Bundesverwaltungsgericht kritisiert Buschmanns Pläne für schnelleren Windkraftausbau

Bundesjustizminister Marco Buschmann will Gerichtsverfahren beschleunigen, damit Windräder schneller durchgesetzt werden können. Das Bundesverwaltungsgericht hat nun schwere Bedenken gegenüber Plänen geäußert, die Klagemöglichkeiten einzuschränken.

IMAGO / Emmanuele Contini
Bundesjustizminister Marco Buschmann im Bundestag, 08.09.2022

Erhebliche rechtliche Bedenken hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht gegenüber Bundesjustizminister Marco Buschmanns Plänen geäußert, dass gegen wichtige Energie- und Infrastrukturprojekte nicht mehr gerichtlich vorgegangen werden kann. Der FDP-Mann will seit längerem Gerichtsverfahren beschleunigen und den juristischen Weg freimachen, dass Windräder schneller durchgesetzt werden können, und muss dafür Bürgerrechte kappen.

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Der Windradindustrie sind die Einspruchsmöglichkeiten der Bürger schon lange ein Dorn im Auge. In bestimmten Gebieten dürfen keine Windanlagen gebaut werden, zudem klagen viele Bürger in Gerichtsverfahren. Die dauern oft jahrelang; so lange können keine Anlagen gebaut werden.

Buschmann hatte im August einen Referentenentwurf vorgelegt mit dem Ziel, die Verfahrensdauer für Projekte mit einer sogenannten hohen wirtschaftlichen und infrastrukturellen Bedeutung zu beschleunigen. Dafür solle es ein sogenanntes „Vorrang- und Beschleunigungsgebot“ geben. Unter anderem sollen gerichtliche Fristen Kläger daran hindern, mit immer neuen Schriftsätzen einen Prozess zu verlängern. Auch sollen Vorhaben nicht mehr mit Eilanträgen vorläufig gestoppt werden können. Er wollte dabei jedoch die Effektivität des Rechtsschutzes nicht beeinträchtigen, hieß es seinerzeit.

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Er fing sich bereits Kritik der Umweltministerin Steffi Lemke von den Grünen ein, die Bedenken anmeldete, weil mit dem Gesetz auch Großprojekte beschleunigt werden würden, die das genaue Gegenteil von Klimaschutz darstellten. Also: Autobahnen und Flughäfen ‚nein‘ – Windräder in Wälder ‚ja‘.

Das Bundesverwaltungsgericht kritisierte bereits Anfang September in einem Schreiben: Mehrere geplante Vorschriften seien überflüssig oder gar kontraproduktiv. Dem eigentlichen Ziel werde der Entwurf nicht gerecht. Nach einem langen Planungsverfahren mit Beteiligung der Öffentlichkeit bestehe, so berichtet die Süddeutsche Zeitung aus dem Schreiben, normalerweise überhaupt kein Spielraum für einen gerichtlichen Vergleich mehr. „Ziel der Klage ist in diesen Fällen die dauerhafte Vorhabenverhinderung. Das gilt insbesondere für Klagen von Umweltverbänden.“

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Das „Handelsblatt“ zitiert aus einem bisher unveröffentlichten Schreiben: „Einige der vorgeschlagenen Regelungen begegnen erheblichen rechtlichen Bedenken“, heißt es darin. „Sie sind überdies teils überschießend und praxisfremd und teils überflüssig.“ In dem Schreiben heißt es weiter: Die verfassungsrechtlichen Grundsätze des fairen Verfahrens, der Waffengleichheit der Beteiligten und der richterlichen Neutralität verbieten dem Gericht, sich als „Reparaturbetrieb“ für die Verwaltung zu betätigen und zielgerichtet die Behebung von Fehlern in einem ergänzenden Verfahren zu initiieren.

