„Querdenken“: Wie ein privater Sender gegängelt wird

Die Landesmedienanstalt leitet ein Verfahren gegen einen Sender ein, auf dem eine „Querdenken 711“-Demo übertragen wurde.

imago Images/Müller-Stauffenberg

Um nicht einen historisch belasteten Begriff zu benutzen, nennen wir es politisch motivierte Gängelung, was mittlerweile zum Beispiel private Medien erfahren, so sie sich – wie die Öffentlich-Rechtlichen – nicht ohnehin freiwillig konform geben.

Was ist geschehen? Michael Ballweg, Gründer der Bewegung „Querdenken 711“, hatte beim Regionalsender L-TV mit Sitz in Winnenden bei Stuttgart Werbezeit gekauft, um über diesen Sender bzw. Astra-Digital die Berliner Demonstration der Bewegung vom 1. August 2020 medial zu verbreiten. Ballweg ist Gründer und Geschäftsführer der Media Access GmbH. Seit Mitte April veranstaltet und initiiert er regional und mittlerweile bundesweit Demonstrationen gegen die Corona-Regeln und „für das Grundgesetz“.

Nun wird L-TV von der Landesanstalt für Kommunikation (LFK) des Landes Baden-Württemberg wegen des Verdachts angeblich unerlaubter politischer Werbung überprüft. Es wurde ein Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren eingeleitet. Die LFK ist als eine von deutschlandweit 14 Landesmedienanstalten übrigens zuständig für die Lizensierung und die Rechtsaufsicht im Bereich privater Sender.

Eigenartig ist es schon, was die Landesanstalt hier gegen einen privaten Sender bzw. gegen Michael Ballweg vorhat. Schauen wir uns deshalb das Landesmediengesetz von Baden-Württemberg an, zuletzt geändert am 26. Mai 2020. In Paragraph 23 heißt es dort unter der Überschrift „Grundsätze der Meinungsvielfalt“: „(1) Privater Rundfunk dient der freien Meinungsbildung. (2) Die Rundfunkprogramme sollen in ihrer Gesamtheit der Meinungsvielfalt und kulturellen Vielfalt Ausdruck geben. Dieses Ziel wird dadurch gewährleistet, dass … Personen, Vereinigungen und Einrichtungen, die religiöse, weltanschauliche, politische, wirtschaftliche oder andere gesellschaftliche Auffassungen und Interessen vertreten (gesellschaftliche Kräfte), die Möglichkeit erhalten, ihre Auffassungen und Interessen in eigenen Rundfunkprogrammen oder selbst gestalteten Programmbeiträgen zu vertreten, oder sonst in der Gesamtheit der Rundfunkprogramme angemessen zu Wort kommen …“

Spontan denkt sich der medienrechtliche Laie: Michael Ballweg hätte doch nicht einmal Werbezeit kaufen und teuer bezahlen müssen; es wäre sogar Aufgabe der Medien, ihn und seine Bewegung „Querdenken 711“ kostenfrei zu Wort kommen zu lassen.

Man mag zu „Querdenken 711“ stehen, wie man will. Was das Ordnungsverfahren gegen den Privatsender L-TV und indirekt gegen Michael Ballweg betrifft, fragen wir uns aber schon, was das mit dem hier zitierten Landesmediengesetz sowie mit Artikel 5 des Grundgesetzes zu tun hat. Zur Erinnerung Absatz (1) des GG-Artikels 5: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“

Jedenfalls befinden wir uns immer häufiger mitten in einer Verkürzung der Reichweite der Gedanken durch ein übermächtiges Orwell’sches „Wahrheitsministerium“.

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Kommentare ( 59 )

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Augustulus
3 Jahre her

Sagt der König zum Kardinal: Mach Du sie dumm, ich mach sie arm!

Boris G
3 Jahre her

Der links-grüne medial-politische Komplex wird zunehmend nervös, denn die dunklen Seiten seiner Herzensprojekte kommen immer öfter ans Licht. Und da nicht sein kann, was nicht sein darf, muss man kritische Berichterstattung unterbinden.

