DSGVO – Vollzug aussetzen?

Soll der Vollzug der Datenschutzgrundverordnung ausgesetzt werden? Klaus-Peter Willsch fordert dies, weil die Rechtsunsicherheit und der Bürokratieaufwand gewaltig sind.

© John MacDougall/AFP/Getty Images

Von: Willsch Klaus-Peter
Gesendet: Dienstag, 29. Mai 2018 10:24
An: Angela Merkel; Wolfgang Schäuble; Volker Kauder
Cc: AG Wirtschaft; PKM-Vorstand
Betreff: DSGVO
Wichtigkeit: Hoch

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin, sehr geehrter Herr Bundestagspräsident, lieber Volker,

im jüngst veröffentlichten Bericht der Bundesregierung „Bessere Rechtsetzung 2017: Die Bürokratiebremse wirkt“ heißt es: „Der Vorwurf, die EU sei ein bürokratisches Monster und produziere Überregulierung in großem Stil, ist fast so alt wie das Bündnis selbst. Deshalb genießt das Thema Bessere Rechtsetzung auf europäischer Ebene seit mehreren Jahren hohe Priorität.“ Am 25. Mai ist die Datenschutz-Grundverordnung  (DSGVO) in Kraft getreten. Seit 1998 gehöre ich ununterbrochen dem Deutschen Bundestag an. Mir ist in den 20 Jahren meiner Abgeordnetentätigkeit kein Rechtsakt – weder auf nationaler noch auf EU-Ebene – in Erinnerung, der so viel Rechtsunsicherheit und – das Wort wähle ich bewusst – Chaos angerichtet hat.

In den letzten Tagen wurde ich beruflich und privat mit einer Vielzahl von E-Mails überhäuft. Mal sollte ich mein Interesse bestätigen, in einem Verteiler zu bleiben, ansonsten würde ich automatisch daraus gelöscht. Mal sollte ich aktiv widersprechen, ansonsten würde ich im Verteiler bleiben. Ein anderes Mal wurde ich nur über den Status quo unterrichtet. Ab und zu waren die E-Mails auch mit einer Deadline versehen. Vereine, in denen man gerade deshalb Mitglied ist, um via E-Mailverteiler über Veranstaltungen etc. informiert zu werden, rückversicherten sich genauso wie Unternehmen, zu dessen Kundenstamm man gehört. Das alles zeigt: Die Unternehmen, Verbände, Vereine und Bürger unseres Landes möchten sich rechtskonform verhalten. Doch über die Auswirkungen der DSGVO herrscht große Unsicherheit. Die vielen E-Mails sind auch Ausdruck einer großen Angst vor Abmahnanwälten.

Auch wir Abgeordnete des Deutschen Bundestages wurden von Seiten des Wissenschaftlichen Dienstes mit etlichen Dokumenten überhäuft, ohne am Ende klar und deutlich zu wissen, was genau zu tun ist. Die DSGVO ist das genaue Gegenteil von guter Rechtsetzung. Gut daran ist vielleicht nur eines: Die Verordnung lässt auch uns Abgeordnete am eigenen Leib spüren, mit welchen bürokratischen Bürden wir die Wirtschaft und die Bürger unseres Landes überziehen. Diese Sensibilisierung halte ich auch für dringend angebracht.

Man muss sich aber nur einmal das angehängte Formular des wissenschaftlichen Dienstes zur schriftlichen Einverständniserklärung für das Tätigwerden als Abgeordneter für einen aus freien Stücken bei seinem Abgeordneten um Rat oder Hilfe nachsuchenden Bürger anschauen, um nachvollziehen zu können, dass diese Regulierungsorgie den Kernbereich der Abgeordnetentätigkeit lahmzulegen droht. Auch die Bestellung eigener Datenschutzbeauftragter in Abgeordnetenbüros ist – wenn es nicht nur deklaratorischer Natur sein soll – mit den vorhandenen Mitarbeiterbudgets nicht zu bewältigen.

Wie Sie vielleicht wissen, bin ich seit dieser Legislaturperiode für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Berichterstatter für Bürokratieabbau im Ausschuss für Wirtschaft und Energie und zugleich Vorsitzender der PKM-Arbeitsgruppe Bürokratieabbau. Auch in dieser Funktion möchte ich eindringlich dafür werben, den Vollzug der DSGVO bis auf weiteres auszusetzen. Es darf nicht passieren, dass Abmahnanwälte systematisch Homepages von Vereinen, Unternehmen, Selbstständigen usw. abklappern. Vage Äußerungen wie die unserer Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Katharina Barley, („Gefahr von Abmahnungen, die viele Betroffenen fürchten, […] gering.“) reichen in keinem Fall aus, wenn die Bevölkerung derart verunsichert ist.

