airbnb und die Steuern

airbnb wirbt mit »Weltweiten Gastfreundschaftsstandards«, der neue deutsche Staat mit dem Abzocken des letzten Cents.

JOEL SAGET/AFP/Getty Images

»Finde Unterkünfte bei airbnb«. Damit wirbt der größte Vermittler von privaten Unterkünften um Kundschaft. Jeder, der private Zimmer oder Wohnungen vermieten will, kann sich auf der Internet-Seite von airbnb anmelden; wer eine Übernachtungsmöglichkeit sucht, stöbert durch das Angebot. Für viele eine sehr preisgünstige Möglichkeit, woanders zu übernachten. 6000 Betten werden so jede Nacht »im größten Hotel Deutschlands« belegt – vermittelt durch einen der am schnellsten gewachsenen Internet-Marktplätze.

Die Idee zu dem vor genau zehn Jahren gegründeten airbnb kommt aus den Vereinigten Staaten. Auf dieser Wohnungsplattform bieten mittlerweile sowohl gewerbliche als auch private Vermieter ihre Wohnung oder ihr Haus wie ein Hotelzimmer zur Vermietung an.

Axel Widmaier aber warnt jetzt: »Vorsicht! Mit einem Dankeschön unter Gleichgesinnten ist es hier nicht mehr getan.« Widmaier muß es wissen; er ist Fachanwalt für Steuerrecht in Heidelberg und beschäftigt sich auch mit den finanziellen und steuerlichen airbnb-Folgen. Denn bei 6000 gebuchten und belegten Betten fließt natürlich auch viel Geld. Es ist ein lohnendes Geschäft. Und da der Staat bis zur letzten Rolle Toilettenpapier bei allem immer mehr dabei sein will, hat er auch das Geschäft mit den Übernachtungen ins Visier genommen. Da gibt es viel zu holen. Nur ahnen die meisten »Gastgeber« noch nichts von der drohenden Gefahr.

Die Finanzbehörden wollen alle airbnb-Vermieter auf mögliche Steuerhinterziehung überprüfen. Der Finanzsenat im SPD-regierten Hamburg hat mit raffgierigem Blick die Führung in dieser Frage übernommen und »verschiedene Ermittlungen aufgenommen, um die hinter dem Angebot von Ferienwohnungen auf Online-Plattformen stehenden Steuerpflichtigen zu identifizieren und die ordnungsgemäße Besteuerung sicherzustellen«.

Widmaier: »Die Europazentrale von airbnb befindet sich in Irland. Auch wenn Wohnungsinhaber nur ein Zimmer ab und zu vermietet haben, ohne die Einnahmen zu versteuern, sollten sie nicht glauben, dass sie mit ihren Einnahmen ungeschoren davonkommen.«

»Wir wir jetzt in Erfahrung gebracht haben, hat anscheinend auch das Bundeszentralamt für Steuern eine Gruppenanfrage an Irland gerichtet und die Herausgabe der Daten der auf der airbnb Plattform bezüglich aller registrierten und aktiven Vermieter verlangt.«

Die irische Finanzbehörde ist gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 des »Gesetzes über die Durchführung der gegenseitigen Amtshilfe in Steuersachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EUAHiG)« gehalten, die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens jedoch sechs Monate nach Erhalt des Auskunftsersuchens, zu erteilen.

Das könnte die Sprengkraft jener geklauten Bankdaten-CD’s, die der Staat aus der Schweiz als Hehler vom Dieb gekauft hatte, übertreffen. Die einzelnen Beträge, um die es geht, erreichen zwar nicht die Dimensionen jener in die Schweiz verschobenen Millionen. Hier macht es die schiere Masse.

Steuerrechtsfachanwalt Widmaier, der seinerzeit auf dem Gebiet der Selbstanzeigen viel Erfahrung gesammelt hat, schätzt: »Es ist also mit der Übermittlung der angefragten Daten wohl gegen Ende des Jahres zu rechnen.«

Die Steuererklärungen, welche bei einer Entdeckung bzw. einer Selbstanzeige abzugeben sind, betreffen in der Regel die vergangenen zehn Jahre. Für die vielen Fälle einer »Nichterklärung von Kapitalerträgen« stelle sich die Frage, ob im Moment noch eine sogenannte strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO möglich ist.
Entscheidend ist, dass eine wirksame und damit strafbefreiende Selbstanzeige bei den Finanzämtern eingereicht wird. »Rechtzeitig«, meint Widmaier. Wenn erst einmal die Daten bei deutschen Steuerbehörden gelandet sind, ist es für Nacherklärungen meist zu spät.

