Dieses Urteil aus Karlsruhe bedeutet Sturm

Das Bundesverfassungsgericht erklärt das Anleihenkaufprogramm der EZB für in Teilen verfassungswidrig und kanzelt eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ab. Jetzt müssen sich Bundesregierung und Bundestag endlich ihrer Verantwortung bewusst werden.

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Es braut sich ein Sturm zusammen am Horizont der europäischen Geldpolitik. In Karlsruhe ist, so kann man es wohl sagen, am 5. Mai 2020 eine Grundsatzentscheidung getroffen worden. Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstagvormittag erstmals gegen die von Mario Draghi begonnenen und von seiner Nachfolgerin Christine Lagarde fortgeführten Krisenmaßnahmen der Europäischen Zentralbank (EZB) interveniert und die mittlerweile leider billionenschweren Käufe von Staatsanleihen deutlich beanstandet.

Im Zentrum des Rechtsstreits steht das sogenannte „Public Sector Purchase Program“ (PSPP), mit welchem die EZB seit 2015 Staatsanleihen von Euroländern im Wert von über 2 Billionen Euro aufgekauft hat. Dagegen wurden mehrere Verfassungsbeschwerden erhoben, so auch vom langjährigen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler, der auch in seiner Zeit im Deutschen Bundestag engagiert gegen das Schleifen der Nichtbeistandklausel (no-bailout) und die Schuldenvergemeinschaftung in der Eurozone eintrat. Diesen Verfassungsbeschwerden gaben die Karlsruher Richter nun mit 7:1 Stimmen größtenteils statt. Wenn man einen Maßstab für die Deutlichkeit dieser Entscheidung sucht: Mit 7:1 siegte auch die deutsche Fußballnationalmannschaft im Halbfinale der WM 2014 gegen Brasilien.

Man muss sich dieses Urteil denn auch ordentlich auf der Zunge zergehen lassen. So verstoße der Anleihenkauf der EZB teilweise gegen das Grundgesetz. Unser deutsches Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kann freilich der EZB als supranationaler Institution keine verbindlichen Vorgaben machen. Wohl aber der Deutschen Bundesbank, deren Mitwirken am PSPP als teilweise verfassungswidrigem Programm damit infrage steht. Die EZB habe das Programm nur unzureichend damit begründet, dass sie ihr Inflationsziel von zwei Prozent für die Eurozone nicht anderweitig erreichen könne. Jedoch hätten es die Währungshüter versäumt, dieses Ziel gegen andere Folgen abzuwägen, obwohl diese auf die eine oder andere Weise „nahezu alle Bürgerinnen und Bürger“ beträfen. Dies seien erstens Banken, welche ihre „risikobehafteten Staatsanleihen in großem Umfang“ an die EZB abgeben könnten, um so die eigene Bonität künstlich aufzubessern.

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Zweitens würden Sparern durch die anhaltenden Niedrigzinsen „deutliche Verlustrisiken“ drohen. Drittens würden unwirtschaftliche sogenannte Zombiefirmen nur dank des durch PSPP gesenkten Zinsniveaus überleben. Und viertens und letztens sei das gesamte Euro-System betroffen: Durch die anhaltende Dauer des Programms gerate es „in erhöhte Abhängigkeit von den Politikern der Mitgliedstaaten“, da PSPP immer schwerer zu beenden sei, ohne die Stabilität der gesamten Währungsunion zu gefährden. All dies deute auf eine fehlende Evaluation der Verhältnismäßigkeit der von der EZB getroffenen Maßnahmen hin.
Was dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts jedoch seine Brisanz gibt, ist die Tatsache, dass es sich damit nicht nur gegen die EZB stellt, sondern auch dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg ordentlich eins mitgibt.

