Umwelthilfe (DUH) Klagewelle in NRW

Bezahlen müssen die zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.

Getty Images
Unmittelbare Fahrverbote wird es in Aachen nicht geben. Noch nicht jedenfalls. Doch der Luftreinhalteplan vom 1. Januar 2019 für die Stadt Aachen ist rechtswidrig. Das Land Nordrhein-Westfalen muss ihn deshalb fortschreiben. Die gesetzlichen Grenzwerte für Stickstoffdioxid sind zudem verbindlich, auch wenn sie fachlich nicht unumstritten sind. Das hat das Oberverwaltungsgericht Münster am Mittwoch in einem Urteil verkündet. Damit bestätigte der achte Senat das Urteil, dass der ominöse Verein »Deutsche Umwelthilfe e.V.« vor dem Verwaltungsgericht Aachen in erster Instanz erstritten hatte.

Allerdings müsse die zuständige Behörde Fahrverbote nicht zwingend anordnen, auch dann nicht, wenn sie die einzig geeigneten Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung der Grenzwerte sind, sagte der Richter zusätzlich. Fahrverbote müssten unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls verhältnismäßig sein. »Ob es eines Fahrverbotes bedarf, hängt im Wesentlichen von der Entwicklung der Messwerte und einer hinreichend einzelfallbezogenen Prüfung der Verhältnismäßigkeit durch die Behörde ab.«

Die Stadt Aachen müsse sich mehr anstrengen, um die Luft sauber zu machen. Ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge hält das Gericht nicht für zwingend notwendig. Geprüft werden müsse es aber in jedem Fall. Auf das erste Urteil ließ die Stadt Aachen neben verschiedenen Maßnahmen bei Bussen Rußpartikelfilter einbauen. Der Richter in Münster meinte jetzt dennoch: Diese Maßnahmen würden nicht ausreichen. Der Ausstoß von Stickstoffdioxid sei nach wie vor zu hoch. Aachen müsse jetzt nachbessern – gegebenenfalls unter Umständen auch mit einem Fahrverbot für Dieselfahrzeuge.

So komme eine Staffelung nach Abgasnormgruppen, etwa nach Euro 4 oder 5 in Frage. Übergangszeiträume seien möglich, damit Betroffene sich auf eine neue Situation einstellen könnten. Zu berücksichtigen seien auch „gravierende Belange der Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft“. Bestimmte Gruppen wie Handwerker oder Anwohner könnten von Verboten sogar ausgenommen werden. „Wenn aufgrund der angeordneten Maßnahmen Stickstoffdioxidimmissionen stetig abnehmen, darf auf ein Fahrverbot verzichtet werden, wenn mit ihm – etwa wegen einer notwendigen Vorlaufzeit bei dessen Einführung – die Grenzwerte nur unwesentlich schneller eingehalten werden könnten.“

Richter Max-Jürgen Seibert hatte bei einer Anhörung von Gutachtern im Mai die drohenden Maßnahmen zur Luftreinhaltung mit einer Notoperation für einen Patienten verglichen, der sich mehr als ein Jahrzehnt lang jeder Vorsorgeuntersuchung verweigert habe. Er wies übrigens Kritik an den Gerichten und an der Deutschen Umwelthilfe e.V. zurück.

Das ist mehr als merkwürdig, gibt es doch für den derzeit geltenden Grenzwert von 40 µg pro Kubikmeter Stickstoffdioxid keinerlei wissenschaftliche Grundlage; es ist vielmehr ein politisch ausgehandelter Zufallswert, der zum Beispiel in den USA völlig anders ist.

In Deutschland gelten 40 µg/Kubikmeter NO2 als Wert, der im Jahresmittel nicht überschritten werden darf. In Amerika gelten übrigens 103 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz 950 µg/Kubikmeter und in der Schweiz und an schweizerischen Arbeitsplätzen sogar 6000 µg/Kubikmeter Luft, ohne dass von einem Massensterben eidgenössische Arbeitnehmer die Rede ist. Plötzlich sind solch wesentlich höhere Werte unbedenklich, ohne dass eine Begründung vorliegt.

