Der linke Mainstream ersetzt das Grundgesetz – Teil 3

Aber was ist Rechtsradikalismus? Was ist Fremdenfeindlichkeit und was ist Islamophobie? Bleibt die spannende Frage: wer definiert oder besser bestimmt mit Allgemeingültigkeit, was Rassismus ist? In der Verfassung finden sich die Wörter Rassismus, Homophobie, Islamophobie, Fremdenfeindlichkeit nicht. Die sogenannte Rassismusforschung, die vom Steuerzahler (ohne, dass diesem alle Hintergründe bekannt sind) ausufernd finanziert wird und deren Vertreter sich dank der üppigen Pfründe inflationsartig vermehren, sind zu einem gefährlichen Apparat im Staate geworden, zu einer Art Privat-Stasi-Behörde: Sie beraten die Regierungen, die Justiz und Verwaltungen und beeinflussen mit ihren Studien und Forschungsergebnissen die Gesellschaft und die Medien. Sie entscheiden darüber, wo die Grenzziehung zwischen erlaubt und nicht-erlaubt verläuft. Und es liegt in der Natur dieser Art von Forschungsförderung, dass nur der belohnt wird, der möglichst viele Rechtsradikale findet und damit auch schon praktischerweise seine nächste Studie rechtfertigt, um der selbsterfundenen, anschwellenden Gefahr wirksam entgegenzutreten.

Der dort tätigen, sich breit machenden „Forscher“ drängen die Verfassung und das Bundesverfassungsgericht an den Rand und benehmen sich wie Chefankläger, oberster Richter und Gesetzgeber in einer Person. Da werden frei nach Schnauze irgendwelche Definitionen erfunden. Mit diesen Definitionen wiederum bewaffnet werden einzelne Menschen oder Gruppen von Menschen zu Rassisten erklärt. Und seit einigen Jahren ist gemäß diesen geistigen Warlords aus der Rassismusforschungsindustrie seit fünf Jahren auch die Mitte der Gesellschaft als latent rassistisch und zu größten Teilen bereits infiziert erklärt worden. Ein riesiges Handlungsfeld für Forscher und Umerzieher wurde so zum eigenen Nutzen produziert.

Auch in die deutsche Sprache greifen die Rassismusforscher ein, in dem sie immer neue Wörter oder Redewendungen als „rassistisch“ kontaminiert ausrufen. Alles dient nur dem Zwecke der Früherkennung, versteht sich. Das rassistische Moment liegt indes viel mehr in der Rassismusforschung selbst als bei den erforschten, und für rassistisch erklärten Objekten. Die in der Rassismusforschung herrschende Scharfrichtermentalität die jeden Sinn und Verstand verloren hat und kein Maß mehr kennt und mit Heckenschützenmanier auf Menschenjagd geht, ist die ureigene Crux der Rassismusforschung. Diese Jagd wird Forschung genannt, was die Sache noch schlimmer macht. Rassismusforschung ist eine selbst ernannte Privatwissenschaft, die den Zeitgeist abschöpft, sich aber so gibt und behandelt wird, als handelte es sich um ein überkonstitutionelles Obergewissen der Menschheit.

Dabei wird die Meinungsfreiheit eingeschränkt, die nach Rechtslage sehr liberal ist. Nach geltendem deutschem Recht ist selbst der Aufruf zum Dschihad von der Meinungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt. Das ist der Ist-Zustand. Nach geltendem deutschem Recht (so das Bundesverfassungsgericht) wäre auch der Aufruf „Ausländer raus“ von der Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist der Ist-Stand. Nach deutschem Recht ist die NPD eine legale Partei, weil sie nicht verboten ist. Das ist der Ist-Zustand. Man kann ändern, was man will, man kann ändern wollen, was man will, und jeder kann im Rahmen der Gesetze gegen jeden politisch argumentieren und das auch mit klaren Worten und sehr weitgehend. Das ist nicht nur erlaubt, sondern geradezu gefordert in einer Demokratie.

Aber die Vernichtungsfeldzüge der Nomenklatura im Staat, in der Gesellschaft, in den Medien, die mit den Worthülsen Rechtsradikalismus, Phobien und Rassismus geführt werden, das ist mit dem Geist der Verfassungen Europas nicht in Einklang zu bringen. Das gilt auch, weil sie zu dem Zwecke der Vernichtung des politischen Gegners, dem man jede Existenzberechtigung und erst recht jeden politischen und gar moralischen Ansatz abspricht, längst Routine geworden sind,

Der Schlächter Josef Stalin nannte seine Mordwellen gegen die von ihm ausgemachten Oppositionellen „Säuberungen“. Er säuberte seine Diktatur von anders Denkenden. In dem Ungeist, den die Rassismusforschungsindustrie beflügelt, wurde das Instrumentarium der politischen Säuberung ganz selbstverständlich jetzt digitalisiert. Gerade haben ein paar selbsternannte Antifas und nachlaufend ein paar Medien Apps beworben und eine eigene Suchmaschine im Netz abrufbar gemacht, mit deren Hilfe in diesem Fall missliebige AfD-Sympathisanten oder Rassisten oder Nazis automatisch aufgespürt werden könnten. Solcherlei digitalisierte Säuberung wird von der großen Allianz mindestens durch Nichtstun akzeptiert und weiter empfohlen, obwohl eine solche Menschenjagd von der Verfassung mitnichten gedeckt ist. Gerne wird in Deutschland immer wieder der Datenschutz bemüht. Im Kampf gegen „Rechts“ wird er ausgesetzt.

