CO2-Steuer verfassungswidrig, so Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Für Union, SPD und Grüne ist die CO2-Steuer ausgemachte Sache, die noch im Herbst die Kassen füllen und die Bürger ausplündern soll. Jetzt erhebt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags Bedenken gegen das Vorhaben.

imago Images/Steinach
Eine mögliche CO2-Steuer ist vermutlich verfassungswidrig. Der Staat darf nicht einfach neue Steuern erfinden. Zu dieser Einschätzung kommen die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages.

Das politische Ziel der CO2-Steuer sei zwar klar, schreiben sie in ihrem Gutachten, nämlich einer Tonne CO2 einen bestimmten Preis zu verleihen, der dauerhaft zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen solle. Doch daraus ergebe sich das Problem, dass eine Besteuerung einer CO2-Emission bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen ausscheidet.

»Denn eine CO2-Emission ist weder der Verbrauch eines Wirtschaftsgutes, noch ist es ein Rechts- bzw. Wirtschaftsvorgang oder der Besitz einer Sache.« Damit rückt der Wissenschaftliche Dienst auch die schräge Auffassung der stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Maria Luise Anna Dreyer zu Recht, die vor kurzem von einem CO2-Verbrauch gesprochen hat.

»Eine Besteuerung einer CO2-Emission lässt sich keinem bestehenden Steuertypus zuordnen und ist mithin steuerverfassungsrechtlich ausgeschlossen.«

Es könnte zwar das Grundgesetz geändert werden, doch dafür wäre eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig; dafür verfügt die große Koalition aber nicht über die nötigen Stimmen. Zudem hat die FDP-Frau Bettina Stark-Watzinger, Vorsitzende des Finanzausschusses im Bundestag, bereits klar gesagt: »Ich werde einer Verfassungsänderung nicht zustimmen.« Das bedeutet übrigens nicht, dass sie gegen eine weitere Abzocke der Bürger ist. Das Kind soll nur einen anderen Namen haben, in diesem Fall eine »Ausweitung des Emissionshandels«. Dem würde sie zustimmen.

Das Umweltbundesamt will schnell Geld sehen (»Schneller Einstieg jetzt nötig«) und schlägt beispielsweise einen CO2-Aufschlag auf die bestehende Energiesteuer vor, die grüne Führung will also die Energiesteuer einfach erhöhen. Dieses Modell wäre im Rahmen der Finanzverfassung zulässig, schreiben die Juristen des Wissenschaftlichen Dienstes.

Die sollen »den Mitgliedern des Deutschen Bundestages bei der Ausübung ihres Mandates Hilfestellung leisten und sie beraten«. Die Dienste, die auch die Öffentlichkeit informieren und die unterschiedlichsten Themen in einen aktuellen politischen oder gesellschaftlichen Zusammenhang stellen, haben sich jetzt ausführlich mit der Frage befasst, wie CO2 besteuert werden könnte.

Sie gingen detailliert Einzelfragen zur steuersystematischen Einordnung einer CO2-Steuer nach und untersuchten, ob eine CO2-Steuer eine Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer sei und welche Gesetze geändert werden müssten, um eine CO2-Steuer einzuführen. Außerdem fragten sie, welche sonstigen Steuern – wie zum Beispiel die Kfz-Steuer . schon heute den CO2-Anteil »bepreisen«.

Das nationale Steuerverfassungsrecht gibt den Rahmen vor, wie Steuern ausgestaltet werden können. Das dürfe gerade kein Steuererfindungsrecht sein, sondern ein Steuerfindungsrecht, schreiben die Fachleute des wissenschaftlichen Dienstes. »In Betracht kommt damit die Schaffung einer CO2-Steuer als Verbrauchs-, Aufwands- oder Verkehrssteuer.«

»Verbrauchssteuern aber sind Abgaben, die den Verbrauch bestimmter Güter des ständigen Bedarfs belasten und aufgrund eines äußeren Vorganges von demjenigen erhoben werden, in dessen Bereich der Vorgang stattfindet.« Eine CO2-Steuer müsste also an den Verbrauch von Kohle, Erdgas, Benzin, Diesel und vergleichbaren Gütern angeknüpft werden; das wäre aber wiederum keine unmittelbare Besteuerung einer CO2-Emission.

Einer CO2-Steuer würden übrigens keine Gebote des EU-Rechtes entgegenstehen, meinen die Autoren des wissenschaftlichen Dienstes. Eine solche Steuer müsste grundsätzlich diskriminierungsfrei sein. Auch das Zollrecht der EU wäre nicht betroffen.

Offen bleibt, ob ein hübscher kleiner Orthographiefehler in dem ansonsten fehlerfreien Text eine dezent platzierte Watsche aus den Tiefen der Juristerei an die verzweifelt nach weiteren Ausplünderung Suchenden sein sollte:

»Wirtschaftswaisen« – steht da tatsächlich.


