Hamburger Urteile gegen Randalierer des G20 Gipfels

Nach den schweren Ausschreitungen beim G20-Gipfeltreffen in Hamburg im Sommer 2017 wurden bis 2020 einzelne Gerichtsurteile gefällt. Auffällig sind Dauer der Ermittlung und Strafmaß.

© Manfred Schwarz

Bis Juli 2020 brauchte die Justiz um drei von über 200 Randalierern auf der Elbchausse zu ermitteln. Der Haupttäter musste danach für drei Jahre in Haft.

Es war das erste und voraussichtlich einzige Verfahren im Zusammenhang mit den Krawallen auf der Hamburger Elbchaussee während des G20-Gifels im Juli 2017. Nach anderthalb Jahren Prozess und rund 70 Verhandlungstagen, hat das Landgericht geurteilt: 120 Arbeitsstunden für zwei damals jugendliche Täter, Bewährungsstrafen von siebzehn und fünfzehn Monaten für zwei weitere und drei Jahre Haft für den Haupttäter.

Die Elbchausse war nur ein Teil des Geschehens. Zwei Tage lang gelang es rund 31.000 Polizisten aus ganz Deutschland und aus Österreich nicht, die bürgerkriegsähnlichen Unruhen in den Griff zu bekommen, die die Hansestadt Hamburg am 7. und 8. Juli 2017 erschüttern. Viele Plünderungen hat es besonders in der zweiten heißen Nacht der Ausschreitungen gegeben. Etliche Autos wurden angezündet. Viele Personen, vor allem Polizeibeamte, sind schwer verletzt worden.

Auch ein eher hilfloser Video-Appell des damaligen Ersten Bürgermeisters Olaf Scholz (SPD) hatte die  zumeist politisch linksextremistisch orientierten Gewalttäter aus Hamburg, aus anderen Regionen Deutschlands, aus Europa sowie aus Argentinien und Israel nicht beruhigen können.

Fahndungsaktionen führen zu 3.567 Strafverfahren

Sage und schreibe 3.567 – kostspielige – Strafverfahren wurden zunächst 2019 eröffnet. Etliche der Gewalttäter hatten Spezial-Polizeikräfte („Beweissicherungs- und Festnahmeeinheiten“) schon während der schweren Unruhen festgenommen. Zusätzlich ist bald darauf eine der größten Fahndungsaktionen in Deutschland gestartet worden.

Mediale und politische Verharmlosung
G20-Gipfel: Angriff auf die Demokratie in Hamburg
Die Beweissicherungs-Gruppen hatten während der tage- und nächtelangen Ausschreitungen unzählige Fotos gemacht und Videos gedreht. Aufgenommen wurden dringend Verdächtige, die möglichst später dingfest gemacht werden sollten. Auf diese Weise wurden später „Öffentlichkeitsfahndungen“ möglich, die unter Linken in aller Regel streng verpönt sind.

Wer sind die Täter?

Die beschönigende Vermutung vieler Medien und Politiker, die große Mehrheit der Gewalttäter stamme nicht aus Hamburg, hat sich im September 2019, endgültig als falsch herausgestellt. Das hat eine neuerliche „Regierungsantwort“ des rot-grünen Senats (Drucksache 21/18133) auf eine Parlamentarische Anfrage der AfD-Fraktion (vom 26.8.2019) in der Hamburger Bürgerschaft (dem Landesparlament) ergeben.

DIE LINKE zu Gewaltexzessen
G20 in Hamburg: „Polizei hat die Bilder erzeugt“
In der „Antwort des Senats“ heißt es, eine genaue und endgültige „Auswertung“ von mehr als „3.500 Vorgängen“ sei in der Kürze der Zeit im Landeskriminalamt (LKA) nicht möglich gewesen. Es liege aber eine (vorläufige) „Auswertung des LKA 7 zu den ermittelten Tatverdächtigen vom 3. Juli 2019 vor“.

Danach hatten von den insgesamt „ermittelten 942 Tatverdächtigten zum Tatzeitpunkt 802 Personen ihren Wohnsitz in Deutschland und 103 Personen im Ausland“. Zu insgesamt 37 Personen, schreibt die Senatsverwaltung, „lagen dem LKA 7 zum Zeitpunkt der Auswertung keine Erkenntnisse zu ihren Wohnsitzen vor“.

Die gewalttätigen Gruppierungen sind offenbar von der Hamburger linksextremistischen „Antifa“ gesteuert worden. Die meisten Festgenommenen – 436 – kommen eindeutig aus Hamburg. An zweiter Stelle steht Schleswig-Holstein (76 Festnahmen), gefolgt von Niedersachsen (67), Berlin (41), Baden-Württemberg (44), NRW (36), Hessen (21) und Bayern (19). 62 Verhaftete wohnen in acht weiteren Bundesländern.

