Richterin Gnadenvoll: Bewährungsstrafe für Körperverletzung mit Todesfolge

Richterin Grave-Herkenrath erklärte, an die Ehefrau des Opfers gewandt: „Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens.“

© Adam Berry/Getty Images

Ein Familienvater wird aus einer Gruppe Jugendlicher heraus attackiert, fällt zu Boden und verstirbt kurze Zeit später an den Folgen eines Schädelbruchs. Der Täter Ahmet R. gibt u.a. zu Protokoll, er hätte den Vater zunächst für einen Obdachlosen gehalten.

Eine Kölner Zeitung berichtete, dass die Kinder des erschlagenen vierzigjährigen Familienvaters zeitweilig im Gericht anwesend waren, als Recht gesprochen werden sollte über den geständigen neunzehnjährigen Ahmet R. Die Kinder des Ermordeten sind neun und dreizehn Jahre alt. Ihr Vater wurde in der Innenstadt von Bergisch-Gladbach zu Boden geschlagen, wohl, weil er keine Zigaretten abgeben wollte. Er starb an den Folgen eines Aufschlags mit dem Kopf auf dem Pflaster. Schädelbruch.

Die Freunde des Täters sollen diesen unmittelbar nach der Tat noch gefeiert haben. Dafür, das er sich gegenüber einem Deutschen Respekt verschafft hätte.

Richterin Ulrike Grave-Herkenrath (61) verurteilte den Täter nun vor der 4. Großen Strafkammer in Köln zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und ein paar Sozialstunden. Die Richterin eröffnete laut Kölner Express ihre Erklärung zum Urteil folgendermaßen: Der Tod eines Menschen sei endgültig und kein Urteil eines Gerichts könne das ändern.

Staatsversagen
Die Regierung steht in der Aufklärungspflicht
Eine merkwürdige Feststellung. Denn wer könnt das ernsthaft bezweifeln und was soll das anderes sein, als eine Art Fürsprache für den Täter? Aber so eine Fürsprache ist nicht erste Aufgabe des Gerichtes. Was das Gericht allerdings in aller Exaktheit auszuformulieren bereit war, war die Tat selbst: Es wäre kein Mord, kein Todschlag, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge gewesen. An solchen Feinheiten entscheidet sich das Strafmaß. Wäre im Erwachsenenstrafrecht auf Totschlag erkannt worden, der in § 212 StGB enthalten ist, wäre eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren anzuwenden gewesen – in besonders schweren Fällen hätte auf eine lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden können.

Aber auch bei Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227) liegt die Strafe nicht unter drei Jahren Freiheitsentzug. In minderschweren Fällen „ ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.“

Richterin Grave-Herkenrath erklärte, an die Ehefrau des Opfers gewandt: „Vielleicht gibt es die Erwartung, dass der Täter leiden soll, wie Sie leiden, das steht aber nicht im Fokus des Strafverfahrens.“ Wie kann das gemeint sein? Wie könnte Ahmet R. selbst bei einer langen Freiheitsstrafe leiden, wie eine Mutter und ihre Kinder leiden, denen der Vater genommen wurde?

Nun ist der Fall nach dem Jugendstrafrecht bewertet worden. Auch das erklärt den Spielraum, der dem Gericht zur Verfügung stand. Die Richterin erklärte also weiter, bei der Bewährungsstrafe „ginge es um die notwendige Einwirkung auf den Täter. Der Erziehungsgedanke stehe im Vordergrund.“

Nun darf man hier die Frage stellen, in welcher Form diese Bewährungsstrafe auch auf die Kinder des Toten erzieherisch gewirkt haben könnte. Ahmet R. hatte u.a. zu seiner Verteidigung angegeben, er hätte den Familienvater ursprünglich für einen Obdachlosen gehalten. Als dieses menschenverachtende Detail interessierte Grave-Herkenrath offensichtlich wenig. Sie sprach eine Bewährungsstrafe aus, weil im Gefängnis eine noch schlechtere Entwicklung zu befürchten sei. Und sie hielt eine „engmaschige Betreuung in der Bewährungszeit“ für zielführender. Weitere Bewährungsauflagen gestalten sich nun folgendermaßen: zehn Sozialstunden in der Woche, ein Anti-Aggressions-Training und regelmäßige Drogenscreenings um nachzuweisen, clean zu sein.