Alf
3 Jahre her

welt – „Eine Mehrheit der Wähler in Deutschland wünscht sich ein schwarz-grünes Regierungsbündnis nach der Bundestagswahl im kommenden Jahr. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest Dimap für WELT AM SONNTAG. Danach bevorzugen 49 Prozent der Befragten eine Koalition von Union und Bündnis 90/Die Grünen.“ Na ja, die Wahrheit sieht in Merkel Deutschland immer gleich aus: Damit eine Umfrage repräsentativ ist, wird diese gleich eingangs so benannt – damit schon gar keine Diskussion aufkommt. Und das Ergebnis lautet, wer hätte es gedacht, die „Mehrheit der Wähler in Deutschland“. Abgesehen davon, daß noch niemand weiß, ob eine Bundestagswahl überhaupt stattfindet… Mehr

Guter Heinrich
3 Jahre her

All die zitierten Paragraphen schützen im real existierenden Recht dieses Landes erst einmal überhaupt nicht. Was zählt ist, wie diese Sätze von Richtern ausgelegt werden. Deshalb gibt es die oft foliantendicken Kommentare zu einzelnen Rechtsbereichen. Nicht selten folgt dann die sogenannte Rechtsprechung dem Gegenteil dessen, was man als Staatsbürger und juristischer Laie in den Gesetzen zu lesen glaubt. Im Zweifel hat immer das „Rechtssystem“ Recht, denn es behauptet dann, es könne seine Rechtmäßigkeit für Laien undurchschaubar aus sich selbst heraus begründen.

Matth Mo
3 Jahre her

Nun kann man einer proto-faschistoiden Anstalt mindestens mal den Humor nicht absprechen, sieht sie bei den „parteifernen “öffentlich-rechtlichen Sendern, die 24h Dauerwerbeprogramm für eine alternativlose Regierungspolitik machen, weder Grund zum Einschreiten, noch den tieferen Grund, warum die dringend erforderliche Diskussion halt anderswo stattfindet. Dieses autoritäre Gehabe bringt nur noch mehr Menschen auf die Straße, und nur die Wahrheit, und das friedliche Streiten um den besten Weg schafft (inneren) Frieden. Die LMK sollte sich sehr gut überlegen, ob sie das wirklich blockieren möchte.

Corvus
3 Jahre her

Wenn man sich die gesamten Medien, egal ob TV, Digital, oder Druck mal genauer betrachtet, fällt einem ganz klar etwas auf, wenn man darauf achtet / achten würde. Gewisse „Ereignisse“ werden gezielt forciert, begleiten uns tagtäglich, über längeren Zeitraum, während andere und wichtigere Meldungen nach kurzer, ungenauen Meldung, innerhalb eines Tages wieder verschwinden. Warum ist das so? Dann ist zu beachten, wie und in welcher Form darüber berichtet wird! Welche Wortwahl wird bei den Presseberichten verwendet und in welchem Zusammenhang? Laut GG ist die Meinungsfreiheit in Deutschland gesichert. Sollte wenigstens so sein…. Einige Beispiele: BLM-Demo: „Toll, super und „ich bin… Mehr

Tobias_81
3 Jahre her

Für mich ist ziemlich klar was der Hintergrund ist. Jeden der nicht voll auf Linie ist sofort mit allen möglichen Mitteln attackieren, um dem Rest zu zeigen was erlaubt ist und was nicht.

Schwabenwilli
3 Jahre her

Ich kann mir unmöglich vorstellen das in einer Regierung Kohl solche Dinge passiert wären. Das ist doch eindeutig die Handschrift der DDR. Wütend macht mich allerdings nicht diese Politik, diese Politiker, es sind die Menschen welche das scheinbar teilnahmslos mitmachen.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Schwabenwilli

Noch schlimmer die, die gläubig ihre Mitmenschen kujonieren und damit auf den „rechten“ Weg bringen wollen – gänzlich ohne Auftrag von oben.

Richard28
3 Jahre her
Antworten an  Schwabenwilli

Ich würde sogar ihr Wort „scheinbar“ gegen offensichtlich tauschen.

Der Physiker
3 Jahre her

Zitat eines Lesers: „Die ganze Zeit hatten wir 0,8% Positivrate der Getesteten. Je mehr getestet wird, um so mehr absolut positiv kommen heraus. Merkwürdig ist nur, dass da prozentual kein Anstieg zu verzeichnen ist.“
Ein Schelm, wer dabei an die nichtperfekte Spezifizität der Tests (False-Positive-Rate) denkt …

T. Ruebsal
3 Jahre her

Hätte L-TV die orchestrierten BLM-Demos übertragen, sie wären heute um staatliche Fördergelder reicher und hätten sicherlich den ein oder anderen Medienpreis in der Tasche. Man muss sich schon entscheiden ?