Die Frauenquote ist von gestern!

Am letzten Freitag wurde die „Frauenquote“ eingeführt. Doch der Begriff ist irreführend. Quote stimmt. Der Begriff „Frauen“ nicht: Stichwort Gender.

Die Frauen hat es nur zufällig als erste getroffen. Bleibt die Hoffnung, dass ein paar mutige, kluge Köpfe das jetzt vom Bundestag beschlossene Frauenquotengesetz schnellstmöglich zur Überprüfung durch das Bundesverfassungsgericht bringen. Zwar unterliegt auch das Bundesverfassungsgericht den Modeerscheinungen, die in der Entwicklung des Rechts zu beobachten sind, aber die Nähe des Bundesverfassungsgerichts zum Grundgesetz scheint deutlich inniger zu sein als die Nähe zwischen der Groko und dem Grundgesetz. Damit bleibt eine kleine Hoffnung auf gewisse Korrekturen einzelner Ecken und Kanten des neuen Gesetzes. Eine grundsätzliche Fragestellung der Quote wird sich das Bundesverfassungsgericht nicht zumuten wollen, obwohl sie angebracht wäre.




Quotenregeln sind hoheitliche belastende Verwaltungseingriffe auf der Basis eines Quotengesetzes, das explizit zu dem einen einzigen Zweck erlassen wurde, die Realität manipulativ zu verändern und dies im Sinne einer vorgegaukelten höheren Gerechtigkeit.

Die Union war nie eine Quotenpartei. Seitdem Merkel die CDU als Mehrheitsbeschafferin der SPD zu betrachten scheint, Zug um Zug gegen Überlassung des KanzlerInnenpostens an sie, war klar, dass als erste die Frauenquote beschlossen wird. 100 Jahre Feminismus drängten zunächst auf abstrakte Chancengleichheit. Das wurde langweilig und deswegen forderte schließlich ein neuer Frauenpolitikerinnentypus die Quote, die jetzt etabliert wurde.

Das Wort Frauenquote ist allerdings irreführend. Quote stimmt, Frauen dagegen nicht. Die Frauenquote sieht nämlich nicht vor, dass über 40 Millionen Frauen in Deutschland einen Quotenvorteil, welchen auch immer, gesetzlich zugeschrieben bekommen, sondern nur 200-300 Frauen die in die Aufsichtsräte der vom Gesetzgeber entsprechend qualifizierten Unternehmen einziehen.

Ein Gesetz für 200 oder 300 Menschen stößt allein aufgrund dieser Tatsache auf verfassungsrechtliche Grenzen. Und dann gibt es da auch noch die peinliche Peinlichkeit, dass eben die Frauen, die jetzt im Bundestag für die Frauenquote gestimmt haben, zu jener Gruppe zählen, die nach Beendigung ihrer Politikerinnenkarriere nicht selten in Aufsichtsgremien großer Unternehmen hineingewählt werden könnten, sich also selber ein Gesetz geschnitzt haben könnten, von dem sie persönlich profitieren würden. Auch diese Peinlichkeit, die bisher gar keinem aufgefallen zu sein scheint, hat einen verfassungsrechtlichen mauvais goût.

Die latent immer mitgespielte Fiktion, dass die „Top-Frauen“, die jetzt in die Aufsichtsgremien gequotet werden, eine weiblich vermenschlichte Form von Aufsicht ausübten, von der mittelbar 40 Millionen Frauen profitierten werden, ist lächerlich. Macht Kanzlerin Merkel für die Frauen Deutschlands die bessere Politik, als ein männlicher Kanzler sie in derselben Zeit hätte gemacht haben können? Merkels Altruismus gegenüber Frauen scheint sich in Grenzen zu halten.

Frauenquote? Frauenquote.

Eine andere Frage, die auch verfassungsrechtliche Relevanz hat, lautet, wieso heißt das Geschütz eigentlich Frauenquote? Lesen Sie genau und sprechen sie es laut aus: Frauenquote! Frauenquote? In der Europäischen Union gibt es keine Frauen. Es soll früher einmal Frauen gegeben haben. Die sind schon abgeschafft. Genda heißen diejenigen, die früher Menschen genannt wurden, in der europäischen Union. Noch gilt formaljuristisch der Begriff Gender, aber das war von Anfang an ein massiver Rechtsfehler, denn „er“ nach „Gend“, das geht nun gerade wegen Genda überhaupt nicht.

Wie man es auch dreht und wendet, Gender Mainstreaming hat Mann und Frau kraft Gesetzes abgeschafft und als bloßen Knick in der Linse des Betrachters entlarvt.

Die Zweigeschlechtlichkeit ist durch eine nach oben offene Zahl von Geschlechtern, die mit Geschlecht nichts zu tun haben, ersetzt worden. Im Ausnahmefall duldet das Genda-Recht mühselig auch noch menschliche Wesen, die sich unverbesserlich als Mann oder Frau fühlen und davon überzeugt sind es auch zu sein.

Wenn also derselbe Gesetzgeber, der seit zehn Jahren das deutsche Gesetz gendat, jetzt kurz vor dem Weltfrauentag, (der unglücklicherweise noch Frauentag heißt, nicht Genda-Tag), eine Frauenquotenregelung ins Recht aufnimmt, die erkennbar sofort gegendert werden muss, dann schafft der Gesetzgeber einen unüberbrückbaren Bruch in der Rechtsordnung und einen unüberbrückbaren Riss durch die Gesellschaft. Sollen die Aufsichtsräte der Dax-Unternehmen mit Frauen zugequotet werden oder sollen sie vollgegendat werden? Ersteres ist voll daneben und letzteres ist auch voll daneben.




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