S&K und Journalisten: Später Freispruch

Ich bin ja ziemlich froh, dass ich mich mit Ende der winterlichen Sommerzeit doch wieder nach Deutschland zurück trauen kann. Denn: die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat Mitte August nun endlich das seit eineinhalb Jahren laufende Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung gegen meine Kollegin Melanie Bergermann und mich eingestellt.

Das ist ja schon mal die gute Nachricht.

Lustig ist nur der Ablauf. Denn am 28. Januar 2013 hatte Bergermann einen sensationellen Artikel über die Machenschaften der Anlagefirma S&K veröffentlicht, den ich – und zwar gerne – zu verantworten hatte. Kurz darauf erfolgte eine Anzeige wegen dieser Delikte durch den Anwalt der S&K, Igor Petri. http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/grauer-markt-praechtige-villen-grosser-fuhrpark/7685806-2.html

Auf zivilrechtlicher Ebene folgte noch eine Schadensersatzforderung von zunächst drei Millionen Euro. Drei Wochen nach der Titelgeschichte, in der wir Anleger vor dem vermuteten Schneeballsystem der S&K gewarnt hatten, nahmen 1200(!) Ermittler das Fondshaus auseinander und durchsuchten bundesweit 130 Büros und Wohnungen.

Die Namensgeber von S&K, Stephan Schäfer und Jonas Köller jedenfalls, wurden mit großem Traritrara verhaftet und schmoren seither in U-Haft; mit eingebuchtet wurden auch der Anwalt Igor Petri, der uns auf den Pelz gerückt war.

Ziemlich viel Aufwand für einen Sachverhalt, der nachzulesen war, könnte man meinen. Aber wohl notwendig angesichts der Komplexität von Sachverhalten im Wirtschaftsstrafrecht. Dieser ungleiche Mittelaufwand illustriert die Schwierigkeit von Journalisten, trotzdem zu berichten und sich durchzusetzen.

Soweit alles in Ordnung. Für uns Journalisten ungeheure Erleichterung. Wir dachten, wir sind raus.

Dumm nur: Während die Staatsanwaltschaft Frankfurt einerseits massiv gegen die Fondsgesellschaft vorgeht – wir Journalisten blieben weiterhin Beschuldigte. Bis August 14. Es bedurfte massiver Anwaltsarbeit und wiederholter Drohung mit Dienstaufsichtsbeschwerde, bis das Verfahren gegen uns eingestellt wurde. Diese Einstellung gemäß § 170 II StPO erfolgt mangels hinreichendem Tatverdacht, stellt damit also einen „Freispruch im Ermittlungsverfahren“ dar.

Die letzte Ausrede der Frankfurter Staatsanwälte war: Zwar dauere die Verfügung der Einstellung nur 10 Minuten. Aber bei 900 vorliegenden Verfahren, die da auf Halde liegen, müßten wir uns eben hinten anstellen.

Merke: Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Stiefel. Über die massiven physischen Bedrohungen, denen meine Kollegin ausgesetzt war, will sie nicht klagen.  http://www.fnp.de/lokales/frankfurt/Ein-Preis-und-sein-Preis;art675,694234  Aber zehn Minuten Zeit sollte sich ein Staatsanwaltschaft schon mal etwas früher nehmen, um Journalisten von ungerechtfertigten Anschuldigungen zu befreien. Wenigstens das. Vielleicht würde das eine kritische Berichterstattung über fragwürdige Angebote des grauen Kapitalmarkts mehr befördern, als noch eine Regulierung von Prospekten.

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