Schlappe für Maas: Wissenschaftlicher Dienst hält Netzwerkdurchsetzungsgesetz für europarechtswidrig

Schwerste Bedenken gegen das Netzzensurgesetz von Bundesjustizminister Heiko Maas notiert der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags.

© Adam Berry/Getty Images

Viele Juristen und Verbände haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass das kontroverse „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“, mit dem Justizminister Maas die sozialen Medien zu reglementieren gedenkt, schweren verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Bedenken begegnet. Den Justizminister hat dies nicht weiter beeindruckt. Seit dem 31.05.2017 existiert nun eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Thema: „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip”. Diese Ausarbeitung liegt mir in vollem Umfang vor. Sie prüft die Vereinbarkeit des Entwurfs des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes mit Europarecht. Genauer: Mit Teilen der E-Commerce Richtlinie 2000/31/EG2. Die Wissenschaftlichen Dienste arbeiten nach eigenen Angaben parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Danach ist Maas’ Gesetz europarechtswidrig.

Neben weiteren, für sich allein durchgreifenden Bedenken ist insb. der letzte Absatz des Gutachtens vernichtend für den Justizminister. Dieser lautet:

Fraglich ist, ob eine unionsrechtskonforme Auslegung des NetzDG-E möglich ist, so dass das NetzDG-E für Netzwerkbetreiber aus anderen Mitgliedstaaten nur greift, wenn die Normen des betreffenden Mitgliedstaats vergleichbare Vorgaben postulieren und das deutsche Recht mithin nicht strenger ist als das Recht des Sitzmitgliedstaats oder im fraglichen Einzelfall eine Ausnahme vorliegt und die Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie erfüllt sind bzw. werden, sodass das NetzDG-E Anwendung finden kann. Dagegen sprechen Begründung und Formulierungen des NetzDG-E, welche eine Anwendung der Normen des NetzDG-E auf Betreiber aus anderen EU-Mitgliedstaaten vorsehen und dafür keine vergleichbaren Regelungen im Sitzmitgliedstaat oder ergänzende Anforderungen gemäß Art. 3 Abs. 4 der E-Commerce Richtlinie voraussetzen.“ (Hervorhebungen durch den Autor)

Ein weiteres Gutachten, das sich mit den verfassungsrechtlichen Implikationen des Gesetzesvorhabens befasst, wird in der nächsten Woche erwartet. Dem Vernehmen nach sind die Juristen über die fachliche Qualität des Gesetzes fassunglos und die Verfassungsrechtler des Wissenschaftliches Dienstes haben schwerste Bedenken.

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Kommentare ( 20 )

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TaigaWutz
6 Jahre her

(leider!) SEHR gute Antwort !!!

Elect Kang or Kodos
6 Jahre her

Das ist so eine lächerliche Regierung!
Schade, daß wir die im September nicht abwählen dürfen.

Euro-Payer
6 Jahre her

Genau genommen bereits seit Mai 2011 mit dem Bruch der EU-Verträge und dem No Bailout Prinzip!

Alabama_Rocket_Man
6 Jahre her

Bei soviel Fassunglosigkeit, kann einem schon mal das Glas aus der Hand fallen:

https://www.youtube.com/watch?v=GFjUXq-iaKQ

Weaponized Liberalism
6 Jahre her

Was diesem Minister an Sachverstand und Vernunft fehlt, gleicht er aus durch seinen glühenden und bedingungslosen Glauben an die Weltrevolution.(Verfremdetes Filmzitat)

Sarah Eydel
6 Jahre her

Gabriel ist aber auch nicht ohne

C.Berg
6 Jahre her

Aber gemach : Ich habe vor 1 Woche beim Fraktionschef der CDU angefragt, ob und wie er zum Netz-DG-Entwurf steht, ob er sich über das Ausmass an Gegner- schaft bewusst ist, so in Griffweite der Wahl. Die Antwort der pers. Referentin war klar und nett: „Es handle sich um einen Entwurf „vor der ersten Lesung“. Mit anderen Worten, wenns durchfällt… auch gut ! Es ist wie vermutet, die Juristen aus denen die Fraktionen massenweise bestehen, halten das „Maas-Werk“ für schwach. Da gibt es wohl kaum Dissens. Es mag sein, dass der Massenverstoß gegen die Nettiquette, der von den Usern selbst… Mehr

Robert Polis
6 Jahre her
Antworten an  C.Berg

Und wieder lernen wir etwas, diesmal über Herrn Kauder:
Haben Sie die Nachrichten heute (07.06.) zum Stichwort „NetzDG Kauder“ schon gelesen?

C.Berg
6 Jahre her

Es heisst in unnachahmlicher Bürokraten-Weisheit: Netz-Durchführungs-Gesetz
oder „NetzDG“. Die Anführungszeichen stammen nicht vom Heiko, sondern mir !
Heiko würde niemals zugeben, dass er sich auf die Net-Zensur freut. Ich weiss,
er tut es ganz heftig. Vorläufig, bis zum 24.9.17. Dann möchte er nicht mehr daran
erinnert werden.

C.Berg
6 Jahre her

Alle haben sich gewundert, als Heiko Just.min. wurde. Nachdem er so krachend gg. Kramp-Karrenbauer kopp heister ging. Es gibt also Spon- soren, die über Qualität hinwegsehen. Das kann nur Politik leisten.

C.Berg
6 Jahre her

So sieht also der kleine Sohn von Trump, Heiko, beim TWITTERN aus?

Michael M.
6 Jahre her
Antworten an  C.Berg

Trump ist für verfassungs- bzw grundgesetzbruch?

Wo haben sie denn diesen schwachsinn her?