Wer demonstriert macht sich schuldig
G20 und Demonstration in Hamburg politisch einordnen
Aus dem Ausland waren offenkundig relativ wenig Gewalttäter angereist. Hier steht Frankreich mit 19 Festgenommenen an erster Stelle. Dann folgen die Schweiz (18), Niederlande (15) und Spanien (12). 37 Intensivtäter stammen aus anderen 17 Staaten.

Der innenpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Dirk Nockemann, sagte dazu im September 2019, die Behauptung des sozialdemokratischen Bürgermeisters der Hansestadt, Peter Tschentscher, die meisten Täter seien von weit her angereist, „kann als Verharmlosung der linksextremistischen Szene in Hamburg verstanden werden“.

Nur 148 Gerichtsstrafen – und fast immer „auf Bewährung“

Eine personalstarke Polizei-Sonderkommissionen ermittelt wegen der G20-Unruhen. Auch größere Teile der Hamburger Staatsanwaltschaft sind dadurch blockiert. Wie lauten die Ergebnisse?

Im Zuge der 3.567 Strafverfahren ist es lediglich in 148 Fällen zu Gerichtsverurteilungen gekommen. 92-mal verhängten Richter eine Freiheitsstrafe – doch fast immer mit Bewährung. Bis heute haben nur in zehn Fällen Angeklagte eine Strafe ohne Bewährung erhalten.

Action an der Alster
G20 in Hamburg ist eine tolle Sache. Aus vielerlei Gründen.
Diese extrem milden Urteile der Justiz in der Hansestadt werden hinter vorgehaltener Hand auch von vielen Polizeibeamten und von einigen Staatsanwälten scharf kritisiert: Eine solche Rechtsprechung sei nicht geeignet, potentielle Gewalttäter wirklich davor abzuschrecken, neuerliche Gewaltexzesse zu verüben.

Härtere Strafen hat es nur in zwei Fällen gegeben. Die mit Abstand zweithöchste Strafe – drei Jahre und drei Monate – erhielt Ümüt Y. (28 Jahre). „Ümüt“ kommt aus der persisch-arabischen Sprache und ist zu übersetzen mit: „Ein hoffnungsvoller Mann.“

Ihm wurde in einem Prozess vor dem Schöffengericht vorgeworfen, am Abend des 7. Juli 2017 über mehrere Stunden an mehreren Orten im Altonaer Schanzenviertel immer wieder sogar „faustgroße Steine sowie Flaschen geworfen und dabei teilweise auch Polizeibeamte getroffen zu haben“.

Zudem hat der Kriminelle sich laut Anklage an Plünderungen von drei Geschäften beteiligt. Bei den Plünderungen entstand, so berichtete das „Abendblatt“ vor zwei Jahren, „ein Gesamtschaden von rund 4,6 Millionen Euro, weil von den marodierenden Tätern auch Einrichtungsgegenstände zerstört und in einem Fall ein Feuer gelegt wurde“.

Die härteste Strafe trifft einen 23-mal vorbestraften Täter 

Noch ein weiterer Fall hat vor kurzem Schlagzeilen gemacht – sogar beim NDR, der sich sonst nicht mit besonders kritischen Berichten über die bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Hamburg hervorgetan hat: Am 8. Juli 2019 wurde ein schon lange polizeibekannter Gewaltkrimineller zu einer empfindlichen Haftstrafe verurteilt – Jörg R. erhielt vier Jahre Haft.

Ohne Rechtsstaat braucht's den Polizeistaat
G20-Gewalt: Am Ende verlieren wir alle
Er hat am 7. Juli 2017 leere Flaschen „zielgerichtet und kraftvoll“ auf Polizeibeamte geworfen, um diese zu verletzen“ („Hamburger Abendblatt“). Außerdem ist der Täter überführt worden, Demonstranten in seiner Nähe aufgestachelt zu haben – zum Beispiel mit den Worten: „Los Leute, macht alle mit!“.

Entscheidend bei dem Urteil von 2019 war freilich eine ganz andere, schwere Körperverletzung, die der 23-mal vorbestrafte Jörg R. schon im März 2017 begangen hat. Der 36-Jährige hatte einen behinderten Mann mit „Faustschlägen und Tritten so massiv traktiert, dass dieser unter anderem eine Arm- und einen Nasenbeinbruch davon trug und noch anderthalb Jahre nach der Tat unter diesem Geschehen litt“ („Hamburger Abendblatt“).

