Ampel-Wahlrecht gegen den freien Abgeordneten

Der Ampelplan ist die vorerst nächste Stufe zur wahlrechtlichen Zementierung der alleinigen Macht der Parteien im Parteienstaat - die vorerst nächste Stufe der Entmachtung des direkt gewählten Abgeordneten und damit seiner Freiheit und persönlichen Verantwortung von Entscheidungen seinen Wählern gegenüber.

Foto: Bundestagsplenum (über dts Nachrichtenagentur)

Die Ampelkoalition will in einem Gesetzentwurf zum Wahlrecht dier Größe des Bundestags auf 598 Abgeordnete (zur Zeit 735) senken: „Überhangmandate“ und daher auch „Ausgleichsmandate“ abschaffen.

„An einer Reform des Wahlrechts führt kein Weg vorbei“, sagte der Abgeordnete Till Steffen, der für die Grünen das Vorhaben maßgeblich ausgehandelt hat, der FAZ:  „Hier geht es nicht nur um die Arbeitsfähigkeit des Parlaments und explodierende Kosten. Es geht vielmehr auch um die Glaubwürdigkeit der Politik und die Reformfähigkeit unseres Landes.“

Das scheint vernünftig und klingt erst mal gut. Ist es aber nicht, denn der Kern des Ampelplans ist ein anderer: Die bisherige Zweitstimme soll „Hauptstimme“ werden und entscheidend sein für die Stärke der Parteien im Bundestag. Sie entschiede dann, wie viele Mandate eine Partei bekommt. Diese sollen dann sowohl durch die mit der früheren Erst- und künftigen „Wahlkreisstimme“ ermittelten Sieger in den Wahlkreisen als auch über die Landeslisten der Parteien besetzt werden. Gewinnen Kandidaten einer Partei in einem Land mehr Wahlkreismandate direkt, als der Partei nach dem Hauptstimmenergebnis zustehen, so werden diese Wahlkreise gar nicht vergeben.

Der direkt Gewählte und seine Wähler sollen nichts mehr gelten

Der Ampelplan ist die vorerst nächste Stufe zur wahlrechtlichen Zementierung der alleinigen Macht der Parteien, also der Parteifunktionäre im Parteienstaat – die vorerst nächste Stufe der Entmachtung des direkt gewählten Abgeordneten und damit seiner Freiheit und persönlichen Verantwortung von Entscheidungen vor dem Volk. Ehrlich wäre die Ampel, würde sie bei Umbenennung der Zweitstimme in „Hauptstimme“, die bisherige Erststimme „Nebenstimme“ taufen statt „Wahlkreisstimme“, denn der Wahlkreis stimmt nicht ab, sondern Wahlberechtigte wählen einen Abgeordneten.

Überlegungen, die Vergabe in einem solchen Fall durch die Einführung einer Ersatzstimme zu regeln, scheiterten am Widerstand in den Reihen der Ampel. Der bisherige Beschluss der Fraktionen habe ohnehin mehrere Modelle für einen solchen Fall vorgesehen, sagte der Abgeordnete Sebastian Hartmann, der für die SPD-Fraktion den Entwurf aushandelte: „Auch wenn die Ersatzstimme eine mögliche Variante war, haben wir die Bedenken gegen diese Variante aufgenommen und bieten eine andere Lösung an.“ Nachdem in der Vergangenheit immer wieder Bemühungen gescheitert waren, das Anwachsen des Bundestages über die gesetzlich vorgesehene Größe von 598 Abgeordneten hinaus anzuhalten und zurückzudrehen, zeigen sich Ampel-Politiker zuversichtlich, dass es diesmal zu einer Neuregelung kommt.

