Prüffall AfD: Veröffentlichung fragwürdig

Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags bezweifelt, dass die öffentlichkeitswirksame Einstufung der AfD zum "Prüffall" des Bundesamts für Verfassungsschutz rechtmäßig ist.

imago/Future Image

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte am 15. Januar bekannt gegeben, die gesamte Partei auf rechtsextremistische Bestrebungen zu untersuchen. Bei der Prüfung soll aber auch mögliches entlastendes Material über die AfD gesammelt werden. Die AfD kündigte an, sie wolle dagegen gerichtlich vorgehen.

Jetzt liefert der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags der AfD Unterstützung: Zwar »dürfte für die rein interne Einstufung einer Partei als „Prüffall“ eine Gesetzesgrundlage vorhanden sein«, so die Wissenschaftler. Das Bundesamt darf also eine Partei oder andere Gruppierung genauer unter die Lupe nehmen.

Das Bundesamt darf die Öffentlichkeit auch über solche Verdachtsfälle informieren.

Aber das Grundgesetz (GG) gewährt in Art. 21 den Parteien Betätigungsfreiheit und das Recht, „gleichberechtigt am politischen Wettbewerb teilzunehmen.“ Genau an dieser Stelle wird es entscheidend:

»Berichte des Verfassungsschutzes über Beobachtungen von Parteien greifen der Rechtsprechung zufolge in die Betätigungsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien ein. Ähnliches gilt für öffentliche Äußerungen, mit der eine – bislang nicht beobachtete Partei – mündlich als verfassungsfeindlich eingestuft wird:

Die Bezeichnung als „Prüffall“ hat zwar eine geringere negative Wirkung als die Bezeichnung als„Verdachtsfall“ oder „verfassungsfeindlich“. Gleichwohl ist ein „Prüffall“ schon der Definition nach etwas „Verdächtigeres“, als eine „normale“, nicht zu prüfende Partei. Ferner erinnert das Wort „Prüffall“ semantisch an „Problemfall“, „Vorfall“ oder „Beobachtungsfall“. Im Übrigen drückt „Prüffall“ einen statischen Zustand aus und damit eine fortdauernde belastende Eigenschaft.«

Die Gutachter des Bundestags analysieren eine mögliche „Stigmatisierung“ einer so bezeichneten Partei im Rahmen der Chancengleichheit und kommen zu dem Ergebnis:

»Für die öffentliche Bezeichnung einer politischen Partei als „Prüffall“ enthält das BVerfSchG wohl keine gesetzliche Ermächtigung.«

Das Gutachten hat keine rechtlich bindende Wirkung. Der Wissenschaftliche Dienst steht jedem Abgeordneten zur Verfügung, um den vermuteten „Wissensvorsprung“ der Ministerien und Bundesbehörden auszugleichen und die Abgeordneten mit Argumenten für die Wahrnehmung ihres Mandats mit dem Stand der Forschung, Gesetzgebung und Rechtsprechung vertraut zu machen.

Wegwischen kann man die kompetente Ausarbeitung daher nicht so ohne weiteres. Vor allem, weil nach der Erklärung zum Prüf-Fall Bundesinnenminister Horst Seehofer nachlegte. Er erklärte im zeitlichen Zusammenhang mit der Prüf-Fall-Erklärung, dass er die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und Verpflichtungen von Beamten und Staatsbediensteten untersuchen lassen wolle. Diese Frage werde häufiger an das Ministerium herangetragen.

„Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung noch mal sehr genau für mich zu prüfen.“ Damit hat er die Stigmatisierung verschärft.

Die Zielrichtung ist klar: Würde die Mitgliedschaft in der AfD mit dem Beamtenstatus kollidieren, müssten sich viele Mitglieder der AfD zwischen ihrem Beruf und Parteimitgliedschaft oder Mandat entscheiden. Das Ergebnis des Seehofer-Tests sollte in einigen Wochen vorliegen.

Wir dokumentieren hier die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags. 

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Kommentare ( 37 )

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Melli
5 Jahre her

„Er erklärte im zeitlichen Zusammenhang mit der Prüf-Fall-Erklärung, dass er die Vereinbarkeit von Parteimitgliedschaften und Verpflichtungen von Beamten und Staatsbediensteten untersuchen lassen wolle. “

Hmmm, dann dürfte es aber in allen Parteien schlecht aussehen….außer bei den Grünen vllt.
Aber schön zu sehen, dass im WD Leute sitzen, die des selbständigen Denkens fähig sind. **

Delion Delos
5 Jahre her

„»Berichte des Verfassungsschutzes über Beobachtungen von Parteien greifen der Rechtsprechung zufolge in die Betätigungsfreiheit und Chancengleichheit der Parteien ein.“

Ach was… was bedeutet schon Rechtsprechung… die ist auch nicht mehr das, was sie mal war…das sieht man doch an der Reaktion auf die Klage der AfD wegen der Grenzöffnung. Da wird einem schon mal das Wort im Mund herum gedreht, wenn es politisch in den Kram passt. Rechtsprechung heißt heute auf neudeutsch: Ich, das Gericht, spreche und die Regierung hat Recht.

