Flüchtlingskrise: Der Inbegriff des Bösen – die Abschiebung

Abgelehnte Asylbewerber werden geduldet, und zwar massenhaft. Der Staat verzichtet auf die Durchsetzung des Rechts. Deutschland verändert sich - nicht nur durch Duldung, sondern durch aktive Unterstützung von jenen, die ein anderes Land erzwingen wollen.

Die „Abendschau“ des RBB (der Berlin-Brandenburgische Landessender) befasste sich am 31.8. mit der Abschiebung von Migranten, deren Asylantrag als unberechtigt abgelehnt wurde. Für Berlin nannte er folgende Zahlen:

  • 2012: 4200 Abgelehnte, davon 360 durchgeführte Abschiebungen
  • 2013: 4600 Abgelehnte, davon 500 durchgeführte Abschiebungen
  • 2014: 9600 Abgelehnte, davon 600 durchgeführte Abschiebungen

Diese Zahlen sind kein Sonderfall in Deutschland, Berlin steht damit an fünft“bester“ Stelle im Vergleich der Bundesländer. Wir sollten uns mit Teer Realität der Flüchtlingspolitik auseinandersetzen, mit Zahlen, und wie in Teil I geschehen nicht nur mit dem Gefühl der Not und der Bestürzung.

Peter Carstens rechnet vor, dass man angesichts des rasanten Anstiegs der Asylanträge (und der Zunahme von Ablehnungen) für 2015 in Deutschland mit „mehreren Hunderttausend“ Personen rechnen muss, die sich der Abschiebung entziehen und frei im Land  herumreisen. (in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung vom 23.8.).

Die Politik hat aufgegeben

Das sind verheerende Zahlen. Sie zeigen nicht nur, dass sich unter denjenigen, die in Deutschland als „Flüchtlinge“ unterwegs sind, eine wachsende Gruppe befindet, die kein Bleiberecht hat. Sie zeigen auch, dass es der Regierung nicht gelingt, diese Gruppe tatsächlich aus dem Land zu bringen. Mehr noch, es gibt seit einigen Jahren deutliche Zeichen einer Resignation des Staates.

Noch vor wenigen Tagen hat Frau Merkel das Wort „Wer nicht in Not ist, kann nicht bei uns bleiben“ gesprochen. Sie hat allerdings in der ihr eigenen Art mit dem „kann nicht bei uns bleiben“ den praktisch-politischen Teil der Angelegenheit umschifft: Es muss zu Abschiebungen in großem Maßstab kommen. Eine so schmerzvolle Aufgabe kann man nicht den einzelnen Ausländerbehörden anhängen, sondern man muss sie als Bundeskanzlerin auf sich nehmen. Jetzt, unverzüglich.

Man sollte sich zur Begründung der Abschiebungen nicht mit dem formalen Argument begnügen, dass „Recht vollzogen werden muss“. Vielmehr muss man daran erinnern, dass es beim Asyl um den Zusammenhalt der Gesellschaft eines Landes geht. „Asyl“ ist kein Werbewort wie „Gastfreundschaft“ oder „Willkommenskultur“, mit dem ein Land seine Offenheit bekundet. Es ist ein Element des Staatsrechts, und zwar ein Element, das einen Sonderweg zur Aufnahme in ein Staatswesen definiert.

Das Asylrecht gewährt Fremden einen dauerhaften Anteil an den Gemeingütern eines Landes. Es ist klar, dass das nur in begrenztem Maß und unter restriktiven, überprüfbaren Voraussetzungen geschehen kann. Es ist ebenso klar, dass ein Missbrauch des Asylrechts ein Vergehen ist, das die Bürger zu Recht empört: „Warum gilt für uns die Ausweis- und Meldepflicht, während andere, die ihre Identität und Herkunft nicht angeben, ungestraft im Land geduldet werden?“ Im Asylrecht muss – gerade weil hier ein Sondertor geöffnet wird – besonders strikt auf die Erfüllung der Bedingungen geachtet werden. Eine Duldung wirkt zerstörerisch auf das Grundvertrauen der Bürger in die Verbindlichkeit der Gesetze. Deshalb ist die tatsächliche Abschiebung ein zentraler Prüfstein der gesamten Migrationspolitik.

Setzt der Staat noch Zwangsmittel ein?

