Wenn die Bürger dem Staat kündigen

Wenn der Gesellschaftsvertrag einseitig, hier von Seiten des Staates durch Aufgabe des Rechtsstaats, gebrochen wurde, dann berechtigt dies die Gegenseite, hier die Bürger, zu einer fristlosen Kündigung.

© Axel Schmidt/Getty Images

Warum verstärkt sich dieses Gefühl, dass der Staat und eine nicht mehr unbedeutende Zahl seiner Bürger sich immer weniger zu sagen haben, insbesondere, was freundliche Worte anbelangt? In einer der letzten Illner-Runden brachte der Osteuropa-Historiker Jörg Baberowski den Kern der gegenwärtigen Probleme zwischen Bürger und Staat so prägnant auf den Punkt, dass es sich lohnt, das Gesagte genauer unter die Lupe zu nehmen. Baberowski im Wortlaut:

„Wir haben vergessen, dass Freiheit, Weltoffenheit, Toleranz, dass das Errungenschaften sind, die wir nur haben, weil wir das staatliche Gewaltmonopol haben, weil der Staat jederzeit […] den Frieden erzwingen kann, wenn er es will. […] Und wenn die Bürger das Gefühl haben, der Staat kann das nicht mehr, […] dann sieht auch kaum noch jemand ein, warum er dem Staat Gehorsam entgegenbringen muss oder Leistungen erbringen muss.“

Baberowskis nur augenscheinlich widersprüchliche These, dass der Staat eben erst durch sein Gewaltmonopol die Voraussetzung für eine freiheitliche Gesellschaftsentwicklung schafft, lässt sich mindestens bis zum englischen Staatstheoretiker Thomas Hobbes zurückverfolgen. Ausgangspunkt ist dabei die simple Frage: Warum gibt es den Staat? Nun, ohne Staat befindet sich das Verhältnis des Menschen gegenüber seinen Mitmenschen in seinem Naturzustand.

Einbruch, Diebstahl, Überfall – Kriminalität ohne Grenzen
Maybrit Illner: Wenn du einen Beschützer brauchst, kauf dir 'nen Hund!
Aber wie so oft bei grünen Utopien wäre das Leben in der Natur keineswegs angenehm: Hobbes bezeichnet es als „Krieg aller gegen alle“. Warum wäre dem so? Ohne Staat gäbe es weder eine theoretische Rechtsordnung, noch jemanden, der sie faktisch durchsetzen könnte. Darunter würden natürlich auch Eigentumsrechte fallen. Bildlich gesprochen bedeutet dies, dass jeder Mensch gezwungenermaßen einen Großteil seiner Zeit damit verbringen würde, mit der Keule in der Hand auf das aufzupassen, was er als seinen Besitz beansprucht, oder auf eine günstige Gelegenheit zu warten, um seinem Nachbarn zwecks Besitzmehrung mit ebendieser Keule eins überzubraten.

Zusammenarbeit zwischen den Menschen oder nur ein simpler Gütertausch wären in diesem Naturzustand sehr riskant und wohl sehr selten, denn jede Seite hätte ja nach eigenem Belieben die Möglichkeit, aus einer getroffenen Vereinbarung auszubrechen. Es ist kein Zufall, dass in Gesellschaften ohne funktionierenden Rechtsstaat die Blutsbande eine ungleich stärkere Bedeutung genießt, denn dann sind die gemeinsamen Gene des Clans das einzige, was zumindest ein minimales Maß an Verlässlichkeit garantiert.

Wo Zivilisation beginnt

Die Zivilisation beginnt dort, wo der Mensch von sich aus erkennt, dass es für ihn besser ist, wenn er seine Keule freiwillig einer übergeordneten Institution, dem Staat, und seinen Bediensteten übergibt. Er wird sich dazu aber nur freiwillig entschließen, wenn er im Gegenzug etwas erhält, das ihn im Vergleich zu seinem anarchischen Naturzustand besserstellt. Was er erhält, ist beispielsweise eine staatliche Garantie seines Eigentums – sein Wohnort ist nun prinzipiell unverletzlich und wird er bedroht, ist der Staat verpflichtet, von seiner erhaltenen Gewalt Gebrauch zu machen, um das Privateigentum zu schützen. Das bedeutet aber wiederum für den zum Bürger gewordenen Menschen, dass er selbst nur noch in rechtlich umrissenen Notsituationen auf die eigene physische Gewaltanwendung zurückgreifen darf und dem Staat ansonsten den Vorrang einräumen muss. Dennoch ist dieser Gesellschaftsvertrag überaus vorteilhaft für den Bürger, denn er ermöglicht es ihm, seine Zeit und seine Fähigkeiten nun viel produktiver zu nutzen, anstatt sie in die bloße Verteidigung seiner Güter und seines Lebens stecken zu müssen.

