Arbeitsmarkt für geflüchtete Muslime – Halbjahresbericht 2016

Ob die Kanzlerin beim Flüchtlingsgipfel am 14. September die Wirtschaftsvertreter mit den kindgerechten Bildern der Vereine überzeugen kann, mehr Flüchtlinge einzustellen? Vermutlich werden ihr nur sehr viele kleine Bilder mit dem Zeichen € helfen, die Unternehmen zu motivieren.

Die Arbeitsagentur und das BAMF haben im 1. Halbjahr 2016 erstmals sehr detailliert zu Flüchtlingen aus den wichtigsten Herkunftsländern und ihrer Religion informiert: Afghanistan ¤ Eritrea ¤ Irak ¤ Iran ¤ Nigeria ¤ Pakistan ¤ Somalia ¤ Syrien

Diagramme dazu finden Sie am Ende des Texts. Massenmedien berichten kaum über diese Details. Sie sprechen nur allgemein über „Flüchtlinge“ und wie man sie in Unternehmen integrieren kann. Eine Firma stellt aber keine „Flüchtlinge“ ein, sondern Menschen – die einer Ethnie und Religion zugehörig sind und die einen speziellen Bildungs- und Qualifikationsstand haben. Um den kleinen sprachlichen Unterschied in der Aussage aufzuzeigen, eine Analogie: Haben Sie schon mal Obst gekauft? Sicher nicht. Denn die Verkäuferin wüsste nichts mit Ihrem Wunsch „1 kg Obst bitte“ anzufangen. Sie kauften bisher: Äpfel oder Birnen etc. und ergänzten dann mit Angaben zum Anbieter und der Qualität.

BAMF: Religion der Flüchtlinge aus den wichtigsten Asylherkunftsländern (Seite 22, Stand März 2016)

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Bei allen Herkunftsländern – mit Ausnahme des Iraks und Eritreas – ist die islamische Religionszugehörigkeit am häufigsten vertreten mit Anteilen zwischen 75% und 96%. Christen stellen bei den Herkunftsländern Eritrea (72 %) den größten Anteil, beim Irak Jesiden mit 48 %.

Anteil von religiösen Muslimen etwa 75%:
Überschläglich kann mit einem Muslim-Anteil von 75% bei den Zuwanderern des letzten Jahres gerechnet werden. Diese Muslime sind überwiegend streng religiös, was bedeutet, dass sie den Koran wörtlich auslegen und die Scharia für sie die geltende Rechtsordnung ist, die über unserer Rechtsordnung steht.

Rechnet man mit 75% Muslimen unter den 103.000 sv-pflichtig beschäftigten Personen aus den islamischen Asylherkunftsländern im Juni 2016, so ergäbe das gesamt etwa 77.000 Muslime im Job.

Was für die Integration von Muslimen wichtig ist:
Nach den Erkenntnissen der Migrationsforscher ist die Ehe mit Einheimischen die optimale Integration Zugewanderter in einem Land. Denn sie verhindert Parallelgesellschaften, fehlende Sprach-und Kulturkenntnisse in der neuen Heimat und erleichtert die Integration am Arbeitsplatz (ausführlicher Artikel von Prof. Koopmans vom Wissenschaftszentrum Berlin.
 Auch Kultur prägt Arbeitsmarkterfolg. Was für die Integration von Muslimen wichtig ist). Etwa 80% der Zugewanderten sind aus religiösen Gründen nicht in der Lage, sich über Eheschließung zu integrieren:

Jesiden: (etwa 4% aller Asylantragsteller 2015) keine Vermischung, da nur untereinander geheiratet werden darf, sonst Ausschluss aus der Glaubensgemeinschaft.

Muslime: Muslima darf nach dem Koran keinen Nicht-Muslim heiraten (ohne von der Familie verstoßen zu werden). Muslim darf Nicht-Muslima (Christin, Jüdin – aber keine Ungläubige) heiraten, die Kinder müssen aber islamisch erzogen werden.

Warum sind so wenig Muslime in Jobs?
Aktuelle Arbeitsagentur-Statistik.

