Russland und der Vertrag von Kars

In der russischen Duma wird, vom Westen unbemerkt, die nächste Eskalation im Konflikt mit Türkei und NATO vorbereitet.

Zitadelle Kars

Russische Propaganda ist vielseitig. Und sie orientiert sich, wie jüngst bei den Panikmeldungen über ein angeblich von orientalischen Zuwanderern missbrauchtes Mädchen zeigte, maßgeblich an ihrem Zielpublikum. So darf es wenig wundern, wenn dieser Tage in der russisch-sprachigen Ausgabe von Russia Today über etwas berichtet wird, was in den fremdsprachigen Versionen nicht zu finden ist. Wer es nicht weiß, Russia Today wurde 2013 von Putin übernommen und gleichgeschaltet.

Konkret geht es um einen Vertrag, den vermutlich über 99,9 Prozent der Menschheit nicht einmal vom Namen her kennen. Geschweige denn, dass sie wüssten, worum es in diesem Vertrag ging. Es ist ein Vertrag, der vor bald 100 Jahren zwischen zwei Verlierern dessen geschlossen wurde, was als Erster Weltkrieg in die Geschichtsbücher eingegangen ist. Es ist ein Vertrag, in dem diese beiden Verlierer, die wiederum selbst in diesem Konflikt gegeneinander gekämpft hatten, ihren bilateralen Konflikt jenseits der damaligen Siegermächte USA, Großbritannien und Frankreich unter sich regeln wollten.

Beide Vertragspartner hatten durch den Waffengang ihre Vorkriegsordnung eingebüsst. Auf beiden Seiten gingen unter unterschiedlichen Zielsetzungen politische Newcomer und Revolutionäre daran, die Nachkriegs-Trümmer ihrer Ländern zusammen zu fegen und das zu retten, was noch zu retten schien. Der Vertrag sollte dazu beitragen.

Ein Vertrag aus dem Kaukasus

Konkret handelt es sich bei dieser Vereinbarung  um den Vertrag von Kars. Kars? Nie gehört? Nun – bei Kars handelt es sich um eine heute wenig bedeutete Kleinstadt mit knapp über 70.000 Einwohnern in der heutigen Nordost-Türkei. Kars hat eine Geschichte, die im Rest der Welt kaum jemand präsent haben wird. Denn dieses kleine Kars war im zehnten Jahrhundert die Hauptstadt eines armenischen Königreichs, welches im zwölften Jahrhundert vom seldschukischen Türken Alp Arslan trotz einer nur wenige Jahre zuvor errichteten Zitadelle im dreizehnten Jahrhundert von Mongolen erobert wurde, um 1387 von Temür ibn Taraghai Barlas – in Europa besser bekannt als Tamerlan – weitgehend zerstört zu werden. 1514 gliederten die Osmanen das ehemals armenische Gebiet in ihr Reich ein und konnten es im Hin und Her der Zeit gegen Eroberungsgelüste von Russen wie Persern am Ende doch behaupten.

In eben diesem Kars einigten sich am 13. Oktober 1921 die Armenische, die Aserbaidschanische  und die Georgische Sowjetrepublik als Vorläufer einer noch nicht gegründeten Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken mit der Türkei über den Grenzverlauf in den ehedem armenisch und kurdisch besiedelten Regionen am südlichen Ostufer des Schwarzen Meeres. Mit diesem Vertrag ging die ehedem osmanische Hafenstadt Batum nebst der Region Adscharien als autonomes Gebiet an Georgien und Nachitschewan an Azerbaijan, während die Türkei ihren Anspruch auf das zwischen Kernarmenien und Schwarzem Meer gelegene Gebiet Kars festschreiben konnte.

Die Annullierung des Vertrages

Eben diesen nun bald 100 Jahre alten Vertrag von Kars wollen nun Abgeordnete der Duma für nichtig erklären. Da in der Duma bedeutsame außenpolitische Fragen niemals ohne vorherige Abstimmung mit dem Präsidenten auf den Weg gebracht werden und der zur Regel werdende, russische Völkerrechtsbruch von höchster Stelle abgesegnet sein muss, liegt es auf der Hand, hier den nächsten Schritt des neuen Zaren auf seinem Weg zur Revision sämtlicher staatlicher Veränderungen des zwanzigsten und einundzwanzigsten Jahrhunderts zu erkennen.