2019: Die Partei Die Linke macht sich große Sorgen – um die kriminellen Täter

Die Partei „Die Linke“ sorgt sich heute sehr. Ihre Sorge gilt freilich nicht den Opfern der Gewalttaten, sondern den Tätern aus der linken, stets gewaltbereiten „Antifa“-Szene. Die linke Bürgerschaftsfraktion beschwert sich tatsächlich darüber, dass von den vielen Anzeigen, die von Anarchisten gegen Polizisten gemacht wurden, keine zu staatlichen Sanktionen geführt hat.

Tatsächlich haben die Ermittlungsbehörden alle Ermittlungen gegen Beamte eingestellt, weil sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben hat. Das erzürnt die Linken-Abgeordete Christiane Schneider schwer. Die Parlamentarierin hält es für „sehr bedenklich“, dass es zu keinen Anklagen gegen Polizisten gekommen ist, obwohl es angeblich „Videoaufnahmen und deutliche Hinweise auf sehr harte Gewaltausübung durch Polizisten gab“ („Hamburger Abendblatt’’).

Liegt es daran, dass Bayern generell schneller urteilt? Nicht unbedingt.

Nach dem tödlichen Messerangriff am 25. Juni 2021 in der Würzburger Innenstadt, bei dem drei Frauen zum Opfer fielen und mehrere Schwerverletzte zu beklagen waren sind noch viele Fragen offen. Etwa vier Monate nach dem Angriff liegen nun zwei psychiatrische Gutachten vor: Demnach war der aus Somalia stammende Täter  schuldunfähig, heißt es von LKA und Staatsanwaltschaft. Die Einschätzung der Gutachter bedeute aber nicht, dass seitens der ermittelnden Stellen Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten bestehe. Eine Verhandlung, Gerichtsurteil oder ähnliches – steht noch in den Sternen ….


Dr. Manfred Schwarz war jeweils acht Jahre Medienreferent in der Hamburger Senatsverwaltung und Vizepräsident des nationalen Radsportverbandes BDR [Ressort: Medien] sowie Mitglied des Hamburger CDU-Landesvorstandes.

Anzeige

Unterstützung
oder

Kommentare ( 61 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

61 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen
Talleyrand
2 Jahre her

Nächste Stufe Standrecht gegen Spaziergang?

Kassandra
2 Jahre her

Solchen „braunen“ Mob gibt es hier nicht.
Aber sie reden ihn mit Fleiß herbei.

littlepaullittle
2 Jahre her

Diese Strafmassnahmen wirken wie eine spaltende aber wohl gesetzliche Unverhaeltnismaessigkeit:
Ein abschreckendes Beispiel, wenn Menschen kriminalisiert werden, aber tatsaechliche Straftaeter mit Wattebaellchen beworfen.
Wenn bereits Nichtzahlung der GEZ oder Parktickets oder eine Demontrationsteilnahme, gleichsam schwerer Straftaten verurteilt werden, wieso sollten dann Menschen sich zurueckhalten, eben diese zu begehen ?
Wenn das Strafmass im Gesetz nur noch wenige Monate Unterschied zwischen schwerster Straftat und Ordnungswidrigkeit vorsieht und die Auslegung des Gesetzes soviel Freiraum fuer politische Einflussnahme bietet, kann dies die Entscheidung eines Taeters herbeifuehren.
Nach dem Motto: „Wenn schon, denn schon.“

Michael Theren
2 Jahre her

Bei den (frühen) Sowjets gab es die „systemnahen“ Kriminellen, also die antibürgerlichen Diebe, Räuber und Gewalttäter, die auch nur Vermögen umverteilten und den Weg in den Kommunismus ebneten und die „systemfernen“ politischen Kriminellen…auf die die „Systemnahen“ in den Lagern und Städten losgelassen wurden….Geschichte wiederholt sich als Farce…wenn man an die Hammerbande und sonstigen Antifa Säuberungen denkt….Stalin räumte dann damit auf….nach der Ochlokratie kommt die Tyrannei…

olympos
2 Jahre her

Das erinnert doch stark, an ihre Idole von 1933 und spaeter.

Aqvamare
2 Jahre her

Es sind in meinen Augen politische Urteile und ich wünsche den Verurteilenden viel Geld und einen sehr guten Anwalt, um diese Urteile nach Artikel 3 GG wieder zu kassieren.

