Untersuchungsausschuss zur Grenzöffnung: Der Sommer des Unrechts

Nach langem Zögern will jetzt die FDP einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen der Grenzöffnung 2015 beantragen. Gleichzeitig läuft eine neue Klage der AfD beim Bundesverfassungsgericht. Wir dokumentieren dazu zwei Vorgänge.

© Johannes Eisele/AFP/Getty Images

Von Ulrich Vosgerau übernehmen wir ein Kapitel seines Buches „die Herrschaft des Unrechts“. Vosgerau hat diesen Begriff geprägt, um den seiner Meinung nach unrechtmäßigen Zustand seit Sommer 2015 zu beschreiben.

 

Ulrich Vosgerau:
„Die Herrschaft des Unrechts“

Totalitäre Regime neigen nicht selten dazu, ausgerechnet die Eliten zu vertreiben, und hiervon profitieren dann oft andere Länder geistig, kulturell und wirtschaftlich – etwa Preußen durch die Hugenotten oder die USA durch die deutsche, v.a. jüdische Emigration nach 1933. Staatspolitisch gesehen, wäre es nachgerade das Beste, wenn man eine Art Austausch vornehmen könnte: Repatriierung der hier zwar eingesessenen, aber ebenso bildungsfernen wie illoyalen Erdoğantürken – etwa der 40.000, die im Juli 2016 in Köln für Erdoğan demonstriert haben – gegen zügige Integration ebenso vieler türkischer Professoren und Wissenschaftler. Rechtlich würde das allerdings auf größte Schwierigkeiten treffen. Und was eben nicht geht, wäre die Umsiedlung nennenswerter Anteile der kurdischen Minderheit in der Türkei ins deutsche Sozialsystem, auch wenn diese Leute allerdings in der Türkei verfolgt werden.

Wer einmal hier ist, wird normalerweise bleiben

Dass es in absehbarer Zeit zu visafreier Einreise aus der Türkei kommt, erscheint aus heutiger Sicht inzwischen zwar als ausgeschlossen. Dennoch bleibt die Eröffnung eines subjektiv-rechtlichen, also durch mehrere Instanzen einklagbaren Anspruches auf Asyl, der prinzipiell jedem zusteht, der direkt und mit dem Flugzeug nach Deutschland einreist, problematisch. Einwanderungsländer kennen solche Ansprüche nicht. Die USA, Kanada, Australien oder Neuseeland suchen sich vorab sorgfältig aus, wer überhaupt das Land betreten darf, wer hingegen illegal und eigeninitiativ einreist, hat deswegen keine Folgeansprüche (eben: auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens), sondern wird ohne Diskussion ausgeschafft, schon um den rechtlich geschuldeten Zustand wiederherzustellen. Rein rechtlich gesehen, ist dies logisch und die deutsche Abweichung davon schwer zu erklären. Denn die illegale Einreise bzw. der illegale Aufenthalt, d.h. Einreise und Aufenthalt ohne Pass und Visum durch Bürger von Staaten, die der Visumspflicht unterliegen, ist auch in Deutschland eine Straftat (§ 95 Aufenthaltsgesetz). Daher ist es rechtslogisch kaum zu begründen, dass gerade und nur die Begehung dieser Straftat zu wertvollen Folgeansprüchen, eben auf Durchführung eines mehrstufigen Asylverfahrens und, bei Nichtbestehen eines Asylanspruches, weiterhin auf Gewährleistung von subsidiärem Schutz führt, Ansprüche, die anders und „legal“ gar nicht erworben werden könnten. Denn ein Botschaftsasyl gibt es nicht, man muss also, wenn man Asyl will, schon rechtswidrig in die Bundesrepublik einreisen, und dann schmälert die Illegalität der Einreise jedenfalls nicht die Erfolgschancen im Asylverfahren, denn das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

Das eigentliche Problem ist aber eher ein rechtspraktisches und nicht ein rechtstheoretisches. Nur politisch Verfolgte genießen Asylrecht, sonstige Einwanderer nicht. Der Anspruch eines jeden nicht aus einem sicheren Drittstaat Eingereisten richtet sich also nur auf die ordnungsgemäße Durchführung eines Asylverfahrens, führt dieses nicht zum Erfolg, muss der Antragsteller sofort ausreisen: „abgelehnte Asylbewerber sind abzuschieben“ (§§ 34 und 34a Asylgesetz sowie §§ 59 und 60 Absatz 10 Aufenthaltsgesetz). Aber auch hier haben wir wieder den Fall, der seit Jahren immer öfter begegnet: Rechtsnormen, deren klarer Wortlaut nichts mehr mit der Wirklichkeit und der Behörden- und Gerichtspraxis zu tun hat.[1] Hier wäre es allerdings allzu einfach, wollte man behaupten, dass die Behörden und Verwaltungsgerichte die Rechtsvorschriften einfach ignorieren würden, weil sie ihren politischen Zielen entgegenstehen (so wie die Bundesregierung dies im Rahmen der Politik der Grenzöffnung und auch schon bei der Euro-Rettung allerdings getan hat). Nein, hier liegt es eher so, dass eine unübersehbare Fülle von einander widersprechenden deutschen und europäischen  Rechtsnormen, viele davon eben aus dem grund- und menschenrechtlichen Bereich, zugleich auf den Rechtsfall einwirken und miteinander in eine rechtliche Gesamtabwägung bzw. in eine Hierarchie gebracht werden müssen, wobei im Rahmen einer Hierarchisierung natürlich die Grundrechte und Menschenrechte dem reinen Verwaltungsverfahrensrecht vorgehen und im übrigen das EU-Recht einschließlich des Richterrechts dem deutschen Recht. Außerdem scheitert die Umsetzung des Abschiebegebots an völkerrechtlichen Gegebenheiten.