Die Richter in Luxemburg sahen die Sache Ende 2018 nämlich noch deutlich entspannter als ihre deutschen Kollegen und wollten nicht erkennen, dass die EZB ihr Mandat überschritten habe. Damit setzten sich die Richter am EuGH sehr brüsk über die Bedenken des Bundesverfassungsgerichts hinweg. Dies nahmen die deutschen Richter nun nicht mehr hin. Die Entscheidung des EuGH zum PSPP sei „schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar“, weil sie die tatsächlichen Auswirkungen des Programms vollständig ausklammere. Diese seien jedoch, wie zuvor dargestellt, erheblich und könnten ähnliche Auswirkungen wie die direkten Finanzhilfen aus dem Stabilitätsfonds ESM haben. Diese Feststellung ist beachtlich, hat doch der EuGH in solchen europarechtlichen Fragen für gewöhnlich das letzte Wort.

Um überhaupt von der Entscheidung des EuGH abweichen zu können, musste das Bundesverfassungsgericht feststellen, dass im Urteil des EuGH ein „ausbrechender Rechtsakt“ („ultra vires“) zu sehen sei. Dies ist immer dann der Fall, wenn eine EU-Institution den ihr von den Mitgliedstaaten zugewiesenen Kompetenzrahmen überschreitet. In diesem Fall muss das Bundesverfassungsgericht nach seiner geltenden Rechtsprechung einschreiten, um die Grundrechte der Deutschen zu schützen. Ein solcher ausbrechender Rechtsakt, so betonte Verfassungsgerichtspräsident Voßkuhle, könne in Deutschland keine Wirkung entfalten.

Angesichts dieser Begründung wird man wohl ordentlich geschluckt haben im EZB-Elfenbeinturm im Frankfurter Ostend.

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„Rien ne va plus“ also für Madame Lagarde? Leider nicht ganz. Mit Hilfe einiger spitzfindiger französischer und italienischer Eurokraten wird man im Frankfurter EZB-Tower sicher wieder einen Weg finden, gegenwärtige Anleihenkaufprogramme fragwürdig zu begründen und abstruse Rechtfertigungen für neue Programme zu erfinden. Es wäre doch schon sehr verwunderlich, wenn sich die Draghi-Erbin Christine Lagarde von ihrem Gestus einer Sonnenkönigin verabschieden würde, nur weil das oberste Gericht des mit Abstand wichtigsten Euro-Staates ihr einen Rüffel erteilt.

Ohnehin sind die Wurzeln des Problems längst systemischer Natur. Mit den Worten „whatever it takes“ kündigte Lagardes Vorgänger Mario Draghi am 26. Juli 2012 wortgewaltig an, dass von jetzt an die Notenbank das Euro-Krisenmanagement übernehmen würde. Und Draghi ließ seinen Worten Taten folgen. Am 6. September 2012 machte der EZB-Rat den Weg für Outright Monetary Transactions (OMT) frei. Mit diesem neuen geldpolitischen Instrument durfte die EZB fortan unbegrenzt Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kaufen, vorausgesetzt der betroffene Staat erhielt bereits EFSF- oder ESM-Hilfen. Mit dieser Konditionalität wurde die strikte Trennung von Wirtschafts-, Finanz- und Geldpolitik in der Eurozone aufgehoben. Die EZB übernahm zunehmend originäre Aufgaben der Politik, indem sie nicht nur den geldpolitischen Rahmen setzte, sondern ihn auch mit Inhalt füllte. Im EZB-Rat gab es aus diesem Grund genau eine Gegenstimme gegen den OMT-Beschluss. Sie kam von Bundesbankpräsident Dr. Jens Weidmann. „Whatever it takes“ wurde so leider zum Standardrepertoire der EZB.

Schon gegen den OMT-Beschluss der EZB, ersichtlich ein „älterer Bruder von PSPP“, wurde vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde erhoben.