Dabei drängt sich die Frage auf: Welches Interesse kann eine russische Duma an einem Vertrag haben, der aus heutiger Sicht ausschließlich souveräne Staaten und nicht Russland betrifft und an dessen Zustandekommen Russland selbst seinerzeit offiziell überhaupt nicht beteiligt gewesen war? Nun, zum einen wird hier einmal mehr der anmaßende Anspruch Russlands deutlich, die Souveränität ehemaliger Sowjetrepubliken schlicht zu missachten. Denn völkerrechtlich ist das Duma-Ansinnen in etwa so zu verstehen, als wenn sich nach 1949 die Bundesrepublik Deutschland befugt gefühlt hätte, einen zwischen Österreich, Tschechien und Ungarn im Februar 1938 geschlossenen Vertrag für nichtig zu erklären. Kaum vorstellbar, dass Österreich, Tschechien und Ungarn eine solche Einmischung in ihre inneren Angelegenheiten akzeptiert hätten.

Wenn die russische Duma nunmehr ansetzt, jenen Vertrag von Kars aushebeln zu wollen, dann bestätigt es damit erst einmal all jene, die in den frühen sozialistischen Räterepubliken nichts anderes als russische Kolonien sehen. Denn lediglich einer Kolonie ohne Selbstbestimmungsbefugnisse könnte durch eine frühere Kolonialmacht ein völkerrechtlich anerkannter Vertragsabschluss abgesprochen werden. Wir können daher ohne jede Einschränkung festhalten: Die russische Duma – und damit letztlich der russische Präsident – halten Azerbaijan, Armenien und Georgien nach wie vor für russische Kolonien.

Cui bono?

Daneben aber stellt sich die Frage, wem diese Annullierung – neben der soeben festgestellten Symbolik – tatsächlich dient? Festzuhalten ist, dass der Vertrag bereits nach 1945 vom notorischen Vertragsbrecher Stalin infrage gestellt wurde. Stalin forderte seinerzeit die Abtretung der türkischen Provinzen Kars und Ardahan an Armenien. Er begründete diese Forderung jedoch nicht mit der Unwirksamkeit des Vertrages von 1921, sondern mit dem türkischen Völkermord an den Armeniern (ohne dabei zu bedenken, wieviel Land Russland wohl an die Ukraine abtreten müsste, wenn der Holodomor auf vergleichsweise Art gesühnt werden sollte).

Armenien selbst erklärte den Vertrag – obgleich in Jerewan ratifiziert – bereits 1991 für nichtig. Es begründete dieses zum einen damit, dass Armenien 1921 faktisch nicht an den Vertragsverhandlungen teilgenommen habe – denn die armenische Delegation habe sich aus russischen Sowjetmarionetten rekrutiert. Ein unabhängiges Armenien hätte diesem Vertrag niemals zustimmen können, da mit Batum, Kars, Ardahan und Nachitschewan ausschließlich armenische Länder unter den Nachbarn aufgeteilt worden seien.

Man mag für diese armenische Sicht – obgleich sie nichts an der völkerrechtlichen Wirkkraft jenes Vertrages ändert – Verständnis haben. Doch erneut stellt sich die Frage, warum sich ausgerechnet die Duma damit beschäftigt? Die Antwort auf diese Frage liegt allerdings auf der Hand, wenn sich Russland die armenische Sicht zu eigen macht und in Armenien faktisch eine russische Kolonie sieht. Denn dann gibt die Annullierung des Vertrages von Kars Russland die Handhabe, sich die armenischen Ansprüche gegen drei Ländern, die auf Russland derzeit nicht so gut zu sprechen ist, zu eigen zu machen.