Auf der Suche nach dem letzten Heller des Bürgers stehen alle Sharing-Plattformen auch in Urlaubsländern wie Spanien oder Italien im Fokus der Behörden.
Widmaier: »Die Vermieter von »Luftmatratze und Frühstück« gehen ein hohes Risiko ein, wenn sie ihre Mieteinnahmen vor dem Finanzamt geheim halten. Für alle diejenigen Vermieter von Wohnungen, welche ihre Einkünfte erklärt haben, besteht kein Anlass zur Sorge; für diejenigen allerdings, welche die Bagatellgrenze der Einkommensteuerrichtlinie überschritten haben, ist es höchste Zeit zu prüfen, ob nicht die Einkünfte noch jetzt schnell nacherklärt werden.«

Es handelt sich um eine ganze Reihe von Steuern, die der habgierige Staat fordert: Nicht nur Einkommenssteuer, sondern es fallen auch Umsatzsteuern an, da es sich um kurzfristige Vermietungen handelt und diese steuerpflichtig sind. Prüfen könnte man dabei laut Widmaier, ob nicht die Kleinunternehmerregelung helfen kann.

Anfallen können weiter Gewerbesteuern, die besonders für diejenigen Vermieter auf der Plattform kritisch werden können, die als sogenannter »Superhost« gelistet sind oder »hohe Bewertungszahlen« aufweisen. Dies kann auf eine starke gewerbliche Betätigung hindeuten. Das auszuwerten ist im IT-Zeitalter ein Leichtes.

Eine beträchtliche Anzahl deutscher Städte erhebt noch lokale Steuern wie Beherbergungssteuer, Tourismustaxe oder Bettensteuer. Mit der Zweitwohnungssteuer kam auch der grüne Anton Hofreiter in Konflikt, als er für seine Zweitwohnung in Berlin keine Steuern bezahlte.

Werden diese Steuern oder Abgaben nicht gemeldet, kann das übrigens wiederum schlecht für die Wirksamkeit einer Selbstanzeige sein. ( § 371 AO )
Problematisch, meint Widmaier, wird sicherlich die Frage der Rechtzeitigkeit der Selbstanzeige werden. Es gehe immer um die Frage der Tatentdeckung, wobei natürlich die Registrierung auf dem airbnb-Portal noch nichts darüber aussagt, wie die erzielten Einkünfte steuerlich behandelt wurden.

Er glaubt, dass die Finanzämter schon aus Wirtschaftlichkeitsgründen und um den Arbeitsaufwand gering zu halten, wie bei jenen in die Schweiz verschobenen Schwarzgeldern zunächst eine sogenannte »Goldene-Brücke« anbieten, in dem Betroffene mehr oder weniger deutlich darauf hingewiesen werden, eine strafbefreiende Selbstanzeige abgeben zu können. »Verlassen sollte man sich nicht darauf, und eine Pflicht dazu gibt es nicht.«

Steuerfachmann Widmaier: »In jedem Fall sollte qualifizierter Rat eingeholt werden, denn es ist sicher davon auszugehen, dass sobald die irische Regierung die Auskunft erteilt hat, die Problematik der Wirksamkeit einer selbstbefreienden Strafanzeige immer kritischer zu sehen ist.

Dann müssen nicht nur Steuern nebst Verzinsung zurückgezahlt werden, sondern es sind auch strafrechtliche Konsequenzen zu gegenwärtigen. Spätestens mit Auswertung der Daten und Übersendung derselben an die jeweiligen Finanzämter dürfte es mehr als kritisch werden.«

airbnb wirbt mit »Weltweiten Gastfreundschaftsstandards«, der neue deutsche Staat mit dem Abzocken des letzten Cents.

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Kommentare ( 32 )

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BK
5 Jahre her

Es ist erstaunlich, dass sich in diesem Land Asylbewerber mehrere Identitäten zulegen können, mehrfach abkassieren, und nicht entdeckt werden. Dann aber jede Menge Energie aufgebracht wird, um die eigenen Bürger mit allen möglichen Tricks auszukundschaftet, um sie zu nötigen, vereinnahmte Kleinstbeträge bei airbnb zu versteuern. Wenn der Staat Geld braucht, muss er nur seine Grenzen sichern. Schaut man nach Ungarn, dann haben sich ein paar 100 Kilometer Zaun extrem bezahlt gemacht.

