Corona-Update zum 4. Mai: Was lockert sich wo genau?

Mit dem 4. Mai treten deutschlandweit unterschiedliche Corona-Regeln in Kraft. Die wichtigsten Änderungen in den 16 Bundesländern im Überblick.

Ab Montag gelten erneut gelockerte Einschränkungen – mit unterschiedlichenn Regelungen in den Bundesländern. Die wichtigsten Regeln hat TE hier für Sie zusammengestellt. In den meisten Ländern dürfen Krankenhäuser auch wieder aufschiebbare (elektive) Eingriffe durchführen. Ob diese tatsächlich stattfinden, hängt von den Gegebenheiten an Ort  Stelle undab.

Baden-Württemberg

Gottesdienste sind wieder erlaubt, mit bis zu 100 Teilnehmern im Freien oder einem Mindestabstand von 1,5 Metern innerhalb von Gebäuden, Bestattungen mit bis zu 50 Teilnehmern.

Die Begrenzung der Verkaufsflächen von Geschäften auf 800 Quadratmeter entfällt. Das Oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs entschied am 30. April, dass es gegen den Gleichstellungsgrundsatz verstoße, wenn Buchhandlungen und Autohäuser keinen solchen Begrenzungen unterliegen, ohne dass ein sachlicher Grund für die Privilegierung vorliegt. Das Gericht räumte der Landesregierung bis zum 4. Mai eine Frist ein, um entweder alle Geschäfte der 800 Quadratmeter Regel zu unterwerfen oder aber gar keine – die Regierung wählte die letztere Option.

Friseursalons und Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen. Ab dem 6. Mai dürfen Spielplätze, Zoos, Tierparks, Museen, Ausstellungen und Galerien wieder öffnen.

Bayern

Friseure dürfen wieder schneiden, „gesichtsnahe Dienstleistungen“ wie Rasieren und Augenbrauenzupfen bleiben untersagt. Trockenhaarschnitte sind ebenfalls untersagt: Haarewaschen ist Pflicht.

Fußpfleger dürfen wieder an´s Werk, ebenso Physiotherapeuten. Die bisherige Beschränkung auf medizinische Notwendigkeit entfällt.

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Gottesdienste sind im Freien mit maximal 50 Personen erlaubt, 1,5 Meter Mindestabstand muss eingehalten werden. In Kirchen, Synagogen und anderen Veranstaltungsräumen muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden, die maximale Anzahl der Teilnehmer ergibt sich daraus. Es gilt eine Höchstdauer von 60 Minuten und Maskenpflicht.

Veranstaltungen dürfen mit bis zu 50 Teilnehmern im Freien wieder stattfinden; sie müssen allerdings „ortsfest“ sein, Demonstrationszüge bleiben also verboten. Abstandsregeln gelten auch hier. Jeder Veranstalter darf maximal eine Veranstaltung pro Tag organisieren und sie darf höchstens eine Stunde dauern.

Die in Bayern geltenden Ausgangsbeschränkungen sind streng genommen immer noch gültig. Das oberste Verwaltungsgericht Bayerns stellte am 27. April jedoch fest, dass die Ausgangsbeschränkung mittlerweile so viele Ausnahmen vorsieht, dass jeder denkbare Grund als „triftiger Grund“, seine Wohnung zu verlassen, gilt und das Verlassen der Wohnung nur für solche Gründe untersagt ist, die vom Gesetzgeber explizit untersagt sind.

Die Landesregierung nennt folgende „triftige Gründe“:

  1.  die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  2. die Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen sowie der Leistungen von Physiotherapeuten und der Fußpflege, der Besuch bei Angehörigen sonstiger therapeutischer Berufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist, sowie Blutspenden,
  3. Versorgungsgänge für die Gegenstände des täglichen Bedarfs und Einkauf in den nach § 4 zulässigerweise geöffneten Ladengeschäften einschließlich der Besuch von Friseurbetrieben,
  4. der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  5. die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  6. die Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten Familienkreis,
  7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung und
  8. Handlungen zur Versorgung von Tieren.