Neue „frozen conflicts“ schaffen

Ohne den Vertrag von Kars könnte theoretisch die derzeit georgische Region Batum sofort beansprucht und im Zweifel besetzt werden. Georgien verlöre seinen bedeutendsten Hafen. Sein Zugang zum Schwarzen Meer wäre, da Russland die abtrünnige georgische Provinz Abchasien besetzt hat, auf einen schmalen Streifen eingedampft, der jederzeit von zwei Seiten von russischen Einheiten überrannt werden könnte.

Mit dem Anspruch auf Nachitschewan könnte nach Berg-Karabach ein weiterer „frozen conflict“ organisiert werden, der gegen das trotz totalitärer Herrschaft immer noch westlich und pro-türkisch ausgerichtete, ölreiche Azerbaijan gerichtet wäre. Die zwischen Armenien und der Türkei liegende Azerbaijanische Enklave böte sich darüber hinaus für russische Truppen als optimales Aufmarschgebiet an, um die Nordgrenze der Türkei und die bei Nicht-Anerkennung des Vertrages von Kars von Armenien zu beanspruchenden Nordost-türkischen Provinzen zu besetzen.

Denken wir den derzeit von Russland gegen den  Westen geführten Krieg in den klassischen Kategorien des neunzehnten Jahrhunderts, so wäre davon auszugehen, dass Russland mit einem möglichen Duma-Beschluss zur Nicht-Anerkennung des Vertrages von Kars den Anlass zu schaffen sucht, ein Armenien, das gegen die Türkei in den Krieg zieht, im Falle einer siegreichen türkischen Gegenoffensive unmittelbar militärisch zu unterstützen und dabei sein Territorium im optimalen Fall bis weit in die heutige Türkei vorzuschieben.

Testfeld für den Bündnisfall?

Aus der Luft gegriffen ist diese Vorstellung nicht, wenn die von Russland abhängige armenische Regierung tatsächlich einen Angriffskrieg gegen die Türkei starten sollte. Da die Türkei Mitglied der NATO ist, wäre ein solcher Angriff sofort auch der Bündnisfall. Doch würde die NATO tatsächlich gegen das kleine und unterbewaffnete Armenien ins Feld ziehen? Oder würde es darauf vertrauen, dass die Türkei ohne NATO den Angriff abwehrt?

Es ist durchaus vorstellbar, dass Putin mit einer Annullierung des Vertrages von Kars genau dieses Testfeld schaffen möchte, um die NATO ein weiteres Mal vorzuführen. Er hat bei seiner faktischen Übernahme des Donbass festgestellt, dass die NATO fast alles tut, um einen offenen Konflikt mit Russland zu vermeiden. Was also sollte ihn hindern, über Armenien, das noch dazu mit der moralischen Rechtfertigung des türkischen Genozids an den Armeniern agieren könnte, einen nächsten Versuch zu starten, gegen die NATO vorzugehen und damit zumindest – selbst scheinbar unbeteiligt und im Zweifel in der Lage, die Armenier zurück zu pfeifen – eine Sollbruchstelle im westlichen Verteidigungsbündnis auszutesten.

Die Türkei in die Zange nehmen

Denken wir in den Kategorien gegenwärtiger russischer Imperialismuspolitik, ist auch noch etwas anderes vorstellbar. Putin führt aktuell sein Mündel in Damaskus militärisch zurück an die Südostgrenze der Türkei. Dort wiederum sitzen nördlich von Aleppo die PKK-nahen Kurden der Rojava. Diese geraten gegenwärtig in die Gefahr, erneut von den westlichen Staaten verraten zu werden – obgleich sie bislang die effektivsten Partner gegen den Islamischen Staat waren.

