diese jungen Menschen auf ihrem abenteuerlichen Weg hierher ungeheuren Gefahren ausgesetzt werden. Uns westlich sozialisierten Menschen ist es ja unbegreiflich warum Eltern ihre Kinder zu so einem Wahnsinn antreiben könnten um sich selbst eine bequeme Einreise ins „Gelobte Land“ zu ermöglichen. Inzwischen habe ich aber dazu gelernt, dass das aufgeklärte Konzept von „Verantwortung“ gegenüber dem eigenen Handeln in muslimischen Gesellschaften nicht existiert. Diese muslimischen Eltern schicken ihre… Mehr

Vincy
6 Jahre her
Antworten an  Duke

Es ist außerordentlich schwierig, einem Blinden den Sonnenuntergang zu erklären…

Licht und Schatten
6 Jahre her

Man wird wundersame Uebergaenge stattfinden sehen:
Vom ewigen 17Jaehrigen mit Hartz IV Anspruch zum ploetzlich 63Jaehrigen mit Rentenanspruch.

Danke, Frau Merkel

Teilhaber
6 Jahre her

Und 99% dieser sogenannten „Flüchtlinge“ sind illegale Einwanderer ohne Flucht oder Asylgrund da sie über sichere Länder gekommen sind.

Tania Stabler
6 Jahre her

Das sind doch alles Einzelfälle…………(Vorsicht Ironie).

Wer falsche Angaben macht und erwischt wird, hat das Aufenthaltsrecht dann auch verwirkt. Sofort abschieben und Sozialgelder sofort streichen. ABER bei uns passiert das Gegenteil…..das arme Büble war halt verwirrt und Geld gibts weiterhin. Ich würde sowieso vermehrt auf Sachleistungen umstellen.

In Freiburg haben sie entlang der Berliner Allee jede Menge Häuser und Wohnungen gebaut. Jetzt haben wir ein Ghetto…….voll mit Muslime. Auf der anderen Seite, wenn es dämmert hauen die Leute aus dem Seepark regelrecht ab und Nachts gehört der Park dann unseren afrikanischen Mitbürgern.

AlNamrood
6 Jahre her

In den Kulturen aus denen diese Menschen kommen gibt es keine „Minderjährigkeit“. Ergo dürfte man keinen Flüchtling als Minderjährigen einstufen.

Ralf Pöhling
6 Jahre her

Unterm Strich irrelevant. Unser Sozialstaat wird durch Menschen ausgeplündert, denen diese Hilfe nicht zusteht. Und diejenigen, für die dieser Sozialstaat eigentlich gedacht ist und die ihn letztlich finanzieren, bleiben dabei auf der Strecke. Widerspricht das nicht dem Grundgesetz?

Ralf Pöhling
6 Jahre her

Es sind die (ultra)“Reichen“ (also die „Weltelite“), die die ganze Flüchtlingssituation absichtlich herbeigeführt hat. Kollaborateure im eigenen Lager gibt es zuhauf, als da wären Joschka Fischer, Angela Merkel, Katrin Göring-Eckardt, deren unterstützendes Umfeld im Bundestag sowie EU Parlament. Bezahlen soll es der deutsche Mittelstand bzw. die deutschen Geringverdiener, damit dieses Land wirtschaftlich an die Wand gefahren wird, als Konkurrenz vom Weltmarkt verschwindet und seine dominante Rolle in der EU verliert. Die „Flüchtlinge“ sind nicht die Ursache des ganzen, da liegen Sie richtig, aber die Waffe der Wahl um obiges zu erreichen. Wenn man dieses Spiel kritiklos mitspielt, macht man sich… Mehr