Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages: “Netzwerkdurchsetzungsgesetz verfassungswidrig”

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz wäre eine Grundrechtsbeeinträchtigung und ein Eingriff in die Meinungsfreiheit durch den Staat: Gröber ist noch kaum ein Gesetzentwurf beurteilt worden.

© Axel Schmidt/AFP/Getty Images

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages hat heute, am 12.06.2017, ein Gutachten abgeschlossen, das sich mit der Frage befasst, ob der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das von Justizminister Maas verfasst und von den Fraktionen von CDU/CSU und SPD in erster Lesung am 19.05.2017 im Bundestag behandelt wurde, mit der verfassungsrechtlich verankerten Meinungsfreiheit vereinbar ist. Dieses Gutachten liegt mir in vollem Umfang vor.

In einem Gutachten vom 29.05.2017 ist der Wissenschaftliche Dienst bereits zu dem Ergebnis gelangt, dass der Gesetzentwurf jedenfalls auch europarechtswidrig sei. Vor wenigen Tagen wurde eine Anfrage des Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit, David Kaye, an die Bundesregierung bekannt. Danach wecke der Gesetzentwurf schwerwiegende Bedenken hinsichtlich seiner Eingriffe in die Meinungsfreiheit und des Rechts auf Anonymität. Insbesondere sah der Sonderbeauftragte Verstöße gegen den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II), den auch die Bundesrepublik ratifiziert hat. Die Bundesregierung wurde innerhalb von 60 Tagen zu einer Stellungnahme aufgefordert.

„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten….“, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Hs. 1 GG (Meinungsfreiheit)

Die vom Wissenschaftlichen Dienst in dem Gutachten zusammengefasste Kritik an dem Gesetzesvorhaben deckt sich vollständig mit den vom Verfasser dieser Zeilen seit Januar 2017 formulierten Bedenken.

„Kritiker sehen aufgrund der festen – insbesondere kurzen – Löschfristen und die hohe Bußgeldandrohung (sic!) (bis zu 5 Mio. Euro bzw. 50 Mio. Euro)… eine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Derartige – in vielen Fällen auch existenzbedrohende – Bußgeldandrohungen erhöhten das Risiko, dass Unternehmen ohne sorgfältige vorherige Prüfung und vor allem in Zweifelsfällen auch legale Inhalte entfernten (sog. „Overblocking“). In der Bußgeldandrohung wird somit auch ein Einschüchterungseffekt (Chilling-Effekt) gesehen, dass aus Angst vor Sanktionen auch rechtmäßige Äußerungen gelöscht werden… Die Meinungsfreiheit sei demnach bereits aufgrund der zu kurzen Prüfungsfristen nicht gewährleistet. Ferner würden ‚die Belange des sich Äußernden nicht berücksichtigt’… Die vorgebrachten Einwände lassen zumindest einen mittelbaren Eingriff des Staates erkennen. Die Vorgaben geben zahlreiche und nachhaltige Anreize für Diensteanbieter, als private zwischengeschaltete Instanz vorsorglich Inhalte zu löschen oder zu sperren, welche sich in einer gerichtlichen Überprüfung als rechtsmäßig erweisen könnten. Eine dem Staat zurechenbare Grundrechtsbeeinträchtigung ist zu erwarten. Im Ergebnis kann eine Grundrechtsbeeinträchtigung durch die Entfernung grundrechtlich geschützter Inhalte von Nutzern nicht ausgeschlossen werden. § 3 (des Gesetzentwurfs, d. Verfasser) stellt demzufolge einen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar.“ Hervorhebungen durch den Verfasser.

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Ein solcher Eingriff kann zwar unter bestimmten Umständen gerechtfertigt sein. Und zwar, so das Bundesverfassungsgericht, wenn er einem legitimen Zweck dient und als Mittel zu diesem Zweck geeignet, erforderlich und angemessen ist. Diese Voraussetzungen seien aber nicht gegeben. Es sei bereits schwierig zu bestimmen, wann eine Meinungsäußerung rechtswidrig und wann sie noch durch die Meinungsfreiheit gedeckt sei. Die Begriffe „Hate Speech“ und „Fake News“ seien mangels klarer gesetzlicher Definition problematisch. Vernichtend auch die Klarstellung im Gutachten, wonach „Studien über die Zahl und Entwicklung der Häufigkeit der Fälle von Hasskriminalität und anderen Fällen strafbarer Inhalte einschließlich der vom Gesetzentwurf erfassten Falschnachrichten (Fake-News)“ nicht angegeben und Beispiele nicht genannt würden. In Fußnote 56 heißt es:

