Die Anmaßung des Heiko Maas wird grenzenlos

Der Justizminister setzt Facebook unter Druck, private Zensur-Polizisten gegen „Hass- Kommentare“ in Stellung zu bringen. Ein ungutes Unterfangen.

Die Bundesregierung übt erfolgreich Druck auf Facebook und andere Netzwerke aus, die inhaltliche Zensur zu etablieren und zu forcieren. „Tötet Helmut Kohl“, „Tötet Jürgen Möllemann“ (Beide Aussprüche stammen von Christoph Schlingensief, der damit durchkam und seine Aufrufe wiederholte) und jetzt „Tötet Roger Köppel

Sind diese viel diskutierten Aufrufe Hass oder Meinungsfreiheit?

I have a wunderful dream, Margaret Thatcher under the Guillotine?

Tötet, tötet, tötet? Alles Hass? Oder sind die inflationären Tötungsaufrufe durch die Kunstfreiheit gedeckter Hass oder gar erwünschter Hass? Auffällig ist, dass das öffentliche Tötungsgeschrei dieser Art politisch sehr eindimensional und politisch monoton einseitig ist.

Was hielte Heiko Maas davon, wenn er morgen irgendwo, zum Beispiel bei Facebook oder bei youtube, läse oder sähe: „Tötet Heiko Maas“? Würde dann die Meinungsfreiheit gelten? Die Kunstfreiheit? Oder wäre das Majestätsbeleidigung und wäre die Sanktion die verbale Guillotine?

Deutschland muss sterben“ – Hass oder Kunst oder künstlicher Hass? Oder einfach nur kunstlose Scheiße? Jedenfalls das Bundesverfassungsgericht urteilte: ist erlaubt:

Deutschland verrecke“ ist erlaubt? „Nie wieder Deutschland

Hass oder Weltverbesserungstherapie?

  • Und überhaupt Bundespräsident Joachim Gauck. Sein legendäres Interview vom 10.Oktober 2010 wäre nach Heiko Maas‘ mutmaßlichen Wunschvorstellungen purer Fremdenhass, Islamhass und müsste von Facebook & Co. gelöscht werden.
  • „Ausländer raus“ – ist das Fremdenfeindlichkeit oder, wie das Bundesverfassungsgericht entschied, zulässige Meinungsfreiheit?
  • Der Aufruf zum Dschihad (Werbung für den Dschihad), also den heiligen islamistischen Kampf gegen den Westen und alle Nichtmuslime – ist das nun Hass oder ist das straffrei, wie es der Bundesgerichtshof entschied?

Sind massenhafte Hass-Rappereien also Menschenverachtung oder willkommene Kunst?

„Hass“ lautet die neue Zauberformel

Jetzt sollen der Hass, die Angst, die Wut und die Sorge verboten werden.

„Hass-Kommentare“, was immer das genau sein könnte, sollen verboten sein. Fremdenfeindliche und xenophobe Kommentare sollen auf Facebook gelöscht werden. Den Terminus „Hass-Kommentar“, eines der vielen verdächtigen Modewörter, kennt weder das Grundgesetz noch das Strafgesetzbuch. Hass, Angst, Wut und Sorge sind per se weder verbietbar noch verboten. Heiko Maas sagte: „Klar ist: Wenn Facebook Beschwerden über rassistische und fremdenfeindliche Einträge, die gegen Strafgesetze verstoßen, erhält, dann muss das Unternehmen reagieren und solche Posts schnell und verlässlich löschen.“

Will sagen, Maas will offenbar das Denunziantenrecht einführen, genauer gesagt, das Denunzianten-Unrecht. Das Denunzianten-Unrecht, mit dem Facebook verpflichtet werden soll, letzten Endes nur regierungsgenehme Facebook-Kommentare durchzulassen, ist ein schwerer, wenn auch trickreicher Eingriff in die Meinungsfreiheit, auch in die Pressefreiheit. Wenn Facebook etwas gemeldet wird, soll Facebook am besten ungeprüft zuschlagen, den Kommentar löschen und möglicherweise auch den Account killen.

Aber wer sind denn nun die Melder, Herr Justizminister? Wie steht es um deren Legitimation, Absicht? Sind das wieder Antifa-Leute, die Art. 26 GG erwürgen und die Deutschlandfahne für ein rassistisches Symbol erklären? Will das Bundesjustizministerium die „Deutschland-Verrecke-Schreier“ als Netzschnüffler einspannen? Oder andere hoheitlich bezahlte Leute im „Kampf gegen Rechts“, die bei „Hasskommentaren“ einen ideologisch-verblendeten Fokus haben?