Das Gericht sieht diese Liste allerdings als nicht vollständig an. Nur explizit untersagte Gründe, seine Wohnung zu verlassen, sind untersagt; doch solche werden in der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung höchstens indirekt genannt (zum Beispiel ist das Besuchen von Pflegeeinrichtungen weiterhin untersagt).

Berlin

Friseure dürfen wieder öffnen, gesichtsnahe Arbeiten wie Rasieren, Wimpernzupfen etc. sind allerdings untersagt.

Versammlungen mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen unter freiem Himmel wieder stattfinden – bisher waren nur 20 Personen erlaubt.

Museen, Gedenkstätten, Galerien, Ausstellungen dürfen wieder öffnen.

Gottesdienste dürfen stattfinden mit maximal 50 Teilnehmern. Außerdem müssen Teilnehmerlisten angelegt und vier Wochen aufbewahrt werden. Man möchte sich fast fragen, ob der Schutzpatron Berlins nicht der Heilige Bürokratius ist – mit dem Bundestag ist ihm in Berlin auch ein passendes Monument gesetzt.

Brandenburg

Friseure dürfen wieder öffnen, gesichtsnahe Arbeiten sind untersagt.

Gottesdienste und Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmern dürfen stattfinden.

Zoos, Wildgehege, Museen und bestimmte Kultureinrichturnen dürfen schon seit dem 27. April wieder öffnen.

Über Öffnungen von Spielplätzen will das Kabinett am 8. Mai beraten.

Bremen

In Bremen sind noch keine Lockerungen beschlossen. Laut Radio Bremen will der Senat dazu am Dienstag einen Beschluss fassen. So sollen Spielplätze und Kultureinrichtungen wieder öffnen dürfen, ebenso sollen Gottesdienste stattfinden. Beschlüsse dazu sind allerdings noch nicht verabschiedet. Die Freiheiten der Bürger haben ja Zeit und sollten sich am Sitzungskalender des Senats orientieren.

Hamburg

Der Hamburger Senat hat noch keine neuen Maßnahmen aufgrund der Ministerpräsidentenkonferenz vom 30. April erlassen. Über die Ergebnisse dieser Konferenz soll frühestens am 5. Mai beraten werden.

Friseure dürfen trotzdem schon ab dem 4. Mai öffnen, eine Regelung dazu hatte der Senat schon am 24. April beschlossen.

Hessen

Es dürfen wieder öffnen:

  • Spielplätze
  • Museen, Ausstellungen
  • Gedenkstätten
  • Friseure, Nagelstudios, Massagepraxen und Nagel- und Tattoostudios

In Alten- und Pflegeheimen sind – unter nach wie vor strengen Einschränkungen – wieder Besuche möglich, allerdings nur einmal wöchentlich und für eine Stunde und nur von Familienangehörigen oder Bezugspersonen.

Gottesdienste sind schon seit dem 1. Mai wieder erlaubt, die Teilnehmerzahl ist durch den Mindestabstand (1,5 Meter) und die Größe der Räumlichkeiten bestimmt.

Seit dem 1. Mai dürfen Geschäfte auch Sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen.

Mecklenburg-Vorpommern

Gottesdienste dürfen wieder stattfinden, bei 1,5 Meter Mindestabstand und einem Teilnehmer pro 10 Quadratmeter Gebetshausfläche.

Friseure dürfen wieder öffnen, aber nur Nassrasuren durchführen.

Das Einreiseverbot für nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnende Deutsche bleibt bestehen, seit dem 1. Mai dürfen „auswärtige“ Jäger allerdings wieder in ihre Reviere – aber nur alleine.

Es ist geplant, dass die Außengastronomie ab dem 11. Mai wieder öffnen darf, Restaurants eine Woche später, doch dies kann sich bei steigenden Fallzahlen wieder ändern.

Diese Regelungen wurden schon vor der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin am 30. April beschlossen.

Aufgrund der oben erwähnten Konferenz beschloss die Landesregierung allerdings alle Geschäfte und die Spielplätze wieder zu öffnen.

Nordrhein-Westfalen

Es dürfen öffnen:

  • Museen, Ausstellungen, Galerien
  • Gedenkstätten
  • Zoos, Botanische Gärten
  • Friseure, Fußpflege

Spielplätze öffnen am 7. Mai wieder.