„Weitere Beispiele für die schwierige Beurteilung von strittigen Inhalten und von Hasskommentaren können anhand der vielfach intransparenten Lösch- und Nicht-Löschpraxis von Facebook auf dem Portal von Joachim Nikolaus Steinhöfel ‚Wall of Shame’ eingesehen werden, abrufbar unter https://facebooksperre.steinhoefel.de/.“

Es bestünde demnach stets die Gefahr, dass auch rechtmäßige Inhalte entfernt oder gelöscht werden. Insbesondere die hohe Bußgeldandrohung von bis zu 50 Millionen Euro und die kurzen Fristen, gerade bei den vermeintlich offensichtlichen Fällen, verstärkten diese Vermutung.

Weiter führten die begrenzten Rechtsschutzmöglichkeiten des Betroffenen „zu erheblichen Zweifeln an der Angemessenheit des Eingriffs“ in die Meinungsfreiheit.

Das Fazit des Wissenschaftlichen Dienstes ist eindeutig. Der Gesetzentwurf ist (auch noch) verfassungswidrig:

„Dieser Eingriff erscheint nach Abwägung der erörterten Belange nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.“

Und weiter:

„Meinungsfreiheit ist in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen ein essentielles Gut. Sie ist für eine freiheitlich-demokratische Ordnung konstituierend. Nur in besonderen Fällen darf das verfassungsrechtlich verankerte Grundrecht der Meinungsfreiheit beschränkt werden. In Zweifelsfällen hat das Bundesverfassungsgericht regelmäßig zugunsten der Meinungsfreiheit entschieden. Mit den vorgesehenen Regelungen im Entwurf eines Netzwerkdurchsetzungsgesetzes wird in dieses Recht eingegriffen. Bei der Güterabwägung im Rahmen der Rechtfertigungsprüfung ist hervorzuheben, dass es schon bei der begrifflichen Abgrenzung der zu löschenden rechtswidrigen Inhalte und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) erhebliche Schwierigkeiten gibt. Orientierungshilfen, Beispiele oder Hinweise auf ausgewählte Beispiele für offensichtlich rechtswidrige, rechtswidrige oder strafbare Inhalte werden im Gesetzentwurf nicht angegeben. Es wird lediglich auf ein Monitoring-Bericht des jugendschutz.net zu Löschgeschwindigkeit und -umfang hingewiesen mit dem Ergebnis: Es werde zu langsam und zu wenig gelöscht. Dagegen wären zur ordnungsgemäßen Beurteilung der Gefahr durch die Verbreitung von Hasskriminalität und strafbaren falschen Nachrichten („Fake News“) aber Angaben über Zahl, Entwicklung der Fälle und Studien über die vermuteten destruktiven Wirkungen äußerst hilfreich. Diese werden nicht angegeben.“

Bereits im Januar 2017 ist der Verfasser, in einem Text weit weniger wissenschaftlich formulierend, zu demselben Ergebnis gelangt.

„Ich freue mich schon auf den Gesetzesentwurf von Justizminister Maas (SPD)… Die einstweilige Anordnung des Verfassungsgerichts gegen diesen Rechtsunsinn liegt auf dem Tisch, bevor das Frühstücksei gekocht ist.“

Besser wäre gewesen, hätte sich Justizminister Maas an seit etwa einem Monat vorliegenden Getzesentwürfen orientiert, die europarechtskonform und verfassungsmäßig sowie effizient gewesen wären.

Mein besonderer Dank und Respekt gilt den Bundestagsabgeordneten, denen die Erstellung dieses wichtigen Gutachtens zu verdanken ist. Und die sich nicht von Apparatschiks der Machtorganisation einschüchtern ließen, denen fundamentale Verfassungswerte offenbar als lästige Hindernisse beim Machterhalt erscheinen.