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Kommentare ( 55 )

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Corvus
4 Jahre her

Es ist egal, ob der Soli (der ja nur einige Jahre gezahlt werden sollte und nun schon im 29. Jahr ist) für nur 90% der Steuerzahler abgeschafft werden soll (Was verfassungswidrig ist). Die Regierung, die uns seit Beginn der unkontrollierten Grenzöffnung 2015 immer wieder vorbetete, dass Deutschland ein ach so reiches Land ist, holt sich die verlorene Kohle über das „gute CO2 Gesetz“ wieder vierfach zurück. Der Bürger wird klammheimlich enteignet und merkt es es noch nicht einmal. Alles wird unter dem Deckmantel der deutschen Moral verkauft und fast alle schlucken diese dreiste Lüge klaglos und klatschen auch noch. Daran… Mehr

Endstadium0815
4 Jahre her

Die Einführung neue Abzocksteuern ist innerhalb einiger Wochen möglich, aber die Entlastung werden dann irgendwann in 2-3 Jahren umgesetzt, wenn überhaupt. Diese ganze CO2 Thema ist ein wirklicher ANgriff auf das Geld der hier arbeitenden und steuerzahlenden. Dieses Merkel Regime ist jedes Gesetz oder Grundgesetz doch vollkommen egal, es diktatorisch von der Gottkanzlerin entschieden. Die Vasallen am BGH nicken doch alles ab, damit sie ihre Besoldung- und Pensionsansprüche nicht verlieren. Die Bürger sollen so geschröpft werden, das sie vor lauter Sorgen das tägliche Leben noch finanzieren zu können, keine Zeit haben auf die STrasse zu gehen. Der geplante Graben um… Mehr

Alf
4 Jahre her

Das Handeln dieser Regierung ist derart verfassungsgemäß, daß die 2. und 3. Gewalt nicht gefordert ist. Man muß sich ja wundern, daß der wissenschaftliche Dienst seine Bedenken überhaupt veröffentlichen kann. Ein Signal, daß Merkel den Laden nicht mehr unter Kontrolle hat. Die Einführung einer Steuer auf Kohlendioxidemissionen würde nach Ansicht des Dienstes gegen das Grundgesetz verstoßen. Anders sieht es das SPD-geführte Bundesumweltministerium. Das wies die Einschätzungen zurück, dass eine Besteuerung verfassungswidrig sei. Nicht weiter verwunderlich, wenn das ideologiegeführte Ministerium nicht sofort dagegenhält. Wer eine Frage zur Verfassung hat, würde nie auf die Idee kommen, diese Frage einem Ministerium zu stellen.… Mehr

schukow
4 Jahre her

Sie brauchen das Geld, also werden sie es sich holen. Italien bekommt die 66. Regierung und wir die ~66. Grundgesetzänderung. Der Wisch ist nicht (mehr) das Papier wert, auf dem er geschrieben steht. Wer eine Staatsberfassung ändert muß sich bewußt sein, daß er damit den Staat an sich ändert. Auf deutschem Boden hat es also in 74 Jahren >60 Staaten gegeben. Was soll das sein? Für ein Irrenhaus fehlt das Dach, also was? Eine Freilichtbühne für eine Staatsgroteske vielleicht? Dem Irrsinn können Paragraphen nicht mehr abhelfen, Bajonette wären gefragt …und Tausende von Guillotinen. Mais les Bosches? Oh non, mon dieux.… Mehr

FrankZZZ
4 Jahre her

Es stimmt wirklich, daß die Regierung kein Gesetz mehr interessiert (Einreise, Euro etc) und Gesetze offenbar nur noch für die Bürger sind. Sehen sich die verdammten Politiker bereits als neuer Adel ?
Aber in der Geschichte kann man lernen, wie der Adel irgendwann weggefegt werden kann.
Hoffentlich kann ich das noch erleben…

Marie-Jeanne Decourroux
4 Jahre her
Antworten an  FrankZZZ

“The case against the governing class … is not in the least that it is selfish; if you like, you may call the oligarchs too fantastically unselfish. The case against them simply is that when they legislate for all men, they always omit themselves.“

[Gilbert Keith Chesterton in “Heretics“]

elly
4 Jahre her

verfassungswidrig, wen interessiert das schon? Eine Kanzlerin und ehemalige Justizministerin Barley lobten Kinder für ihren Rechtsbruch = Schule schwänzen. Und selbst wenn dann doch mal jemand vor dem BVG klagen sollte, dann urteilt das BVG wie politisch gewollt.
Die Verfassung interessiert doch weder Politik noch das BVG.

Evelyn Beatrice Hall
4 Jahre her

Wenn erst mal Wirtschaftswaisen der Wirtschaft weisen, dann weiß die Wirtschaft gar nicht mehr, was weise ist.

CIVIS
4 Jahre her

BERICHTIGUNG
Der vorstehende Kommentar betrifft natürlich nicht die „Gute Fleischsteuer“, sondern die „Gute CO2-Steuer“

CIVIS
4 Jahre her

Der „Wissenschaftliche Dienst des Bundestages“ ist eine ansich gute Einrichtung.

Leider sind dem Parlament, der Bundesregierung und insbesondere Frau Merkel dessen Ausarbeitungen und Studien vollkommen egal (sh. hierzu auch die Ausarbeitung „Einreiseverweigerung und Einreisegestattung nach § 18 AsylgesetzAusarbeitung, [https://www.bundestag.de/resource/blob/514854/0bdb98e0e61680672e965faad3498e93/wd-3-109-17-pdf-data.pdf], in dem der Dienst -ebenso wie zahlreiche Verfassungsrechtler- keine rechtfertigende Rechtsgrundlage für die bis heute anhaltende unbegrenzte Einreisegestattung von sog. Flüchtlingen geben konnte.

Warum sollte also heute irgendein Politiker, Minister, Merkel selbst oder auch das BVerfG auf die Stellungnahme des „Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages“ hören, wenn doch die „Gute Fleischsteuer“ auch der „Guten Sache“ dient.

Kuno.2
4 Jahre her

Beim Bruch des Schengener Abkommens durch Merkel (nach vorheriger Rücksprache Merkels in Brüssel) spielt das Recht als solches für die Merkelregierung nur noch eine untergeordnete Rolle.
Da muss ich noch nicht einmal an die „Bailout“ Regelung im Zusammenhang mit der Einführung des Euro erinnern, oder an die Verschuldungshöchstsätze bezogen auf das BSP, welche von allen EU Staaten (oder sind das inzwischen nur noch Länder?) gebrochen wurde.