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Prof. Koopmans auf die Frage, ob Diskriminierung schuld sei:
„Nach unseren Erkenntnissen hat Arbeitgeberdiskriminierung nur einen geringen Einfluss auf den Arbeitsmarkterfolg von Muslimen … Soviel kann bereits jetzt gesagt werden: Studien, die aus der Tatsache, dass Unterschiede zwischen Migranten und Mitgliedern der ethnischen Mehrheit nicht durch demografische und Bildungsvariablen erklärt werden können, den Schluss ziehen, dass Diskriminierung daran schuld sein muss, können nicht ernst genommen werden, solange sie die wichtige Rolle von soziokulturellen Faktoren außer Acht lassen“.

Meine Frage: Warum lässt Prof. Koopmans die rechtlichen Rahmenbedingungen bei dieser Betrachtung völlig außen vor? Vielleicht ist doch Diskriminierung schuld? Und zwar nicht die der Muslime, sondern die der Unternehmer durch die rechtlichen Rahmenbedingungen einzelner Länder?

Offenbar hat noch niemand verglichen, welchen Einfluss in den EU-Ländern das Landesrecht und die Rechtsprechung auf den Grad der Beschäftigung von Muslimen haben. Welche zusätzliche Kosten verursachen Gesetze und Rechtssprechung in Unternehmen? Im EU-Land Frankreich (mit 4 Mio. Muslimen) gibt es keine Pflicht von Unternehmern, religiöse Handlungen am Arbeitsplatz zu dulden, aber in Deutschland ist alles religionsfreundlich geregelt, Schauen wir uns deshalb die Rechte von religiösen Muslimen am Arbeitsplatz in Deutschland und Österreich an und wir stellen Erstaunliches fest.

Rechte religiöser Muslime am Arbeitsplatz im Vergleich mit Österreich:
Das deutsche Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geht weit über EU-Vorgaben hinaus. Nur in Deutschland gibt es diese pro-religiöse Rechtssprechung. Bei einer flächendeckenden Einstellung von Muslimen und Beibehaltung des jetzigen AGG und der religionsfreundlichen Rechtsprechung entsteht zukünftig ein riesiger Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen.

Gegenwärtig sind die im Bundestag vertretenen Parteien nicht willens, das zu ändern, im Gegenteil, sie wollen die Rechte der Muslime um Beschäftigungsquoten und Verbandsklagerecht erweitern. Die Linkspartei z.B. ist gegen ein Verbot der Verschleierung am Arbeitsplatz.

Hier eine Auswahl der gerichtlich gewährten Rechte religiöser Mulime am Arbeitsplatz:

  • Verweigerung des Transports von Alkohol aus religiösen Gründen: Die Verweigerung wäre in Österreich ein Kündigungsgrund.
  • Fasten im Fastenmonat Ramadan nach den religiösen Vorgaben: In Österreich kein Thema.
  • 2-3 bezahlte tägliche Gebetpausen am Arbeitsplatz (Gerichtsurteil von 2002), was für den Unternehmer finanziell monatlich einen Tag Sonderurlaub ergibt: In Österreich kein Rechtsanspruch auf ein Gebet.
  • Freistellung zum Moschee-Besuch am Freitag: In Österreich kein Rechtsanspruch.
  • Tragen des islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz (Urteil 2012): Ebenso in Österreich erlaubt.

Forderungen, die nach Eintritt von Tausenden orientalischer Muslime in den deutschen Arbeitsmarkt in den nächsten Jahren gerichtlich durchgesetzt werden sollen:

  • Forderung nach Vollverschleierung.
  • Jetzt wollen die Innenminister die Burka nur im Öffentlichen Dienst, vor Gericht etc. verbieten – damit aber nicht am privatwirtschaftlichen Abeitsplatz. Präzedenzurteil wird ab 2017/18 erwartet.
  • In Frankreich und Belgien ist die Ganzkörperverschleierung generell verboten, ebenso im Kanton Tessin in der Schweiz. In Österreich wurde sie am Arbeitsplatz im Juli 2016 verboten.
  • Forderung nach Geschlechtertrennung (Markenkern des Islam).
  • Die Vollverschleierung ist nur eine Ausdrucksform der Geschlechtertrennung. Wird also die Vollverschleierung zugelassen, entfällt jede Argumentation gegen die Geschlechtertrennung. Österreich: Nach Burka-Urteil nicht umsetzbar.
  • Forderung nach getrennter Essenszubereitung in der Kantine: In Österreich nur auf freiwilliger Basis.