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Kommentare ( 57 )

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KoelscherJung
6 Jahre her

Das wird dem kleinen König der Zensur und seiner Sonnenkönigen wenig gefallen.
Aber ich bin mir sicher, sie werden einen Weg finden.

as140
6 Jahre her

Ich hab unter einem Nachrichtenartikel die Verfassungsbrüche der Regierung aufgelistet mit Begründung, warum diese verfassungswidrig sind. Und als Antwort erhielt ich eine wüste Schimpftirade ( ohne ein einziges Gegenargument seinerseits) eines anderen Nutzers gefolgt von der Erklärung, dass man CDU oder SPD zu wählen habe, da es durch Wahl der AFD zu einem Bürgerkrieg käme -.-

Schleswig
6 Jahre her

Was der Wissenschaftliche Dienst sich wieder geleistet hat ist überhaupt nicht hilfreich, und sollte personelle Konsequenzen nach sich ziehen,
Wo kommen wir den dahin dahin, wenn es um den großen Fortschritt in der Abschaffung der Meinungsfreiheit ,und deren NGO Privatisierung geht.
Wer hätte das jeh gedacht, das ich meine private Meinung vor der SPD und Merkels CDU verstecken soll, ja muss.

Roger Feldkamp
6 Jahre her

Der seit je unbeirrt von fachlichen Skrupeln jedweder Art als gemeingefährlich kurpfuscherischer Dilettant im Amt herummurksende Bundesminister für Justiz und sonstiges rechtliches Unwesen wird sich, da seit Langem gegen Kritik und Einwendungen gleich welcher Art zuverlässig ideologisch immunisiert, auch durch das Gutachten eines subalternen, zudem offenkundig parteipolitisch instrumentalisierten wissenschaftlichen Hilfsdienstes von seinem missionarisch geführten Kampf gegen Rechts und wider alles einzig dort beheimatete politische Ungemach nicht abbringen lassen. Er wird also, inspiriert von der Devise „Viel Feind, viel Ehr“, seine Anstrengungen verdoppeln, um das allseits angefeindete Gesetz durch die parlamentarischen Klippen der zweiten und dritten Lesung zu lancieren, und darf… Mehr

Randall Flagg
6 Jahre her

Nicht nur die, sondern die ganze Menschheit. Und das seit Galileis „Und sie bewegt sich doch!“ nicht mehr.

onesome59
6 Jahre her

Maas-lose Linksfaschisten scheren sich nicht um die Verfassung – und dass sich die ewige, alternativlose Kanzlerin ebenfalls nicht darum kümmert und bereits ein halbes Dutzend Gesetze gebrochen hat, ist bekannt. Darum: Das Gesetz wird kommen und das mittlerweile willfährige Verfassungsgericht wird es absegnen. Wahlen, egal welche, werden daran nichts ändern. Demokratie? Bisher hatten wir kaum mehr als die Illusion davon – jetzt ist auch die verflogen. Gute Nacht, Deutschland!

The Saint
6 Jahre her

Man sollte das nicht so eng sehen. Maas schickt den Gesetzentwurf einfach an Westwing zurück, und dann hat sich die Sache.

Peter Gramm
6 Jahre her

kann es nicht sein dass der Putsch gegen unseren Rechtsstaat von ganz oben kommt??? Die neue Weltordnung läßt grüßen in dem man individuelle Freiheitsrechte aushebelt. Da ziehen ganz andere an den Strippen. Unsere Politiker sind nur noch Marionetten. Diejenigen die ihrem Gewissen sich verpflichtet fühlen werden rausgebissen (siehe Bosbach u.a.m.).

CG
6 Jahre her

Es ist nicht Kauder. Es ist die Person, die seine Fäden zieht. Der Fisch stinkt – wieder mal – vom Kopf her. Maas und Kauder wären längst zurückgepfiffen worden, wenn das nicht so wäre. Es soll mal wieder der Kopf von Frau Merkel durchgesetzt werden, mit aller Gewalt. Das deutlichste Anzeichen dafür war das Abstimmungsverhalten der Unionsfraktion bei der ersten Lesung. Erst gab es jede Menge Gegenstimmen. Dann am nächsten Tag wurde einfach durchgewinkt. Und wenn ich mich dazu noch erinnere, daß Herr Kauder bereits in Talksendungen vor einiger Zeit praktisch mit Schaum vor dem Mund herumgeiferte, die Redefreiheit gehöre… Mehr

C.Meyer
6 Jahre her

Der wissenschaftliche Dienst agiert nicht so wie er soll? Das ist ein starkes Stück!
Die Konsequenz kann nur sein, abschaffen oder so besetzten und Einfluss auf seine Gutachten nehmen, dass Herr Maas und seine Gesetzesvorlagen anstandslos durchgewunken werden.

Auf geht´s Herr Maas, „reformieren“ sie endlichen den wisenschaftlichen Dienst des Bundestags.