Fünfte Amtszeit für A.M.?
Horst, jetzt reicht´s!
Gottesdienste sind unter Auflagen schon seit dem 1. Mai wieder möglich. Ministerpräsident Laschet gibt sich zwar gerne als der große Öffner und Feind aller Einschränkungen – aber ohne Genehmigung aus Berlin geht er anscheinend allerhöchstens zum Gebet. Gesundheitsminister Karl-Joseph Laumann will zwar wieder Besuche in Altenheimen ermöglichen, aber über vage Willensbekundungen in der Frankfurter Allgemienen Zeitung kommt er am Sonntag noch nicht hinaus.

Niedersachsen

Friseure dürfen am 4. Mai wieder öffnen, Friseure müssen allerdings die Kontaktdaten all ihrer Kunden für drei Wochen aufbewahren – immerhin eine Woche weniger als Kirchen in Berlin, aber trotzdem ein beträchtlicher Berg an Papier, der da angehäuft wird.

Ehe- oder Lebenspartner dürfen ihren Partner wieder auf den Nordsee-Inseln besuchen, ebenso andere Familienangehörige, sofern „zwingende familiäre Gründe“ vorliegen.

Spielplätze dürfen ab dem 6. Mai wieder öffnen, Gottesdienste ab dem 7. Mai wieder stattfinden.

Ab dem 6. Mai dürfen auch Sportanlagen im Freien wieder öffnen, allerdings gilt auch hier die Abstandsregelung von 1,5 Metern Mindestabstand.

Rheinland-Pfalz

Friseure und Fußpflegeeinrichtungen dürfen wieder öffnen.

Die Verkaufsflächenbegrenzungen von Geschäften fallen weg, alle dürfen öffnen.

Gottesdienste dürfen schon seit dem 3. Mai wieder stattfinden.

Spielplätze sind seit dem 30. April geöffnet.

Museen, Ausstellungen etc. sollen ab dem 11. Mai wieder öffnen dürfen.

Saarland

Das Saarländische Verfassungsgericht erklärte die Ausgangsbegrenzungen dort schon am 29. April für nicht mehr verhältnismäßig. Daher gelten seit diesem Moment dort die gleichen Kontaktbegrenzung wie im Rest der Republik – denn im Saarland gelten Verfassungsgerichtsentscheidungen ab der Verkündung wie ein Gesetz; eine nicht verfassungsgemäße Regelung kann nicht einfach bis zur Nachbesserung durch die Landesregierung in Kraft bleiben, wie zum Beispiel in Bayern. Dort stellte das Verwaltungsgericht fest, dass es gegen das Gleichstellungsgebot verstößt, dass große Geschäfte nicht öffnen dürfen, ließ der Landesregierung aber Zeit, die Regelung zu ändern, statt sofort alles aufzumachen.

Es dürfen öffnen:

  • Spielplätze
  • Friseure, Tattoostudios, Nagelstudios
  • Museen, Ausstellungen, Galerien
  • Zoos und Botanische Gärten
  • alle Geschäfte unabhängig von ihrer Größe

Kontaktarme Sportarten mit weniger als 5 Teilnehmern dürfen wieder stattfinden.

Gottesdienste dürfen bei begrenzten Teilnehmerzahlen seit 1. Mai wieder stattfinden.

Sachsen

Gottesdienste sind wieder erlaubt. Maximal 50 Teilnehmer sind unter freiem Himmel gestattet, in Kirchen gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern, daraus ergibt sich die Teilnehmerzahl.

Es dürfen öffnen:

  • Archive, Bibliotheken und andere Medienausleihen
  • Gedenkstätten
  • Museen, Galerien und Ausstellungen
  • Zoos, Botanische Gärten (nur Außenanlagen)
  • Spielplätze
  • Auch Geschäfte über 800 Quadratmetern dürfen öffnen, sofern sie ihre Verkaufsfläche entsprechend verkleinern.
Sachsen-Anhalt

Es dürfen öffnen:

  • Museen
  • Gedenkstätten
  • Bibliotheken
  • Friseure, Fußpflege- und Masagepraxen, Nagel- und Kosmetikstudios
  • Gottesdienste dürfen unter Auflagen wieder stattfinden.