Bereits im Januar 2014 äußerte das Gericht starke Zweifel an der Rechtmäßigkeit des neuen EZB-Programms. Damals gab Karlsruhe in einer historischen Entscheidung bekannt, dass es das OMT-Programm mehrheitlich für rechtswidrig hält. So hieß es unter anderem: „Der OMT-Beschluss dürfte nicht vom Mandat der Europäischen Zentralbank gedeckt sein. Die Währungspolitik ist nach Wortlaut, Systematik und Zielsetzung der Verträge insbesondere von der primär den Mitgliedstaaten zustehenden Wirtschaftspolitik abzugrenzen. […] Für die Einordnung des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme spricht die unmittelbare Zielsetzung, Zinsaufschläge auf Staatsanleihen einzelner Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebietes zu neutralisieren. […] Auch der selektive Ankauf von Staatsanleihen nur einzelner Mitgliedstaaten ist ein Indiz für die Qualifikation des OMT-Beschlusses als wirtschaftspolitische Maßnahme, denn dem geldpolitischen Handlungsrahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken ist eine zwischen einzelnen Mitgliedstaaten differenzierende Vorgehensweise grundsätzlich fremd. Die Parallelität mit Hilfsprogrammen der EFSF bzw. des ESM sowie das Risiko, deren Zielsetzung und Auflagen zu unterlaufen, erhärten diesen Befund. Der vom OMT-Beschluss vorgesehene Ankauf von Staatsanleihen zur Entlastung einzelner Mitgliedstaaten erscheint insoweit als funktionales Äquivalent zu einer Hilfsmaßnahme der genannten Institutionen – allerdings ohne deren parlamentarische Legitimation und Kontrolle.“ Das war eindeutig.

Leider fehlte dem Bundesverfassungsgericht damals der Mut, eine Kehrtwende in der falschen Euro-Rettungspolitik zu erzwingen. Denn das deutsche Gericht bat nachfolgend den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um eine Überprüfung des Sachverhalts. Der EuGH geht aber seit jeher sehr wohlwollend mit Institutionen der Europäischen Union um. Schon damals hatte ich wenig Zuversicht, dass der EuGH die EZB wieder auf den Boden ihres Mandates zurückholen würde. Und dies nicht nur, weil der EuGH-Präsident bis 2015 Vassilios Skouris hieß. Und so plädierte der EuGH-Generalstaatsanwalt Cruz Villalón im Januar 2015 auf einen „Freispruch erster Klasse“ für die EZB. Während sich unsere Karlsruher Richter tief in die Materie eingearbeitet hatten, gab Villalón der EZB einen Blankoscheck. Hinsichtlich der Kontrolle der Zentralbank sei Zurückhaltung geboten, da den Gerichten die Spezialisierung und Erfahrung dafür fehle. Die rechtsstaatlich gebotene Rückbindung des Handelns der EZB an das Recht wurde durch ein „Not kennt kein Gebot“ ersetzt. In einfacher Sprache ausgedrückt, war die Argumentation der Luxemburger: Da keiner in Europa mehr von Geldpolitik versteht als die EZB und diese behauptet, es handle sich um Geldpolitik, dann ist es auch Geldpolitik und liegt damit innerhalb ihres Mandates – und wenn es noch so sehr nach Fiskalpolitik aussieht. Am 21. Juni 2016 fällte das Bundesverfassungsgericht dann sein Urteil. Die Verfassungsbeschwerden wurden für unzulässig erklärt. Das Urteil hat mich damals enttäuscht. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Argumentation des EuGH übernommen. Karlsruhe hatte zwar leichte Bedenken gegen die Anleihenkäufe der EZB geäußert. Letztendlich hat das Bundesverfassungsgericht den Machtkampf mit dem Europäischen Gerichtshof damals jedoch noch gescheut. Man konnte sich ein wenig damit trösten, dass die Wirksamkeit von OMT in seiner Ankündigung lag, es jedoch nie genutzt wurde.