Indem wir die Abschiebung in den Vordergrund stellen, verlassen wir den Bereich, wo die Migration nur „Thema“ ist und nur einen Gegenstand der „politischen Kommunikation“ bildet. Stattdessen sind hier die Exekutivmittel gefragt, die einer Regierung (der Exekutive) zur Verfügung stehen, um ein Gesetz oder eine Norm allgemeinverbindlich durchzusetzen. Hier zählen nicht nur Worte. Auch das Verteilen von Geld ist nicht der Maßstab, an dem das Politische an der Migrationspolitik zu messen wäre. Es geht um die Zwangsmittel des Staates.

Wie sieht der Einsatz dieser Zwangsmittel bei der Abschiebung gegenwärtig aus? In der „Abendschau“ wurde berichtet, dass 80% des Zeitaufwands bei den Abschiebungen darin besteht, den abgelehnten Asylbewerber „aufzufinden“. Das ist merkwürdig. Als Normalmensch hätte man erwartet, dass ein Asylbewerber unter enger Aufsicht steht – besonders, sobald er seine definitive Ablehnung erhalten hat. Aber ein Artikel aus der FAZ (28.8.) belehrt uns eines Besseren: Ausreisepflichtige Personen würden „mindestens temporär untertauchen“, wird dort ein Innenminister zitiert. Und sein Pressesprecher sagt, dass es den Betroffenen schon genügen würde, „am Tag ihrer angekündigten Abschiebung nicht auffindbar zu sein.“ Wenn der gebuchte Abschiebeflug dann verpasst sei, könnten sie sich schon am nächsten Tag „wieder in ihrer Unterkunft blicken lassen“. Unglaubliche Zustände. Unglaublich ist vor allem die goldige Naivität der Staatsmacht: Man bestellt ein Flugzeug, lädt die Abzuschiebenden vor und schaut, was passiert. Man fordert die abgelehnte Person sozusagen auf, sich selbst abzuschieben – damit es nur ja nicht nach Zwang aussieht!

In dem bereits zitierten FAS-Artikel weist Peter Carstens darauf hin, dass die Ausländerbehörden sich einer Front von Gegenspielern gegenübersehen: „Gerichte verfolgen Rechtsbrüche durch Bewerber im Asylverfahren fast nie, Ärzte wurden von ihren Standesorganisationen dazu aufgefordert, bei Abschiebungen nicht mitzumachen, Kirchen bieten rechtsfreie Rückzugräume.“ Es gibt also ein ganzes Bündnis von Kräften in Deutschland, die es sich zum Ziel gemacht haben, die Anwendung des Asylrechts zu hintertreiben, durch Untätigkeit oder sogar durch strafbare Handlungen.

Asylbewerber sind geduldet, aber nicht duldsam

Hinzu kommt die Komplexität des Asylrechts, der Aufwand der Übersetzungen und vor allem das widerspenstige, oft sogar feindselige Verhalten vieler Asylbewerber, mit dem die Väter des Asylrechts nie gerechnet hatten. Noch einmal Peter Carstens: „Inzwischen sagen mehr als drei Viertel aller Antragsteller, sie hätten keine Pässe, Urkunden, nichts. Manchmal tauchen die dann doch wieder auf, etwa, wenn sie in Deutschland heiraten. Viele aber widerstehen allen Bemühungen, ihre Personalien und ihr Herkunftsland zu klären. Das ist strafbar. Aber in der Praxis werden fast alle Verfahren eingestellt, sodass immer weniger Ausländerbehörden überhaupt Strafanzeigen stellen.“ (FAS 23.8.)

Beim Lesen solcher Berichte fällt ein eigenartiges, befremdendes Merkmal auf: In der Migration der Gegenwart ist ein beträchtliches Maß an Taktik, an Anspruchsdenken, an innerem Vorbehalt und sogar eine gewisse Feindseligkeit gegenüber dem aufnehmenden Staat spürbar. Das romantische Bild von Not, Hilfe und Dankbarkeit trügt. Auch auf eine neue „Liebe zu Deutschland“ sollte man nicht allzu sehr bauen. Gibt es wirklich eine belastbare Loyalität zum neuen Land, zu seinen Gesetzen und zu seinen sozialen Verhaltensnormen? Das Misstrauen und der Widerstand, mit denen man den Restriktionen des Asylverfahrens gegenübersteht, spricht eine andere Sprache.