Ein Blick hinter die Zahlenwand
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Die Witwe des Toten soll nach dem Urteil bittere Tränen vergossen haben. Was Ahmet R. dabei empfunden haben mag, ist nicht überliefert. Richterin Grave-Herkenrath ist übrigens nicht nur Richterin, sie ist auch Vorstandsvorsitzende eines Kölner Gefangenen-Fürsorgevereins. Der Verein organisiert u.a. Hilfen beispielsweise bei Drogenproblemen im Knast, unterstützt schwangere Inhaftierte, hilft bei der Wohnungssuche nach Haftentlassung, macht Angebote von Unterkünften im Rahmen von Haftbeurlaubungen und hilft bei der Entlassungsvorbereitung.

Nun wird Ahmet R. zumindest in diesem Fall keinen Knast von innen sehen, aber wer weiß, möglicherweise kann er sich auch während seiner Bewährungszeit mit den Problemen seines Alltags an den Verein der Richterin wenden, wenn er beispielsweise einmal nicht aufstehen mag und also keinen Bock hat, seine Sozialstunden abzuleisten oder wenn er eine Finanzspritze für eine Kaution bei der Wohnungssuche benötigt.

Richterin Grave-Herkenrath soll noch vor zehn Jahren „für eine härtere Gangart bekannt“ gewesen sein. Was zwischenzeitlich passiert ist, fällt in den Bereich der Spekulation. Jedenfalls gib das aktuelle Urteil keinerlei Anlass mehr, sie etwa als eine „Art Richterin Gnadenlos“ zu bezeichnen, wenn sich die 61jährige mit der beschriebenen Argumentation an die Frau und die Kinder des Toten wendet.

Sich an die Familie wendet, basierend auf einer korrekten Anwendung des Rechts, die Grave-Herkenrath für sich reklamiert, so wie sich die Organisatoren der Massenzuwanderung immer wieder auf das deutsche Asylrecht berufen. Und wenn das nicht ausreicht, dann eben auf das europäische, die Genfer Konventionen oder Empfehlungen der UN und vieles mehr. Oder den „humanitären Imperativ”. So wähnt man sich also auf der sicheren Seite. Aber sicher für wen?

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Kommentare ( 132 )

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132 Comments
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giesemann
5 Jahre her

@Final_Justice: Sie haben völlig recht, deshalb auch ein Daumen hoch von mir als Entschärfung. Ihr Hinweis, doch lieber in eine Rachegesellschaft der islamischen Bauart zu ziehen, wenn es einem zu anstrengend ist hier, zeigt , was wir verlieren werden, wenn wir den Islamofaschismus ins Land lassen. Das ist unabhängig zu sehen und zu unterscheiden von einem Kriminellen aus diesem Dunstkreis. Vielen Dank für die klaren Worte. (Habe selbst Recht sprechen müssen – bei Patentrecht, nicht Strafsachen – und da konnte ich auch nicht einfach machen, was mir gerade einfiel. Da hätte spätestens die nächste Instanz dazwischen gefunkt – es gab… Mehr

Final_Justice
5 Jahre her

Das Urteil ist nur dann ein „Skandalurteil“, wenn man vom Recht, Rechtspraxis und Strafprozess nichts versteht. Insbesondere ist es tumber und schlicht einfältiger Populismus, die Richterin so in den Vordergrund zu rücken und es so aussehen zu lassen, als sei ihre Person der Hauptgrund für die als zu mild empfundene Strafe. Damit möchte ich in keiner Weise Partei für den Täter ergreifen, seine Tat bagatellisieren, die Opfer verhöhnen oder auch nur beanspruchen, ich hielte die Bestrafung subjektiv für richtig oder gerecht. Die Richterin hat aber zum einen damit Recht, wenn sie darauf verweist, dass es im Jugendstrafrecht primär um den… Mehr