Für den dauernden Aufenthaltsstatus eines Migranten – den wir uns ja eben nicht ausgesucht haben, sondern der sich uns ausgesucht hat – ist der Ausgang des Asylverfahrens heute weithin irrelevant.[2] Man muß realistischerweise davon ausgehen, daß fast jeder, den wir seit 2015 über faktisch offene Grenzen ins Land gelassen haben, wohl bleiben wird, und daß zwangsweise Abschiebungen jedenfalls eine Ausnahme bleiben werden. Im gesamten Jahr 2015 wurden nur 20.000 Abschiebungen durchgeführt, obwohl in diesem Jahr 91.514 Asylanträge abgelehnt worden sind und insgesamt – aufgestaut von früher her – rund 200.000 Personen ausreisepflichtig waren. 2016 sollen insgesamt 745.545 Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) neu gestellt worden sein (viele davon natürlich von Personen, die bereits 2015 eingereist waren) [3], dem standen 25.375 Abschiebungen gegenüber[4]. In 2017 wurden in Deutschland 222.683 neue Asylanträge gestellt[5], aber auch nur noch 23.966 Personen abgeschoben.[6]

Es gibt zahlreiche rechtliche Abschiebehindernisse, so etwa:

  • der Duldungsanspruch aufgrund eines verfestigten Aufenthalts allein infolge der Dauer des Asylverfahrens,
  • die konkrete Gefahr von Folter oder erniedrigender Behandlung,
  • die Gefahr der Todesstrafe im Heimatland,
  • erhebliche Gefahren für Leib, Leben oder Freiheit ebendort,
  • Beeinträchtigung des Ehe- oder Familienlebens, d.h., wer als Asylbewerber in Deutschland geheiratet und/oder ein Kind gezeugt hat, darf auf jeden Fall bleiben,
  • Reiseunfähigkeit wegen Krankheit[7],
  • Notwendigkeit einer dringenden medizinischen Behandlung (auch wenn dadurch nicht unmittelbar Reiseunfähigkeit impliziert wird), die im Heimatland nicht möglich wäre,
  • der Asylbewerber befindet sich in Ausbildung,
  • oder einfach: der Asylbewerber randaliert im Flugzeug, dann muß der Pilot die Beförderung ablehnen (safety first) und die Abschiebung ist gescheitert[8],
  • bei Familien fehlt auf einmal ein minderjähriges Kind.

Bereits am Ende Juni 2016 hielten sich 549.209 Personen mit dem Status „Asylantrag rechtskräftig abgelehnt“ in der Bundesrepublik Deutschland auf, die große Mehrheit jedoch legal, d.h., sie haben – aus einem der eben aufgezählten Gründe – mindestens Duldungsstatus.[9]

Nach der Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte (die sich allerdings an Entscheidungen des Europäischen Gerichthofs für Menschenrechte in Straßburg, also des EGMR, und des EuGH in Luxemburg anlehnen) fanden geraume Zeit keine Abschiebungen nach Griechenland und normalerweise auch nicht nach Ungarn sowie nicht immer nach Italien statt – also alles EU-Staaten, die überdies für fast alle Asylfälle der derzeit in Deutschland sich aufhaltenden Asylbewerber nach der Dublin-III-Verordnung als Ersteinreisestaaten zuständig wären (!) – weil dort nach Ansicht der Gerichte keine im Sinne der Menschenwürdegarantie zumutbaren Unterbringungsbedingungen für die Asylbewerber herrschen.[9] Dies ist, nebenher bemerkt, ja auch die Auffassung der Asylbewerber selber – deswegen bevorzugten sie es ja, nach Deutschland durchzureisen. Im ersten Halbjahr 2016 sollen jetzt aber nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge immerhin 165 Flüchtlinge nach Ungarn überstellt worden sein. Für Griechenland hingegen hat Deutschland die Asylfälle geraume Zeit auf unklarer Rechtsgrundlage stellvertretend mit übernommen und ließ sich zu diesem Zweck sogar Asylbewerber aus anderen Schengen-Ländern, die ursprünglich über Griechenland eingereist waren, überstellen. Seit August 2017 sollen neue Asylbewerber nun – vom Grundsatz her – aber auch wieder nach Griechenland zurückgeführt werden können.[10] Nach Italien wurden jedenfalls Familien mit Kindern regelmäßig nicht mehr abgeschoben, teils mit der – sehr weitgehenden – Erwägung, dass dies schon deswegen nicht in Frage kommen sollte, weil in Italien die Kinder der Migranten meist nicht unmittelbar staatliche Schulen besuchen durften, was im Hinblick auf die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit süditalienischer Schulen zur ordnungsgemäßen Beschulung der Landeskinder keine ganz unbegreifliche Einschränkung sein dürfte. Seit Mitte 2017 sollen Rückführungen auch nach Italien, außer bei Familien mit kleinen Kindern, trotz fortbestehender Defizite im italienischen Asylsystem, rechtlich wieder möglich sein. Ob dies jeweils auch geschieht, bleibt aber allemal eine Frage des jeweiligen Einzelfalles.