In Pflege- und Altersheimen ist ab dem 11. Mai eine Stunde Besuch pro Tag von einer Person erlaubt – das Coronavirus ist bekanntlich erst ab 3.601 Sekunden (einer Stunde und einer Sekunde) ansteckend – aber nur in Sachsen-Anhalt.

Außerdem dürfen ab dem 4. Mai bis zu fünf nicht in einem Haushalt lebende Personen zusammen unterwegs sein. Auch Geschäfte dürfen ohne Größeneinschränkung wieder öffnen.

Spielplätze öffnen am 8. Mai wieder.

Sollte sich die Zahl der Infizierten weiter positiv entwickeln, kann die Gastronomie möglicherweise ab 22. Mai wieder öffnen.

Schleswig-Holstein

Bis zu zweistündiger Besuch ist in Pflegeeinrichtungen prinzipiell wieder erlaubt, die Entscheidung, dies zuzulassen, liegt allerdings bei der Einrichtung. Anders als in Sachsen-Anhalt braucht in Schleswig-Holstein ein Virus wohl 7.201 Sekunden, um jemanden zu infizieren. Faszinierend, wie sich ein wenig Seeluft auf so ein Virus auswirkt.

Friseurbetriebe dürfen wieder öffnen, ebenso Fußpflege- und Nagelstudios.

Gottesdienste dürfen mit begrenzter Teilnehmerzahl stattfinden.

Zoos, Botanische Gärten, Museen und Ausstellungen dürfen öffnen.

Die Einreise für nicht in Schleswig-Holstein Lebende ist weiterhin untersagt außer für:

  • Ausübung kontaktarmer Sportarten
  • Besuch der gerade wieder geöffneten Museen, Zoos, Botanischer Gärten etc.
  • private Besuche

Damit dürften eigentlich fast alle Gründe abgedeckt sein, warum man nach SH will, mit der Ausnahme von Tourismus, der weiterhin verboten ist, genauso wie alle andere „Freizeitzwecke“ – warum dann aber Zoobesuche erlaubt sind, weiß nur der liebe Ministerpräsident.

Thüringen

Es dürfen öffnen:

  • Spielplätze
  • Geschäfte unabhängig ihrer Größe
  • Friseure, Fußpflege-, Kosmetik und Nagelstudios
  • Individualsportplätze (zum Beispiel Golfplätze)

Gottesdienste und Demonstrationen mit bis zu 30 Teilnehmern sind schon seit dem 23. April erlaubt; Museen, Zoos und Botanische Gärten sind seit dem 27. April geöffnet.

Da die Corona-Situation zwar weiter Bestand hat, die Nachrichten sich aber nicht mehr derartig überschlagen wie noch vor wenigen Wochen, wird das Corona-Update in Zukunft nur jeden zweiten Tag veröffentlicht – oder wenn es neue Entwicklungen gibt. Denken Sie daran: Ein Lächeln hinter der Maske erleichtert den sozialen Kontakt und erhöht nicht die Ansteckungsgefahr.

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Kommentare ( 42 )

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Marc Hofmann
3 Jahre her

Ende der Woche wird noch mehr gelockert sein..
Und Ende Mai wird die Merkel Regierung gelockert…und vom Hof gejagt.
Merkel und Söder…die Marionetten des globalen deep State haben keine Unterstützung mehr…die EU und Deutschland werden vom Globalisten deep State nicht mehr unterstützt…der letzte Kampf findest in den USA statt…und hier hat Trump alle Trümpfe in der Hand. Der Monat Mai und Juni werden heisse politische Monate…es wird für viele ein böses Erwachen geben