jurassic
5 Jahre her
Antworten an  Final_Justice

Zunächst einmal Respekt für die fundierte Contra-Meinung. Die herablassende Haltung ggü. den Nicht-Juristen ist aber etwas unangebracht.Ich bin ebenfalls Jurist im Staatsdienst mit 20 Jahren Berufserfahrung und halte das Urteil eindeutig für zu milde. Selbstverständlich dürfen auch Richter – auch namentlich – kritisiert werden. Die Haltung, dass dieser Berufsstand, der nach der Verbeamtung auf Lebenszeit nahezu keine Zwänge hat, nicht auch mal deutlich kritisiert werden darf, ist undemokratisch. Jede der vier Gewalten hat sich der Kritik der Bürger zu stellen. Auch zu milde Urteile können negative Effekte haben. Da macht man es sich zu einfach. Hier hätte bei Angabe der… Mehr

Berndi
5 Jahre her
Antworten an  Final_Justice

Bei „Jugendstrafrecht“ war schon Ende der Fahnenstange. Alles andere kaum mehr als billige Polemik.

Andokides
5 Jahre her

Wie auch in vielen anderen Bereichen schliesst sich die Justiz von Fall zu Fall einem mittlerweile in breiten Gesellschaftsschichten angekommenen Verständnis für Fehlverhalten an. Es ist dies in allen Bereichen des Lebens festzustellen, dass sich der Staat seiner Fürsorge- und Schutzfunktion mehr und mehr entledigt und es dem Bürger selbst überlässt, sich vor Ungemach zu schützen und selbst aktiv zu werden, was die monetäre Breitschaft für solche eventuellen Notwendigkeiten anbelangt. Allerdings empfinden immer mehr Menschen diese teils ausufernde liberale Politik als Belastung und nicht weiter hinnehmbar, zumal es mittlerweile ein Regierungsbündnis gibt, das nicht die Mehrheit der Wähler, des Volkes… Mehr

Ursula Schneider
5 Jahre her

Da muss man gar nicht bis zum Totschlag gehen, Herr Frisch. Wie jüngst zu lesen war, muss die 89-jährige Ursula Haverbeck als Holocaust-Leugnerin für 14 Monate in den Knast. Die Staatsanwaltschaft forderte sogar 18 Monate und bezeichnete sie als Rassistin. Hier stand wohl nicht so sehr der „Erziehungsgedanke“ im Vordergrund – obwohl, auch ältere Menschen sollen ja noch lernfähig sein …

NordChatte
5 Jahre her

Diese Richterin ist eine Schande für das ganze Land. Mein aufrichtiges Beileid gilt der Ehefrau und den Kindern des Ermordeten. Was soll man einer solchen Richterin nur wünschen?

Ursula Schneider
5 Jahre her

Wurde die Richterin bedroht? Anders ist dieses Skandalurteil kaum zu begreifen. Macht die Sache allerdings nicht besser – im Gegenteil.

Josef Fischer
5 Jahre her

Erinnert ihr euch noch an die Vergewaltigung in der Kölner Siegaue im April 2017. Ein abgelehnter Asylbewerber aus Ghana hat erst ein junges Camperpärchen mit einer Astsäge bedroht und dann die junge Frau vergewaltigt. Das Landgericht Bonn verurteilte den Mann dann zu elfeinhalb Jahren Haft.
Doch letzten Mittwoch, den 06.06.2018 dann der Skandal, der nirgends vermeldet wurde. Der Bundesgerichtshof hat die Haftstrafe aufgehoben.
Deutschland ist zu einem Failed State verkommen.

RitterRunkel
5 Jahre her
Antworten an  Josef Fischer

Sorry, aber das stimmt nicht. Das Urteil wurde bestätigt, der Prozess muss aber wegen eines Rechtsfehlers neu aufgerollt werden. In heutigen Zeiten sollten wir mit Wahrheiten nicht so fahrlässig umgehen, die MSM oder zweifelhafte Websites sollten nicht das Vorbild sein.

