Sprachlosigkeit zur Abgeltungssteuer – Die SPD antwortet nicht

Das SPD-Steuerprogramm enthält nach wie vor riesige Unklarheiten. Bislang muss man es so verstehen, dass trotz niedriger Zinsen eines massiv angehoben werden: Die Besteuerung der Zinsen. Aktionäre sollen über 65 Prozent zahlen - so die SPD.

© Sascha Schuermann/AFP/Getty Images
A cardboard featuring Martin Schulz, the Social Democrat's party (SPD) candidate for Chancellor and party chairman, stands in the Westphalia Hall ahead of the SPD's party congress in Dortmund

An dieser Stelle hatten wir vorgerechnet, dass der Plan der SPD zur Abschaffung der Abgeltungssteuer bei Unternehmern in der Spitze eine Steuerlast von über 65% zur Konsequenz haben kann. Wir hatten direkt bei der SPD-Pressestelle nachgefragt. Doch die versprochene Antwort blieb aus. Warum schweigt die SPD?

Offenbar ist die Sache mit der Abgeltungssteuer doch nicht so einfach, wie es im SPD-Wahlprogramm scheinen mag, wo es lapidar heißt: „Wir wollen Einkommen aus Arbeit und Kapital wieder gleich besteuern, indem wir die Abgeltungsteuer abschaffen.“

Am 27. Juni hatte Tichys Einblick die Pressestelle des SPD-Parteivorstandes angeschrieben und gefragt:

„Wir beschäftigen uns intensiv mit dem Steuerprogramm der SPD. Darin steht, dass die Abgeltungssteuer abgeschafft werden soll.  Diese gilt heute bekanntlich sowohl für Zins- wie auch für Dividendeneinkünfte.

Unsere Fragen:
1. Soll die Abgeltungssteuer tatsächlich sowohl für Zins- wie auch für Dividideneinkünfte abgeschafft werden?
2. Was soll dann an die Stelle treten? Sollen diese Einkünfte dann mit dem vollen persönlichen Steuersatz versteuert werden? Oder will man zu dem bis zur Einführung der Abgeltungssteuer geltenden Halbeinkünfteverfahren zurückkehren?“

Nachdem die Anfrage nicht beantwortet wurde, hakte Tichys Einblick nochmal nach und die SPD versprach am 28. Juni: „Ihre Anfrage hat uns erreicht. Wir sitzen dran.“

Doch auch vier Tage nachdem die aus nur drei Sätzen bestehenden Fragen übermittelt worden waren, gibt es bis zum Wochenende immer noch keine Antwort. Warum tun sich die Genossen so schwer damit, die einfache Frage zu beantworten, ob nur die Zins- oder auch die Dividendeneinkünfte gemeint seien – und was an die Stelle der Abgeltungssteuer treten soll?

Zinsen höher besteuern

Unstrittig ist, dass die SPD die Abgeltungssteuer für Zinsen abschaffen will. Die SPD hat immer wieder bekundet, es sei „ungerecht“, dass Zinseinkünfte mit 25% versteuert würden, während der persönliche Einkommensteuersatz in der Spitze bis zu 45% betrage (jeweils plus Soli). Schafft man die Abgeltungssteuer ab und besteuert die Zinseinkünfte mit dem persönlichen Steuersatz, dann hat das für viele Menschen, die besser verdienen, zur Folge, dass Zinsen höher besteuert werden. Dann stellen sich jedoch zwei Fragen:

