EGMR stoppt schleichende Islamisierung

Der gesellschaftliche Integrationsanspruch steht über der individuellen Religionsfreiheit – eine Auffassung, die der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg (EGMR) mit dieser Deutlichkeit formulierte.

Eigentlich erwartet man – zumindest gefühlt – aus dem Europa der Bürokraten wenig Gutes. Eigentlich. Doch den 10. Januar 2017 sollten sich all jene, die sich den Werten des modernen Europa verbunden fühlen, rot in ihrem Kalender markieren. Denn an diesem Tag hat der Europäische Gerichthof für Menschenrechte in Straßburg ein Zeichen gesetzt, dessen Folgen in ihrer gesamten Breite noch nicht absehbar sind.

Eines allerdings lässt sich bereits jetzt feststellen: Der schleichenden Islamisierung der europäischen Zivilisation wurde ein spürbarer Dämpfer verpasst.

Die Ursache: Unterrichtsteilnahme verweigert

Um was ging es? Wie so häufig bei den Versuchen islamisch geprägter Zivilisationsgegner wollte ein türkisch-stämmiges Ehepaar mit schweizerischem Pass gegen den Willen der schweizerischen Schulbehörde durchsetzen, dass die Tochter des Hauses den gemeinsamen Schwimmunterricht aus vorgeblich religiösen Gründen dauerhaft schwänzen dürfe. Die Schweizer Behörden spielten nicht mit, verhängten gegen die Eltern einen Bußgeldbescheid. Gegen diesen wiederum wollte das Paar nun den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Stellung bringen – das übliche Verfahren, mit dem die islamisch geprägten Gegner der europäischen Kultur immer wieder den Versuch unternehmen, ihre archaischen, vorgeblich religiös begründeten Vorstellungen der abendländisch geprägten Zivilisation aufzuzwingen.

Doch der EGMR wurde zum Spielverderber, gab wider Erwarten der Kläger nicht mehr den willigen Islamisierungshelfer. Der Bußgeldbescheid der schweizerischen Behörden sei rechtens – das Mädchen habe wie jeder andere Schulpflichtige am gemeinsamen Schwimmunterricht teilzunehmen.

Allein –mit dieser Feststellung ließen es die Richter nicht bewenden. Denn die höchstrichterliche Begründung der Ablehnung des islamischen Desintegrationsversuchs wird europaweit ungeahnte Folgen entwickeln können. Die Richter stellten fest: Die Schule habe bei der sozialen Integration von Menschen mit ausländischer Herkunft eine besonders herausragende Rolle. Deshalb habe die schweizerische Schulbehörde das Recht gehabt, gegen die Unterrichtsverweigerung mit Bußgeld vorzugehen. Mit anderen Worten: Der gesellschaftliche Integrationsanspruch steht über der individuellen Religionsfreiheit – eine Auffassung, die das oberste Gericht bereits anlässlich früherer Urteile zwar andeutete, aber in keinem der Fälle mit dieser Deutlichkeit formulierte.

Eine Ohrfeige für die Verfechter der europäischen Unterwerfung

Für die Verfechter der europäischen Unterwerfung unter den Anspruch islamisch begründeter Absurditäten wie Ajman Mazyek und Aydan Özoguz hätte die Ohrfeige nicht schallender sein können. Denn faktisch besagt das Urteil: Nur wer in der Gesellschaft die Bereitschaft zeigt, dort anzukommen und sich gemäß den dortigen Gepflogenheiten zu verhalten, kann einen Anspruch darauf geltend machen, nach den für diese Gesellschaft geltenden Regeln behandelt zu werden. Erst kommt die Integration – dann die Berufung auf angeblich religiöse Gebote oder Gefühle.

Damit steht dieses Urteil nun uneingeschränkt in der Tradition der europäischen Aufklärung und der damit verbundenen Überwindung irrationaler Verhaltensvorschriften vorgeblicher Gottesgebote. Es schiebt all jenen einen Riegel vor, die den europäischen Gesellschaften über die Deklaration von Einwanderungsgesellschaft und vorgeblicher Glaubensfreiheit den Weg zurück in das geistige Mittelalter eines pseudoreligiösen Diktats weisen wollen.

Das Urteil weiter gedacht

Denken wir das Straßburger Urteil weiter, so hätten Schulen beispielsweise auch das selbstverständliche Recht, Mädchen dazu zu zwingen, während des Unterrichts kein Kopftuch zu tragen – von den stammeskulturellen Ganzkörperverhüllungen wie Niqab und Burka ganz zu schweigen. Denn deutlicher als durch das Anlegen dieser kulturfremden, anti-emanzipatorischen Kleidungsstücke kann die fehlende Bereitschaft zur Integration in die europäische Gesellschaft nicht zum Ausdruck gebracht werden. Wenn es die Aufgabe von Schule ist, Integration zu bewirken, dann ist es auch ihre notwendige Aufgabe, Desintegration mit allen Mitteln zu unterbinden. Das gilt vor allem dann, wenn sie mit Vorsatz und provokativ betrieben wird.

