Die Faktendreher von „Correctiv“

Tichys Einblick will das „Faktenchecken“ nicht verbieten. Das behaupten nur die Meinungs-Kontrolleure von Correctiv. Es ist nicht die einzige Falschbehauptung, die klargestellt werden muss.

Getty Images | Screenprint
„Wir haben einen Angriff von Tichys Einblick abgewehrt“, verkündete die Plattform „Correctiv“ am Donnerstag in eigener Sache. „Der rechte Blogger hatte uns verklagt, weil er uns unsere #Faktenchecks verbieten wollte, die seine Texte durchleuchteten. Das LG Mannheim hat uns nun Recht gegeben. Unsere Arbeit ist OK. Details folgen.“
Umgehend folgte auch ein Kommentar der ZDF-Talkshow-Gastgeberin Dunja Hayali: „wie war das noch mal mit der (meinungs- und) pressefreiheit? Wer versucht hier noch mal, diese errungenschaften zu untergraben und auzuhöhlen.“

Für eine nach eigenem Verständnis dem Faktencheck verpflichtete Plattform und für eine öffentlich-rechtliche Journalistin ist es schon bemerkenswert, dass beide ausgerechnet bei diesem Thema eine handfeste Falschbehauptung verbreiten, beziehungsweise, wie es neudeutsch heißt, ein Narrativ. Denn Tichys Einblick hatte natürlich nicht versucht und versucht auch in der nächsten Runde vor Gericht nicht, Correctiv das Faktenchecken zu verbieten. Das kann und soll die Organisation unbegrenzt weiter tun, so, wie Dunja Hayali auch beim ZDF senden und meinen darf.

Interessanterweise behaupten Correctiv und Hayali nicht nur etwas Faktenwidriges, sondern sie erwähnen auch mit keinem Wort, worum es in der rechtlichen Auseinandersetzung tatsächlich geht.

Worum geht es also?

Correctiv wurde 2014 gegründet und mit einer Anschubfinanzierung von drei Millionen Euro ausgestattet, unter anderem von der Brost-Stiftung – geführt von dem ehemaligen SPD-Politiker und Ex-Kanzleramtschef Bodo Hombach. Außerdem erhält sie Fördergelder von der Rudolf-Augstein-Stiftung und der Open Society Foundation des Milliardärs George Soros. Als Medium arbeitet Correctiv bei bestimmten Recherchen auch mit dem ZDF zusammen.

Seit 2017 kooperiert Correctiv auch mit Facebook: es versieht in dessen deutschsprachigem Teil im offiziellen Auftrag des Netzwerks Postings, die nach Ansicht der Correctiv-Mitarbeiter nicht korrekt sind oder in der politischen Ausrichtung als ungebührlich eingeordnet werden, mit dem Stempel „falsch“ beziehungsweise „teilweise falsch“.

Die US-Präsidentenwahl faktencheckte Correctiv-Gründer David Schraven nach der Wahlnacht 2016 übrigens so:

Dass Facebook gerade Schravens Unternehmen trotzdem mit der Faktenkontrolle beauftragte, liegt möglicherweise am Druck durch das „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Jedenfalls passt die politische Ausrichtung von Correctiv gut zu der des Politikers, der das Paragrafenwerk damals geschaffen hatte. Zensur wird an Parteifreunde ausgelagert, die sich jetzt darüber beschweren, dass die Opfer sich wehren. Dabei wird die Wahrheit auf den Kopf gestellt wie in der sagenhaft faktischen Wahlberichterstattung von Correctiv.

In dem konkreten Fall, der zu dem Gerichtsverfahren TE versus Correctiv führte, ging es um einen Artikel auf TE über einen Appell von 500 Wissenschaftlern und anderen Persönlichkeiten, die sich gegen die Behauptung eines „Klima-Notstands“ wenden. Correctiv bezweifelte, dass es sich bei den 500 durchweg um Wissenschaftler handelte, und hielt TE außerdem vor, es habe versäumt, eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema zu publizieren. Den Facebook-Post von TE, der auf den Artikel hinwies, überstempelte Correctiv deshalb mit „teilweise falsch“.