Russland ist bereits dabei, die Chance zu nutzen und alte Kontakte nach Kurdistan zu reaktivieren. Angenommen, es gelänge dem Spieler im Kreml, die PKK angesichts des massiven, antikurdischen Vorgehens der Nationaltürken von ihrer bisherigen Linie eines Verzichts auf Eigenstaatlichkeit innerhalb der Türkei abzubringen. Oder es gelänge, einen türkischen Einmarsch in das kurdische Rojava-Gebiet im Norden Syriens zu provozieren. Oder die Dank russischer Bombardements siegreichen Alawiten Assads würden ihren Krieg weiter nach Norden gegen die Turkmenen fortsetzen und damit Erdogans Eingreifen in Syrien provozieren. Angenommen weiterhin, PKK und syrische Kurden würden in solchen Fällen ihre Kampfkraft in die östliche, kurdisch geprägte Türkei verlegen, in der die Bevölkerung angesichts des maßlosen Vorgehen der Nationaltürken ohnehin auf militärische Hilfe wartet. Und angenommen schließlich, Armenien würde zeitgleich Konflikte gegen Azerbaijan und gegen Georgien beginnen mit dem offiziellen Ziel, die im Vertrag von Kars verlorenen Gebiete zurück zu holen.

In einem solchen Falle hätte die Türkei neben der gegenwärtig durch die Russen produzierten Flüchtlingswelle mindestens drei neue Brandherde rund um und teilweise in ihrem östlichen Territorium, von denen sich kurzfristig jeder einzelne allein schon zu einem hochexplosiven Kriegsgebiet wandeln könnte. Die Türkei stünde mit beiden Füssen im Feuer – eine Situation, die den Kremlstrategen ohne jeden Zweifel gut gefallen würde.

Russlands Durchbruch ans Mittelmeer

Doch selbst, wenn es dazu nicht kommt, hätte Putin damit weitere Hebel, um der Türkei jederzeit die Daumenschrauben festzudrehen. Als Pokerspieler könnte Putin versucht sein, diese Optionen bis kurz vor den Selbstmord auszutesten. Denn schlimmstenfalls wird es für Russland ein Nullsummenspiel, bei dem einige Armenier, Azerbaijaner, Kurden, Syrer und Türken sterben, für die der Kreml ebenso jegliche Verantwortung von sich weisen wird wie für jene zigtausend Toten, die Putin bereits in der Ostukraine verursacht hat. Bestenfalls aber kann Russland im Handstreich Georgien und Azerbaijan übernehmen, gleichzeitig einen armenisch-kurdischen Protektoratsstaat im Nordosten der Türkei etablieren und diesen mit seinem syrischen Protektorat Aleppo territorial verbinden. Russland hätte dann das vollendet, wofür schon die Zaren in den Krieg gezogen sind und wofür Stalin gern ebensolches getan hätte, wenn er den Hauch einer Chance gewittert hätte: den unmittelbaren Zugang zum Mittelmeer.

Da Russlands Führung in den Kategorien des neunzehnten Jahrhunderts denkt, denkt sie geopolitisch, skrupellos und strategisch. Gleichzeitig ist Putin ein Spieler, der seine Karten grundsätzlich immer bis ans Äußerste ausreizt. Aus der Duldung des russischen Spiels in Georgien, der Ukraine und Syrien hat Putin den Schluss gezogen, dass die NATO nach wie vor nicht bereit ist, gegen Russland zu kämpfen. Dabei muss er die NATO nicht einmal persönlich provozieren. Mit kurdischen und armenischen Stellvertreterarmeen könnte er die NATO erneut in erhebliche Bedrängnis bringen – und darauf vertrauen, dass sie wie bisher den Rückzug antritt.

Russlands „worst case“ ist die Festigung der Weltmachtpläne

Und was, wenn die NATO tatsächlich nunmehr doch in einen echten Krieg zöge, zu dem sie jedoch weder dann einen Bündnisfall-Anlass hätte, wenn Armenien gegen Georgien oder Azerbaijan vorginge, noch dann, wenn die Türkei selbst Interventionskriege außerhalb ihrer Staatsgrenzen führte? Dann wäre der Gegner nicht Russland, sondern Armenien und vielleicht noch die Kurden der PKK.  Putin könnte wie im Donbass in die Rolle des Friedensengels schlüpfen und dabei seine Präsens im Kaukasus und Syrien sichern. Er würde die Kurden fest an sich binden und könnte so gelassen die nächste Runde seines Weltmachtfeldzuges planen. Und nebenbei den Westen mit Flüchtlingen, Desinformation und vielen kleinen Krisenherden an seiner eigenen Wehrunfähigkeit ersticken lassen.

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