  1. Was bringt das dem Staat in einer Zeit, in der die Zinsen gegen Null tendieren? Mit wie viel Mehreinnahmen ist zu rechnen, wenn der Fiskus z.B. von einem halben Prozent Zinsen künftig in der Spitze doppelt so viel abkassiert wie bisher? Diese Frage reichen wir hiermit der SPD nach. Sie hat ja alles „fein durchgerechnet“, wie immer wieder betont wird.
  2. Ist es nicht eine Frechheit, wenn der Staat die Steuern für die niedrigen Zinsen massiv erhöhen will, obwohl er der Hauptnutznießer dieser Niedrigzinsen ist? Die DZ Bank hat berechnet, dass die Niedrigzinsen den Sparer vom Jahr 2009 bis 2017 436 Milliarden Euro kosten. Von 2010 bis 2016 waren es 344 Mrd. Euro, im Jahr 2017 können noch mal 92 Mrd. dazu kommen. Was der Bürger weniger hat, hat der Staat mehr. Wie kleptokratisch muss die SPD sein, wenn sie just in dieser Situation vorschlägt, die Steuern auf die Zinsen massiv zu erhöhen? Nach den SPD- Plänen sollen die Steuern auf Zinsen, die heute inklusive Soli ca. 26,4% betragen, künftig in der Spitze auf ca. 50,64% steigen, wie ich in dem erwähnten Artikel vorgerechnet hatte.
Sollen Unternehmer über 65% Steuern zahlen?

Die SPD ist eine Antwort auf die Frage schuldig geblieben, ob die Abgeltungssteuer nur für Zinseinkünfte oder auch für Dividenden abgeschafft werden soll. Wir müssen die SPD also beim Wort nehmen: Da die Abgeltungssteuer heute sowohl für Zinsen wie auch für Dividenden gilt, hätte eine Abschaffung zur Folge, dass ein Unternehmer die Ausschüttungen aus seiner GmbH künftig mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern hätte. Wenn die SPD etwas anderes wollte, z.B. eine Rückkehr zum Halbeinkünfteverfahren, das bis 2008 galt, müsste sie es sagen. Sagt sie aber nicht. Ich hatte dazu vorgerechnet:

Abgeltungssteuer
Will die SPD über 65% Steuern für Unternehmer?
Nehmen wir an, eine GmbH hat einen Gewinn von 100 erwirtschaftet. Dann gehen davon ca. 30 Steuern (Körperschafts- und Gewerbesteuer) ab. Auf den Rest, also 70, entfällt derzeit die Abgeltungssteuer von ca. 26,4% (inkl. Soli). Das ergibt noch einmal eine Steuerlast von 18,48% (26,4% von 70). Insgesamt zahlt der Unternehmer bislang also in der höchsten Progressionsstufe einen Grenzsteuersatz von ca. 48,5 Prozent Steuern, wenn man die Steuern, die das Unternehmen zahlt und die Steuern, die er als Privatperson zahlt, zusammenzählt. Bei Einführung der Abgeltungssteuer hatte man darauf geachtet, dass ein Unternehmer, der seine Firma in einer GmbH organisiert, eine vergleichbar hohe Besteuerung hat wie jener, der die Rechtsform der Personengesellschaft gewählt hat. So war es bisher. Das war durchdacht.

Künftig würde es nach den SPD-Plänen dagegen so aussehen: Ein Unternehmer, der seine Firma als GmbH organisiert und dem höchsten Steuersatz in der Einkommensteuer unterliegt, hätte laut SPD-Plänen eine Grenzsteuerbelastung von 50,64%, die auf die verbliebenen 70 Unternehmensgewinn (nach Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer) angewendet würde. Er müsste in der Spitze also noch einmal 35,45 Prozent Steuern bezahlen. Zusammen mit den 30, die er auf Unternehmensebene bezahlt hat, wären das 65,45 Prozent.

SPD-Pläne schöngeredet

In den Medien werden die SPD-Pläne schöngeredet. DIE WELT kommentierte auf Seite 1: „Die SPD hat ein maßvolles Steuerprogramm vorgestellt, das in feiner Rechenarbeit potenziellen Wählern sagt, woran sie sind.“ Wenn das alles so glasklar und maßvoll ist: Warum ist die SPD nicht willens oder nicht in der Lage, die einfachen Fragen, die wir ihr gestellt haben, zu beantworten? Wäre es so einfach, könnte man diese Fragen bestimmt in einer Stunde beantworten. Und nun brüten die Genossen in der SPD-Parteizentrale seit Tagen darüber.