Wettbewerbsbenachteiligung deutscher Unternehmen bei Beschäftigung religiöser Muslime: Je nach Tätigkeit des Unternehmens und Anzahl dort arbeitender streng religiöser Muslime können bedeutende zusätzliche Kosten auf die Unternehmen zukommen, was Anpassung von Arbeitsplätzen und Organisation der Arbeit betrifft, insbesondere wenn die zu erwartenden Forderungen verwirklicht werden müssen. Diese Kosten haben Unternehmen in Frankreich und anderen EU-Ländern NICHT, was letztlich für die deutsche Wirtschaft eine schwere Wettbewerbsbenachteiligung wäre.

Wertet man die im Internet zugänglichen Informationen zu Muslimen am Arbeitsplatz aus, fällt auf, dass in Meinungsführer-Medien bisher lediglich zum Ramadan kurze Wohlfühlartikel erschienen. Alle anderen oben genannten Aspekte werden nicht thematisiert, von wenigen Ausnahmen abgesehen. Die digitale Mediengruppe Haufe hat im Fastenmonat Ramadan am 14.06.2016 ihre Geschäftskunden schonungslos über die finanziellen Konsequenzen aufgeklärt:

“Hierbei sind die Vorgaben des Bundesarbeitsgerichts (BAG) aus der Entscheidung vom 24.2.2011 (2 AZR 636/09) zu beachten. Vorrangig wird der Arbeitgeber verpflichtet sein, den Arbeitnehmer woanders einzusetzen. Geht das nicht und beruft sich der Arbeitnehmer gegenüber einer Arbeitsanweisung des Arbeitgebers auf einen ihr entgegenstehenden, ernsthaften inneren Glaubenskonflikt, kann das Beharren des Arbeitgebers auf Vertragserfüllung ermessensfehlerhaft sein. Es kommt auf den Einzelfall an, aber nach dem BAG ist die Tendenz pro Religionsfreiheit gegeben. Das hieße, dass der Arbeitgeber die Arbeitspflicht wegen Kollision mit der Religionsfreiheit nicht durchsetzen könnte. Die Arbeit wird rechtmäßig verweigert. Eine Abmahnung ist dann nicht möglich. Da das Leistungshindernis nur temporär während dem Ramadan und regelmäßig auch die Arbeitsleistung täglich nur teilweise nicht erbracht werden kann, kommt eine personenbedingte Kündigung regelmäßig nicht in Betracht.“

Monatlich einen bezahlten Tag für Gebete am Arbeitsplatz und dann ist noch strittig, ob der Unternehmer den Lohn für nichtgeleistete Arbeit im Ramadan verweigern darf!

Realitätsverweigerung der Politiker und Funktionäre:
Offenbar meidet die Politik jede Information und Auseinandersetzung zum Thema Islam im Kontext Arbeitsmarkt und Arbeitsplatz. Vermutlich weiß man um die Aussichtlosigkeit, muslimische Hilfskräfte in großem Umfang in einem der am höchsten industriell entwickelten Länder einzustellen. Man hofft auf den Goodwill des Mittelstandes. Deutschland – ein säkulares Land – hat ein Fachkräfte-Nachwuchsproblem, aber braucht keine Hilfsarbeiter, die zusätzlich noch die Religion in die Unternehmen mitbringen wollen.

Die Interessenvertreter der Unternehmen – IHK und HWK – setzen auf Schweigen und „learning by doing“ durch die KMU. Suchen Sie mal bei den regionalen Kammern, bei www.dihk.de und www.zdh.de auf den Webseiten nach: Muslime am Arbeitsplatz, Gebet während der Arbeitszeit, Ramadan und Arbeitspflicht oder nach Information zur Vollverschleierung am Arbeitsplatz. Sie finden NICHTS. So vermeiden die Kammern den Spagat zwischen ihren Zwangsmitgliedern und der Regierung und werden als Interessenvertreter der Unternehmen immer unglaubwürdiger.