Die meisten Abschiebungen scheitern indessen schon einfach an der Tatsache, daß die abzuschiebenden Asylbewerber keine Ausweispapiere bei sich hatten. Etwa 80% der in Deutschland angekommenen Flüchtlinge haben zwar nie ihr Mobiltelefon, wohl aber ihre Ausweispapiere in den Wirren der Flucht verloren, etliche hatten sie allerdings vorher mit dem besagten Mobiltelefon noch abfotografiert und so konnte man dann in manchen Fällen immerhin ihre Identität feststellen – auch wenn dies noch nicht die fehlenden Ausweispapiere ersetzt. Ohne Ausweispapiere kann nämlich schlechterdings keine Abschiebung durchgeführt werden, notfalls muß der Herkunftsstaat dazu entsprechende Ersatzdokumente ausstellen, und das tun eben nicht alle Herkunftsstaaten, und man kann sie letztlich auch nicht dazu zwingen. Auch muß vor dem Versuch der Abschiebung jedenfalls die Identität erst einmal geklärt sein, und das ist ohne Ausweispapiere eben normalerweise nicht möglich. Das wissen die Asylbewerber natürlich – und können sich über die sozialen Netzwerke darüber informieren – und vernichten ihre Pässe. Dann wird eine Ausschaffung ohne ihren Willen nicht mehr möglich sein, das wiederum hat die Bundesregierung gewußt und auch die Bundespolizei, und trotzdem wurde, offensichtlich rechtswidrig, niemand zurückgewiesen. Selbst bei Vorhandensein sämtlicher Papiere und Dokumente setzt eine Abschiebung aber immer auch die Kooperation des Herkunftsstaates voraus, der eben des Willens sein muß, seine eigenen Staatsbürger überhaupt zurückzunehmen.[13] Dies ist etwa bei Staaten wie Afghanistan, Pakistan und mehreren nordafrikanischen Staaten vielfach nicht der Fall. Insgesamt 17 Staaten, v.a. in Afrika, verweigern weithin die Zusammenarbeit, bislang gehören dazu auch Marokko und Algerien (die gleichwohl ja jetzt zu „sicheren Herkunftsländern“ erklärt werden sollten).

Seit dem Jahr 2012 und jedenfalls bis zum deutsch-afghanischen Rücknahmeübereinkommen vom 2. Oktober 2016 hat es daher in keinem Jahr mehr als zehn Abschiebungen nach Afghanistan gegeben, obwohl nur die Hälfte der afghanischen Asylbewerber den „subsidiären Schutz“ zuerkannt bekommt (die übrigen stammen aus mehr oder weniger friedlichen, nicht von den Taliban beherrschten Landesteilen). Im Jahre 2014 hatte es 9.673, im Jahr 2015 bereits 31.908 Asylanträge aus Afghanistan gegeben. Von Rechts wegen und realistisch muß man sagen: sie sind gekommen, um zu bleiben, wie ihre Asylverfahren ausgehen, ist eigentlich egal.

Bereits zum 30. Juni 2016 hielten sich insgesamt etwa 1,5 Millionen Ausländer in Deutschland auf, die entweder Asyl beantragt haben (bei derzeit offenem Verfahrensausgang) oder die subsidiär schutzberechtigt sind oder aber aus anderen Gründen geduldet werden müssen. Aber auch seit der Schließung der Balkan-Route reisen weiterhin etwa 15.000 Asylbewerber über faktisch offene Grenzen nach Deutschland ein, also knapp 200.000 im Jahr.[14] Wie viele Personen darüber hinaus in Deutschland einfach untergetaucht sind, ist naturgemäß völlig unbekannt. Viele Bürger fragen sich natürlich (oder mich), worin denn – einmal abgesehen von der unmittelbaren Begehung von Straftaten bzw. terroristischen Handlungen – eigentlich der Sinn des „Untertauchens“ in Deutschland bestehen könne, da der Migrant ja auf diese Weise weder zu einer legalen Unterkunft noch zu den basalen Sozialleistungen gemäß Asylbewerberleistungsgesetz kommen könne (geschweige denn zu Sprach- oder Integrationskursen oder medizinischer Behandlung, deren kostenlose Verfügbarkeit in Deutschland einen vielfach unterschätzten Fluchtgrund bildet).

Rein rechtlich gesehen, kann ein Asylbewerber, für den nach der Dublin-III-Verordnung eigentlich ein anderer EU-Staat zuständig wäre, in den er durch die deutschen Behörden im Zuge des Asylverfahrens unter Umständen zurückgeschoben werden würde, eine formelle Zuständigkeit der Bundesrepublik Deutschland erzeugen bzw. erzwingen. Denn nach Artikel 29 Absatz 2 Satz 2 der Dublin-III-Verordnung geht die Zuständigkeit für das Asylverfahren selbst im Falle illegalen Untertauchens (!) nach 18 Monaten auf die Bundesrepublik Deutschland über, eine Rückschiebung ist dann ausgeschlossen. Dies dürfte vielfach der Hintergrund des Untertauchens unter einstweiligem Verzicht auf Unterbringung und Versorgungsansprüche sein; jedenfalls solche Migranten, die sich auf Englisch oder Französisch verständigen können, sind ja durch ehrenamtliche Asylantenhilfsorganisationen im Umfeld der linken Szene oft asylrechtlich bestens beraten.[15]