Für die verfassungsrechtlich angegriffene Sache hilft es oft wenig, auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes Monate oder Jahre später zu hoffen. Dann ist die Messe in den meisten Fällen längst gelesen. Die deutsche Politik, also Regierung und Parlament, müssen sich endlich ihrer Verantwortung bewusst werden und dürfen sich nicht wegducken. Die Deutsche Mark und die Deutsche Bundesbank als erfolgreichste Zentralbank Europas nach dem Zweiten Weltkrieg waren einst das Vorbild für den Euro und die EZB. Die Unabhängigkeit der Zentralbank von der Politik war von breiter Zustimmung unserer Bevölkerung getragen, die während mehrerer Inflationen gelernt hatte, dass man die Regierung besser von der Notenpresse weghält. Die Verleihung einer solchen machtvollen Position ohne parlamentarische Kontrolle muss aber strikt an die Beschränkung auf das Mandat zur Erhaltung der Preiswerstabilität rückgebunden sein. Wer Wirtschaftspolitik betreiben will, möge sich in den parteilpolitischen Wettstreit begeben und sich alle vier Jahre dem Bürger zur Wahl (oder auch Abwahl) stellen. Aus diesem Grund steht die EZB in Frankfurt. Heute steht die EZB eher in der Traditionslinie der Banca d´Italia. Und das schlimmste ist, dass unser Bundesbankpräsident zunehmend marginalisiert, seine Positionen als „von gestern“ dargestellt werden. Als größter Anteilseigner am EZB-Kapital braucht Deutschland endlich ein Vetorecht. Es darf nicht sein, dass die Bundesbank im EZB-Rat von Malta und Zypern überstimmt werden kann.

METZGERS ORDNUNGSRUF 19-2020
Das BVerfG, Italiens Kreditwürdigkeit, die EZB und der Euro
Denn selbst wenn man eine Rechtmäßigkeit der EZB(Geld)Politik konstruieren kann, so tut sie unserem Land nicht gut. Kurzfristig scheint der Griff zur Notenpresse zwar verlockend, langfristig wirkt er aber wie süßes Gift: Erforderliche Strukturanpassungen werden unterlassen oder verschoben. Der einhergehende Kursverfall des Euro verstärkt diesen Effekt zusätzlich. Langfristig schafft aber nur Preiswertstabilität Vertrauen bei Sparern und Investoren. Eine zunehmende Ausweitung der Geldmenge bringt verloren gegangene Wettbewerbsfähigkeit nicht zurück, sondern endet in Inflation, enteignet den Sparer und verschreckt die Investoren. Menschen werden dazu genötigt, ihre Kapitallebensversicherungen und Bausparverträge zu kündigen. Die privaten Altersversicherungen werfen nichts mehr ab. Wer sein Geld heute auf die hohe Kante legt, wird bestraft.

Marode Krisenstaaten wie Italien oder Griechenland freuen sich hingegen über die künstlich niedrigen Zinsen. Die Zombievolkswirtschaften saugen sich wie toxische Schwämme mit der vom deutschen Steuerzahler garantierten Liquidität voll, während die EZB so langsam aber sicher zur Bad Bank für die überschuldeten Club-Med-Staaten verkommt.

Es bleibt nur zu hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht jetzt nicht plötzlich vor seiner neugewonnenen Courage zurückschreckt, sondern dem EuGH und der EZB in Zukunft noch deutlicher auf die Finger schaut!

Und mich beschämt es, dass wie schon beim Urteil zum Lissabonvertrag erneut das Bundesverfassungsgericht klarstellen muss, was Auftrag des gewählten Parlamentes ist.

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Kommentare ( 50 )

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Vox critica
3 Jahre her

Wer die Entwicklung aufmerksam verfolgte, konnte es schon seit langem erkennen. Die EU hat sich immer mehr zu einem Konstrukt der Entdemokratisierung entwickelt. Wenn eine Mehrheit der Wahlberechtigten mit der Politik einer Regierung unzufrieden war, konnte man sie früher nach Ablauf der Legislaturperiode abwählen. Heute geht das nicht mehr. 80% aller Entscheidungen fallen in Brüssel. Der Bundestag nickt pro forma ab und das war’s dann auch schon. Alle wichtigen Entscheidungen sind an demokratisch nicht legitimierte Institutionen weiterdelegiert worden. Das BVG hat dem Treiben Jahrzehnte lang zugesehen. Nun will es retten, was zu retten ist, aber es ist wohl zu spät.… Mehr