Britsch
3 Jahre her

In früheren Zeiten gab es Freiheitskämpfer, Kämpfer für die Freiheit. Brauchen wir das in der heutigen Zeit auch wieder um nicht immer mehr „unterjocht“ zu werden? Sind wir schon ehemaligen „Leibeigenen“ gleichgesetzt, oder sind wir noch in der Phase wo solches Bestreben noch voll im Gange ist. Ehemalige Feudalherrschaft war für die Feudalherren doch eine wunderbare Sache. Das haben auch die erkannt welche sich selbst heutzutage als Elite / Führungselite bezeichnen und bauen ihre Feudalherrschaft (zeitbereinigt) immer mehr aus. Mir scheint es stimmt, daß sich alles wiederholt. Wird sich auch eine Revolution wiederholen wo die Feudalherren als Folge ihres Tuns… Mehr

der Doc
3 Jahre her

Was sehr stark gelockert ist – und das schon seit langem, ist eine Schraube – bei den uns regierenden Knalltüten!

Ursula Schneider
3 Jahre her
Antworten an  der Doc

Kleine Korrektur: Es sind leider mehrere Schrauben (Klima, Energie, Migration, Bürokratie, Steuerpolitik, Scheckbuch-Diplomatie, Kampf gegen Rechts, EU-Hörigkeit, Selbstbedienungsmentalität usw. usw.) Wie soll da die Wirtschaft wieder ins Rollen kommen?

Britsch
3 Jahre her
Antworten an  Ursula Schneider

„Die Wirtsfchaft“ daß sie läuft dafür sind ja hauptsächlich „Kapitalisten“ verantwortlich. Diese werden aber als böse Verantwortliche allen Übels auf der Welt ausgemacht die bekämpft und beseitigt werden müssen. Die Dummheit und die daraus meist erwachsende Überheblichkeit Dieser mit Dummheit gesegneten ist das größte Übel dieser Welt. Wie es z.B. auch etwas anderst ausgedrückt die Meinung von Helmut Schmidt war. Er wird ja auch heutzutage als Nazi ausgemacht und Sein Bild mußte sogar in der nach ihm benannten Kaserne abgenommen werden im Rahmen der „Säuberung“, durchgeführt von bereits vor genannten „gesegneten“. Das alles ist für so „Gesegnete“ aternativlos, denn Alternativen… Mehr

Alf
3 Jahre her

Die Einschränkungen (Lockerungen sind es ja keine) sollten nicht länderbezogen, sondern nach Landkreisen erfolgen. Jeder Landrat entscheidet, was für seinen Landkreis gut ist. Irgendwann würden die Unterschiede schon in Fleisch und Blut übergehen.
Die Landesfürsten wären nicht mehr verantwortlich, könnten auf die Landkreise verweisen.
Politische Verantwortung bedeutet, über den Tellerrand zu schauen und Maßnahmen auszugleichen. Hier scheint aber jeder Landesfürst einen closed shop zu unterhalten. Und einige haben so tiefe Teller, daß sie nicht mehr über den Rand schauen können.

Das geht sogar über Ländergrenzen hinweg.

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Alf

Sie meinen beispielhaft, wieso die Menschen im ganzen Ostalbkreis kujoniert werden, wenn sich doch die meisten der dort Infizierten in Ellwangen befinden?

Alf
3 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Nein, mir wäre es als Landesfürst peinlich, keine Erklärung zu haben, daß z.B. Golfplätze in anderen Ländern geöffnet haben, die in Bayern aber nicht. Hier als Landesfürst zu schweigen kommt nicht gut an und macht irgendwie mit Merkel gemein. Ich kann in meinem closed shop nicht veranstalten, was mir so einfällt. Ich muß mal über den Tellerrand schauen und das eigene Handeln oder Unterlassen überdenken. Schlichter Vergleich: wie machen es die anderen? Die Bürger haben einen Anspruch, daß hier eine Begründung gegeben wird. Und wenn es so weitergeht, dann wäre es nicht verwunderlich, wenn z.B. Landkreise eigene Maßnahmen beschließen (nur… Mehr

Andreas aus E.
3 Jahre her

„Die Einreise für nicht in Schleswig-Holstein Lebende ist weiterhin untersagt außer für:“

Da fehlt noch: Beliebige Einreise unter dem Deckmantel Asyl&Flucht.

Lara
3 Jahre her

Frei atmen ist Menschenrecht.
Die Maskenpflicht sollte sofort auf die Bereiche Krankenhaus und Altenheim reduziert werden.