Im Mai hatte ich etwa 500 gedruckte Leseproben meines Buches „Gebetspausen am Arbeitsplatz. Erwartungen geflüchteter Muslime“ an alle Handwerkskammern und IHK geschickt, an Wirtschaftsministerien und ausgewählte Abgeordnete des Bundestages. Ich habe die o.g. Probleme beschrieben aus meiner Sicht als Gründer und Ex-Geschäftsführer des Deutsch-Bosnischen Wirtschaftsvereins in Sarajevo. Bosnien – ein Land mit 50% Anteil Muslimen, die aber europäisch sozialisiert sind. Die Reaktion war, gemessen am Abverkauf des Buches, fast Null. Erst nachdem TE einige Artikel veröffentlichte, konnte ich einen Abverkauf von etwa 50 Büchern bei Amazon registrieren.

Zwei Beispiele staatlich geförderten Nonsens:
Mit diesen Traktaten sollen Unternehmer überzeugt werden, Flüchtlinge einzustellen. Offenbar verharren viele Mitarbeiter von Vereinen noch im Geiste vom Sommer 2015 und blenden die Realität weiter aus.

Lesen Sie, mit welch simplen Schaubildern man diese “Erkenntnisse“ den Unternehmern “verkaufen“ will. Sie spüren: Keiner der Autoren hat vom Thema Ahnung und musste sich nie sein Geld vom Kunden holen:

Widersprüchliche Aussagen zur Qualifikation der zugewanderten Muslime
Die Arbeitsagentur schreibt auf Seite 7 in der „Hintergrundinformation Geflüchtete Menschen in den Arbeitsmarktstatistiken – Erste Ergebnisse“:

„… Die Auswertungen zu den Qualifikationen in Tabelle 2 sind in ihrer Aussagekraft eingeschränkt, weil für einen nennenswert hohen Anteil von Arbeitsuchenden und Arbeitslosen (noch) keine Angaben zur Qualifikation vorliegen. Trotz dieser Einschränkung machen die Auswertungen deutlich, dass Geflüchtete vorerst hauptsächlich Berufe mit geringen Qualifikationen ausüben können. So haben von den arbeitsuchenden Flüchtlingen 26 Prozent keinen Hauptschulabschluss und 74 Prozent keine formale Berufsausbildung. Immerhin können 26 Prozent Abitur bzw. Hochschulreife und 9 Prozent eine akademische Ausbildung vorweisen. Im Vermittlungs- und Beratungsgespräch legen Arbeitsvermittler und Arbeitsuchende einen ersten Zielberuf fest, dessen Festlegung die vorhandene Qualifikation und die Einmündungschancen berücksichtigt. Aus dieser Perspektive kommen Geflüchtete zu 58 Prozent für Helfertätigkeit, 15 Prozent für Fachkraft- und Spezialistentätigkeiten und 4 Prozent für Expertentätigkeiten in Frage; für 24 Prozent konnte noch kein Zielberuf festgelegt werden …“

In einem Bericht des NDR vom 13.03.2016 warnt Hamburgs Universitäts-Präsident:

„… Das Problem seien die 65 Prozent eines Altersjahrgangs, die nach Pisa-Tests im Grunde Analphabeten seien. Sie könnten beispielsweise keinen Busfahrplan lesen …“

Was macht nun der deutsche Mittelständler?
Auch die Chefs der Unternehmen erlebten die Willkommenskultur in allen Medien und oftmals auch persönlich. Später erfuhren sie, dass einige Zuwanderer falsche Identitäten hatten, lernten für sie Irritierendes zur Religiosität der Muslime am Arbeitsplatz und dem Verhalten gegenüber Frauen, waren verstört, als sie hörten, dass ein muslimischer Praktikant als IS-Kämpfer Chinesen im Regionalzug attackierte und andere Asylbewerber ähnliche Aktionen durchführten. Dann lasen sie bei Haufe, dass man einen fastenden Mitarbeiter, der seine Arbeitsaufgaben nicht erfüllt, nicht abmahnen könne.

Jetzt verkündet der Innenminister, dass die Burka am Arbeitsplatz erlaubt sein soll und im NDR sagt ein Professor, dass 65% der Flüchtlinge faktisch Analphabeten sind und keinen Busfahrplan lesen können. 
Wie ist es dann mit Arbeitsanweisungen, Hinweisen zu Gefahrensituationen und Belehrungen – geht da dem Personaler durch den Kopf und er wendet sich mit Grausen ab.