Ein kurzer Blick darauf, worum es eigentlich geht, ist erschütternd: Der NO2-Jahresmittelwert an der Aachener Wilhelmstraße beträgt 43 µg/m³ (2018) und am Adalbertsteinweg 46 µg/m³ (2018). Das bedeutet: Einmal wird der Grenzwert um 3 µg/Kubikmeter, das andere Mal um 6 µg/Kubikmeter überschritten. Das sind Werte, die mit den verwendeten Messverfahren überhaupt nicht mehr so genau gemessen werden können. Kein Mensch weiß, welches der wirkliche Wert ist. Die tatsächliche Messgenauigkeit und damit die Aussagekraft der Werte hätte vor Gericht eigentlich ein Thema sein müssen.

Sofort hat also der Abmahnverein seine gewünschten Fahrverbote zwar nicht bekommen. Geschäftsführer und Vielflieger Jürgen Resch gibt sich als Ersatzkaiser: »Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.« Doch sein Geschäft mit den Klagen läuft munter weiter. Allein in Nordrhein-Westfalen klagt die DUH in 13 weiteren Städten, in denen Grenzwerte zumeist sehr geringfügig überschritten werden.

Hinter jener DUH steckt auch die merkwürdige NGO Client Earth, die aus Amerika herübergeschwappt ist, weil sich hier im Umweltsektor ein wunderbares Geschäftsfeld für gerissene Anwälte auftut. Nicht umsonst beteiligt sich ClientEarth mit dem windigen Gründer James Thornton an der Finanzierung der Prozesse. Thornton träumt schon mal davon, eine europäische Regierung über das Umweltrecht aus den Angeln zu heben. Selbstredend gibt es keinerlei demokratische Legitimation dieser windigen NGOs, die sich selbst nicht in die Karten schauen lassen und als streng abgegrenzte Zirkel operieren. Schöner hätte es sich der amerikanische Autor Michael Crichton (u.a. Jurassic Park ) nicht ausdenken können.
Dafür gehen sie mit dem Märchen „Die Luft, die wir atmen macht krank“ hausieren, reden der Öffentlichkeit 200, 300 000 oder nach Belieben mehr „vorzeitige Tote“ ein, obwohl die Daten des Umweltbundesamtes zeigen, dass die Luft noch sie so sauber wie jetzt war. Bezahlen müssen diese zweifelhaften Geschäfte unter anderem deutsche Autobesitzer, die gewaltige Wertverluste ihrer Autos zu tragen haben, sowie die deutsche Autoindustrie, die gezielt zerstört wird.


Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 23 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

23 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
John Sheridan
4 Jahre her

Als Programmierer würde mich mal der Quellcode der Messstationen interessieren. Gibt es dort (wie mittlerweile in vielen Programmen) ein „Hintertürchen“? Gibt es wie bei der „Geschwindigkeitskontrolle“ eine Toleranz? (Selbst diese sind ungenau und können vor Gericht angegangen werden).
Das ein Verwaltungsrichter Null Ahnung und sich eigentlich nur um rechtliche Dinge zu kümmern hat, steht auf einem anderen Blatt Papier.

StefanB
4 Jahre her

„Die tatsächliche Messgenauigkeit und damit die Aussagekraft der Werte hätte vor Gericht eigentlich ein Thema sein müssen.“ —> Das ist in der „Große Transformation“-Agenda nicht vorgesehen. Genauso wenig, wie die gutachterliche Überprüfung der Grenzwerte an sich. „Selbstredend gibt es keinerlei demokratische Legitimation dieser windigen NGOs,…“ —> Die braucht es auch nicht, wenn die demokratisch Legitimierten die nicht demokratisch Legitimierten mit (Verbands-) Klagerechten ausstatten. Dann nämlich kommen Sie in eine Position, die es ihnen erlaubt, die demokratisch Legitimierten anzugreifen. Und genau so ist es von denen auch gewollt, damit sie die von ihnen präferierte Politik umsetzen können, ohne als Schuldige für… Mehr