Die Fraktionen sollen sich schon am Dienstag mit dem Gesetzentwurf befassen, anschließend soll er ins parlamentarische Verfahren: „Ein ordentliches Verfahren kann man bis Ostern gut durchführen, sodass wir bis dahin Klarheit haben sollten“, sagte Hartmann. Die Ampel strebt nach Aussage von Steffen einen „möglichst breiten“ Konsens an und will auf die Union zugehen: „Unser Gesprächsangebot ist ernst gemeint. Keine Option ist allerdings, die Reform in die nächste Legislatur zu verschleppen, eine Verkleinerung des Bundestags ist lange überfällig“, sagte der Grünen-Politiker. In der Ampel rechnet man damit, dass es zu einer Überprüfung des Vorschlags vor dem Bundesverfassungsgericht kommt.

Basis dts Nachrichtenagentur

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Kommentare ( 95 )

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SGum
1 Jahr her

Das ganze ist absurd. Warum nicht direkt gewählte Abgeordnete in jedem Wahlkreis, nach Mehrheitswahlrecht natürlich. Das würde zu einer drastischen Verringerung der Abgeordneten führen und somit dem Steuerzahler Geld sparen. Bei 20% Gesetzen, die noch von diesem Parlament erarbeitet werden, mehr als ausreichend. NB: Ach ja, die fehlenden 80% der Gesetze kommen aus Brüssel und werden vom dt. Parlament nur noch abgenickt.

Klaus-Dieter L.
1 Jahr her

Viele Bürger sind der Meinung, dassdurch eine Verkleinerung der Direktmandate die Parteienmacht schwindet. Das sehe ich ncht so, denn wer wählt denn die Direktkandidaten aus? Richtig, das machen die Parteien. Direktkandidaten werden genauso gewählt wie Listenkandidaten. Letztere werden auf Landesparteitagen gewählt, Direktkandidaten auf Kreisparteitagen gewählt. Gut, in der Kommunalebene sind die Kandidaten und vor allem die wahlberechtigten Mitglieder nicht so ideologisiert wie auf den höheren Ebenen. Dass die kleineren Parteien keine Freunde von Direktmandaten sind ist logisch. AfD und Grüne kamen bei der Bundestagswahl 2021 auf 16 Direktmandaten, die Linken auf 3 (was denen bekanntlich den Einzug in Fraktionsstärke sicherte,… Mehr

Hairbert
1 Jahr her

Das Interesse an demokratischen Gepflogenheiten i.S.v. grundgesetzlich garantiertem „Das Volk ist der Souverän“ hat ja länger schon schwer gelitten, die vielbeschworene „demokratische Teilhabe“ blieb immer nur Lippenbekenntnis der Altparteien; erleichtert und gefördert durch ein all- und übermächtiges Brüssel oder auch durch die Unart von Koalitionsverträgen, also keineswegs erst mit dem Erscheinen einer bösen Konkurrenz in Form der AfD.
Zunehmend gilt wieder nur: „Die Partei, die Partei, die hat immer Recht.“ – leider quer Beet!
Es wird immer dunkler in DE.

Unglaeubiger
1 Jahr her

Die Partei, die Partei ist Alles, der Bürger jedoch nur Staffage um den Anschein einer Demokratie noch ein bisserl länger aufrecht zu erhalten. Der Michl hört nur, dass das Parlarment verkleinert werden soll, whow toll. Wie immer hört und denkt man nur was an der Oberfläche zischt, woher es kommt, will man aber gar nicht mehr wissen.

Eco
1 Jahr her

Im Prinzip ist damit die Direktwahl abgeschafft. Entweder der Kandidat gehört einer Partei an, die die 5%-Hürde überspringt und auch einen entsprechenden Anteil hat, dass dieser Partei überhaupt ein Mandat zusteht, dann kann die Partei problemlos entscheiden, wer das Mandat bekommt. Ist der gewählte Kandidat parteilos oder gehört einer Splitterpartei an, dann kommt er sowieso nicht ins Parlament, weil er keinen Anteil am Prozente-Kuchen der Parteien hat.