Wenn ein Mensch sich öffentlich gegen einen Dritten äußert und dabei Strafnormen verletzt, dann ist der Rechtsweg eröffnet, aber auch nur eröffnet. Deutschland ist ein Rechtsstaat, also auch ein Rechtsmittelstaat. Es gibt ihn nicht, den Kontrahierungszwang. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass Facebook ihn aufnimmt und niemand hat einen Anspruch darauf, dass Facebook ihn veröffentlicht.

Alles Privatrecht. Darüber muss man bei Monopolisten wie Facebook vielleicht mal nachdenken, ob es nicht doch einen Kontrahierungszwang geben muss, weil jeder, der nicht bei Facebook ist, zum Beispiel, weil er willkürlich wegzensiert wurde, an einem riesengroßen Stück gesellschaftlichen Lebens nicht teilnehmen kann.

Oberschichtenhass auf Unterschichtenhass: eine fatale Spirale
Flüchtlingsdebatte: „Hass“

Wenn Facebook privatrechtlich eine Veröffentlichung wegen angeblichem oder tatsächlichem Rassismus löscht, wie der Justizminister es in schon erwähnter trickreicher Form machen will, ist dem Bürger der Rechtsweg abgeschnitten. Ist ja alles Privatrecht. Facebook kann das einfach so machen. Wer ab jetzt von anderen mit der famosen Kampfformel Counterspeech angegriffen wird, kann sich, wenn es irgendeinem Facebook-Polizisten gefällt, nicht einmal mehr wehren. Ein perfektes System, das sich der Justizminister da ausgedacht hat, um die Grundrechte der Verfassung schlichtweg zu umgehen. Der Hammer. Plötzlich entscheiden nicht mehr die Gerichte darüber, ob eine Äußerung überhaupt rechtswidrig, strafbar ist, sondern private Sicherheitsdienste, die der Herr Justizminister installieren will und die Facebook mitbezahlen soll. Das Ganze ist nicht verfassungswidrig, sondern es ist eine Außerkraftsetzung der Verfassung, eine Umgehung. Und das ist eine extrem miese Aufheizung der ohnehin schon überhitzten Situation.

Ja es ist krass und zu krass, was sich im Internet eingeschlichen hat.

Ja, es wäre toll und wichtig und schön, wenn die Kommentare mit übelsten Beleidigungen und Verleumdungen schnell gelöscht werden könnten, aber dann muss bitteschön in alle Richtungen geguckt werden, auch in die linksradikalen und in die islamistischen Netzwerke hinein. Hier geht es darum, dass politische Selektion, die nun in Gänze daneben ist, stattfinden soll, in dem riesige Hassbereiche nach dem Maas’schen Komplott unangestastet bleiben und nur Volkes Unmut an der Flüchtlingspolitik herausgeschält werden soll.

Nach geltendem Verfassungsrecht kann jeder seine Meinung äußern und er kann, wie gesagt, sogar sagen, Ausländer oder Flüchtlinge raus, mit voller Deckung des Bundesverfassungsgerichtes, das seine Entscheidung in sorgfältiger Abwägung der Rechtsgüter getroffen hat. „Ausländer raus“ ist unschön, die Ausländerpolitik zu kritisieren, mag dem einen gefallen, dem anderen missfallen. Sich gegen jede Flüchtlingsaufnahme auszusprechen bis dahin, dass illegal eingereiste Einwanderer auszuweisen sind, mag richtig oder falsch sein. Die Aussage liegt aber im Rahmen der Grundfreiheiten, die die Verfassung garantiert.

Jeder Kommentar unterliegt der Kontrolle des verfassungskonformen Strafrechtes. Es gilt das Legalitätsprinzip. Und das alles galt auch bis zu der Offensive der Bundesregierung, die sich nicht begnügt, das Recht anzuwenden, sondern die riesige Kulissen aufbaut, um ihre gescheiterte Flüchtlingspolitik fortsetzen zu können – und zwar ohne kritische Begleitmusik des Volkes.

Wer kontrolliert also in Zukunft die Maas’schen Kontrollettis? Wozu gab es überhaupt bisher Gerichte, wenn alles mit ein paar Schnüffelsheriffs, „Experten“, die alles wissen, gemacht werden kann. Wo bleibt die Kontextualisierung eines Beitrages, wo die Abwägung und die „Waffengleichheit“ zwischen Kommentator und Zensur?

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