Der Staat wird also nach Lesart dieser Theorie in erster Linie nicht dafür erschaffen, um bestimmte normative Vorstellungen einer Verteilung des Einkommens umzusetzen, oder um bestimmte Arten der Energieerzeugung zu subventionieren, sondern um den Menschen zuerst einmal grundsätzlich von der Bedrohung durch andere Menschen freizumachen. Erst wenn dies durch eine allgemein gültige Rechtsordnung gelungen ist, steht der Weg zur freiwilligen Kooperation der Bürger und damit zur Mehrung des individuellen und gesellschaftlichen Wohls offen.

Beachtenswert ist hier, dass die Garantie der Rechtsordnung qua Gewaltmonopol etwas ist, wozu der Staat unbedingt verpflichtet ist, wenn er seine Existenzberechtigung aufrechterhalten will, während alle anderen staatlichen Aktivitäten in die Kategorie „kann, aber nicht muss“ fallen. In den gegenwärtigen Zeiten des politischen Ikonoklasmus wird dies gerne verwechselt, da „Rechtsstaat“ und „Gewaltmonopol“ irgendwie nach CSU und unsexy klingen, während staatlich subventionierte Kunst für ein Lebenselixier gehalten wird. Selbst die laut Selbstbezeichnung liberale Partei Deutschlands ist nicht mehr in der Lage oder nicht gewillt, darzulegen, warum Migration nicht nur begrüßenswerte Bewegungsfreiheit für Menschen bedeutet, sondern eben auch die Freiheit derjenigen, zu denen die Migranten strömen, beeinträchtigen kann.

Vertragsbrüchiger Staat

Wodurch sieht Baberowski – und nicht nur er – diesen Gesellschaftsvertrag nun gegenwärtig bedroht? Hauptsächlich dadurch, dass der Staat den Bürgern gegenüber schlicht vertragsbrüchig geworden ist. Er interveniert mittlerweile in allen möglichen Bereichen ihres Lebens, aber seine Hauptaufgabe, für sie eine Umwelt zu schaffen, innerhalb derer nur er das klar abgegrenzte Gewaltmonopol innehat und die Bürger sich entfalten können, vernachlässigt er. Diese Vernachlässigung geschieht keineswegs aus Vergesslichkeit oder Überforderung, sondern mit Absicht:

Schon in der Eurokrise hat der Staat bereits Verträge gebrochen oder ihnen gegenüber zumindest eine „kreative“ Rechtsauffassung bewiesen, wobei diese Verträge immerhin im Namen des Volkes geschlossen worden waren. Seit dem vergangenen Jahr belegt er mit Nachdruck, dass er sein Gewaltmonopol zumindest an seinen Außengrenzen nicht mehr ausüben möchte. Jetzt bemerkt er langsam, dass dies auch sein Gewaltmonopol im Inneren angreift. Die Bürger haben dies schon früher bemerkt und statten sich dementsprechend mit kleinen Waffenscheinen und Mitteln zur Selbstverteidigung aus. Anders ausgedrückt, sie legen sich wieder selbst eine Keule zu, seit sie festgestellt haben, dass der Staat seine Gewalt nicht mehr universell zu ihrem Wohl einsetzt.