Die Lösung: kontrollierte Einwanderung statt Recht auf Asyl

Das Problem, dass bei Aufrechterhaltung eines subjektiven Grundrechts auf Asyl zahlreiche ungebetene und ökonomisch unbrauchbare Einwanderer ins Land kommen, hat der Politik schon vor dem Durchbruch der jetzigen Migrationskrise Sorgen bereitet. Die bisherigen Lösungsversuche krankten freilich daran, dass sie alle unter der Prämisse erfolgten, das individuell-subjektiv klagbare Recht auf Asyl des Grundgesetzes müsse aus Prinzip unbedingt erhalten bleiben und trotzdem sollten viel weniger Leute kommen oder viel schneller wieder gehen (am besten beides).

Einen der in diesem Zusammenhang beschrittenen Wege könnte man die „sozialpolitische Lösung“ nennen, und sie bestand darin, im Zusammenhang mit dem seinerzeitigen Asylkompromiß und als dessen „leistungsrechtlicher Annex“ auch den Sozialhilfeanspruch der Asylbewerber gründlich zu reformieren und ihnen nur noch Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zur gewähren und nicht mehr, wie inländischen (und keineswegs nur deutschen) Langzeitarbeitslosen nach dem Sozialgesetzbuch XII. Das bedeutete, sie bekamen fast kein Geld mehr, nur noch Sachleistungen; und dass weiterhin deutsche Asylbewerberheime, wo ganze Familien in einem Zimmer zusammenleben und sämtliche sanitäre Einrichtungen kollektiv zu nutzen sind, weit hinter den Ansprüchen zurückbleiben, die ein inländischer Hartz-IV-Empfänger geltend machen kann, dürfte hinlänglich bekannt sein.

Es war der Versuch, Asylbewerber, wenn man sie eben in aller Regel schon nicht abschieben konnte, zur freiwilligen Ausreise kraft Miserabilität der Lebensbedingungen in Deutschland zu bewegen. Das Bundesverwaltungsgericht[16] hat dies dann auch noch für rechtens gehalten: nur inländische Sozialhilfeempfänger hätten einen soziokulturellen Grundbedarf, der neben dem physischen Sattwerden auch eine bescheidene Teilnahme am sozialen Leben in der Gemeinschaft ermöglichen müsse. Bei Asylbewerbern sei hingegen noch nicht heraus, ob sie sich integrieren sollten, vielleicht müssten sie ja alsbald wieder das Land verlassen, und bis dahin könnten sie ruhig in ihren Asylbewerberunterkünften abwarten und den ihnen dort ausgehändigten Reis essen. Das Bundesverfassungsgericht hat indessen bereits mit Urteil vom 18. Juli 2012 die „sozialpolitische Lösung“ beendet, indem es die pauschale Schlechterstellung der Asylbewerber gegenüber einheimischen Hartz-IV-Empfängern für verfassungswidrig erklärte.[17] (Ein sprunghafter Anstieg der Asylbewerber zumal aus den Balkanstaaten war dann allerding die Folge – dort wird die Rechtsentwicklung in Deutschland stets aufmerksam verfolgt)[18]. Ich finde dieses Urteil vollkommen richtig. Schon rechtstechnisch gesehen, gilt: das Sozialrecht dient nicht der Steuerung von Einwanderungsbewegungen, dazu ist allenfalls das Einwanderungsrecht da. Auch ist es eines Rechtsstaats unwürdig, erst Leute, die man eigentlich nicht haben will, über die Grenze zu lassen, um sie dann so schlecht zu behandeln, dass sie möglichst freiwillig wieder gehen. Es ist doch ganz einfach, und wird eigentlich auf der ganzen Welt so praktiziert: wen der Staat nicht im Land haben will, den darf er nicht hineinlassen; wen er aber hineinlässt, den hat er ordentlich zu behandeln.

Der aktuellere Versuch, bei Aufrechterhaltung des subjektiven Grundrechts auf Asyl die vielen Anspruchsteller trotzdem irgendwie wieder loszuwerden, ist die bereits erwähnte, bei den Grünen zumeist nicht wohlgelittene Initiative der Bundesregierung, Tunesien, Algerien oder Marokko zu sicheren Herkunftsländer zu erklären. (Zur Erinnerung: Marokko und Algerien gehören bislang zu denjenigen afrikanischen Staaten, die durch ihre mangelnde Kooperation mit den deutschen Behörden Abschiebungen ihrer eigenen Staatsbürger aus Deutschland weitgehend sabotieren). Kaum jemand glaubt wirklich, dass diese Länder tatsächlich „sichere Herkunftsländer“ sind, eigentlich müsste jeder in diesem Punkt den Grünen und den Asylhelferorganisationen Recht geben. Es sind alles ziemlich sinnlose und teils etwas unwürdige Verrenkungen, die die Politik parteiübergreifend unternimmt, weil sie am subjektiven Grundrecht auf Asyl nichts ändern will, es aber gleichzeitig, und jeder weiß es eigentlich, faktisch nicht mehr gewährleisten kann.