Heinrich Niklaus
3 Jahre her

Zitat: „Und mich beschämt es, dass wie schon beim Urteil zum Lissabonvertrag erneut das Bundesverfassungsgericht klarstellen muss, was Auftrag des gewählten Parlamentes ist.“ Was wirft das BVerfG dem Bundestag denn vor? „Die Karlsruher Richter stellen in dem Urteil fest, dass Bundesregierung und Deutscher Bundestag die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 und Absatz 2 sowie Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes verletzt haben. Sie hätten es unterlassen, geeignete Schritte dagegen zu unternehmen, dass die EZB mit dem PSPP und mit den Ankäufen von Wertpapieren auf der Basis des… Mehr

Diogenes
3 Jahre her

Eine sehr fachkundige vollständige Zusammenfassung der vorangegangenen Ereignisse und Injurien. Das tiefere Verständnis dafür wird wohl den meisten Opfern solcher Politik abgehen, aber es sieht so aus, als könne man damit den Relativierungen und Ignorantien der eigentlichen EU-Machthaber entgegentreten.
Die Reaktionen auf dieses Urteil sind von schandbarer Häme und verächtlichen, boshaften, niederen Kommentaren hilflos begleitet, was darauf hinweist, daß eine Entgegnung nur mit offener Gewalt, die schlimme Bilder zeitigen möchte, entgegen tritt und manche Existenz grauer und roter Mitläufer gefährdet sein könnte.

Peter Gramm
3 Jahre her

Zwei der höchsten Gerichte in Europa sind sich nicht einig. Nach derart sich widersprechenden Regularien soll sich aber der Bürger halten. Dieses ganze höchst suspekte Bürokratengebilde stellt seine völlige Unfähigkeit wieder einmal eindrucksvoll unter Beweis. Stellt sich jetzt die Frage welche dieser Instituionen kann problemlos aufgelöst werden. Schlichtweg sinnlose Steuergeldverschwendung.

Britsch
3 Jahre her
Antworten an  Peter Gramm

„Zwei der höchsten Gerichte in Europa.“ So pauschal gesagt finde ich das nicht treffend. Der Europäische Gerichtshof und das Bundesverfassungsgericht sind für mich nicht gleichsetzbar. Die EU ist für mich immer noch eine Vereinigung selbständiger Staaten. Die jeweils vom Volk gewählten Vertreter Haben sich an die Verfassung des Landes zu Halten in dem sie gemäß der jeweiligen Verfassung gewählt wurden. Die EU ist eine Vereiniguing von Staaten wo Deutschland / In Deutschland gewählte Volksvertreter nur im Rahmen deutscher Gesetze / der Deutschen Verfassung im Namen Deutschlands Zusagen machen dürfen / sich im Namen Deutschlands beteiligen und vepflichten dürfen denn nur… Mehr

PM99
3 Jahre her

Ich würde darin eher einen Sturm im Wasserglas sehen. In diesem Land wird Recht inzwischen permanent gebrochen und zwar nicht von Kriminellen, sondern der Regierung (ok, manche sehen da inzwischen keinen Unterschied mehr). Daher wird dieses Urteil null praktische Wirkung entfalten. Ja inzwischen betteln deutsche Politiker geradezu darum, dass die EU ein Verfahren wegen Vertragsverletzung gegen Deutschland einleitet. Ein Land mit solchen ideologisierten Weltrettern, deren Interesse zuallerletzt dem eigenen Land dient, ist verloren, mit oder ohne Verfassungsgericht. Wahrscheinlich wird dies nach diesem Urteil ohnehin bald als „nicht hilfreiche“ rechtsextremistische Vereinigung verboten.