Der Mythos der Hilfe, Teil 1 - die Notlage durch Sprache
Flüchtlinge: Die Diktatur des Rettens

Und auch die „Willkommenskultur“ auf deutscher Seite erscheint in einem weniger hellen Licht. Hier mischt sich in das Helfen oft ebenfalls ein feindseliger Zug – gegen den eigenen Staat und gegen alle Restriktionen, die das Asylrecht beinhaltet. Schnell ist man mit Vorwürfen gegen Behörden und Polizei zur Hand. Man hat eine ganze Einspruchsindustrie im Asylverfahren aufgebaut. Und auch das Untertauchen von abgelehnten Asylbewerbern wäre ohne die Zuarbeit von deutschen Helfern nicht möglich. Von einigen Milieus der Helferszene sind Migranten ein willkommenes Mittel, um damit einen anderen Staat zu erreichen. Oder gar keinen, sondern eine anarchische Weltmobilität.

Welche Kräfte wirken hier und wohin?

Das Bild eines in Hilfe und Dankbarkeit vereinten und sich erweiternden Deutschland ist also eine (Selbst-)Täuschung. Es täuscht darüber hinweg, dass hier Kräfte mitmischen, deren Ziele mit diesem Land nichts im Sinn haben.

Die Gefechtslage zur Lösung des Abschiebeproblems ist also schwierig. Es wäre ganz falsch, hier den Ausländerbehörden oder den Kommunen den schwarzen Peter zuzuschieben. Überfordert. Ordnung kann hier nur von der politischen Führung des Landes geschaffen werden. Der Bund ist gefragt, die Bundesregierung, die Kanzlerin. Nur von dort kann den vielfältigen Hindernissen und dem Sperrfeuer begegnet werden. Konkret: Mehr noch: Nur in zentralen Einrichtungen in Grenznähe können hinreichend Fachleute, Sicherheitskräfte, Ärzte, Juristen, Dolmetscher usw. usw. zusammengebracht werden, um die Erstaufnahme (oder Zurückweisung) von Migranten zu bewerkstelligen. Nur in solchen zentralen Sammelstellen kann kontrolliert werden, dass nicht Migranten ohne geklärte Identität und Status durch das Land zirkulieren. Die Kommunen sind mit den Aufgaben personell überfordert und es wäre ein völlig irrationaler Plan, nun an zig Stellen in Deutschland allseitig gerüstete Aufnahmestellen aufzubauen.

Es war eine verheerende Fehlentscheidung, die auf Deutschland gerichtete Migrationswelle sogleich über die Bundesländer an die Kommunen weiterzuleiten (und von dort an ehrenamtliche Helfer). Erst diese Entscheidung hat zu den anarchischen Zuständen geführt, die mit dem anwachsenden Migrationsdruck immer weiter um sich greifen. Es ist diese Entscheidung hat dazu geführt, dass Migranten, die ganz offenkundig nicht als Asylberechtigte anerkannt werden können, quer durchs ganze Land verteilt wurden und weiterhin verteilt werden– genau dorthin, wo die Abschiebung durch vielfältige Gegenkräfte am leichtesten zu blockieren ist und wo ein Versteckspiel mit den Behörden leicht fällt.

Von einer Korrektur dieser Entscheidung ist nichts zu hören. Das Merkel-Wort der Woche lautet „Deutschland schafft es“. Es legt sich wie eine große Zudecke über das Chaos im Lande.

Doch sieht es nicht so aus, als würden nun alle unter diese Decke kriechen. Vor einigen Tagen ist der „Deutsche Landkreistag“ (Zusammenschluss der Landkreise in der Bundesrepublik) mit einer bemerkenswerten Stellungnahme an die Öffentlichkeit getreten: „In Grenznähe müssten von den Ländern ausreichend dimensionierte Aufnahmeeinrichtungen geschaffen werden, in denen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Ausländerbehörden und der Verwaltungsgerichte anzusiedeln wären“ erklärte der Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke am 21.8.. Er spricht sich gegen die Verteilung von Asylbewerbern auf die Kommunen aus und für die Aussetzung des Schengen-Abkommens, um wieder eine Konzentration der Kontrollen an den Außengrenzen der Bundesrepublik zu ermöglichen (vgl. FAZ vom 22.8.).

Dieser Beitrag ist auf der Achse des Guten erschienen.

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