Seit 1973, dem Jahr des „Anwerbestopps“ unter Willy Brandt, fungiert das Asylrecht als ständiges Einfallstor für staatlich und gesetzlich nicht geregelte Einwanderung nach Deutschland. Was diese Einwanderung ohne den Willen des Staates, ohne den Auftrag des Gesetzgebers, ohne den Wunsch des weit überwiegenden Teils der Bevölkerung, allein aufgrund der privatinitiativen Durchsetzung individueller Rechte durch entschlossene Migranten bewirkt, wurde schlaglichtartig während des Libanon-Krieges im Jahr 2006 deutlich. Hier mussten hunderte von deutschen Staatsbürgern – die zumeist während der 1980er Jahre politisches Asyl in Deutschland erhalten hatten und dann nach acht Jahren regulär eingebürgert worden waren – aus dem Libanon evakuiert werden, die offenbar teils seit geraumer Zeit faktisch gar nicht mehr in Deutschland lebten, sondern ihre zumeist Berliner Wohnungen längst an andere arabische Familien untervermietet hatten und in der alten Heimat, wo die politische Verfolgung inzwischen scheinbar nachgelassen hatte, mit deutschen Sozialleistungen einschließlich Kindergeld und Wohngeld zur finanziellen Oberschicht rechneten.

An dem wenig durchdachten Festhalten am subjektiv-klagbaren Asylrecht des Grundgesetzes scheitert auch seit Jahren eigentlich die Einführung eines echten Einwanderungsgesetzes, mit dem Deutschland den Wettbewerb um die besten wissenschaftlichen und technischen Köpfe, die besten Handwerker, die besten Pflegekräfte der Welt endlich aufnehmen könnte. Solange natürlich das Hauptproblem der Einwanderungspolitik der (vergebliche) Versuch der Minimierung unerwünschter Einwanderung in die Sozialsysteme ist, die eben über das Asylrecht erfolgt, kann man parallel dazu kaum ein Einwanderungsgesetz durchsetzen, das unter Umständen neue, weitere und parallele subjektive Ansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten beinhalten würde für unerwünschte Einwanderer, die aber eben nun einmal hier sind. Ein echtes Einwanderungsgesetz müsste vielmehr den Zweck haben, festzulegen, wer überhaupt herkommen darf. Dann würde also endlich der demokratisch legitimierte Gesetzgeber diejenigen Entscheidungen treffen, die in Deutschland seit Jahrzehnten von den Einwanderern ganz alleine getroffen, durch illegale Einreise und Stellung eines Asylantrages umgesetzt und durch Familienzusammenführung und Eheschließungen im Heimatland vetieft und verewigt werden. Ein echtes Einwanderungsgesetz, z.B. mit einem Punktesystem nach kanadischem Vorbild, hat daher die Abschaffung des subjektiven Grundrechts auf Asyl zur Voraussetzung.

Das Festhalten am bisherigen System ist hingegen gefährlich.[19] Nach derzeitigen Befragungen schätzen Experten, dass gegenwärtig etwa 100 bis 500 Millionen Menschen nach Deutschland und Europa wollen (je nachdem, wie man die Frage formuliert), Tendenz steigend. In Zukunft werden diese Menschen nicht mehr nur aus dem Nahen Osten kommen, sondern v.a. auch aus Afrika. Hier wird der gewaltige, gar nicht zu überschätzende geopolitische Nachteil der Europäer gegenüber den Amerikanern deutlich: eine gefährliche Nähe zum Afrikanischen Kontinent. Der amerikanische Präsident Trump rief bekanntlich bereits als Präsidentschaftskandidat in den deutschen Feuilletons eine unvergleichliche Empörung hervor, als er forderte, an der Grenze der USA zu Mexiko eine Mauer zu errichten. In den USA selber hielt sich die Empörung jedoch in Grenzen, da dort bekannt ist, dass sich an dieser Grenze ja jetzt schon, und aus guten Gründen, ein mit Stacheldraht bewehrter Sicherheitszaun befindet, die von Trump geforderte Maßnahme also nicht eine revolutionäre, sondern allenfalls eine graduelle Veränderung bedeuten würde. Aber was ist schon Mexiko? In Afrika leben derzeit 1,2 Milliarden Menschen. Im Jahr 2100 werden es nach der Prognose der UN bereits 4,4 Milliarden sein.

Die erste Konsequenz, die Deutschland aus diesen Umständen zu ziehen hätte, bestünde in der Fortschreibung der humanitären Asylgewährung als Staatsziel, aber nicht mehr als Grundrecht. Dies würde uns in die Lage versetzen, unerwünschte Einwanderer gar nicht erst ins Land zu lassen – genau wie die echten Einwanderungsländer wie etwa Neuseeland es konsequent tun – weil wir sie zumeist ohnehin nicht mehr abschieben könnten, egal, wie das Asylverfahren ausgeht.

Art. 16a des Grundgesetzes ist daher aufzuheben. An seine Stelle tritt ein neuer Artikel 20b Grundgesetz (aus systematischen Gründen darf er nicht im Grundrechtsteil des Grundgesetzes stehen, wird daher also kein „neuer“ Artikel 16a). Dieser lautet:

„Der Staat gewährt politisch Verfolgten, die im Ausland mit friedlichen Mitteln für die Werte dieses Grundgesetzes eingetreten sind, nach Maßgabe der Gesetze Asyl“.