bfwied
3 Jahre her

Die EZB, dominiert von den Südländern, wird nichts ändern, s. Lagarde, die EU wird D. verklagen, D. wird wie immer einknicken und den Rechtsbruch und die Unverschämtheit fortführen. Wie lange das noch weitergehen kann, weiß niemand, aber sicher ist, dass der Euro nicht lange Bestand haben kann, weil irgendwann hinter den Schulden nicht mehr genug Vermögen steht in D. Italien, Fr. und Gr. dürfte es egal sein, die haben schlicht ihre Schulden durch einen Schuldenschnitt los, aber D. hat seine Forderungen los, das ist doch der Unterschied! Niemand wird für Fremde, die alle sind, die nicht zur Familie gehören, sich… Mehr

Lucius de Geer
3 Jahre her

Frage an TE: Kommen neben Vertretern der Regierungspartei CDU (Tipi, Willsch, Pantel) demnächst auch Abgeordnete der Opposition zu Wort? Und: Bezahlt die Regierung eigentlich für solche platzierten Kommentare? Oder begnügt man sich mit indirekten Schüssen vor den Bug wie kürzlich im Staatsfernsehen („Infokrieger“)?

Donald G
3 Jahre her

Ich habe den Eindruck, der größte Teil der Foristen aber auch wohl der Rechtsexperten in unserem Land interpretiert das Urteil des BVerfG völlig falsch. Die richtigen, vor allem maßgeblichen Experten in unseren Parlamenten, allen voran in der Bundesregierung, sehen das nun völlig anders. Und da meine ich nicht einmal jene Fachkräfte aus dem Bereich Soziologie und Gedöns, welche dem BVerfG schon jedwede Kompetenz in Fragen der Finanzhoheit abgesprochen haben. Nein, auch unsere Oberfinanzfachkraft Olaf der Scholz, seines Zeichens Fachanwalt für Arbeitsrecht, erkennt natürlich sofort, dass das BVerfG in dieser Entscheidung grade zu klargestellt habe, dass das Anleiheprogramm der EZB sich… Mehr

karel
3 Jahre her

Sorry, die Wurzeln dieses EZB-Desasters finden sich in der katastrophalen Finanzpolitik Deutschlands und Frankreichs um die Jahrtausendwende. Schon vergessen??? Es ist schon bewundernswert, wie die eigentlich Schuldigen konsequent in den Medien ausgeblendet werden. So auch hier. Noch 2003 warnte die EZB unter dem damaligen Chef Trichet vor den absehbaren Folgen des Bruchs des EURO-Stabilitätspaktes……. https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/wirtschaftspolitik/geldpolitik-finanzpolitik-ezb-beklagt-bruch-des-stabilitaetspakts-1131460.html Die EU-Erweiterung in 2005 wurde zum Heben des heutigen Desasters. Selbst ein Altkanzler Schmidt sagte dazu….. „politischer Blödsinn“. Im bestimmenden EZB-Rat übernahmen die MED-Länder die Führung. mit all den heute beklagten Verwerfungen. Nun auf die Regierungen seit 2006 „einzuschlagen“ zeugt von journalistischem Gratismut. Einfach nur… Mehr

Imre
3 Jahre her

Vielen Dank Herr Willsch, für die klaren Worte und Ihre Haltung zu dem Problem, und nahezu vollständige Zustimmung. Leider glaube ich nicht mehr daran, dass in Deutschland Regierung und Parlament von sich aus auf den Pfad der Tugend zurück kehren. Der Sturm muss diese geballte Konzentration an Versagern und Verr***** (Selbstzensur) schon vollständig aus ihren Positionen hinausfegen. Heute und morgen noch nicht, wir befinden uns ja auch erst am Beginn der Großkrise. Wird aber, und hoffentlich nicht zu spät, kommen müssen, denn die andere Alternative ist zu verlustreich….. Hätte als politikinteressierter Ossi nie für möglich gehalten, dass eine Scheinelite die… Mehr