F.Peter
5 Jahre her

Auch wesentlich entscheidend einer solchen öffentlich-machung dürfte wohl auch sein, WIE eine solche Nachricht in der Bevölkerung ankommt und aufgenommen wird. Durch die mediale Verstärkung wird der gewollte Effekt der Veröffentlichung das von den Verursachern gewollte Ergebnis noch verstärken.
Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass hier die Ausgrenzung eines politischen Mitbewerbers betrieben wird von den derzeit Regierenden. Und das mit staatlichen, also mit Steuermitteln finanzierten, Institutionen, deren Aufgaben eigentlich ganz andere sind!

Protestwaehler
5 Jahre her

Unglaublich was hier passiert!
Wird Zeit das dieser „BfV“ selbst zum Prüffall wird.

Sonny
5 Jahre her

Oha, da werden wohl beim wissenschaftlichen Dienst demnächst einige Köpfe rollen.
Wo kommen wir denn hin, wenn jemand öffentlich einfach so „den Maaßen macht“ (die Wahrheit sagt)?
Mädels und Jungs, zieht euch warm an, da rollt was auf euch zu.

Britsch
5 Jahre her
Antworten an  Sonny

Genau das gleiche habe ich beim lesen auch gedacht

Delion Delos
5 Jahre her
Antworten an  Sonny

Ich denke nicht, dass da Köpfe rollen werden. Anscheinend hat der Gesinnungsterror im Wissenschaftlichen Dienst noch nicht Einzug gehalten, denn anders ist es nicht zu erklären, dass dieser Dienst auch die Verfassungswidrigkeit des NetzDGs sowie dessen Verstoß gegen geltendes EU-Recht festgestellt hatte… neben dem UN-Sonderbeauftragten, der zusätzlich noch die Verletzung der Menschenrechte attestierte. Leider sind aber – wie der Artikel ja auch aussagt – die Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes nicht bindend, weshalb unsere Regeierung ja auch keinerlei Problem damit hatte, das verfassungswidrige, gegen EU-Recht und gegen das Menschenrecht verstoßende NetzDG mit einer Minderheit von nur 10% aller Bundestagsabgeordneten zu beschließen..… Mehr

JoergPlath
5 Jahre her

Na ja, wenn bei der „Tagesschau“ immer mehr Linksradikale „arbeiten“, sollte man schon prüfen. Die sind ja aber nicht gemeint…

Nibelung
5 Jahre her

Nach meinem Kenntnisstand ist der geheime Prüffall nicht einklagbar, der Verdachtsfall schon und weil man das wußte, hat man unter Umgehung des Rechtes den Prüffall öffentlich gemacht, in der Hoffnung, einige Wähler abzuschrecken und mit solchen üblen Methoden arbeiten sie heute, das ist Stasi 2 und ein ehemaliger Verantwortlicher wollte sich an diesen Machenschaften nicht mehr beteiligen und wurde zu recht aufmüpfig und wenn jemand Anstand und Charakter besitzt, dann er, die anderen haben jeden Anspruch auf ihre Legitimation verloren, denn wer so arbeitet, hält nicht viel von demokratischen Strukturen und das wurde uns ja über das letzte Jahrzehnt in… Mehr

Stony
5 Jahre her

Immerhin reicht der lange Arm Merkels offenbar nicht bis in den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestags hinein. Ein gutes Zeichen. Hoffen wir, dass der Rechtsstaat in Deutschland – wiewohl schwer angeschlagen – noch lebt und die AfD trotz der gegen sie eingesetzten schmutzigen Methoden auf Dauer ihre wichtige und legitime politische Rolle für ihre Wähler weiter ausfüllen kann.

Gerro Medicus
5 Jahre her
Antworten an  Stony

Es liegt an uns, dass solch schmutzige widerwärtige Methoden nicht Erfolg haben….

Sprechen Sie mit ihren Mitmenschen, klären Sie sie auf, weisen Sie auf die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes hin.

Ich mache das so: E-Mail an meinen Verteiler mit Titelzeile, worum es geht und Link zu dem Originalartikel. Und das mit der Bitte, diese E-Mail wiederum vom Empfänger an weitere zu schicken (Kettenbriefsystem).

Nur so funktioniert die Verbreitung der Wahrheit heute noch. Macht es. so lange es noch geht. Denn es wird schon daran gearbeitet, dies zu unterbinden (siehe Upload-Filter und Urheberrechtsänderung).

Frau Blume
5 Jahre her

Wieso ist mir jetzt ganz spontan der Name „Juli Zeh“ eingefallen …? Mhm…

jugend_attacke
5 Jahre her

Fest steht jedenfalls, dass Thomas Haldenwang mit sofortiger Wirkung zurücktreten, oder versetzt werden muss.

Mein Herz schlug links
5 Jahre her
Antworten an  jugend_attacke

Dazu wird ihn niemand „relevantes“ zwingen wollen. Denn immerhin hat er ja wohl damit die „richtige Haltung“ bewiesen. Er ist bestenfalls etwas über das Ziel hinausgeschossen, der kleine Racker. Er will seine Aufgabe als der Neue halt „besonders gut“ erledigen.

Und solange er der Gottleichen Kaiserlichen Verschwurbeltheit nicht widerspricht, ist doch alles bestens……