[1] Vergl. Monika Maron, Wir sind verantwortlich für unser Land, in: FAZ Nr. 11, 11. Januar 2016, S. 8: „Sie [= die Politiker] versprechen, in Zukunft kriminelle Ausländer schneller abzuschieben, wohl wissend, daß auch veränderte Gesetze wenig Erfolg versprechen, weil wir in Kriegsländer nicht abschieben dürfen, viele ihre Pässe vernichtet haben oder die Heimatländer ihre Staatsbürger nicht zurücknehmen und eine Heerschar deutscher Anwälte darauf wartet, jahrelange Prozesse um ein Bleiberecht zu führen.“ Der kurze, sehr lesenswerte Gastbeitrag von Monika Maron ist auch deshalb ein historisch wichtiger Text, weil er belegt, daß auch Bürger ohne juristische Vorbildung, wenn sie sich nur informierten, auch die speziell rechtlichen Konsequenzen der Einwanderungspolitik der Bundesregierung ohne weiteres durchschauen konnten. Es scheint der Bundesregierung, wie seinerzeit schon bei der Einführung des Euro, über die damals aber jedenfalls Bundestag und Bundesrat abgestimmt haben, darum zu gehen, bestimmte Dinge unumkehrbar zu machen und der demokratischen Disposition aller Folgegenerationen ein für alle Mal zu entziehen – und hier geht es eben um die demographische und ethnische Zusammensetzung der deutschen Bevölkerung.

[2] Vergl. auch Sarrazin, Das Einfallstor schließen, in: FAZ Nr. 195, 22. August 2016, S. 10: „Von 2007 bis Mitte 2016 gab es 1,07 Millionen Entscheidungen über Asylanträge. Lediglich in weniger als 1 Prozent aller Fälle wurde dem Antragsteller das Recht auf politisches Asyl gemäß Artikel 16a GG zugesprochen. Im ersten Halbjahr 2016 waren es sogar nur 0,3 Prozent. Rund 55 Prozent der Antragsteller erhielten ein Bleiberecht als Flüchtling oder einen Aufenthaltsstatus wegen subsidiären Schutzes oder eines Abschiebungsverbots. Bei rund 45 Prozent wurde der Antrag abgelehnt. Nur ein geringer Bruchteil der abgelehnten Bewerber reiste freiwillig wieder aus oder wurde abgeschoben.“

[3] Quelle: https://de.statista.com/statistik/daten/studie/76095/umfrage/ asylantraege-insgesamt-in-deutschland-seit-1995/.

[4] Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Jelpke u.a. (Fraktion Die Linke) vom 7. Februar 2017, https://www. migrationsrecht.net/zahl-der-abschiebungen-2016/dokument-ansehen.html.

[5] https://de.statista.com/statistik/daten/studie/671759/umfrage/asylantraege-in-deutschland-nach-bundeslaendern/.

[6] Zahl der Abschiebungen 2017 deutlich gesunken, WELT Online vom 28. Januar 2018, https://www.welt.de/politik/deutschland/article172934015/ Ausreisepflichtige-Migranten-Zahl-der-Abschiebungen-2017-deutlich-gesunken.html.

[7] Vergl. Eckart Lohse/Julian Staib, Arzt statt Abschiebung, in: FAZ Nr. 162, 14. Juli 2016, S. 3; Regierung: Ärzte verhindern Abschiebungen, in: FAZ Nr. 223, 23. September 2016, S. 1; Julian Staib, Bürokratie gegen Menschlichkeit, ebda., S. 2.

[8] Vergl. Abschiebungen scheitern oft, FAZ Nr. 193, 19. August 2016, S. 2: „Seit Anfang des Jahres 2015 sind 600 Abschiebungen aus Deutschland per Flugzeug im letzten Moment gestoppt worden, in 330 Fällen allein, weil sich die Betroffenen heftig wehrten. […] Am häufigsten stoppten den Angaben zufolge Migranten aus den afrikanischen Ländern Eritrea und Gambia durch Widerstand ihre bereits laufenden Abschiebungen. Es folgten Somalia, der Irak, Pakistan und Kamerun.“

[9] Vergl. Abschiebungen scheitern oft, FAZ Nr. 193, 19. August 2016, S. 2: „Seit Anfang des Jahres 2015 sind 600 Abschiebungen aus Deutschland per Flugzeug im letzten Moment gestoppt worden, in 330 Fällen allein, weil sich die Betroffenen heftig wehrten. […] Am häufigsten stoppten den Angaben zufolge Migranten aus den afrikanischen Ländern Eritrea und Gambia durch Widerstand ihre bereits laufenden Abschiebungen. Es folgten Somalia, der Irak, Pakistan und Kamerun.“

[10] Vergl. Julian Staib, Bürokratie gegen Menschlichkeit, in: FAZ Nr. 223, 23. September 2016, S. 2.

[11] Vergl. näher Breitenmoser, in: VVDStRL 76 (2017), S. 9 (29 f.) sowie Odendahl, ebda., S. 88 f., jew. m.w.N.