Bedeutung gewinnt diese Kritik deshalb, weil in der vergangenen Woche das Karlsruher Bundesverfassungsgericht ein generelles Verbot von Windrädern in Wäldern kassiert hatte. Das Verfassungsgericht befand kurzerhand, dass ein ausnahmsloses Verbot für Windkraftanlagen in Waldgebieten in Thüringen verfassungswidrig sei. Dieser Beschluss hat Signalwirkung für andere Bundesländer, die ebenso mit einem Pauschalverbot ihre Wälder nicht durch Windräder zerstört sehen wollen. Der Bundesverband Windenergie sprach von einem Paukenschlag aus Karlsruhe.


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Kommentare ( 29 )

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29 Comments
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Fieselsteinchen
1 Jahr her

Bevor man Wälder zerstört, um volatile Energie“erzeuger“ zu implementieren, die weder umweltfreundlich noch verlässlich sind, könnte man diese Dinger an so schönen Orten, wie Berlin, Hamburg, direkt neben Neubauer/Reemtsma, neben Kretschmanns/Habecks Haus usw, nicht zu vergessen, auch Herr Buschmann darf als Vorreiter mit einer WKA direkt vor seiner Haustür beitragen, hinsetzen. Der dort produzierte Wind sollte allemal ausreichen. Dann wollen wir doch mal sehen, wie das weitergeht. Ansonsten bleibt sich Buschi Buschmann treu, wie er sich zum Erfüllungsgehilfen Lauterbachs gemausert hat, schwenkt er voll auf Grün und deren ambitioniertes Ziel, Deutschland zu zerstören, um! Liebe FDP, erinnert euch in dunkler… Mehr

bani
1 Jahr her

Diese Windmühlen sind doch lebensfremd. Man braucht dafür so viele Ressourcen an Kupfer, Stahl usw. Wie soll das funktionieren bei einer nicht grundlastfähigen Energiegewinnung wo man dazu noch ein Gaskraftwerk im Standby benötigt. Grüne Spinnereien von Leuten die kein Studium haben.

Rob Roy
1 Jahr her

Ob Naturschutzgebiet oder direkt vor den Garten eines Bürgers hauptsächlich solche Möglichkeiten sind in einem Gesetz verankert, dem man nicht widersprechen kann.
„Es muss demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben.“ Ulbrichts Spruch haben die Grünen und ihre Helfershelfer bei SPD und FDP verinnerlicht.

a.bayer
1 Jahr her

Das können Sie so nicht sagen! Buschmann weiss, was gut ist für Hersteller und Betreiber von Windparks sowie deren Aktionäre. Vielleicht werden die es der FDP danken.

a.bayer
1 Jahr her

Keine Sorge! Sollte der Buschmann-Entwurf jemals vor dem BVerfG landen, wissen wir jetzt schon, was dabei herauskommt…

Last edited 1 Jahr her by a.bayer
vinkd
1 Jahr her

Ein „präziser geht nicht“-Kommentar, wobei der im Artikel angeführte Buschmann mit Abstand der Schlimmste ist. Selbst das größte Windrad, sollte er vielleicht besser zu den Grünen wechseln, dann kann er mit Nuridingens gemeinsam auflegen (MBSounds meets Omid).
Unser Widerstand im Saarland gegen den Spargelmüll bleibt derweil ungebrochen. Gerne mal bei „Gegenwind“ reinschauen-wir helfen uns und anderen.

Thorsten
1 Jahr her

Wichtig ist auch zu wissen, dass die reale Betriebsstunden der Windräder sehr oft deutlich niedriger als prognostiziert sind, und somit diese Investitionen extrem unwirtschafltich. Die NZZ hat eigene Prognosen erstellen lassen und kam auf 20% reale Auslastung.
Fazit: Investitionsruinen die sowieso Sondermüll sind und noch den brutalen Klimakiller SF6 ausstoßen.

