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Geldanlage: Bye-bye Buy Side

GBUREKS GELDWOCHE: DIESMAL ÜBER KOSTEN, DIE AUF ANLEGER ZUKOMMEN, ABER VERMEIDBAR SIND

THEMA:
Geld anlegen wird teuer, weil die Umsetzung einer neuen Richtlinie in deutsches Recht erst die Zahl der Finanzanalysten zu dezimieren und dann Anleger arm zu machen droht. Wer sich dagegen schützen will, beugt rechtzeitig vor.

Wenn es um die Zukunft der Anlageberatung und Vermögensverwaltung, um Fonds und deren Kosten geht, kann ich Ihnen diesen Begriff nicht ersparen: MiFID II, ausgeschrieben Markets in Financial Instruments Directive, also Richtlinie zu den Märkten für Finanzprodukte, Aufguss Nummer zwei. Bitte lesen Sie trotzdem weiter, denn es handelt sich um einen „regulatorischen Tsunami“. Dieser Begriff stammt von keinem Geringeren als von Ralf Frank, Generalsekretär der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management, kurz DVFA.

Regulierung gegen Anleger

Er muss es wissen, denn die DVFA befindet sich im Tsunami-Epizentrum. Das kommt daher, dass MiFID II tief in das Berufsethos der Finanzanalysten eingreift und bereits Anfang 2017 in deutsches Recht umgesetzt werden soll, obwohl wichtige Details diskussionswürdig sind. Zum Beispiel, wer Analystenstudien zu je 50 Aktiengesellschaften aus den Indizes MDax und SDax bezahlen soll. Oder ob es sich überhaupt lohnt, solche Studien zu erstellen, weil das Interesse von Fondsmanagern an Aktien aus dem MDax, wie Airbus oder Zalando, und erst recht aus dem SDax, wie SGL Carbon oder Zooplus, mit deren Börsenwert abnimmt. Oder warum sich Buy Side-Analysten überhaupt noch kritisch mit Unternehmen auseinandersetzen sollen, um vor bestimmten Aktien zu warnen und für ihre Bemühungen schließlich einen vergleichsweise geringen Obolus zu kassieren, während gleichzeitig Sell Side-Analysten am laufenden Band scheinbar gratis Kaufempfehlungen für dieselben Aktien mithilfe der Medien einer breiten Öffentlichkeit präsentieren.

Geheimnisvolle Zuwendungen

Buy Side bedeutet im engeren Sinn, Aktienstudien mit klaren Kauf- oder Verkaufshinweisen etwa für Fonds, Vermögensverwalter, Family Offices, Stiftungen oder sonstige institutionelle Anleger gegen ein angemessenes Honorar zu erstellen. Dagegen bemüht sich die Sell Side darum, Aktien zum Kaufen zu empfehlen und sie möglichst schön zu schreiben. Die einen halten ihre Studien von der Öffentlichkeit fern, damit außer ihren Kunden keine anderen Anleger sie zu Gesicht bekommen. Die anderen posaunen ihre Kaufempfehlungen in die Welt, damit möglichst viele Anleger die empfohlenen Aktien kaufen.

Der von DVFA-Mann Frank befürchtete Tsunami droht Finanzanalysten hart zu treffen, weil MiFID II einen neuen Begriff einführt, der es in sich hat: Zuwendungen. Darunter sind finanzielle und nichtfinanzielle Vorteile zu verstehen, die von Fondsmanagern, Anlageberatern und weiteren Finanzdienstleistern nicht angenommen werden dürfen. Der Clou: Zu solchen Vorteilen gehören auch Studien der Finanzanalysten.

