Anleger vor Gericht

Im Frankfurter Oberlandesgericht schmort das bislang größte Wirtschaftsverfahren Deutschlands:

Bereits 2001 klagten Anleger gegen die Deutsche Telekom wegen vermeintlicher Kursmanipulation; 17.000 Kläger, ein Tanzsaal als Gerichtsort und ein Richter, der während des Verfahrens in den Ruhestand entschwindet – der Weg zur Wahrheit bei Börsengeschäften ist lang und gewunden. Manchmal geht’s auch schneller: Bodo Schnabel, der 95 Prozent der Geschäfte der Comroad AG fingiert und so die Klitsche zum milliardenschweren Börsenriesen aufgeblasen hat, wurde 2002 zu einer Haftstrafe verurteilt und konnte schon 2004 als “Freigänger” seine Karriere als Unternehmensberater fortsetzen – ein Lehrstück gelungener Resozialisierung. In das elfte Jahr geht ein Prozess, in dem es vordergründig um die aufgeblasenen Backen von Ron Sommer geht: Vor deutschen Gerichten hat der eitle Ex-Telekom-Superstar gegen die WirtschaftsWoche gesiegt – unsere Fotomontage darf ihn nicht für sein unheilvolles Wirken karikieren. Weil mit diesem Grundsatzurteil das uralte Stilmittel der Karikatur eingeschränkt werden soll, hat der Verlag der WirtschaftsWoche den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen: Gerichtsverfahren ähneln Zeitkapseln, in denen verflossene Aufregung konserviert und in die Gegenwart transferiert wird.

Während die Verfahren um die gefallenen New-Economy-Heroen noch laufen, rollt schon die nächste Woge von Verfahren auf die Gerichte zu – die Krisen und die Klagen sind flotter als die behäbigen Gerichte: Vergangene Woche hat eine Kanzlei beim Landgericht Braunschweig ein Verfahren beantragt, bei dem es um einen vermuteten Schaden von rund 1,1 Milliarden Euro geht. Beklagt werden beste Adressen: Volkswagen, Porsche und der Familienclan der Porsches und Piëchs; öffentlichkeitswirksam soll der Bundespräsident vorgeladen werden, der als Aufsichtsrat bei VW tiefen Einblick in die größte Übernahmeschlacht gewonnen hatte und als Vertreter des Landes Niedersachsen um den Standort Wolfsburg kämpfte. Als Kläger in einer gemeinsamen Opferrolle treten auf: bescheidene Kleinanleger, große Staatsfonds, schwere Hedgefonds und hartgesottene Leerverkäufer, die sich alle über denselben Löffel barbiert vorkommen. Über die Sinnhaftigkeit des Verfahrens kann hier nicht geurteilt werden. Aber möglicherweise haben einige Akteure während der Schlacht um VW nicht realisiert, dass es in der Folgezeit der New Economy doch eine Reihe von Rechtsänderungen gegeben hat, die Aktionäre schützen und Unternehmen zur Transparenz ihres Handelns und zur rechtzeitigen Information von kursrelevanten Sachverhalten verpflichten. Gleichzeitig werden Anleger selbstbewusster und konfliktbereiter; der Einfluss aggressiver amerikanischer Prozesstaktik ist unübersehbar: Gekämpft wird nicht nur vor Gericht, sondern auch in aller Öffentlichkeit. Den Anwälten gleichberechtigt zur Seite stehen PR-Berater.

Zur drohenden Strafzahlung tritt der Reputationsschaden. So sieht sich die Deutsche Bank geradezu einem Klage-Tsunami ausgesetzt; auch hier schwebt noch das Verfahren um die Pleite des Kirch-Konzerns aus New-Economy-Zeiten mit einer drohenden Zahlung von Hunderten Millionen, und dazu klagen Aufsichtsbehörden in den USA, Korea und Großbritannien gegen grenzwertige Geschäfte der Investmentbanker mit Sitz in London. Der führenden deutschen Bank droht eine Zerreißprobe: Wer deutschen Rentnern über die Postbank Sparbücher verkaufen will oder Privatkunden berät, braucht Vertrauen, aber keine Hasardeure, die volkswirtschaftlich fragwürdige, moralisch bedenkliche und rechtlich umstrittene Deals einfädeln. Und noch eine Lehre: Wer Regulierung fordert, sollte wissen, dass der Kapitalmarkt längst einer der am engsten regulierten Märkte ist, wie die laufenden Verfahren beweisen.

(Erschienen auf Wiwo.de am 10.09.2011)

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