Es gibt zwar Gründe, die gegen diese Einschätzung von Correctiv sprechen – wir haben sachlich korrekt berichtet. Es ist nicht unsere Aufgabe, die offizielle Stellungnahme der Bundesregierung zu einem Brief einzuholen, den eine Gruppe internationaler Persönlichkeiten an die UNO richten. Eine Nachricht ist eine Nachricht auch ohne den Senf der Bundesregierung dazu. Medien sind keine Organe des Bundespresseamts. Trotzdem hat TE nichts dagegen, dass Correctiv das meint, und diese Meinung auf der eigenen Webseite oder bei Facebook verbreitet. Correctiv soll auch ruhig Hillary Clinton zur Wiederwahl 2020 gratulieren.

Die Faktenchecker – und dagegen richtet sich die Klage – sollen sich nur nicht ungefragt an einen Facebook-Post von TE anhängen und damit von der TE-Reichweite profitieren. Wer den Post von TE (und in ähnlichen Fällen andere Posts) auf Facebook teilen möchte, der muss nämlich den Stempel von Correctiv zwangsweise ebenfalls teilen – auch, wenn er ihn für unsinnig beziehungsweise überflüssig hält. Correctiv ist ein Medium, also ein Wettbewerber von TE, der aber von Facebook das Sonderrecht erhalten hat, wie ein vermeintlich neutrale, mit fast richterlichen Befugnissen ausgestattete Instanz über andere Wettbewerber zu urteilen, und außerdem Nutzen aus deren Reichweite zu ziehen. TE klagte deshalb, siehe oben, nicht gegen die Äußerung von Correctiv, sondern machte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch geltend.

Ebenso entscheidend ist, dass Facebook die Reichweite von Seiten massiv drosselt, wenn Correctiv einen „Sticker“ anbringt. Damit wird einem direkten Wettbewerber ermöglicht, die Reichweite eines Konkurrenten zu reduzieren oder ganz zum Verschwinden zu bringen. Auch das ist ein Anschlag auf die Meinungsfreiheit im Netz und wettbewerbswidrig, wenn einige Unternehmen andere herabstoßen können, noch dazu, wenn sie wie Correctiv willkürlich andere denunzieren.


Screenprint: www.corretiv.org

Das ist nicht, wie Correctiv wähnt, ein „Angriff“ und schon gar nicht einer auf die Meinungsfreiheit. Es ist das Gegenteil – faire Chancen für Alle im Netz. Es ist der zeitgemäße Kampf gegen Zensur, denn Correctiv erhält auch umfängliche Steuermittel über die Bundeszentrale für Politische Bildung für die Verbreitung seiner Falschmeldungen. Und es ist vor allem das gute Recht von TE. Übrigens hing sich Correctiv auch schon an wesentlich größere und bei Facebook reichweitenstärkere Medien an, etwa an Sat1, das nach Meinung der Faktenchecker falsch über den Vorstoß zur Abschaffung des Englisch-Unterrichts in NRW berichtet haben soll.

Der Medienrechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der die Klage von TE vertritt, erklärt den Fall so:

„Entscheidend für den Rechtsstreit ist die Frage, wie es zu beurteilen ist, wenn ein Medium seine Bewertung über den Inhalt eines konkurrierenden Mediums nicht lediglich im Rahmen der eigenen Publikation veröffentlicht, sondern seine Kritik in Form einer Warnung unmittelbar mit der Publikation des angegriffenen Mediums verknüpft. Die Praxis bei Facebook, die zB “Correctiv” weitreichende Befugnisse der Stigmatisierung und Diskriminierung erlaubt, ist vergleichbar mit der Situation, dass ein Medium auf dem Titelblatt eines Konkurrenten einen Sticker anbringen lässt, mit dem vor der Lektüre gewarnt und dazu aufgefordert wird, stattdessen das eigene Konkurrenzmedium zu lesen. Im Printbereich wäre eine solche Praxis – etwa dass “Focus”-Mitarbeiter während der Auslieferung des „SPIEGEL“ einen “Focus”-Sticker auf dessen Titelseite aufkleben, oder umgekehrt – kaum denkbar. Im digitalen Bereich ist genau dies “Correctiv” u.a. aufgrund der Kooperation mit Facebook möglich. Damit wird der Bereich der Auseinandersetzung mit publizistischen Mitteln überschritten und man bedient sich unlauterer Geschäftspraktiken.“

Oder, um den Gedanken fortzuführen: es wäre so, als hätte ein Autor von TE das Recht, sich in das Studio von Dunja Hayali zu setzen, um dort den Zuschauern zu erklären, was die ZDF-Frau seiner Meinung nach Falsches behauptet hat.