[12] Eckart Lohse, Wieder Rückführungen nach Griechenland geplant, FAZ Online vom 6. August 2017, http://www.faz.net/aktuell/politik/ inland/fluechtlingspolitik-erstmals-wieder-rueckfuehrungen-nach-griechenland-15139682.html

[13] Vergl. Gerd Müller, „Gegenteil des Erwünschten“ (Interview mit Wolf Wiedemann-Schmidt [wow]), in: DER SPIEGEL Nr. 34, 20. August 2016, S. 20. In dem Interview berichtet der Bundesminister für Entwicklungshilfe, daß er derzeit mit nicht kooperativen Staaten über das Problem der Rücknahme abgelehnter Asylbewerber Gespräche geführt habe, „um hier voranzukommen, in Marokko und anderswo“. Das „Vorankommen“ bei der Bereitschaft zur Zurücknahme der eigenen Staatsbürger (!) ist – man denkt es sich bereits – hier natürlich nur durch maßgebliche Geldzahlungen von deutscher Seite zu erreichen. Dies wird dann natürlich – wie alles, was mit Einwanderung und Asyl zu tun hat – für den deutschen Wähler beträchtlich schöngeredet. Minister Müller: „Deshalb unterstützen wir die Rückkehrer mit Ausbildungs- und Beschäftigungsprogrammen in den Maghreb-Staaten, aber auch in Niger und im Senegal. Sonst gehen sie nämlich nach der Abschiebung die Gangway des Flugzeugs herunter und machen sich gleich wieder auf die Flucht.“ Hier wäre natürlich gleich die Frage zu stellen, ob entsprechende deutsche Gelder denn auch wirklich zur „Ausbildung“ abgelehnter Asylbewerber im Heimatland verwendet werden: bei welchem Lehrherrn, bei welchem Unternehmen denn überhaupt, und aufgrund welcher Vorbildung und welcher Schulabschlüsse? Hier tut der Entwicklungshilfeminister so, als ob im Niger, im Senegal oder auch in Marokko das deutsche duale Berufsschul- und Ausbildungssystem gleich einem Münzautomaten bereitstünde, in den man nur deutsche Gelder einwerfen muß, damit er unten afrikanische Handwerksgesellen ausspuckt. Besonders bezeichnend ist auch, daß DER SPIEGEL dem Minister diese einfache Frage gar nicht erst stellt.

[14] „Zum großen Teil wissen wir nicht, wer sie sind“ – Ex-BND-Chef August Hanning hat zwei Jahre nach der Flüchtlingskrise eine ernüchterte Bilanz gezogen, WELT Online vom 31. Dezember 2017, https://www.welt.de/ 172054738

[15] Teils scheint die Vermutung nicht ganz fernliegend, daß Rechtsanwälte, die ihr Fachwissen bei idealistischen Flüchtlingshilfsorganisationen und -netzwerken einbringen, den so durch ihre Hilfe in Deutschland gehaltenen Personen später auch als Strafverteidiger zur Verfügung stehen, wofür im Falle der Pflichtverteidigung dann der Steuerzahler aufkommen muß.

[16] BVerwG, Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1999, S. 669.

[17] BVerfGE 132, 134 ff.

[18] Vergl. statt vieler Boris Palmer, Wir können nicht allen helfen, München 2017, S. 117.

[19] Vergl. zu den Hintergründen und dem Ausmaß der künftig zu erwartenden Völkerwanderungsbewegungen etwa Rolf Peter Sieferle, Das Migrationsproblem, Waltrop/Berlin 2017, S. 11 ff. und passim; Schwarz, Die neue Völkerwanderung nach Europa (2017), S. 164 ff. und passim.

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Kommentare ( 95 )

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Haerter
4 Jahre her

„Der 14.September 2015 war daher der Tag, an dem mein Vertrauen für die Berichterstattung der Tagesschau, bzw. des NDR, restlos erschöpft war.“ Der war bei mir schon 2003 erschöpft, als man glatt über die Rede von Martin Hohmann in der Tagesschau gelogen hat. Bitte googlen. Rede im Wortlaut. 2003 schon! Man glaubt es kaum, die Meisten werden dies schon lange zu den Akten gelegt haben bzw. die Rede nie gelesen haben, sollte man aber, um zu realisieren, dass man durch die MSM belogen wird, weil es Dinge gibt, die man nicht ansprechen darf, und wenn man sie anspricht, riskiert man… Mehr

Alf
5 Jahre her

„…die systematische Täuschung der Öffentlichkeit“ durch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihre Regierung in der Flüchtlingspolitik, …ersetze „fast einen Untersuchungsausschuss“, so Lindner damals.“ Rolle rückwärts – doch wieder ein Untersuchungsausschuß, der nichts bringt? Liebe FDP ist schon ernst gemeint oder? Ebenso wie die Klage beim Bundesverfassungsgericht – die schiebens dann wieder auf die EU (die Entscheidungen Solange I, II, III…geben hierzu die Blaupause). Aber besser als Nichts. Bis heute ist umstritten, ob ADM die Grenze geöffnet od. nicht geschlossen hat. Dabei habe ADM mit der durch das Verhalten der Bundesregierung möglicherweise (mit)verursachten Entwicklung der Migrationskrise – „eine exzeptionelle Erschütterung des… Mehr

Ulrich Affeld
5 Jahre her

Wie schon der damalige Papst in seiner anspruchsvollen Bundestagsrede Augustin zitierte: ‚Nimm das Recht weg – was ist dann ein Staat noch anderes als eine große Räuberbande’. Das schien dort niemand zur Kenntnis geschweige denn zu Verstand genommen zu haben. Es ist aktueller denn je! (https://ef-magazin.de/2011/09/22/3199-papst-rede-im-bundestag-der-staat-als-raeuberbande)