Gesetze müssen einfach, klar und für jedermann verständlich sein. Das gilt gerade für solche Gesetze, die jedermann direkt und indirekt betreffen. Ich hätte mir gewünscht, dass uns die Bundesregierung besser darauf vorbereitet, wenn ein solcher Bürokratiemoloch von Brüssel auf uns zukommt. Nun ist das Kind leider schon in den Brunnen gefallen. Dort darf es aber nicht liegen bleiben. Die DSGVO steht leider pars pro toto für all das, was der EU – zurecht oder nicht – vorgeworfen wird. Wenn die DSGVO nicht praxistauglich ist, muss man den Ball zurück zum Europaparlament spielen. Wenn es an schlechter deutscher Umsetzung liegt, müssen wir auf nationaler Ebene ran. Liebe Kollegin Merkel, Sie hatten ja auf der Kreisvorsitzendenkonferenz angedeutet, dass wir uns die DSGVO nochmal genauer ansehen müssten. Dafür plädiere ich eindringlich!

Bitte lassen Sie mich kurzfristig wissen, was Sie in der Angelegenheit unternehmen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Klaus-Peter Willsch MdB
Platz der Republik
D-11011 Berlin

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Kommentare ( 40 )

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40 Comments
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GMNW
5 Jahre her

DSGVO ist durchaus mit der Berliner Mauer zu vergleichen; auch die „Erbauer“! 1961 war es Ulbricht und heute Merkel für ein „Deutschland, ein Land in dem wir gut und gerne leben“! Merkel schützt ihr besonders „Neuland“ !

benali
5 Jahre her

Die einzige Kompetenz im Bundestag ist Inkompetenz… Der Beschlussfassung des Bundestags die DSGVO in deutsches Recht zu überführen, gingen eine Reihe von nennen wir es einmal Überprüfungen oder Beratungen voraus, wie es politisch korrekt heißt. Das Gesetz zur DSGVO wurde im Innenausschuss, dem Fachgremium schlechthin, beraten. Sicherlich haben Gremien in den Fraktionen, im Innenministerium, im Justizministerium, im Bundeskanzleramt sich auch damit fachkundig auseinandergesetzt. Und was ist das Ergebnis? Genau: Murks auf allerhöchster Ebene. Das wäre natürlich nicht so geschehen, wären die Parteien besser von den Steuersklaven alimentiert worden. Die Lachnummer von Herrn Willsch zeigt nur das ganze Ausmaß der versammelten… Mehr

ECST
5 Jahre her

Gab es nicht eine höchstrichterliche Entscheidung, dass Gesetzestexte von jedermann lesbar und verstehbar sein müssen ?

Perlentaucher10
5 Jahre her

Man muss sich ja nur mal mit denen auseinander setzen, die das Ganze zu verantworten haben

derAlte
5 Jahre her

Genau diese Rechtsunsicherheit ist doch das Ziel des Gesetzes! Wenn Sie irgendwo „auffällig“ werden kommt jetzt nicht nur ein „Gutmeinender“ zu ihrem Arbeitgeber sondern auch noch eine Institution, die Ihren „Datenschutz“ überprüft. Gab es alles schon mal.
Oder glaubt hier irgendwer ernsthaft, es ginge auch nur entfernt darum, die Daten zu schützen?

Kerstin Fischer
5 Jahre her

Letzteres gibt es ja: Straßen/ Brücken für rollendes Militär, BER für den Notfall, Kitas bei der Bundeswehr…nur für Pflegeheime will mir einfach nichts einfallen…ist ja auch egal…. Sarkasmus aus

Old-Man
5 Jahre her

Herr Wilsch,war den der Bundestag nicht am Gesetz beteiligt?
Warum wird denn jeder Mist,der aus Brüssel kommt im vorrauseilendem Gehorsam umgesetzt?
Sind denn die Abgeordneten zu willfährigen Figuren umgeformt worden,oder können die Abgeordneten mit dem Wust an Papier den Wald vor Bäumen nicht mehr sehen?
Da Sie ja einer der wenigen Aufrechten sind,würde mich das echt interessieren!

honky tonk
5 Jahre her

Nicht noch mal anschauen.Ab in den Papierkorb,und gut!
Wieso reden Sie eigentlich von Bürokratieabbau,hats den schon mal gegeben?
Für jedes neue Gesetz,Verordnung oder Formular zwei alte der gleichen Sorte weg,dann wird drei mal überlegt ob ein neues Gesetz etc. wirklich nötig ist.Aber das ist sicher viel zu pragmatisch gedacht,so einfach kanns doch nicht gehen,da installieren wir doch lieber ein Bürokratieabbauministerium,oder?!

Petra Horn
5 Jahre her

Das kann keine Frage sein. Aussetzen und genau unter die Lupe nehmen! Abmahnvereinen das Geschäftsfeld wieder dichtmachen, klare Regelungen. Am Ende muß der Bürger vom Gesetz profitieren aufgrund erhöhter Transparenz und der Möglichkeit, Geschäfte mit seinen Daten zu unterbinden. Wenn ich mir jedoch anschaue, daß sich wirklich jeder Web-Seitenbetreiber erst einmal die Zustimmung holt, Daten abzugreifen, bleibt dem Nutzer im Moment nur : Friß oder stirb, also nicht auf die Seite gehen. Hier fehlt der Wettbewerb. Es müssen Konzepte erstellt werden, wie ein Angebot aussehen kann, daß sich nicht über die Weitergabe von persönlichen Daten finanziert. Wie das aussehen könnte,… Mehr

Dieter Rose
5 Jahre her

Nein, nein, nicht aussetzen:
Jetzt ist es halt da.