Griechenland: Der ESM kommt bald zum Einsatz

Es ist ein Dilemma, in dem die Euro-Staaten aktuell stecken. Die Wahl in Griechenland wird die Überschuldungskrise von Staaten und Banken wieder ans Tageslicht holen. Egal, ob der linksradikale Parteiführer Alexis Tsipras die absolute Mehrheit oder nur die relative Mehrheit im Parlament erringt.

Für den ersten Fall hat er bereits angekündigt, die aufgezwungenen Reformprogramme der Troika zu beenden, aber gleichzeitig über einen Schuldenerlass mit den Gläubigerstaaten zu verhandeln. Er hat bekanntlich dafür gute Karten, da die Drohung des Euro-Clubs, die Zahlungen an Griechenland einzustellen, ein stumpfes Schwert ist. Es würde nämlich zur sofortigen Insolvenz Griechenlands führen und die Staatengemeinschaft zwingen, einen Teil der Staatsanleihen Griechenlands in ihren Büchern abzuschreiben. Das will kein Finanzminister in Europa. Erst recht nicht Wolfgang Schäuble. Er will in die Walhalla einziehen als Finanzminister, der die deutschen Staatsfinanzen wieder ins Lot gebracht hat. Ein Ausfall griechischer Anleihen passt in diese heldenhafte Agenda nicht hinein.

Es ist auch deshalb allenfalls ein „Holzschwert“, da die EZB keinen Schuldenschnitt zu ihren Lasten akzeptieren darf, um nicht gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung zu verstoßen. Gerade dies unterstrich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 18. März 2014.

Damals urteilten die Karlsruher Richter über die Rechtmäßigkeit des EZB-Vorgehens: „Mit Blick auf Art. 123 Abs. 1 AEUV setzte dies wohl voraus, dass die Inkaufnahme eines Schuldenschnitts ausgeschlossen werden müsste, Staatsanleihen einzelner Mitgliedsstaaten nicht in unbegrenzter Höhe aufgekauft werden und Eingriffe in die Preisbildung am Markt soweit wie möglich vermieden werden.“

Im zweiten Fall, also wenn Alexis Tsipras bei der Parlamentswahl am 25. Januar nur eine relative Mehrheit im Parlament erreicht, wird es nicht besser – im Gegenteil. Da dann eine Regierungsbildung sehr schwer werden wird, kommt es zwangsläufig zu einer monatelangen Lähmung des Parlaments in Griechenland. Auch dann würde die Umsetzung der aufgezwungenen Reformprogramme der Troika weiter ins Stocken geraten.

In beiden Fällen hat der Euro-Club gegenüber Griechenland schlechte Karten. Die Geberländer sind erpressbar geworden. Sie müssen die Hellenen weiter finanzieren, ohne dafür etwas zu bekommen. Das ist der Preis für die dogmatische Aufrechterhaltung der Vision eines Krönungsprojektes der europäischen Einigung.

Mir scheint ein offener Schuldenschnitt (Griechenland hat aktuell 320 Mrd. Euro Schulden, 175 % zum BIP) daher sehr unwahrscheinlich zu sein. Realistischer sind direkte Finanzhilfen an Griechenland, um den Schuldenberg zu reduzieren. Das ist dann auch ein Schuldenschnitt – er heißt nur anders.

Die Schuldentragfähigkeit Griechenlands wurde zu Beginn der Krise 2010 bei 120 Prozent der Wirtschaftsleistung angesetzt. Das hatte Italien (heute 135 % zum BIP) damals auch und erschien deshalb nicht nur den Italienern als tragbar. Auf die heutige Situation bezogen würde ein Schuldenschnitt, der nicht so heißen darf, bedeuten, dass Griechenland Finanzhilfen in der Größenordnung von 100 Mrd. Euro benötigt. Um eine weitere Belastung der Haushalte der Eurostaaten weitgehend auszuschließen, könnte daher erstmalig der ESM zum Zuge kommen. Dort haben die Mitglieder inzwischen 80 Milliarden Stammkapital eingezahlt. Schon dieser Betrag würde helfen, für einige Jahre wieder Ruhe zu bekommen.

Sehr wahrscheinlich wird auch der Europäischen Gerichtshof den Euro-Dauerrettern keine Steine in den Weg legen. Das lassen die Schlussanträge des Generalanwalts am Europäischen Gerichtshof in dieser Woche zum Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der EZB vermuten. Darin kommt der spanische Generalanwalt zum Schluss, dass das am 6. September 2012 von der EZB angekündigte Aufkaufprogramm von Staatsanleihen zulässig sei. Er fordert lediglich eine „Begründungspflicht“ und die Einhaltung des „Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit“, sowie einem faktischen Rückzug der EZB aus der Troika, dem Kontrollgremium zur Überwachung der Reformmaßnahmen in Griechenland.

Wenn der EuGH diesen Schlussanträgen folgt, dann ist es ein großes Geschenk an das Bundesverfassungsgericht. Geschenk? Ja, das Verfassungsgericht hat sich „europafreundlich“ gezeigt, indem es erstmalig einen Beschluss an den EuGH weitergereicht hat, und der Generalanwalt winkt das Vorgehen der EZB faktisch durch. Dankbarkeit sieht anders aus! Jetzt ist das Bundesverfassungsgericht jedoch frei, seinem damaligen Urteil nunmehr auch Taten folgen zu lassen. Schon jetzt muss daher das Bundesverfassungsgericht handeln und den neuerlichen Aufkaufbeschluss, den der EZB-Rat voraussichtlich in seiner Sitzung am 22. Januar fällen wird, verhindern. Denn die Forderungen des Generalanwalts werden Mario Draghi nicht sonderlich wehtun und er wird einen Teil der Drecksarbeit, die eigentlich der Euro-Club machen müsste, für diese jetzt erledigen.

Die Reaktionen an den Finanzmärkten lassen nicht lange auf sich warten. Die Entkoppelung des Schweizer Frankens an den Euro von heute (Donnerstag, 15.1.2015) ist ein Beleg dafür, wohin die Reise des Euro in den nächsten Monaten geht – nach unten. Doch keine Gesellschaft, kein Land und auch kein Währungsclub ist jemals dauerhaft zu Wohlstand gekommen, indem die eigene Währung durch Gelddrucken im Wert gemindert wurde.

Wie formulierte es der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle aus Detmold in Ostwestfalen-Lippe so klar: „Der OMT-Beschluss (ist) nach Einschätzung des Bundesverfassungsgerichts mit dem Primärrecht unvereinbar“. Herr Voßkuhle, handeln Sie jetzt!

Frank Schäffler war von 2005 bis 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Gerade erschien sein neues Buch „Nicht mit unserem Geld – Die Krise des Geldsystems und die Folgen für uns alle“ im FinanzBuch Verlag, München. Er ist Gründer und Geschäftsführer der Berliner Denkfabrik „Prometheus – Das Freiheitsinstitut gGmbH“.

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