Schlussendlich erwartet der Wirtschaftsminister, dass deutsche Unternehmen mehr Zuwanderer einstellen. Der zuständige Bearbeiter der Arbeitsagentur ruft jetzt jede Woche an und preist Arbeitskräfte aus außereuropäischen Herkunftsländern an. Wird er gefragt, ob unter den Migranten auch Analphabeten sind, sagt er, dass es in seiner Statistik keine Analphabeten gibt. Auf religiöse Rechte der Muslime am Arbeitsplatz angesprochen, schweigt er.

Man kann verstehen, dass damit für Unternehmer die Einstellung von Flüchtlingen keine Priorität hat. Vermutlich erst Ende 2017 kann es für jene Firmen, die Muslime einstellen wollen, eine ehrliche Beratung zu diesem Thema auch bei den Kammern und Arbeitsagenturen geben.

Bis dahin können sich die Mittelständler nur hier informieren:

  • Zu rein arbeitsrechtlichen Aspekten: Rechtsanwälte, Webseiten div. Krankenkassen und Haufe.
  • Zum Verständnis von Islam, Zuwanderung und den sich ergebenden kulturellen und rechtlichen Problemen, insbesondere am Arbeitsplatz: Tichys Einblick – regelmäßig mit verschiedenen Autoren – sowie das Buch „Gebetspausen am Arbeitsplatz – Erwartungen geflüchteter Muslime, Basiswissen für Arbeitgeber“.

Die DAX-Konzerne brauchen jetzt keine weiteren Informationen. Sie halten ihre Tore schon heute fest verschlossen, aus internationalen Erfahrungen wohl wissend, was von streng religiösen orientalischen Muslimen am Arbeitsplatz in puncto Kostenexplosion zu erwarten wäre.

Fazit:
Die folgenden Diagramme zeigen, dass mit dieser Willkommens-Propaganda seit Sommer 2015 bisher kaum Erfolg bei den Unternehmen erzielt wurde und die Belastung des Steuerzahlers weiter ansteigt. Im Juni 2016 erhielten 431.401 erwerbsfähig gemeldete Personen Grundsicherung, die Anzahl von sv-pflichtigen Arbeitsverhältnissen nahm im 1. Halbjahr nur um 13.622 Stellen auf 102.534 zu. Das bedeutet, dass nur 19% von den insgesamt 533.935 Erwerbsfähigen im Juni auch tatsächlich einen Job hatten, im Januar 2016 waren es noch 25%. Da dieses Jahr noch ein Zugang von bis zu 400.000 Flüchtlingen im Jobcenter erwartet wird, sinkt der Anteil der Beschäftigten weiter.

Ob die Kanzlerin beim Flüchtlingsgipfel am 14. September die Wirtschaftsvertreter mit den kindgerechten Bildern der Vereine überzeugen kann, mehr Einwanderer einzustellen? Vermutlich werden ihr nur sehr viele kleine Bilder mit diesem Zeichen – € – helfen, die Unternehmen zu motivieren. Garantiert preiswerter und erfolgversprechender wäre es, AGG und Rechtsprechung so zu reformieren, damit deutsche Firmen international wettbewerbsfähig sind, wenn sie streng religiöse Muslime beschäftigen. Das liegt aber in Verantwortung der Regierungsparteien und die sind gegenwärtig nur mit sich beschäftigt.

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Afghanistan ¤ Eritrea ¤ Irak ¤ Iran ¤ Nigeria ¤ Pakistan ¤ Somalia ¤ Syrien

Berichte zur Beschäftigungslage von Muslimen aus diesen acht islamischen Asylzugangsländern liefert für TE nun zu jedem Monatsbeginn Gastautor Michael Wolkski aus Sarajevo. Aus der Distanz hat man einen guten Überblick, sagt er.

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Bisherige Artikel zu diesem Thema:

>> Streng religiöse Muslime am Arbeitsplatz
>> Einwandern und Auswandern – Zwei Seiten einer Medaille
>> Der deutsche Arbeitsmarkt 2017 – Bereit für 2 Millionen orientalische Muslime
(Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Ex-Boston Consulting Vorstand Stelter)

>> Flüchtlingsgipfel im Kanzleramt – Viel Lärm um Nichts 

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