Michael M.
4 Jahre her

Und die GrünInnen wären heute noch heißer vor lauter Betroffenheitsgekreische ….

manfred_h
4 Jahre her

Zitat: „Die Partei „Die Linke“ sorgt sich heute sehr. Ihre Sorge gilt freilich nicht den Opfern der Gewalttaten, sondern den Tätern aus der linken, stets gewaltbereiten „Antifa“-Szene“ > Na klar doch,“Die Linke“! DAMALS die Mauermörder-Partei welche „Gewalt gegen das Volk/den Bürger“ unterstützt hat – Und HEUTE mit vertauschten Rollen die Partei die „Gewalt gegen die Staatsgewalt“ unterstützt! >> DOCH ANSONSTEN alles NO PROBLEMO! Denn bei WELT(N24) durfte schon heute Morgen und den ganzen Vormittag über unser Horst den „Horst“ machen und verkünden, daß nun der Kampf gegen Räächts verstärkt wird weil der mittlerweile dunkelgrün gewordene Horst Drehhofer und seine Behörden… Mehr

Michael M.
4 Jahre her
Antworten an  manfred_h

Man kann eigentlich nur hoffen, dass der genannten Tussi der Linken demnächst einer der ach so harmlosen „Aktivisten“ mal so richtig ihre vorlaute Klappe „verschönert“.

Waehler 21
4 Jahre her

3567 Straftaten? Das sind die offiziell erfassten Straftaten! Wie hoch ist die Dunkelziffer? Doppel oder dreifach so hoch? Offensichtliches kann man aus der „Nichtreaktion“ unserer Politiker ableiten. Merkel und Freunde schweigen! Olaf hat total versagt. Eigentlich benutze ich das Wort, total, nur ungern, aber in Zusammenhang mit diesem Aufstand des Mobs ( der wohl auch einmal wissen wollte wo er kräftemäßig steht) ist das noch eine Untertreibung. Wenn jemand jemanden die Zunge zeigt, bei dem man einen Migrationshintergrund vermuten kann, auch wenn dieses Bild gefaikt war oder ist, meldet sich unsere Kanzlerin entrüstet! Die Grünen schweigen— das haben sie aus… Mehr

Petra - Bremen
4 Jahre her
Antworten an  Waehler 21

„Unser Rechtsstaat liegt auf der Intensivstation!“ Sehr gutes Bild für das, was auch ich empfinde! Justitia (die Göttin der Gerechtigkeit) hat bei uns inzwischen sowohl ihre Waage als auch ihre Augenbinde als auch ihr Schwert verloren – … „Die drei Attribute Augenbinde, Waage und Richtschwert sollen […] verdeutlichen, dass das Recht ohne Ansehen der Person (Augenbinde), nach sorgfältiger Abwägung der Sachlage (Waage) gesprochen und schließlich mit der nötigen Härte (Richtschwert) durchgesetzt wird.“ Quelle Wikipedia … und wandelt sich so zur Willkür. „die allgemein geltenden Maßstäbe, Gesetze, die Rechte, Interessen anderer missachtendes, an den eigenen Interessen ausgerichtetes und die eigene Macht… Mehr

RalledieQ
4 Jahre her

Die Hamburger wählen mehrheitlich Parteien, die mit Linksextremisen offen sympathisieren. Solange sich das nicht ändert, muss man diese Entwicklung als demokratisch legitimiert bezeichnen.

manfred_h
4 Jahre her
Antworten an  RalledieQ

Zitat: „Die Hamburger wählen mehrheitlich Parteien, die mit Linksextremisen offen sympathisieren.“ > UND DAS -bis auf eine kleine Auszeit- schon „seit Jahrzehnte und ewig“ . LEIDER! Und abgesehen von O. Scholz seine Beförderung nach Berlin, wurde doch selbst auch die s.g. Rote Flora wieder mal nicht dicht gemacht und der linke Mob auf die Straße gesetzt. Nun ja, auch Hamburg ist eben eine linke Hochburg.. Und das wird wahrscheinlich auch -trotz 10000de „Flüchtlinge“- noch lange so bleiben. DENN die ach soo soziale q@qrotgrüne Politik hat es bzgl der „Flüchtlinge“ u.a. geschafft, das z.B. der Großteil der „Fachkräfte“-Heime in sowieso schon… Mehr

Aqvamare
2 Jahre her
Antworten an  RalledieQ

Wir nehmen Herr Scholz als Beispiel:

Innensenator zum 09.11.2001
Bürgermeister für HSH Nordbank und Warburg
Bürgermeister während G20 Zerstörungen
Finanzminister während Wirecard
Bürgermeister/Finanzminister während Cum-Ex (seine beiden Banken)
Kanzler mit Impfpflicht.

Es sind leider nicht nur die linken Hamburger die falsch wählen, dass Scholz bis ganz nach oben kommt, unverständlich.