Heiko Maas: Akut abgehoben

Heiko Maas will den Uralt-Tatbestand der Majestätsbeleidigung vom Kaiser auf Personen des öffentlichen Lebens übertragen. Warum nicht demokratisch auf alle Bürger? Also einfach rechtsstaatlich, Herr Maas?

Screenshot Bild am Sonntag

Auf Tagesschau.de lesen wir: „Der Bundesrat fordert, dass der sogenannte ‚Majestätsbeleidigungsparagraf‘ sofort gestrichen wird.“ Bild am Sonntag meldet, dass Heiko Maas bei „übler Nachrede und Verleumdung einer Person des öffentlichen Lebens“ Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren will. Die Justiz müsse dieses Strafmaß endlich konsequent ausschöpfen. Fälle für Fake-News gibt´s genug, nicht nur auf Facebook, sondern in den vermeintlichen Quaitätsmedien.  Warum soll geltendes Recht nur bei Fake News über eine „Person des öffentlichen Lebens“ „konsequent ausgeschöpft“ werden, Herr Maas?

Wenn’s um die Angehörigen der eigenen Schicht geht, Personen des öffentlichen Lebens, wir können auch einfach Establishment sagen, soll die Justiz streng sein. Warum, Herr Maas soll die Justiz geltendes Recht nicht immer konsequent anwenden?

Herr Maas fügt der an Private outgesourcten – nicht rechtsstaatlichen –  Meinungsjustiz, die mit Steuergeldern alimentiert wird, eine Klassenjustiz hinzu, die er von den ordentlichen Gerichten als Praxis verlangt.

Der Paragraf, den der Bundesrat streichen will, lautet:

§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

Ändern Sie ihn doch ein bisschen, Herr Maas, dann haben sie, was sie wollen:

§ 103 Üble Nachrede und Verleumdung von Personen des öffentlichen Lebens

(1) Wer Personen des öffentlichen Lebens übel nachredet, beleidigt oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis fünf Jahren bestraft.

Heiko Maas will den Uralt-Tatbestand der Majestätsbeleidigung vom Kaiser auf Personen des öffentlichen Lebens übertragen. Warum nicht demokratisch auf alle Bürger? Also einfach rechtsstaatlich, Herr Maas?

Übrigens: Dort wo viele Bürger die konsequente Anwendung der Gesetze an ganz anderen Stellen vermissen, habe ich von Ihnen noch keine öffentliche „Dienstanweisung“ per „Bild und Glotze“ vernommen.

Strafprozess

BerndZeller_Buch

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