Steve Acker
5 Jahre her

wirklich erschütterndes Gerichtsurteil. Auch die von Mitforisten hier genannten Beispiele. Mord an Susanna ist nur die Spitze des Eisbergs. Es läuft grad der Prozess gegen den Mann der Bürgermeister von Altena angegriffen hat. Staatsanwaltschaft plädiert auf Mordversuch. Wie da wohl das Strafmass sein wird? Man beachte:(ich will die Tat selbstverständlcih nicht beschönigen), aber er hat dem Bürgermeister einen Kratzer am Hals gemacht und einen großen Schrecken eingejagt. Gewaltiger Unterschied zum hiesigen Fall, bei dem ein Mensch umgebracht wurde. Habe das Buch „Unterwerfung “ gelesen. Eine wirklich beklemmende Vision. Beklemmend vor allem, weil das was in dem Buch beschrieben wird, hier… Mehr

Machiavelli
5 Jahre her

Rechtlich gesehen ein Urteil von vielen dieser Art.
Moralisch,vor allem für die Opferfamilie,ein Tiefpunkt.
Täter vor Opferschutz ist vor allem im Jungendstrafrecht tägliches Geschäft und gerade für die Opfer ist dies in vielen fällen ein Gräuel.
Meine Tochter wurde vor Jahren Sexuell Belästigt,wie Köln nur schon Jahre vorher, und im Verfahren wurde wir fast gezwungen von Staatsanwaltschaft und Richter einen Täter Opfer Ausgleich anzunehmen.
Wir haben uns geweigert und man hat uns wie den eigentlichen Täter behandelt und den Täter wie das Opfer.
Da dachte ich auch, das ist doch verkehrte Welt hier?

Johann Thiel
5 Jahre her

Deutschland eine einzige Weiberwirtschaft. Kanzlerinnen, Verteidigungsministerinnen, Richterinnen, Staatsanwältinnen, Frauenquoten, Feminismus, Frauenrechte, Frauen bla, bla, bla. Auf der andern Seite „Männer“ mit Kinderwagen und Baby vor der Brust. Ich kann mich überhaupt nicht erinnern, wann ich zum letzten Mal ein Paar mit Kleinkind gesehen habe, bei dem nicht der „Mann“ den Kinderwagen geschoben hat. Dieser ganze Rollentausch im Sinne einer Gleichmacherei ist einfach nur durch und durch bescheuert. Er wird aber gut angenommen, da er der Faulheit Vorschub leistet und von Verantwortung entlastet. Die Frauen wälzen die Last der Kindererziehung und Betreuung auf die Männer ab, diese entlasten sich von der… Mehr

flo
5 Jahre her
Antworten an  Johann Thiel

Ob Frauen oder Männer fähiger sind, wage ich nicht zu sagen. Tatsächlich hat man aber als außenstehende Person den Eindruck (keine bewiesene Hypothese, ein Eindruck, wie gesagt), dass sich derzeit eine Frauen-Generation zwischen sagen wir mal 40/45 und 65, öfters mutmaßlich ohne Kinder im Haushalt und klassische Familienstrukturen, sich jedenfalls gern als feministisch definierend, besonders Gender- und Fremden-freundlich/-empathisch zeigt und bei der Besetzung von beruflichen wie politischen Posten auch vom Geschlecht profitiert. Und des Öfteren ideologisch veranlagt ist. Es wäre psychologisch und psychoanalytisch zu ergründen, womit dies zusammenhängt, vorausgesetzt, der Eindruck erhärtet sich. Auch die ehrenamtliche Flüchtlingshilfe wurde und wird… Mehr

Johann Thiel
5 Jahre her
Antworten an  flo

Da gibt es nichts zu ergründen, flo. Wenn sich Frauen in Führungspositionen überwiegend als unfähig erweisen, dann haben die da eben nichts zu suchen.