Richy
1 Jahr her
Antworten an  Thorsten

Und nicht vergessen, die Verdichtung von Wald- und Feldboden. Jede WKA braucht ein Fundament mit ca. 1700 bis 2500 qm Stahlbeton. Der Aufstellungsplatz des Kranes wird verdichtet, ebenso jede einzelne Zufahrt zu den WKAs. Und das soll zukünftig zwanzig-, dreißig- oder vierzigtausend mal passieren. Und gleichzeitig will einer, der von Landwirtschaft nicht den Hauch einer Ahnung hat, ein gewisser Cem Özdemir, landwirtschaftliche Nutzflächen verkommen lassen, Dünge- und Pflanzenschutzmittel verbieten und auf weniger ertragreiche Ökolandwirtschaft umstellen. Wie kann man nur so bescheuert sein um zu glauben, dass das alles funktioniert.

Erfurter
1 Jahr her

Das „Wind-an-Land-Gesetz“, versteckt im sog. Osterpaket, verpflichtet die Länder 2% der Bundesfläche bis 2032 mit Propellern zu beplanen.

Im Art.1 werden dann die Quoten nach Ländern aufgeteilt:
Bayern „nur“ 1,8% der Landesfläche (=70.000 Quadratkilometer), Thüringen 2,2%.
Wenn der Plan nicht eingehalten wird, soll quasi überall gewindmüllert werden können. Da brauchen die Windigen natürlich willige Flankierung durch Justizbuschmann.

swengoessouth
1 Jahr her

Das Bundesverfassungsgericht walzt für die Grünen nun die Wälder platt. Hat der hier der Grüne Ehemann einer Verfassungsrichterin wieder das Urteil geschrieben? Sieht ganz danach aus. Die Grüne Logik geht so: wenn wir keine Windkraftindustrie in Wälder bauen und die Wälder dadurch zerstören, wird der Wald der Klimawandel zerstören. Am Mittelmeer gibt es auch viel Wald, warum sollte in Dummland kein Wald mehr wachsen, wenn es etwas wärmer wird. Dies können nur Grüne herbei fantasieren. Es ist egal wie die Gesetzeslage ist. Es wird zu 99.9% pro Windindustrie vor Gericht entschieden. Egal wie die Lage ist. Milane oder Auerhahn sind… Mehr

gmccar
1 Jahr her
Antworten an  swengoessouth

Dann wirft in diesem Zusammenhang die Minderleisterin Barley aus der EU-Kommission Ungarn und Polen wieder einmal Abbau der Rechtsstaatlichkeit vor. Schöne neue WEF-Welt.

Alf
1 Jahr her

Es geht darum, zu verhindern, daß unsinnige Vorhaben rehtzeitig ausgebremst werden
Wenige Kilometer von meinem Wohnort stehen 3 Windräder, die auch bei Wind stillstehen.
Wenn sich rumspricht, daß die Windverhältnisse in ganz Deutschland für WKA eigentlich ungeeignet sind, löst sich das Problem von selbst.
Da geht es nicht um Rechtsfragen.
Wer sagts Buschmann?

Thorsten
1 Jahr her
Antworten an  Alf

ist bei Fachleuten bekannt, die Habeck-Spargel werden aber von der Windmühlen-Mafia weiter gebaut.
Die Subventionen machens möglich. Das Geld fehlt woanders, zb bei der Bildung.

Richy
1 Jahr her
Antworten an  Thorsten

Dass das Geld bei der Bildung fehlt, sieht man ja bei den grünen Politikern. Kaum einer hat einen Beruf gelernt oder in einem richtigen Beruf gearbeitet, oder man hat irgendwelche Geisteswissenschaften über 20 Semester studiert, allerdings ohne Abschluss.

eifelerjong
1 Jahr her
Antworten an  Alf

Aus der Eifel stammend, kann ich Ihnen bereits aus weiter Ferne den Grenzverlauf zwischen der Bundesrepublik und Belgien in meiner Heimat weisen:
Dort wo (hochsubventionierte) WKA stehen ist die Bundesrepublik, dort wo sie wirtschaftlich bestehen müssen und deshalb nicht errichtet werden,ist Belgien.