Somit sind die im Zuge der Flüchtlingskrise ins Land geströmten Migranten einerseits zu einem konkret greifbaren (und angreifbaren) Symptom des staatlichen Vertragsbruchs geworden. Andererseits macht ihre Herkunft aus Ländern, in denen ein vergleichbarer Gesellschaftsvertrag nie existiert hat, es wahrscheinlich, dass sie selbst die Idee eines solchen Vertrags nicht verstehen werden. Die als epochal gefeierten gesetzlichen Versuche, die Migranten dazu zu bewegen, die Idee des staatlichen Gewaltmonopols anzuerkennen, sind eben aus dem Grund, dass der Staat sich nicht mehr glaubhaft um dieses Gewaltmonopol schert, mehr eine Beruhigungspille als eine wirklich vielversprechende Maßnahme. Oder werden den Asylbewerbern demnächst Horst Seehofer und Markus Söder auf den Hals gehetzt, um ihnen den Integrationstest abzunehmen? Der Staat kann nicht mal mehr Menschen effektiv von seinem Territorium entfernen, die hier laut seinen Gesetzen nichts zu suchen haben; da stellt sich eine Frage wie die, ob Integration per Gesetz gelingen wird, einfach nicht. Niemand wird sich integrieren müssen, der es nicht will.

Der vom Staat einseitig gebrochene Gesellschaftsvertrag berechtigt zur fristlosen Kündigung durch den Bürger

Wenn also ein Vertrag einseitig, hier von Seiten des Staates, gebrochen wurde, dann berechtigt dies die Gegenseite, hier die Bürger, zu einer fristlosen Kündigung. Das sah Hobbes zwar zugegebenermaßen noch anders, aber schon kurz nach ihm räumte der deutlich liberalere John Locke den Bürgern ein Widerstandsrecht gegenüber nach seiner Definition illegitimen Regierungen ein. Wie aber kann ein Bürger dieses Recht effektiv umsetzen? Emigration und Revolution sind zwei relativ extreme Konsequenzen. Am häufigsten passiert das, was Jörg Baberowski umrissen hat: Die Menschen fragen sich, warum sie das ganze Theater der braven Staatsbürger noch weiterspielen sollen, wenn doch die Realität es nicht mehr rechtfertigt. Wenn der Staat dann auch noch von ihnen verlangt, weltoffen und tolerant zu sein, während er gleichzeitig die Voraussetzungen dafür beseitigt, dann werden ihm und seinen Repräsentanten erst recht die Art von Verachtung, Enttäuschung und sogar Hass entgegenschlagen, die man an allen Enden des Landes spüren kann. Zwar gibt es einen Minister, der zumindest im Internet das staatliche Gewaltmonopol verteidigen lässt, aber das scheint eher ein Ansporn zu sein, dann erst recht die „falsche“ Partei zu wählen.

Man muss kein Prophet sein, um abzusehen, wohin diese wechselseitige Verachtung von Staat und Bürgern führen kann: Auch wenn die Zahl derer, die aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken wollen, immer kleiner wird, muss die Politik noch stärker als zuvor treue Partikularinteressen bedienen, da sie den „Staatsfeinden“ auch kein demokratisches Mitspielrecht einräumen möchte. Demokratie als Problemlösungsinstrument, das wichtige Entscheidungen auf eine breite Konsensbasis stellen kann, wird diesen Zweck immer weniger erfüllen. Die Ironie dabei ist, dass die Anstöße zu dieser Entwicklung und ihr Voranschreiten alles andere als notwendig gewesen sind. Sind an solchen Banalitäten die großen Staaten der Weltgeschichte zu Grunde gegangen – an Überheblichkeit und Verblendung, die sie leichtfertig die Verträge mit ihren Bürgern brechen ließen? Anscheinend müssen wir es herausfinden.

Andreas Backhaus auf Twitter.

Unterstützung
oder

Kommentare ( 84 )

Liebe Leser!

Wir sind dankbar für Ihre Kommentare und schätzen Ihre aktive Beteiligung sehr. Ihre Zuschriften können auch als eigene Beiträge auf der Site erscheinen oder in unserer Monatszeitschrift „Tichys Einblick“.
Bitte entwerten Sie Ihre Argumente nicht durch Unterstellungen, Verunglimpfungen oder inakzeptable Worte und Links. Solche Texte schalten wir nicht frei. Ihre Kommentare werden moderiert, da die juristische Verantwortung bei TE liegt. Bitte verstehen Sie, dass die Moderation zwischen Mitternacht und morgens Pause macht und es, je nach Aufkommen, zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Hinweis

84 Comments
neuste
älteste beste Bewertung
Inline Feedbacks
Alle Kommentare ansehen