„Keine Angabe“: Auch sonst ist vieles unklar

MEHRFACHVERSTEUERUNG
Die Abgeltungssteuer und die Populisten
Das angeblich so klare SPD-Steuerprogramm ist auch in anderer Beziehung viel unklarer als bei allen anderen Parteien. Ein Beispiel aus dem Bereich der Immobilien, wo ich mich gut auskenne: In ihrer aktuellen Ausgabe hat die Immobilien Zeitung einen Überblick über die Wahlprogramme der Parteien gegeben. Darunter waren vier Fragen zu Steuerthemen. Gefragt wurde, ob Steuererhöhungen geplant seien, die die Immobilienwirtschaft belasten, ob man für eine bundeseinheitliche Grunderwerbsteuer unter heutigem Niveau sei, ob Steuervorteile bei Share Deals weiter möglich sein sollen und ob man eine Sonderabschreibung für die energetische Gebäudesanierung wolle. Ergebnis: CDU/CSU, Grüne, FDP, Linke und AfD hatten – unterschiedliche – Antworten auf all diese Fragen. Die SPD dagegen antwortete nur, dass sie gegen eine Sonderabschreibung gegen die energetische Gebäudesanierung sei und ließ, als einzige Partei, alle drei anderen Fragen unbeantwortet: „Keine Angabe“ hieß es auf drei der vier Fragen. Auch hier, wie bei der Abgeltungssteuer, wieder Sprachlosigkeit.

Warum antwortet die SPD nicht? Weil die Genossen ihr über Monate angeblich fein durchgerechnetes Programm vielleicht doch nicht durchdacht haben? Oder weil sie dem Wähler nicht sagen wollen, woran er ist?

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Kommentare ( 17 )

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as140
6 Jahre her

Keine Sorge. Der wird sowieso nie im Leben Kanzler.

Raphael Wenger
6 Jahre her

Diese Diskussion ist ein wunderbares Beispiel, dass sich die SPD mit den falschen Themen beschäftigt. Im Zeitalter der Nullzinsen, drohenden Bargeldabschaffung und damit verbundenen baldigen Negativzinsen, ist dies ein vollkommen obsoletes politisches und fiskalisches Thema. Wenn negative Zinsen bezahlt werden müssen, stellt sich doch die Frage, ob ich diese als negative Einkünfte mit anderen Steuern verrechnen kann! Sind umgekehrt dann negative Baugeldzinsen zu versteuern?

T. Pohl
6 Jahre her

Und wenn man bei KE auch die Kosten wieder abziehen kann. So wie man das bei jeder Arbeit/Firma kann. Ertrag – Kosten = Gewinn (und der wird versteuert).
Man hat um die Jahrtausendwende versucht, die Berücksichtigung der Inflatiion in die Diskussion zu bringen (wie das Slowenien (erinnere mich nicht genau) macht), aber die Politiker (auch unsere Abgeordneten damals) waren wenig interessiert, denn die brauchen ja das Geld um es entweder umzuverteilen oder für eigene Zwecke (Eurorettung, etc). zu verbrennen.

Yvonne
6 Jahre her

Mindestens seit 2002 wurde vor jeder Wahl versprochen, Steuern zu senken oder auch die kalte Progression zu minimieren. Und ? Das Ergebnis kennen Sie doch. Die „glaubwürdigste Vermittlung“ eines neuerlichen Versprechens mit diesem Inhalt sollte bei Ihrer Wahlentscheidung keine Rolle spielen, sondern andere relevante programmatische Inhalte. Sollten nach der Wahl wider Erwarten doch Steuern gesenkt werden, wird man einen Weg finden, Ihnen das Geld anderweitig aus der Tasche zu ziehen ( Strom, Wasser, GEZ )

Edi Neumann
6 Jahre her

Sie glauben noch den Wahlversprechen der Parteien? Darf ich sie an die Sache mit der Mehrwertsteuererhöhung vor zehn Jahren erinnern?

Remini
6 Jahre her

Derb Martin hat wichtigres zu tun. Er muss einen Weg finden wie er nun auch ausserhalb des EU Parlaments 365 Tage Tagesgeld kassieren kann. Beim kassieren ohne Leistungen zu erbringen ist er ja eine hochqualifizierte Fachkraft.