Die Zahnfee
5 Jahre her

Der Einsatz von H. Frischmann ist beeindruckend. Ohne Gesetz und Recht geht ein Land zugrunde, weil sich das Recht des Stärkeren durchsetzen will. – Und U. Vosgeraus Gedanken zur Anpassung des Asylrechts sind eine gründliche Überlegung wert. Wir haben heutzutage eine Situation, in der Millionen in unser Land einwandern wollen und damit unsere Gesellschaft, unser Land, überfordern. Es ist nicht machbar und darum braucht es neue Regelungen. Wir gehen doch auch nicht alle – wie früher – mit unserem Waschbrett ans Flussufer, um die große Wäsche zu erledigen …

Old-Man
5 Jahre her

Was würde ein Untersuchungsausschuß bewirken? Nichts,absolut nichts!! Denn selbst wenn das Endergebnis wäre : alles was die Regierung von September 2015 an gemacht hat erfüllt den Tatbestand des Rechtsbruches,nicht ein einziger der ungebetenen „Gäste“ wäre dadurch wieder weg! Im übrigen habe Ich den Glauben an unseren ehemals guten Rechtsstaat komplett verloren,wir sind ein Staat der Willfährigkeit geworden,das Recht gilt nur dann,wenn es gegen die eigenen Bürger durchgesetzt oder auch durchgeboxt wird,die Merkelschen Gäste genießen Sonderstatus,da sie wertvoller wie Gold sind! Wer so handelt wie diese Regierung,der hat sämtliche Rechte auf Respekt oder Anerkennung verloren,normaler weise gehören die alle hinter Schloß… Mehr

Cenuit
5 Jahre her

Es gilt nun mehr denn je :

„Wer in der Demokratie S C H L Ä F T ,

W A C H T in der Diktatur A U F ! !“

AlNamrood
5 Jahre her
Antworten an  Cenuit

Die einzige Frage: EU-Diktatur oder Kaliphat?

Michael Theren
5 Jahre her

Ob der neue Mythos von der „Getriebenen“ ernst gemeint war? Der Inhalt des nachfolgenden Textes scheint dem zu widersprechen, natürlich ging es nicht darum „schlechte PR“ zu vermeiden, diese ist ja überwiegend auch erst durch die Entscheidung entstanden…. In konservativen Kreisen ist es wohl nach wie vor ein Tabu globalen Mißständen wie (zweckfreien) westlichen Angriffskriegen und Nationenzerstörungen und eben dem ethnischen Austausch bei gleichzeitiger Diffamierung der hiesigen Indigenos eine gewisse Vorsätzlichkeit zu unterstellen, was den Widerstand gegen diese ethisch wie rechtlich verbrecherischen Zustände ins Absurde gleiten läßt, allerdings ist von Valery Giscard d`Estaing bis zu Sasha Mounk die Beweisführung inzwischen… Mehr

Klaus Weber
5 Jahre her

Wetten, der Untersuchungsausschuss kommt nicht! Wer, außer der FDP und der AfD sollte denn daran schon Interesse haben? Auch das wäre wieder ein Beweis dafür, wie tief der Rechtsstaat und das parlamentarische Gewissen hierzulande gesunken sind. Die Medien hat man weitgehend im Sack, die Justiz auch – was unterscheidet uns eigentlich noch von den sogenannten „gelenkten Demokratien“ wie Ungarn und Polen!?

Schoenberg
5 Jahre her
Antworten an  Klaus Weber

Was uns unterscheidet? Ist nicht ihr Ernst. Na die Islamisierung und „Refugees Welcome“, bei uns Hurra, dort Nein Danke.

pcn
5 Jahre her

Wenn die Institution EuGH wichtiger ist, als das Bundesverfassungsgericht, dann weiß man, das unsere Verfassung durch den EuGH AUSGEHEBELT werden kann. Was ist dann unsere Verfassung noch wert, wenn eine Regierung sich auf den EuGH beruft, wenn sie Gesetze einfach unterläuft, beugt oder gar bricht?
So provoziert man erfolgreich Widerstand gegen das Bürokratiemonster EU.

D. Merkle
5 Jahre her
Antworten an  pcn

Daß es ein „ Grundsatzurteil“ des EuGH geben soll in dem angeblich die Rechtmäßigkeit von Merkels „ Flüchtlingspolitik“ bestätigt worden sein soll und das auch noch „indirekt“, ist wohl mehr eine unbewiesene Behauptung; also gewissermaßen eher „ Fake-News“ bzw. die Erfindung von Journalisten. Früher nannte man das eine Zeitungs-Ente. Erst einmal soll mir der genaue Urteils- Tenor genannt werden. Ob die Interpretation des nicht näher genannten „ Grundsatzurteils“ im Sinne der oben genannten Politik dann rechtskonform ist, ist noch eine andere Frage.

Christian
5 Jahre her

Zwei sehr gute Artikel
Sie untersetzen im Detail das bereits bekannte.Frustrierend ist,daß sich dennoch nichts ändert. Noch läuft die Wirtschaft „uns geht es gut“ Das wir ökonomisch gerade in Größenordnungen unsere Zukunft verspielen geht der Mehrheit der Bevölkerung noch nicht auf (ist ja auch nur trockene Ökonomie).Die Landung wird mehr als hart sein. Ich bin gespannt wie der deutsche Michel dann reagiert.