Damit greift das EuGH deutlich weiter als das deutsche Bundesverwaltungsgericht, das 2013 die Forderung eines jungen Mädchens aus islamisch geprägtem Haus nach Befreiung vom schulischen Schwimmunterricht mit der Begründung zurückwies, der Anblick von Jungen in Badehosen sei zumutbar und die junge Dame könne sich ja in einem Burkini – dem sogenannten Ganzkörperbadeanzug – verstecken.  Dass ein lehrplangerechtes und damit integrationsgerechtes Schwimmen in dieser Verhüllung kaum möglich ist, ließen die deutschen Bundesrichter seinerzeit außer acht – da jedoch der desintegrative Charakter von Burkini und Co kaum zu leugnen sein wird, kann nunmehr das EuGH-Urteil jene Lücke schließen, die die deutschen Richter seinerzeit offen ließen.

Doch nicht nur die desintegrative Kleidung – auch Unterwerfungsgesten wie der Zwang zu schweinefleisch-freiem Kantinenessen für Nicht-Muslime müssen in Folge des Straßburger Urteils auf den Prüfstand. Denn die Verweigerung der landesüblichen Kost ist ebenfalls nichts anderes als ein Dokument der Integrationsunwilligkeit. Wer als Muslim im wahrsten Sinne des Wortes eine halal zubereitete Extrawurst verlangt, dem steht es frei, sich im Rahmen der Selbstversorgung entsprechend zu verköstigen. Das Verlangen jedoch, dass sich die Mehrheitsgesellschaft den Essgewohnheiten einer verschwindend kleinen, integrationsunwilligen Minderheit – so sind laut offiziellen Zahlen gerade einmal zwei Prozent der Bundesdeutschen Muslime – zu unterwerfen hat, ist ebenfalls nichts anderes als ein Instrument der gezielten Desintegration und Kulturübernahme.

Nicht nur in der Schule wirkt das Integrationsgebot

Wenn – auch das gilt es zu bedenken – die europäischen Richter nun definitiv die Integration über vorgebliche Religionsansprüche Einzelner stellen, dann wird dieses Urteil seine Tragweite auch für Bereiche geltend machen können, die sich jenseits der Schule befinden. Denn die hervorgehobene, besondere Stellung der Schule bei der Integration gilt letztlich auch dort, wo öffentliche Aufgaben an der Gesellschaft vorgenommen werden.

Das Kopftuch im Öffentlichen Dienst, dessen Durchsetzung eines der Kernziele des Berufsfunktionärs Mazyek auf seinem Weg zur Islamisierung Europas ist? Desintegrativ!

Gebetsräume in öffentlichen Bildungsanstalten wie Universitäten, damit die rückwärtsgewandten Anhänger eines arabischen Eroberers aus dem siebten Jahrhundert jenseits von Lehrplan und Studienangebot ihrer vorgeblich religiösen Marotte frönen können? Desintegrativ!

Am öffentlichen Arbeitsplatz offen zur Schau gestellte Abgrenzungsmerkmale vorgeblich religiösen Charakters? Desintegrativ!

Das Straßburger Urteil könnte zu einem Befreiungsschlag der Zivilisation der Aufklärung werden, wenn es in seiner gesamten Tragweite begriffen und anschließend auch aktiv durchgesetzt wird. Die Soumission, die der Franzose Michel Houllebecq beschrieb und die als schleichende Islamisierung das westliche Europa des 21. Jahrhunderts prägt, hat durch die Straßburger Richter Grenzen aufgezeigt bekommen. Bleibt zu hoffen, dass die europäische Politik das Signal richtig zu deuten weiß, seine Unterwerfung unter archaische Traditionen beendet und im Sinne der Verteidigung europäischer Grundwerte tätig wird, die sich uneingeschränkt gegen ein frühmittelalterliches Philosophiekonzept richten, dessen Auslegung mangels entsprechender Instanzen am Ende sogar noch jedem einzelnen Anhänger obliegt und daher beliebig variier- und erweiterbar ist.

Das „Impulspapier“ in die Rundablage

Der Bundesbeauftragte für Integration, Frau Aydan Özoguz, jedenfalls kann sein als „Impulspapier“ getarntes Konzept zur islamischen Übernahme der Bundesrepublik nach dem Urteil aus Straßburg in den Altpapiercontainer entsorgen.

Wenn die Integration in die europäische Zivilisation über dem herbeifantasierten Anspruch auf die imaginäre Religionsfreiheit eines frühmittelalterlichen Welteroberungskonzepts steht, dann verstößt allein schon die Vorstellung, aus einem europäischen Land per Grundgesetz eine sich an diesem Konzept zu orientierende „Einwanderungsgesellschaft“ zu machen, eklatant gegen den nunmehr höchstrichterlich festgeschriebenen Anspruch der Mehrheitsgesellschaft darauf, dass sich „die Neuen“ – jene, die mit den Worten des Bundeskanzlers „noch nicht so lange hier sind“ – in die deutsche Gesellschaft zu integrieren haben. Und eben nicht diejenigen „die schon länger hier sind“, sich in die Gesellschaftsvorstellungen der Neuen. Wem das nicht gefällt, der hätte dann eben einen anderen Einwanderungsort wählen sollen.

Integration in die europäische Leitkultur ist das oberste aller Gebote – so lautet das Fazit des Straßburger Urteils. Diese Leitkultur ist nun einmal auf Grundlage der keltisch-germanischen und griechisch-römischen Traditionen christlich-abendländisch geprägt, stellt in der Tradition der mit viel Blut erkämpften Werte der Aufklärung die Freiheit des Einzelnen über die monomachotheistischen Unterwerfungsvisionen eines arabischen Patriarchen mit Moral- und Bekleidungsvorstellungen aus dem siebten Jahrhundert. Und das ist auch gut so.

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