Die Folgen sind absehbar, unter anderem: Schon viele MDax-Aktien werden nicht mehr in Studien erscheinen, die meisten SDax-Aktien erst recht nicht. Kleine Fonds und Vermögensverwalter werden zu mehr Spekulation gezwungen sein, und die Volatilität der Aktienkurse dürfte sich in immer stärkeren Kursschwankungen bemerkbar machen. Frank rechnet vor: „Im Schnitt covern 2,2 Finanzanalysten Mittelständler, während es beim MDax durchschnittlich 20, im Dax gar 30 sind.“

Für Kunden wird es teuer

Die Crux mit den Zuwendungen besteht unter anderem darin, dass sie gar nicht so präzise zu erfassen sind, wie es auf Anhieb erscheinen mag. Dazu hat sich Paul Dumitrescu, der die Compliance-Abteilung der Fondsgesellschaft Union Asset Management leitet, so seine Gedanken gemacht. Beispielsweise seien die Annahme und das Behalten von Zuwendungen durch eine Finanzportfolioverwaltung, Wertpapierdienstleistung und Honorarberatung zwar nicht erlaubt, aber es hagelt Ausnahmen: etwa wenn Kundeninteressen nicht beeinträchtigt werden oder Zuwendungen umgehend Kunden zugute kommen. Dumitrescu resümiert: „Zuwendungen müssen darauf ausgelegt sein, die Qualität der für Kunden erbrachen Dienstleistung zu verbessern, zum Beispiel durch regelmäßige Anlageberatung oder Zugang zu einer breiteren Produktpalette einschließlich von Drittanbietern.“

Es scheint also primär um das Wohl der Kunden zu gehen, sozusagen als Ausgleich dafür, dass Finanzanalysten durch MiFID II arg gekniffen sind. Aber sind Kunden wirklich die großen Gewinner? Der Mann von Union Asset Management gibt zu bedenken: „Signifikant höherer administrativer Aufwand auf Buy Side und Sell Side, Wertpapierfirmen müssen genaue Prozesse für den Erwerb von Research mit Kundengeldern definieren, kleine Researchanbieter sind unter Umständen besonders betroffen – und die Kosten für den Mehraufwand gehen im Zweifel indirekt zulasten der Kunden.“ Frank sieht es ähnlich: „Research als Dienstleistung bekommt einen Preis, und der Kunde sieht, was er eigentlich alles erhält, aber zukünftig bezahlen muss.“

 

Fit für Finanzen

Da drängen sich gleich drei Fragen auf: Sind Kunden wirklich bereit, für Research zu zahlen? Für Finanzprodukte, die vom Research profitieren sollen – aber es nicht ständig tun, wie Fondsstatistiken allzu oft ausweisen? Und schließlich für die Anlageberatung, die nicht immer – je nach Bank oder Sparkasse von Fall zu Fall sogar überhaupt nicht – eine ist, sondern nur provisionsgetriebener Verkauf? An sich müsste daraus längst eine umfängliche Honorarberatung erwachsen sein. Aber sind Kunden wirklich bereit, für sie zu zahlen? Das ist zu bezweifeln, denn es hieße aufseiten der Anbieter wie auch aufseiten der Kunden, sich um 180 Grad zu wenden.

Wie steht es folglich um die Perspektive? Aus Sicht von Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzdienstleistern zunächst so, dass traditionelle Angestellte massenweise entlassen werden. Die Deutsche Bank macht es gerade vor, andere werden folgen. MiFID II wird von 2017 an – womöglich sogar etwas später – für mehr Kostentransparenz sorgen. Ob Kunden sie honorieren werden, steht allerdings in den Sternen. Aus Kundensicht ist zu begrüßen, dass das lächerliche Produktinformationsblatt, auch Beipackzettel genannt, in seiner jetzigen Fassung ebenso obsolet ist wie das bürokratische Monster namens Beratungsprotokoll.

Fazit: Die Finanzbranche wird versuchen, noch vor der Umsetzung von MiFID II in deutsches Recht so viele provisions- und margenträchtige Finanzprodukte wie möglich an ihre Kunden zu verkaufen. Dazu gehören in erster Linie Fonds, Fondspolicen, Riester-Renten,  Zertifikate, Immobilienfinanzierungen für Kunden, die es sich vermeintlich leisten können, und Ratenkredite für alle, die nicht an die Zukunft denken. Also Vorsicht! Zu guter Letzt: In Erwartung viel höherer direkter und indirekter Kosten durch die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht sind Anleger, die über den Tag hinaus denken, gut beraten, sich schon jetzt fit für ihre Finanzen zu machen. Das geht nur, indem sie die Initiative nicht anderen überlassen, sondern selbst ergreifen.

 

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