Aber das ist nur ein Vorbote der sich entwickelten Rechtsänderungen. Das Schariarecht ist im Westen zu Lasten der Verfassungen auf dem Vormarsch. Es fließt längst ein in Gerichtsurteile, die Rücksicht auf den kulturellen Hintergrund des Täters nehmen und daher die deutschen Rechtsnormen streckenweise abmildern. In vielen muslimisch geprägten Gheottes hat die Polizei längst keinen Zutritt mehr und Recht wird vor Ort gesprochen. Damit entstehen Räume, in denen die Scharia Recht setzt. Das mag man substanziell begrüßen oder ablehnen. Um diese Frage geht es hier nicht. Hier geht es allein darum, dass eine Änderung oder Beschränkung des Grundgesetzes im Kernbereich gänzlich ausgeschlossen und in weiteren Bereichen nur nach festgelegten demokratischen Spielregeln möglich ist – je nach Schwere des Eingriffs etwa mit einer Zwei-Drittelmehrheiten im Deutschen Bundestag. Es gibt nicht nur muslimische Stimmen, die der Scharia das Wort reden, sondern auch immer wieder und immer mehr Stimmen aus der deutsch-deutschen Bevölkerung, die ganz lässig die eine oder andere kleine Beschränkung des Grundgesetzes zu Gunsten der migrantischen Ghettos für schick oder opportun halten. Aber der Souverän, das Volk, ist an diesen Prozessen nicht beteiligt und auch nicht aufgeklärt worden. Die Verfassung wird missachtet, eine Islamisierung ganz offen hingenommen. Deswegen ist es eigentlich verwunderlich, wenn sich hetzt manche darüber wundern, dass es plötzlich Pegidas gibt, die ihre im Kern sehr demokratischen Bedenken anmelden.

Das rassistischer Moment steckt in den Rassismusforschern selbst

Und eingedenk der Tatsache, dass diese parolenartigen propagandistischen Worthülsen über keine justiziablen Konkretisierungen verfügen, sondern einfach nur dazu taugen, dass alle Korrekten im Konzert losbrüllen, ist klar wer der wahre Verdächtige ist: Im Zweifel nicht der als „Rassist“ beschimpfte, sondern derjenige, der mit der Vokabel „Rassismus“ hantiert. Es mag sein, dass bei der Hooligandemo Mitte Oktober in Köln zum Beispiel 200 Rechtsradikale mit dabei waren und dies mit gewalttätiger Absicht. Das Recht zur freien Meinungsäußerung, zur Demonstration, kann aufgrund dieser Tatsache wohl kaum für Tausende anderer Demonstranten verwirkt sein. Und es gilt auch: Solange 200 Rechtsradikale frei von Straftaten eine Demonstration anmelden, die auch genehmigt wird, und durchführen, muss der Staat dies mit Würde ertragen. Im übrigen zeigt sich der Wert einer Demokratie darin, dass sie Demonstrationen zuläßt.

Das Recht aller Bürger zur Gegendemonstration ist ebenfalls geltende Verfassungslage. Ein freier Staat muss mit seinen politischen oder unpolitischen Extremisten rechtsstaatlich umgehen. Menschen mit abweichender Meinung zu entmenschlichen und sie quasi der Meute zum Fraß vorzuwerfen, hat mit dem Rechtstaat nichts zu tun.

Es ist eine betonfeste Einseitigkeit, mit der vor allem die Medien, aber auch die Politik ein ganz scharf schwarz-weißes Bild zeichnen und eine Realität, die es nicht gibt, fingieren: So wird zum Beispiel, jeder Migrant, Moslem, Flüchtling, Schwule und auch jede Frau potenziell zum edlen Nobelpreisträger oder zur edle Nobelpreisträgerin erklärt – und speziell der deutsche Mann und überhaupt jeder weisse Mann potenziell als dumpfbackiger Rassist atiketiert. Das ist intellektuell gesehen peinlich, aber es ist vor allem ein Anschlag auf die Moral und auf die Gesellschaft insgesamt.

Klar gibt es Biodeutsche oder Biotürken oder sogar Bio-Afrikaner, die sich gegen Menschen anderer Ethnie nicht korrekt verhalten. Das darf und muss man zur Kenntnis nehmen und jeder sollte sich gegen Diskriminierung welcher Art auch immer wenden. Im Großen und Ganzen sind die europäischen Gesellschaften jedoch mehr als tolerant und weltoffen.

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