Dresdens Oberbürgermeister verliert vor Gericht gegen die AfD

Niederlage für Dresdens Oberbürgermeister Dirk Hilbert (FDP): Er hat seinen amtlichen Facebook-Account ungerechtfertigterweise genutzt, um eine Interviewschlagzeile gegen die AfD zu verbreiten.

Die Landeshauptstadt Dresden muss einen Beitrag mit dem Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ auf dem Facebook-Account ihres Oberbürgermeisters vorläufig löschen. Dies folgt aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden (Az. 7 L 751/19).

Die 7. Kammer des Gerichts hat damit der AfD teilweise Recht gegeben. Die Partei hatte sich gegen die Verlinkung eines Artikels der Sächsischen Zeitung aus dem August 2019 auf dem von der Stadt betriebenen amtlichen Facebook-Account des Oberbürgermeisters gewandt. Dieses „Sommer-Interview“ mit dem Oberbürgermeister trug die besagte Überschrift.

Begründung des Gerichts: Das Grundgesetz räume den politischen Parteien das Recht ein, am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes gleichberechtigt teilzunehmen (sog. Chancengleichheit – Art. 3 Abs. 1  i. V. m. Art. 21 GG). Daraus folge ein an die Adresse des Staates gerichtetes Neutralitätsgebot. Dieses werde verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten.

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Das Neutralitätsgebot gelte auch, so das Gericht, für Amtsträger auf kommunaler Ebene. Es sei verletzt, wenn diese im politischen Meinungskampf Möglichkeiten nützten, die ihnen aufgrund ihres Amtes zur Verfügung stünden. Das Vorwort zu dem Facebook-Beitrag weise zwar auf ein Zeitungsinterview hin und der Beitrag enthalte einen Link auf den Onlineauftritt der Zeitung. Dort sei der Artikel jedoch nicht freigeschaltet, sondern könne nur von Abonnementen gelesen werden. Damit könne, so heißt es in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts, das vollständige Interview nicht „als Kontext der streitgegenständlichen Äußerung“ herangezogen werden. Unter diesen Umständen stelle sich aber der Satz „Die AfD ist ein schädliches Element für Dresden“ als hoheitlicher Eingriff in den politischen Meinungskampf zulasten dieser Partei dar.

Gegen die Entscheidung können die Beteiligten binnen zwei Wochen beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde erheben.

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Kommentare ( 43 )

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Sani58
4 Jahre her

Gerade die FDP, die in Sachsen gerade so über der 5%Hürde sind, repräsentieren wohl kaum den Bevölkerungsdurchschnitt.
Das Selbe trifft auf die SPD zu. Kaum Wählerstimmen, aber die Politik bestimmen, und in absolut jeder Nachrichtensendung präsent. Man sieht, wer CDU wählt, bekommt alles Mögliche, aber nix Konservatives.
Tja, liebe Sachsen, hättet ihr die AfD auf über 30 % gebracht, wäre das nicht passiert.
So muss man leider konstatieren, wie auch im Rest vom Gemeinwesen : wie gewählt, so wird nun geliefert.

Wilhelm Cuno
4 Jahre her

Ein gutes Urteil in einem Meer von politischen Unanständigkeiten. Immerhin.

Marie-Jeanne Decourroux
4 Jahre her

Das Neutralitätsgebot des Grundgesetzes wird »verletzt, wenn Staatsorgane als solche parteiergreifend zugunsten oder zulasten einer politischen Partei auf die politische Willensbildung des Volkes einwirkten.«

In diesem Sinn begehen unsere »Staatsorgane«, vom Bundestags- bis zum Staatspräsidenten, permanenten Verfassungsbruch.

Sani58
4 Jahre her

Entschuldigung, hatte der Roth mit die Roth verwechselt. Aber die Einschätzung, was die mediale Bühne betrifft, bleibt die Selbe .

Silverager
4 Jahre her
Antworten an  Sani58

Der Roth, die Roth … alles eine Suppe.

Sani58
4 Jahre her

Unerträglich, diese Frau.
Man schämt sich, dass sie im BT etwas zu sagen hat und überhaupt eine mediale Bühne bekommt.

usalloch
4 Jahre her

Die FDP nährt mal wieder eine Schlange an ihrem Hals. Der OB sitzt sage und Schreibe in 20 verschiedenen Aufsichtsräten, Beiräten, Vorständen, Kuratorien etc, etc. Da hat die Partei der Besserverdienenden wirklich einen Frontmann in Dresden, der außerdem 2018 vom BDS zum Schleudersachsen gewählt wurde. Er hat es sogar fertiggebracht 2017
72 Tage außerhalb seines Amtsgebietes zu verbringen. Davon 10 mal im Ausland. Was macht der Mann eigentlich Hauptberuflich?

usalloch
4 Jahre her

„Es gibt immer noch Versuche, die Geschichte umzudeuten und Dresden in einem Opfermythos dastehen zu lassen. Dresden war keine unschuldige Stadt.“ Originalton Hilbert. Wer so etwas sagt gehört nicht in solch eine Position. Die Bombardierung von DRESDEN war ein Massaker und durch nichts zu rechtfertigen. Genauso war die Bombardierung von Hamburg ein Massaker. Nach seinen kruden Vorstellungen waren auch die Millionen Vergewaltigungen von Mädchen und Frauen nach dem Einmarsch der Russen in Mitteldeutschland gerecht, denn das waren ja alles Schuldige.

fatherted
4 Jahre her

hmmm…..gefaehrlicher Duktus…..schaeliches Element…..Schaedling…..das erinnert stark an eine Zeit vor 75 Jahren.

Chris01277
4 Jahre her
Antworten an  fatherted

Und das von einem FDP OB, bezeichnet sich die FDP doch nach wie vor als „liberal“ – denkste.

Regina Lange
4 Jahre her

An den Staat gerichtetes Neutralitätsgebot? Die Parteien haben alle das Recht, am Prozess der Willens-und Meinungsbildung des Volkes gleichberechtigt teilzunehmen?
Dann muss ich feststellen, dass im Bundestag, in den Landtagen und auch auf kommunaler Ebene fortwährend und stetig Recht gebrochen wird!
Und jeder weiß dass es so ist! Gewöhnlich wird dieser undemokratische Zustand von der Justiz gestützt! Dieses Urteil ist für die Katz und wird nichts ändern!

Biskaborn
4 Jahre her

Diesen Roth und seine unterirdische Aussage sollte man nicht wirklich Ernst nehmen obwohl dieser Unfug den er da von sich gegeben hat schon sehr ernst ist. Aber dieser Mann fällt immer mal wieder mit Äußerungen von geringem Niveau auf. Was viel interessanter scheint, man nutzt die schreckliche Tat jetzt um Hass vor den Wahlen in Thüringen gegen die AfD zu schüren, d.h. man instrumentalisiert schamlos ein solches Verbrechen, wohl wissend, das es die AfD als einzige Partei hierzulande ist, die ohne Abstriche hinter dem jüdischen Staat und seiner Bewohner steht.