Alfonso
3 Jahre her
Antworten an  Lara

Menschenrechte gelten nicht für alle Menschen?

Für Leute im Altenheim und dem Krankenhauspersonal gilt Menschenrecht nicht! Merkwürdiges Rechtsempfinden.

Ursula Schneider
3 Jahre her
Antworten an  Alfonso

Das Recht hat oft zwischen zwei gleichwertigen Gütern abzuwägen. Chirurgen z. B. können sich auch nicht gegen Masken wehren und das mit gutem Grund.

Alfonso
3 Jahre her

Ausgangsregelungen – gelockerte Einschränkungen

Erinnert mich an „Lockerungen im Strafvollzug“.

Kassandra
3 Jahre her

Lässt sich verifizieren, ob die Bilder von dort stammen? https://twitter.com/Hartes_Geld/status/1257050445056442374

Kassandra
3 Jahre her

Streecks Ergebnisse der Heinsberg Studie sind online. Den link fand ich bei M.T. Franz in AT: https://www.uni-bonn.de/neues/111-2020

Montesquieu
3 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Und das RKI vermutet auf einmal eine noch höhere Dunkelziffer…Clowns….

Kassandra
3 Jahre her
Antworten an  Montesquieu

Dr. Schiffmann sprach gestern von einer RKI-Monarchie und einem „König Wieler“. Schade, dass deren Krakenarme bis weit in die newsletter und wie amtlich aussehenden Ärzteblätter reichen – und welche der Leser aus Angst auch dort ihren Mund nicht mehr aufbekommen.

Unterfranken-Pommer aus Bayern
3 Jahre her

„Bayern/Gottesdienst: Es gilt eine Höchstdauer von 60 Minuten und Maskenpflicht.“

Ich gehe nicht mit einer Maske in die Kirche und werde mir, sollte die Fronleichnams-Prozession heuer stattfinden, auch im Freien keine aufsetzen. Punktum.

Kassandra
3 Jahre her

Ist doch interessant, wie so einem insgesamt abflauendem Virus in der 61. Minute eines Gottesdienstes zugetraut wird, sich noch einmal aufzubäumen und mit aller Kraft anzugreifen…

Wenn die Kirchen die Fronleichnamsprozessionen nicht durchsetzen wie auch den Gewerkschaften ihre Demonstrationen zum ersten Mai anscheinend egal waren – während am 2. Mai in Stuttgart einer für die Grundrechtedemo bis vors Verfassungsgericht ging und diese mit ca. 6.000 Teilnehmern stattfand – könnte man sich ja auch mal Gedanken über Sinn und Zweck solcher „Organisationen“ in der uns bescherten Coronazeit machen…

Unterfranken-Pommer aus Bayern
3 Jahre her
Antworten an  Kassandra

Das Problem ist halt: Dorf. „Hosch gsea, d’r Sohn voa d’r XXX hot koi Mosk’n net aufghobt bei d’r Mess‘. Dabei ham’s do gsagt, dass ma des doa muaß! Des is‘ doch sowos von unverantwortlich. Aba die warn‘ scho imma so a weng rebellisch…dem sei Groaßvoata…“ (Und bevor jemand was sagt: nein, das war jetzt kein echtes Allgäuerisch. Ist im Schriftdeutschen sowieso nicht ausdrückbar. Aber für die Unkundigen nördlich von Donau und westlich der Iller ist das ja Wams wie Hose. 😉 ) Da kann ich mich auch 30 Minuten vor dem Gottesdienst in den hintersten Winkel der obersten Empore… Mehr

Lara
3 Jahre her

Für seine Freiheiten muss man kämpfen.
Das tolle daran, jeder „Widerstandskämpfer“ kann sofort frei atmen und hat allein dadurch schon seine Belohnung.

Bei uns ist im Betrieb auch seit heute Maskenpflicht auf dem Gang, wenn man z.B. auf die Toilette muss oder zum Kollegen zwei Meter weiter auf der anderen Seite des Flures.
Den Schwachsinn macht aber fast keiner mit.