JoergPlath
5 Jahre her

Ein sehr interessanter Beitrag. Auch der Verfolgungswahn des deutschen Steuer-Staates ist kaum zu glauben. Allerdings ist hier der Anbieter von vornherein in der Pflicht gewesen Nutzer seriös auf Steuerpflichten hinzuweisen. auch die Steuerpflichtigen selbst haben und hatten die Pflicht, sich über juristische Belange zu informieren und diese einzuhalten. Warum sollten sie besser gestellt werden, als andere Vermieter? Mich bewegt auch, was Muttis „Vasallen“ dann mit dem Geld, was sie nachträglich eintreiben, machen werden. Wahrscheinlich weitere Milliarden für die vielen neuen Freunde der Multi-Kultis aus aller Welt bewilligen. Oder es ausgeben für neue Panzerlieferungen nach Saudi-Arabien. Man gönnt sich ja sonst… Mehr

Dieter
5 Jahre her

tja, da wird wohl irgendein Finanzbeamter im Urlaub die Rechnung seines gemieteten Airb&b Zimmers für zu hoch empfunden haben.. Andererseits: wer seine Einnahmen versteuert, kann auch Ausgaben gegen rechnen! Die nächsten, die sich noch ganz fürchterlich umschauen werden, sind die Blogger-Kinder: Viele betreiben regelmäßig, ohne Gewerbeerlaubnis, ohne Versteuerung eine Werbeagentur, erhalten Einnahmen durch gratis Bereitstellung von Waren (geldwerter Vorteil) um diese dann zu bewerben und durch die Klicks weitere Einnahmen zu generieren. Wenn sie dann Stolz Klickraten in manchmal 6stelliger Höhe selbst verkünden, wäre es für die Finanzkrake ein einfaches, das zu dokumentieren (machen die Blogger aber quasi ja selber).… Mehr

Walter Knoch
5 Jahre her

Eigentum ist Diebstahl.

Irgendwo habe ich das doch gelesen.

Die, die mit dieser Maxime das Paradies erschaffen wollten, produzierten ziemlich oft die Hölle.

Manchmal begnügten sie sich auch mit dem Fegefeuer.

Berndi
5 Jahre her

Aber der Staat hat das Recht schon?

Berndi
5 Jahre her

Wir sind alle nur Kriminelle bis zum Beweis der Unschuld. Die Polizei traut sich nicht ins Asylheim aber wehe einer hat ein Zimmer für drei Nächte vermietet, da kommt der Hammer.

NinMV
5 Jahre her

Die nächsten sind die Pfandflaschensammler, eindeutig Gewinnerzielungsabsicht.

Berndi
5 Jahre her
Antworten an  NinMV

Kein ganz fairer Vergleich, aber fair behandelt kommt sich im Staat doch keiner mehr vor. Dumm, wer sich an Regeln hält, scheint das Motto. Mit Lug und Trug kommt man in der SPD ja immer noch weit genug, auf dem Weg in die Irrelevanz sichern sich Parteien noch ihre üppigen Kassen, davon träumt jeder Selbständige und Angestellte sowieso.

Protestwaehler
5 Jahre her

Das sowas kommt war absehbar, als ich zum ersten mal die Internetseite von fewo.de besucht hatte war mein erster Gedanke… ein gefundenes Fressen fürs Finanzamt, gerade weils so bequem auszuschlachten ist, ähnlich wie ebay, dort hat man die digitale Überwachung bereits vor Jahren eingeführt. Es wundert mich daher eher, warum man sich für diese Plattformen so lange Zeit gelassen hat. Ich frag mich auch schon seit Jahren, wann wohl die Kassenpflicht auf Flohmärkten eingeführt wird. Da wechselt ebenfalls eine Menge Geld und Ware den Besitzer, da ist sicher auch noch was zu holen.

bkkopp
5 Jahre her

Und das ist gut so. Neue Geschäftsmodelle erfordern neue Methoden der Erfassung von Steuerpflicht. Wir können nicht zulassen, dass jeder der es irgendwie strukturieren kann seine Steuerpflicht ganz oder teilweise auslagert, und nur diejenigen zur Steuerzahlung übrigbleiben, die landesgebunden bleiben. Das gilt nicht nur für airbnb.

Der Stricker
5 Jahre her
Antworten an  bkkopp

Genau das passiert doch. Landesgebunden sind die kleinen Zimmervermieter. Oder meinen Sie, die Bundesrepublik bekommt vom Irischen Ableger von AirBnB auch nur einen Euro?

M.E.S.
5 Jahre her

Nichts gegen den Staat, wenn er Steuern rechtmäßig erhebt. Erschreckend ist lediglich die Gründlichkeit, zu der dieser Staat in der Lage sein kann, wenn es um das Eintreiben von Steuern geht, im Vergleich zur beliebigen Verschleierung oder auch zum bewussten Ignorieren geltenden Rechts, wenn es um das Ausgeben dieser Steuern geht. Beispiele gab es in der letzten Zeit zuhauf, ob nun die Millionen an Organisationen, wie sie Herr Wallasch beschrieb, von der Leyens Praxis der Auftragsvergabe oder eben mal dem x-ten Bail Out für Griechenland. Die Asymmetrie und damit Ungerechtigkeit liegt darin, dass dem Steuerzahler strafrechtliche Konsequenzen drohen, die Politiker… Mehr