Bislang ist nur bekannt, dass der TE-Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung abgewiesen wurde. Die Gründe, die das Landgericht Mannheim dazu bewogen haben, werden noch ein paar Wochen auf sich warten lassen. 

Wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung für die Meinungsfreiheit im Netz wird TE das Verfahren auch in weiteren Instanzen führen.


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Der Fonds Meinungsfreiheit im Netz trägt für dieses aufwändige Verfahren über alle Instanzen die Prozeßkosten. Spenden dafür helfen, auch andere Angriffe auf die Meinungsfreiheit prozessual zu bekämpfen. Informationen und Spendenmöglichkeiten dazu finden Sie hier

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Kommentare ( 102 )

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CIVIS
4 Jahre her

Ich habe jetzt auch geprüft und einiges korrigiert, …u.a.:

– meine Mitgliedschaft in der Amtskirche
(da gab´s nur den Austritt)

– mein Wahlverhalten nach ca. 40 Jahren CDU
(da gab´s nur eine Alternative)

– mein Spendenverhalten
(gesparte Kirchensteuer wird ab sofort an „mildtätige Vereinigungen“ wie
TichysEinblick, Achgut, Meinungsfreiheit im Netz, etc. verteilt)

Und bei alledem fühle ich weder Scham noch Schuld !

Kuno.2
4 Jahre her

Vor allem: warum sollte den TE vorher noch die Stellungnahme dieser Bundesregierung einholen? Das ist doch absolut deshalb entbehrlich, weil die Meinung dieser
Bundesregierung zum Thema hinlänglich bekannt ist.

Andreas aus Heidelberg
4 Jahre her

Ich bin nicht auf facebook und finde Ihren Artikel hochinteressant. Das „Correctiv“ kann also Nachrichten mit Anmerkungen überstempeln? Hier ein kurzer Auszug aus Orwell’s 1984 : „As soon as Winston had dealt with each of the messages, he clipped his speakwritten corrections to the appropriate copy of The Times and pushed them into the pneumatic tube. “
Parallelen zur Arbeit des „Correctiv“ sind natürlich rein zufällig. Und dass Orwell dabei von „corrections“ spricht natürlich auch. Hätte Orwell sein Buch erst in diesem Jahrhundert geschrieben, wie würde das Ministerium für Wahrheit wohl heißen … ?

Cerberus
4 Jahre her

Eigentlich erschreckend simpel. Denunzierungsstempel drauf und fertig. Von wem dieser Stempel kommt hinterfragt kaum jemand. Wo stehen wir mittlerweile, dass ein Unternehmen uns diktiert, was wir zu verachten haben. Heutzutage genügt hierzulande ja bereits ein Autounfall um SUV Autofahrer zu Hassobjekten zu machen.

Wuidara
4 Jahre her

Meine Spende hat Sie hoffentlich erreicht.
Wer bitte hat so einen Dreck wie diese sogenannten Soc. Medien wie Facebook und andere überhaupt nötig? Ich informiere mich Grundsätzlich direkt bei TE, Achgut und ähnlichen. Ich werde mich auch künftig von dem anderen überflüssigen Schund fernhalten. TE weiter so, und nichts anderes!

Freestyler
4 Jahre her

Eine Bitte an Tichy und Kollegen: Könnten Sie bitte PayPal.Me für Ihre Organisation einrichten, so wie Steinhöfel das für seine gemacht hat? Wetten dass dann die Spenden noch üppiger sprudeln?

Freestyler
4 Jahre her

OK, ihr habt’s geschafft: Habe eben mehrere hundert Euro an Steinhöfel gepaypalt.

Albert Pflueger
4 Jahre her

Facebook, Twitter und Co benutze ich lediglich in umgekehrter Richtung, wenn hier Links im Artikel eingepflegt werden. Meine Informationsquellen steuere ich direkt an, deshalb bekomme ich von Correctiv nichts mit. Wenn ich das auch noch ständig zur Kenntnis nehmen würde, wäre meine Laune nur schlechter.

Schließlich bin ich heilfroh, nicht nur auf die Regierungspropaganda angewiesen zu sein, die in der Tat kaum Raum für Faktenchecks bietet, da man Fakten dort kaum findet, sondern lediglich sogenannte „Narrative“.

Contenance
4 Jahre her

Und gespendet auch für Steinhöffels-Fond.

Contenance
4 Jahre her

Und gespendet.

Aber ob es hilft im Kampf gegen den Politiknotstand?