nachgefragt
1 Jahr her

Den Zahn ziehe ich den Reform-Versagern und Spezialbegabten von der Ampel mal flott vorab, diese Flitzpiepen. Will ich mal dreist behaupten!!! Das kann Union und SPD nämlich völlig Wumpe sein, was die Ampel da beschließt. Das Grundgesetz und Wahlrecht sieht vor, dass jeder, auch ohne Parteizugehörigkeit, als Direktkandidat für den Bundestag kandidieren kann. Voraussetzung dafür sind 200 Unterschriften von Wahberechtigten im Wahlkreis. Parteilose kann man nicht von der Wahl ausschließen. Man kann Parteimitgliedern aber auch nicht verbieten, ohne Unterstützung der Partei zur Wahl anzutreten, ohne Aufstellung. Dafür reichen 200 Unterschriften. Das zu unterbinden wäre ein Verfassungsbruch. Damit ist der Keks… Mehr

Last edited 1 Jahr her by nachgefragt
Der Ketzer
1 Jahr her

Anderer Vorschlag:
Direkt- und Listenmandate im Verhältnis 50:50.
Aber:
Listenmandate nur entsprechend der Wahlbeteilgung.
D.h., wenn ein Bundesland 50 Wahlkreise hat und die Wahlbeteiligung bei lediglich 50% liegt. kommen die 50 direkt Gewählten in den Bundestag aber nur 25 über die Listen, die anhand der Zweitstimmen anteilig auf die Parteien entfallen.
Natürlich entfallen dabei Ausgleichs- und Überhangmandate.
Noch wichtiger:
Um „Fehler“ bei den Auszählungen der Stimmen zu vermeiden, sollten Erst- und Zweitstimmen auf getrennten Stimmzetteln abgegeben werden. Wer einmal an einer Auszählung als Beobachter teilgenommen hat, wird wissen, was ich meine …

Sonny
1 Jahr her

Unser System entwickelt sich immer mehr hin zu einer Parteienmonarchie. Der Wähler darf dann für die Außendarstellung noch seine Stimme abgeben, in Wirklichkeit aber hat er überhaupt keine Wahl mehr.

Paroline
1 Jahr her

Bitte auch noch Koalitionen aus mehr als zwei Parteien verbieten. Es kann nicht sein, dass sich ein Haufen Wahlverlierer durch Dreier- und Vierer-Koalitionen zu Wahlgewinnern machen!!!!
Warum braucht man überhaupt eine „Regierungspartei“? Warum nicht einfach nur die Abgeordneteten gemäß den prozentualen Wählerstimmen (Erststimme) der Partei im Bundestag verteilen und mit der Zweitstimme wählen die Bürger den Kanzler direkt? Dann könnte auch jemand Kanzler werden, der einer kleinen Partei angehört, wenn er sympathisch ist und gute Ideen hat. Dazu könnte jede Partei drei Kandidaten auf dem Wahlzettel vorschlagen.

Wolfram_von_Wolkenkuckucksheim
1 Jahr her

Ich bin dafür, dass man die knallhart den Bundestag 50:50 besetzt. 50 % nur Erststimmen, die anderen 50 % über Listen. Das wäre in etwa so, als gäbe es zwei getrennte Kammern, hier aber landen sie alle im selben Haus. Die Abgeordneten mit dem Direktmandat sind die guten und wichtigen Leute. Ich kann das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht verstehen, das besagt, die Zweitstimmen müssten repräsentativ sein. So ein Quatsch. Das geht aus dem Grundgesetz nicht hervor. Und dann legt man die Abgeordnetenzahl auf 500 Leute fest. Nur so als Beispiel. 250 davon sind direkt gewählt, die anderen 250 sind von den Listen.… Mehr

nachgefragt
1 Jahr her

Ich sage ja: Ohne es zu wissen oder überhaupt verstanden zu haben, blöd wie sie sind, führt die Ampel genau das jetzt ein.

Durch die noch stärkere Gewichtung der Zweitstimmen zum Nachteil der Erststimmen zwingen sie Direktkandidaten dazu, nicht für eine Partei anzutreten. Dann können ihre Direktmandate nicht gestrichen werden.

Weil die Idioten von der Ampel aber so unglaublich verblödet sind, gleichzeitig die Ausgleichs- und Überhangmandate zu streichen, wird es am Ende 50:50 hinauslaufen.

Last edited 1 Jahr her by nachgefragt