Caroline
6 Jahre her

Schreiben Sie der SPD mal, dass ich Mai 2018 mit 975 € in die Rente gehe,
vor 4 Wochen noch eine Performance von 14,4 seit dem 01. Januar 2018 im Gesamtdepot hatte und jetzt bei – 3,0 liege, was ja noch harmlos ist. Ich frag mich immer, bei den Verlusten meldet sich nie jemand, wo sind sie da?

Erik
6 Jahre her

Keiner der Beteiligten ist talentiert genug, nach der gewohnten Zeche, auch nur seinen eigenen Bierdeckel korrekt addieren zu können. Wie kann man von solchen, im Parteiensystem hochgeschleimten Nichtskönnern und Versagern erwarten, Zusammenhänge zu verstehen. Das ist im System nicht vorgesehen. Und wenn so ein Versager abgewählt und vom nächsten Systemling ersetzt wird, bekommt er einen hochbezahlten Posten im Staats-Zwangsfunk, um dafür zu sorgen, dass das Volk weiter so belogen wird, dass das System der Volksverarschung und -ausbeutung erhalten bleibt. So geht Politik heute. Jedem anständigen Menschen dreyert es da den Magen um. Denen nicht.

Jedediah
6 Jahre her
Antworten an  Erik

Doch, die können schon was. Rechnen, Logik und Fachkenntnisse sind es nicht, richtig. Das macht aber nichts, denn der typische Bürger kann das auch nicht, treffen sich also zwei blinde Flecken. Was aber gekonnt werden muss ist Propaganda, emotionale Ansprache des Wahlvolks, Intrigieren usw.

Illusionslos
6 Jahre her

“ Keine Angabe“ ist die Arroganz der Macht , die sich vom Steuerzahler gutbezahlte Politker glauben leisten zu können.

Die Krönung kommt dann oft nach der Wahl, wenn der Wähler sie nicht gewählt hat und die Zustimmung in den Keller gegangen ist, dann heißt es oft :“ Der Wähler hat unsere Politik nicht verstanden.“
Ja wie denn auch, wenn man sie a) nicht richtig erklärt und b) auf Nachfragen keine keine Antwort bekommt ?

Johannes Igel
6 Jahre her

Der Autor scheint die Realität auszuklammern. Ein Beispiel. Wenn der Inhaber einer Personengesellschaft genauso besteuert wird, wie der Inhaber einer Kapitalgesellschaft, in dem Fall des Autors einer GmbH, so ist das gesellschaftspolitisch ungerechnet. Denn bei einer Personengesellschaft haftet der Inhaber mit seinem Privatvermögen, während bei einer GmbH nur die Einlagen verloren sind. Außerdem gibt es bei einer GmbH in der Regel zwei Gesellschafter, sodass beide in den Genuss dieser Steuervorteile kommen. In der Regel sind beide auch noch bei der GmbH angestellt, was wiederum dazu führt, dass sie mit ihrem Einkommen selbst bestimmen können wie hoch ihre Steuerprogression sein wird.… Mehr

Erik
6 Jahre her
Antworten an  Johannes Igel

Sie sind sicher, dass Sie kein SPD – Mann sind?

1.) In der GmbH wird zunächst auf Gesellschaftsebene versteuert. Die Ausschüttung dann auf Gesellschafterebene.
2.) Die Anzahl der Gesellschafter ist völlig wurst. Pos. 1 gilt unabhängig der Anzahl der Gesellschafter.
3.) Was hat das Haftungsrisiko mit der Renditeversteuerung zu tun?
4.) Bestimmen ihr Gehalt selbst? Ihnen ist bekannt, dass das Gehalt der Einkommensteuer unterliegt? Was hat das mit der Abgeltungssteuer zu tun?

Sören Hader
6 Jahre her
Antworten an  Erik

Zu 4.) Das ist ja der Punkt. Je nachdem was steuerlich günstiger ist, kann der Gesellschafter selbst bestimmen, wie er sich das Geld selbst auszahlt. Diese Wahlmöglichkeit hat ein abhängig Beschäftigter nicht.