Frank B.
4 Jahre her

Fragt sich noch, wie gross ist eigentlich der Quadratlatschenabdruck des Ökoklägers eigener Klitsche, was die Umweltbelastung anbelangt? Briefe und Schriftstücke auf Papier, Grund des Verwendens aus Giftstoffen bestehender Drucker emittierter Umweltgifte, das Reisen per Flugzeug, das fahren in fetten Limousinen zu Gerichten, die übermässige Belastung der Luft durch CO 2 emittierendes Internet, die Vorträge, zu denen die Leute mit Autos anreisen, das Herstellen von sinnlosen Messinstrumenten und deren Installation zu fördern, das Drucken von Broschüren, die mit Umweltschädlichem Drucklack gefertigt und auf Hochglanz gebracht werden, um schliesslich ungelesen im Müll zu landen, der Unterhalt klimatisierter Büroräume…müsste einer mal errechnen und… Mehr

Stefan Tanzer
4 Jahre her

Das sind keine Geschäfte sondern knallhartes politisches Kalkül. Am 1. November 2018 wurde für 78 ausgewählte Verbände die Musterfeststellungsklage als Instrument zur Verfügung gestellt. Die DUH ist einer davon. Ich muss wohl kaum erwähnen, das dieses Gesetz aus dem sog. Dieselskandal erfolgt ist. Auch sonst ist die DUH keineswegs unabhängig, wobei sie viele Gelder durch die Regierung und die EU und sog. „NGOs“ bekommt. Ausgehend davon kann man nur zu dem Schluss kommen, das die Regierung nicht nur kein Interesse hat, gegen die DUH vorzugehen, sondern deren Handeln sogar soweit es legitim ist unterstützt. Auch die Gründe hierfür sind klar:… Mehr

Vivi_Virtual
4 Jahre her

Mein absoluter Lieblingssatz:
»Wir laden die Landesregierung ein, sich in Gesprächen mit der DUH über kurzfristige Maßnahmen zu verständigen.«
Was erlauben… Strunz?
Diese arroganten ** !

Farbauti
4 Jahre her

Also bei uns ist alles in Butter:

Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie teilt mit

Nordrhein-Westfalen hat seine Klimaschutzziele für das Jahr 2020 schon 2017 erreicht: Nach Angaben des Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
(LANUV) wurden 275 Millionen Tonnen CO2 ausgestoßen. Das entspricht der für 2020 gesetzlich vorgeschriebenen Minderung von 25 Prozent gegenüber dem Basisjahr 1990. Für 2018 geht das LANUV nach vorläufigen Berechnungen von einer Fortsetzung des Trends und einer Reduzierung um 28 Prozent im Vergleich zu 1990 aus.

Bei Laschet läuft´s eben.

https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/nordrhein-westfalen-erreicht-klimaziele

Sonnenschein
4 Jahre her

Danke Herr Douglas. Is mir egal, ich fahre weiter und weiter und weiter und weiter………..

Riffelblech
4 Jahre her

Der Knackpunkt scheinen doch die „ gerissenen „ Anwälte zu sein , die der DHU zu den Klagen verhelfen . Für diese und die DHUgilt : Nein ,sie sind nicht gerissen ,sie sind perfide , moralisch verkommen und korrupt , sie sind Geldgeil und vollständig frei von gesellschaftlichem Gewissen . Zu vergleichen mit völlig skrupellosen Hedgefonverwaltern bei Großbanken,die diese dann in den Ruin getrieben haben. Aber es gab und gibt immer Aasfressende Hyänen ,das wird sich kaum ändern . Es kann nur politisch durch VERNÜNFTIGE Werte an Nox , durch Richter ,die sich auch mal einer Verantwortung stellen , gelöst… Mehr

Waehler 21
4 Jahre her

Das Problem sind unsere Politiker, nicht die Stiftungen! Wer gesetzliche Vorgaben schafft, die nicht einzuhalten sind, darf man nicht sich nicht wundern, wenn die Justiz dann Tatsachen schafft!
Wenn man nur um gewählt zu werden den Legalus Phantastikus in ein Gesetz umwandelt, sind Klagen das natürliche Ergebnis.

GermanMichel
4 Jahre her

Interessant wäre es zu erfahren, ob es im dritten Reich auch privatwirtschaftliche Organisationen gab, die im Unrechtsregime hoheitliche Aufgaben übernehmen dürften?

Oder hat da der Spruch „wenn das der Führer wüsste“ den Job erledigt, rechtswidriges gehen die Bevölkerung gerichtetes Handeln als „Nichtregierungshandeln“ erscheinen zu lassen?